sichtigen, ich sagte es schon. Das sind einmal die derer, die beschränkt werden, aber auch die derer, die geschützt werden. Natürlich kam es dabei zu Fehlentscheidungen. Ich glaube, jeder von uns hat auch persönliche Erfahrungen gesammelt, sei es bei der Frage, einer Trauerfeier nicht beiwohnen zu können, sei es bei der Frage, einen Angehörigen nicht im Pflegeheim besuchen zu können, sei es allein bei der Betrachtung, wie wir mit Kindern und Jugendlichen umgegangen sind, aber auch bei der Betrachtung, wie wir mit Menschen mit Behinderungen umgegangen sind. All das sind Themen, die wir im Ausschuss beraten müssen, ja, auch ehrlich, aber ohne persönliche Vorwürfe. Das möchte ich auch in Richtung der damaligen Landesregierung sagen.
Die Landesregierung, die Minister haben Verantwortung getragen und sie mussten Entscheidungen treffen. Vielleicht haben sie diese Entscheidungen auch manchmal gegen ihre persönliche Überzeugung getroffen, aber sie mussten getroffen werden. Deswegen hoffe ich, dass wir bei der Aufarbeitung trennen können zwischen dem Amt und der Person, denn nur das ermöglicht es uns, ehrliche Rückschlüsse darauf zu ziehen, wie wir zukünftig mit solchen Pandemien umgehen.
Wir wollen keine Anklagebank oder kein Tribunal, die die Spaltung in unserer Bevölkerung weiter vertiefen. Wir wollen deswegen mit dem Untersuchungsausschuss auch Wunden heilen. Es nützt weder der Demokratie noch unserer Politik und unserem gemeinschaftlichen Zusammenhalt, wenn wir durch diesen Untersuchungsausschuss die Gräben, die die Coronapandemie geschaffen hat, noch weiter vertiefen. Wir wollen an dieser Stelle auch nach vorn blicken und – wie gesagt – auch dazu beitragen, dass Wunden heilen können.
Das, was die AfD mit ihrem Antrag und vielen einzelnen Stellen im Text macht, ist, weiterhin Mythen zu nähren, statt aufzuklären. Die Einbringung von Frau Muhsal war an dieser Stelle sehr deutlich.
Wir wollen die Coronapandemie nutzen, um sie als Chance zu sehen und unser Gesundheitssystem nachhaltig zu stärken. Wir wollen, dass aus gemachten Fehlern gelernt wird und die richtigen Schlüsse für eine krisenfeste Gesundheitsversorgung gezogen werden. Wir wollen gemeinsam Lösungen entwickeln, die das gesellschaftliche Miteinander wieder stärken. Deswegen werbe auch ich dafür, dass wir zunächst einmal beide Untersuchungsausschüsse in den Justizausschuss überweisen. Danke.
Herzlichen Dank, Frau Meißner. Ich habe jetzt keine weiteren Anmeldungen von Rednerinnen aus dem Plenum. Gut. Da ist mir niemand durchgerutscht, wunderbar. Möchte die Landesregierung ein paar Worte sagen? Frau Feierabend, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste oben auf dem Podium! Ich begrüße auch herzlich alle Gäste am Livestream, denn das werden viele meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheitsministerium sein. Ein wenig paradox ist es schon, denn zurzeit und zur Stunde tagt nämlich gerade die 10. Landesgesundheitskonferenz. Deswegen kann auch meine Ministerin hier nicht sein und deswegen möchte ich, auch weil ich in dieser Zeit selber Verantwortung hatte als Gesundheitsstaatssekretärin, ein paar Worte an Sie richten.
Wir haben zwei Fraktionen und vier Abgeordnete, die – das ist ihr gutes Recht – die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen – die Fraktion des BSW und vier Abgeordnete der CDU. Gestern und auch heute in der Debatte war es wichtig festzuhalten, 16 Tage vor der Fraktion der AfD diesen Antrag gestellt zu haben. Die Fraktion der AfD beantragt das ebenso mit einem Antrag mit 42 Punkten.
Ich erinnere an die Debatte in diesem Zusammenhang und Frau Meißner ist gerade auch darauf eingegangen. Aber ich nehme Sie noch mal mit zurück zum 24.04. und zu den Ausführungen von Herrn Montag, der Ihnen als AfD-Fraktion gesagt hat, dass Sie Ihre Gegnerschaft der Pandemie erst selber in der Pandemie entdeckt hätten, und Sie an die Abstimmung im Deutschen Bundestag am 15.03.2020 erinnert hat, in der Sie als Fraktion der AfD nicht gegen das Infektionsschutzgesetz gestimmt haben, welches bestimmte, dass die Länder Maßnahmen ergreifen müssen.
Zwei Fraktionen wählen also die Möglichkeit nach Artikel 64 der Landesverfassung, eine Fraktion nach Artikel 63 der Landesverfassung. Was ist der Unterschied aus meiner Sicht? Ein Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, konkrete Sachverhalte mit den Instrumentarien der Strafprozessordnung aufzuklären. Wie gesagt, das ist Ihr gutes Recht. Was soll eine Enquetekommission? Sie bedient sich nicht der Mittel der Strafprozessordnung und bezieht – das ist das Wichtige daran – neben den Abgeordneten auch andere Mitglieder wie zum
Beispiel Wissenschaftler aus dem Bereich Gesundheit, Datenschutz und Recht ein. Es ist zwingend erforderlich bei dieser Thematik, den jeweilig wissenschaftlichen Erkenntnisstand einzubeziehen, die Stände während und nach der Pandemie zu evaluieren, zu analysieren und Schlüsse zu ziehen für zukünftige Maßnahmen und zukünftige Krisen, die es sicher auch weiter geben wird.
Nun zu den Anträgen auf Einsetzen des Untersuchungsausschusses. Ich möchte dem Justizausschuss nicht vorgreifen, aber beide Anträge sind in vielen Teilen inhaltlich doch sehr uferlos und zeitlich nicht konkret eingrenzbar. Sie befassen sich auch mit erlassenen und bereits gerichtlich überprüften Rechtsverordnungen durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof. Ich finde – das darf ich an dieser Stelle auch sagen –, dass zum Beispiel das Land Hessen das sehr gut gemacht hat, indem es Gutachten beauftragt hat, über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher Untersuchungsausschüsse zu entscheiden.
Selbstverständlich ist es die Pflicht der Beschäftigten, der Mitarbeiter meines Hauses, meines Gesundheitsministeriums, alle Akten zusammenzustellen, sie datenschutzrechtlich zu kontrollieren, zu schwärzen und die Daten entsprechend diesem Hohen Haus zur Verfügung zu stellen. Aber es sei mir gestattet zu sagen: Es sind über 50 Coronaverordnungen, Quarantäneverordnungen, Verordnungen des Bildungsministeriums, eine nicht mehr bezifferbare Zahl an Erlassen, an Empfehlungen und Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Beschaffung von Masken und PSA, von der Organisation und Durchführung der Impfkampagne nebst Logistik, der Einrichtung und Koordinierung zur Zuordnung und Verlegung von Intensivpatienten, Unterstützung von Krankenhäusern durch Ausgleichsleistungen und, und, und.
Das hat das Potenzial – das sei mir auch gestattet zu sagen – einer gewaltigen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsministeriums in dem Jahr, in dem der Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz in Thüringen liegt, und in dem Jahr, in dem gewaltige Aufgaben zur Umsetzung der Krankenhausreform auch auf Thüringen liegen.
Und es sind – das darf ich auch feststellen – nicht etwa nur eine Abteilung und ein Referat betroffen. Die Bewältigung dieser pandemischen Lage betraf das gesamte Gesundheitsministerium und eigentlich sind nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht betroffen, die nach April 2023 neu zu uns ins Gesundheitsministerium gekommen sind.
Ich möchte heute hier auch einen Aspekt wirklich nicht verschweigen und ich denke, nach der Debatte, auch nach einigen Ausführungen hier im Plenum wird sich das nicht minimieren lassen: Die Anträge erzeugen heute schon und jetzt bei den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsministeriums ein Klima des Misstrauens. Die Kolleginnen und Kollegen empfinden den Duktus der Anträge als mangelnde Wertschätzung für ihr überobligatorisches Engagement, für ihr entsprechendes Einbringen in dieser doch sehr schwierigen pandemischen Lage zur Bekämpfung auch dieser Pandemie und sie vermissen das Verständnis für die damalige Arbeitssituation. Und nein, ich will jetzt nicht sagen, Ihnen wurde nicht gedankt, aber ich will an eine Sache doch erinnern: Es gab Dank und Anerkennung von einer Stelle – und keiner unwichtigen Stelle, das sei hier erwähnt –, die Landespressekonferenz verlieh nämlich dem Gesundheitsministerium den Preis für die Öffentlichkeitsarbeit während der Pandemie, und das war auch die Anerkennung für alle Beschäftigten im Ministerium.
Nun zur Frage: Hat die Landesregierung und speziell das Gesundheitsministerium alles richtig gemacht? Gestern ist das auch schon teilweise beantwortet worden und ich will das auch sagen: Nein, das ist gar nicht möglich gewesen. Aber trotzdem sei hier noch mal gesagt: Die Coronapandemie ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wirklich einzigartig gewesen. Es gab auch keine Blaupausen, aber es gab die Verpflichtung des Staates, unverzüglich zu handeln. Das ist seine Pflicht und auch die Pflicht dieses Bundeslandes und der Beschäftigten, die auch hier Verantwortung trugen, zu handeln und das Leben und die Gesundheit der Bürger zu schützen. Die Schutzmaßnahmen nach §§ 28 und 32 Infektionsschutzgesetz waren tatsächlich – das will ich auch zugestehen – Herausforderungen aufgrund nämlich häufig auch unsicherer und widersprechender wissenschaftlicher Einschätzungen. Aufgrund objektiver Schutzpflichten war aber zu handeln und zugleich das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren.
Zu den Rechtsverordnungen haben wir gestern schon ausgeführt, aber auch hier will ich sagen: Ja, es sind Fehler gemacht worden und die haben Sie auch alle medial verfolgen können. Denn das Thüringer Verfassungsgericht hat sich ja sehr umfänglich mit den Rechtsverordnungen beschäftigt. Aber es waren – das darf ich an dieser Stelle noch mal sagen – formelle Mängel. Drei Verordnungen waren hier betroffen von Mai/Juni 2020. Im Wesentlichen ist hier bei einzelnen Bestimmungen das Zitiergebot nicht beachtet gewesen und bei einer
Ausgangsbeschränkung fehlte die Begründung. Die große Anzahl der über 50 Verordnungen in den vier Jahren, die unter enormem Zeitdruck entstanden sind, ist nicht angegriffen worden und ist bestätigt worden. Das muss an dieser Stelle auch gesagt werden. Deswegen kann man hier auch nicht von einer durchgängigen Rechtswidrigkeit sprechen.
Ist die Aufarbeitung der Coronapandemie notwendig? Was sagt das Gesundheitsministerium dazu? Die Antwort darauf ist: Ja. Warum? Es wird nicht die letzte Krisenlage sein. Wichtig ist, für die Perspektive besser gerüstet zu sein. Wir würden in den Blick nehmen, sich behördliche Strukturen anzuschauen, sich auch die Handlungsfähigkeit in der Krisensituation genau anzusehen, gesetzliche Verankerungen festzuhalten, auch Gremienverankerungen festzuhalten, die Bevorratung von PSA und Impfbesteck mit im Blick zu haben und vor allen Dingen die Fortentwicklung des Bundesgesetzes wie auch die Pandemiepläne des Bundes und der Länder in den Blick zu nehmen. Auch wichtig: die fachliche und personelle Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts auf jeden Fall mit voranzutreiben und auch die Koordinierung auf allen Handlungsebenen mit Institutionen und auf breiter Basis und unter wissenschaftlich fundierter Einbeziehung. Entscheidend ist aber eine Aufarbeitung der Pandemie, um sich in Zukunft vorzubereiten, und entscheidend ist, glaube ich, auch eine sachliche Debatte, eine gemeinsame sachgerechte Bewertung, die dieser Pandemie dann auch gerecht wird.
Mit einem Zitat des britischen Epidemiologen Geoffrey Rose möchte ich heute hier schließen: „There is no glory in prevention“. Risiken zu vermeiden, wird nicht honoriert. Es werden nicht die Krankheiten und das Leid gesehen, die verhindert wurden, sondern der Blickwinkel verengt sich auf die negativ empfundenen Maßnahmen zur Verhinderung schlimmer Folgen für Leben und Gesundheit. Ein Präventionsparodoxon, es beschreibt ganz gut die Situation der Debatte, vor der wir gegenwärtig stehen. Danke.
Ich habe jetzt – und da möchte ich noch mal in die Runde schauen – für TOP 3 a wahrgenommen – ich glaube, Dr. Wogawa sagte es –, dass wir den Justizausschuss anstreben, und ich habe das auch für TOP 3 b so verstanden. Gut.
Damit würden wir zunächst über TOP 3 a und Überweisung an den Justizausschuss abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Linken. Wer enthält sich? Ich nehme mal an, die SPD. Sehr schön. Damit hätten wir das zu TOP 3 a geklärt.
Ich rufe das jetzt noch mal für TOP 3 b auf. Wer der Überweisung an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD, der CDU, des BSW. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke und der SPD.
Damit ist die Überweisung für beide Tagesordnungspunkte – 3 a und b – an den Justizausschuss festgelegt und damit können wir auch diesen TOP schließen.
Bevor wir den Tagesordnungspunkt 5 aufrufen – und ich würde in Anbetracht der Zeit diesen gern noch aufrufen, der auch inhaltlich zu den beiden vorangegangenen passt –, möchte ich Ihnen noch eine Info zukommen lassen. Mit Blick auf alle nachstehenden Verhandlungsgegenstände, also die folgenden TOPs, möchte ich nochmals in Erinnerung rufen, dass gestern der Herr Landtagspräsident Dr. König im Verfahren darauf hingewiesen hatte, wie die Ausschussüberweisungen zunächst jetzt laufen. Wir haben im Moment den HuFA als eingesetzten Ausschuss für viele Themen, und sobald dann wirklich Fachausschüsse gebildet sind, gehen natürlich die Themen dann in die Fachausschüsse. Nur nochmals als Hinweis, weil natürlich die Möglichkeit besteht, dass in den folgenden TOPs dann auch Überweisungen rein theoretisch an Fachausschüsse erfolgen müssten, aber wir haben dafür im Moment den HuFA. Das nur noch mal so als Erinnerung.
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/64 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir haben jetzt in den Tagesordnungspunkten 2 und 3 durchaus ausführlich bereits debattiert, dass wir als Linksfraktion mit dem vorliegenden Antrag zur Einsetzung einer Enquetekommission eben die Lehren aus der Pandemie ziehen wollen, die nach vorne gerichtet sind. Das heißt, vor Ihnen liegt jetzt ein Vorschlag, der anders als die Anträge auf die Untersuchungsausschüsse einfach in seiner Struktur den Fokus auf die Zukunft legt, auf das, was wir aus der Vergangenheit und auch aus der Gegenwart lernen können. Eine Enquetekommission kann ein etwas umfassenderes Bild davon zeichnen, sie kann die politischen, sozialen und auch wirtschaftlichen Konsequenzen in ihrer Gesamtheit besser analysieren und sie kann eben auch Empfehlungen aussprechen – und das ist mir wichtig –, die über eine Legislaturperiode hinaus Bestand haben, die wirklich auch mittelfristig zum Thema „Endemien und Pandemien“ aussagefähig sind. Das alles, Sie haben es bereits gehört, unter Einbezug von zuständigen Expertinnen und Experten, von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und nicht nur in der üblichen Runde, die sonst bei Untersuchungsausschüssen eben nur aus uns Politikerinnen und Politikern besteht.
Wenn wir lernen wollen, dann bedeutet das, den Blick auf die komplexe Gemengelage zu richten. Es bedeutet, die Wechselwirkungen mit einzubeziehen, die im Gesundheitswesen, in der Gesundheitspolitik und auch in der Gesellschaft als solche zu Zeiten der Pandemie bestanden hatten.
Ich möchte zwei inhaltliche Aspekte betonen, bevor wir dann gleich in den Redebeiträgen sicherlich auch noch weitere benennen werden. Der erste Aspekt, der ist angeklungen. Eins ist gewiss: Die Pandemie ist eben nicht für alle nur Vergangenheit, sondern sie ist weiterhin für viele Menschen bittere Gegenwart, für all diejenigen – und wir reden allein in Thüringen von rund 80.000 Menschen, die betroffen sind von Post-COVID, das sind Menschen, die immer wieder in den Statistiken auftauchen. Ich habe manchmal das Gefühl, dann nicken alle und sagen: Ja, ja, Post-COVID ist noch so ein Thema. Aber es bedeutet eben, in seinem Alltag eingeschränkt zu sein in der Art und Weise, wie man Familie, wie man Beruflichkeit leben kann.
Ein zweiter Aspekt – der mir wichtig ist, der unserer Fraktion wichtig ist, der sich immer wieder, auch jetzt in den Rückschauen, finde ich, verheddert – ist die Tatsache, dass von der Pandemie nicht alle gleich betroffen waren, dass wir nicht alle im gleichen Boot saßen, denn die Pandemie hat sehr
deutlich die Vermögensunterschiede betont. Sie hat sie auch noch mal verstärkt. Das heißt, diejenigen, die mit einer prekären Beschäftigung durch die Pandemie kommen mussten, diejenigen, die auch schon vorher unter Armut gelitten haben, haben auch jetzt in der Rückschau noch mal ganz andere Folgen, die es, finde ich, zu berücksichtigen gilt.
Wir merken damit, dass in den ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen Bereichen Handlungsbedarf besteht und dass wir deswegen die Form der Enquetekommission für geeigneter halten, um Handlungsempfehlungen mittelfristig geben zu können.
Ich möchte darauf hinweisen, dass bereits unsere Linke im Bundestag einen Antrag auf eine Enquetekommission eingebracht hat – das war im Oktober dieses Jahres – und wir mit Blick auf die politischen Entwicklungen auf Bundesebene und dem Unwillen einer bundesweiten politischen Aufarbeitung der Pandemie seitens der Ampelkoalition bzw. der ehemaligen Ampelkoalition in den zurückliegenden Monaten recht deutlich den Eindruck bekommen haben, dass trotz dieses qualifizierten Antrags relativ wenig Bereitschaft zu sehen ist, sodass wir es notwendig finden, diesem bundespolitischen Unterlassen mit dem vorliegenden Antrag auch auf Landesebene zu begegnen. Ich bin mir sicher, die Debatte bleibt so interessant, wie sie es schon war, und freue mich auf den weiteren Austausch. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Hohen Haus und am Livestream, das ist jetzt schon der dritte Tagesordnungspunkt in dieser Plenarsitzung im November, bei dem wir uns mit der Coronaaufarbeitung beschäftigen. Das zeigt, wie wichtig das Thema ist und wie ernst es auch von den Fraktionen hier im Hohen Haus genommen wird.
Wir haben vorhin schon darüber gesprochen, warum wir den Untersuchungsausschuss für das bessere Instrument halten. Dort werden Zeugen vernommen, dort besteht eine Pflicht auf Aktenherausgabe. Das ist bei einer Enquetekommission nicht der Fall. Das Märchen, dass Sachverständige nur in der Enquetekommission angehört werden, ist Unsinn. Da müssen Sie einfach mal in das entspre
Es gibt zwei Gründe, die die jetzt geforderte Enquetekommission der Linken etwas fragwürdig machen. Nummer eins: In Ihrem Landtagswahlprogramm findet sich von Corona, geschweige denn von Coronaaufarbeitung, überhaupt kein Wort. Gar nichts! Zu der Handlungsempfehlung, die Sie jetzt für die Zukunft finden wollen, haben Sie dort nichts geschrieben. Im Übrigen ist Ihr Landtagswahlprogramm hinsichtlich Gesundheitspolitik das dürftigste aller hier vertretenen Fraktionen.