Zweitens möchte ich sagen, weil das hier Thema war: Wir hatten einen ganz konkreten Anlass zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms, das sind die bundesgesetzlichen Vorgaben im Wind-an-Land-Gesetz. Das war der ursprüngliche Ansatz, weshalb wir uns der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zugewendet haben, weil wir vor der Verantwortung standen, die entsprechenden Vorranggebiete für Windkraft in der Landesplanung auszuweisen. Wir haben dann noch einen weiteren Punkt aufgenommen, das war das Thema „Grundzentren, Mittelzentren und Oberzentren“. Aber natürlich finde ich es vollkommen richtig, wenn man in der jetzigen Legislatur hingeht und sagt: Gibt es entweder eine Notwendigkeit, weiter fortzuschreiben, oder – das hat Kollege Kummer auch angedeutet – ist es nicht notwendig, ein neues Landesentwicklungsprogramm aufzustellen, weil viel größere Themen in den Blickpunkt zu nehmen sind? Ich will darauf hinweisen: In dem Kabinettsbeschluss zur Fortschreibung ist bei einem ganz konkreten Thema, dem Thema „Oberzentrum Südthüringen“, ausdrücklich festgehalten, dass genau das Thema in der jetzigen Legislatur evaluiert werden soll.
Beteiligung: Ja, es stimmt, wir haben sehr intensiv in der letzten Legislatur darüber diskutiert, ob das jetzige Landesplanungsgesetz ausreichend Instrumente der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern enthält. Wir haben uns auf einen Kompromiss verständigt und ich finde immer, wichtig neben der Frage, welche Instrumente man zur Beteiligung festschreibt, ist, wie denn die Instrumente, die wir festschreiben, die erreichen, die wir dann am Ende erreichen wollen. Wenn ich mir ansehe, wer sich am Ende am Verfahren beteiligt und wer sich zurückmeldet, dann bin ich der Auffassung, da ist es viel wichtiger, zu schauen, wie wir denn an die Menschen rankommen, die am Ende von den Dingen, die wir da festschreiben, profitieren sollen.
Ein letzter Punkt ist mir ganz wichtig: Landesplanung bietet einen Rahmen. Am Ende wird man gleichwertige Lebensverhältnisse nur durch konkrete Entscheidungen in der Politik, bei den verschiedenen Politikfeldern, die wir heute auch schon in der Plenardebatte hatten, verändern und hoffentlich verbessern können. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will auf die Falschbehauptung von Frau Müller eingehen und lese Ihnen deswegen vor, was ich tatsächlich gesagt habe: „Vernachlässigt wurde etwa die medizinische Versorgung. Es wurden Geburtsstationen im ländlichen Raum geschlossen. Die Frühchenstation in Suhl muss um ihre Existenz bangen und als Bittsteller auftreten. Ein Konzept der Landesregierung zum Erhalt der Thüringer Kliniken liegt indes nicht vor.“ Das ist das, was ich gesagt habe, nicht das, was Sie behauptet haben – Nummer 1.
Nummer 2: Ich hätte schon erwartet, dass Sie von den Linken jetzt mal nach vorn gehen und erklären, warum Sie das Landesplanungsgesetz erst stutzen, sodass Veröffentlichungen nicht mehr in den Amtsblättern stehen und ein Teil der Bevölkerung ausgeschlossen wird, und Sie jetzt so einen Heuchelantrag bringen, in dem Sie sagen: Wir wollen die Demokratie unterstützen. Sie haben vorher die Demokratie beim Landesplanungsgesetz abgeschafft, zumindest, was die Leute betrifft, die sich über die Amtsblätter informiert haben.
Natürlich, lesen Sie es doch nach. Nein, es steht nicht mehr zwingend in den Amtsblättern drin und das war Ihre Idee. Ein Teil der Bevölkerung ist damit von Informationen ausgeschlossen worden.
Dann kommen wir jetzt zur Frage, ob der Antrag an einen Ausschuss überwiesen werden soll. Wenn Sie wollen, dass der Antrag an einen Ausschuss überwiesen werden soll, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe Handzeichen bei der Fraktion Die Linke. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe Handzeichen bei den Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Dann bitte ich nun, über den Antrag selbst abzustimmen. Wenn Sie also für den Antrag „Leben in Thüringen –
gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen“ der Fraktion Die Linke stimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe die Handzeichen der Fraktion Die Linke. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe die Stimmen der Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/68 -
Werte Kolleginnen, liebe verbliebende Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, zum 8. Mai als Tag der Befreiung gibt es eigentlich konkret nur eins zu sagen: Wer nicht feiert, hat verloren.
Im kommenden Jahr begehen wir dieses historische Datum zum 80. Mal. Dank Rot-Rot-Grün ist er bereits seit 2015 Gedenktag in Thüringen. Mit unserem vorgelegten Antrag wollen wir, dass der Tag der Befreiung mindestens einmal zum Feiertag wird, um seiner Bedeutung Gewicht zu verleihen, ein Tag zum Innehalten und auch zum gemeinsamen Bewusstmachen, dass mit diesem Tag Millionen von Menschen in Europa befreit wurden von Verfolgung, von Folter und Ermordung und auch dass das das Ende des industriell organisierten Massenmordes war. Auch in Thüringen mahnen uns die über 1.000 Gedenkorte – nicht nur an diesem Tag, die aber insbesondere am 8. Mai aufgesucht werden –, zu erinnern, zu mahnen, aber eben vor allem auch zu handeln. An diesem Tag gedenken wir der Millionen Toten, die durch die Nationalsozialisten verschleppt und ermordet wurden, denjenigen, die der völkischen Mordmaschinerie zum Opfer gefallen sind wie die getöteten Jüdinnen und Juden, die Sinti und Roma, die Homosexuellen und Menschen mit Behinderung. Wir gedenken auch denjenigen, die sich dem widersetzt haben, den vielen Gegnerinnen des Systems, den Antifaschistinnen aus Parteien, aus Gewerkschaften, aus dem zivilen, kirchlichen und militärischen Widerstand. Dass dieses Regime und dieses Morden ihr Ende finden konnten, das verdanken wir den unzähligen Soldatinnen der Roten Armee, der Vereinigten Staaten von Amerika, des britischen Common
wealth und der französischen Résistance und ihren Verbündeten genauso wie den vielen Partisanen in den von Nazideutschland besetzten Ländern. Dass der 8. Mai eben kein Schlussstrich geworden ist und auch nicht als ein solcher verstanden werden darf, wie sich das manche wünschen, das ist auch den vielen Befreiten und Überlebenden zu verdanken, die bis heute mit ihren Berichten – auch wenn es immer weniger werden – klarmachen, ein Schlussstrich darf mit dem 8. Mai nie gezogen werden.
Während der 8. Mai für so viele Menschen ein Tag der Befreiung war, so gab es auch diejenigen, die ihn als Niederlage betrachteten. Damals waren es Personen wie die überzeugten Nationalsozialisten, ihre Sympathisantinnen und Mitläuferinnen, die Militärs und Fanatikerinnen mit ihrem Traum vom faschistischen Großdeutschland. Besiegt wurden alle, die großen und die kleinen Nazis und all diejenigen, die wussten, was für Verbrechen in ihrem Namen geschahen, einfach mitmachten oder sich dann auch hinter dem Vorhang des vermeintlichen Nichtwissens verschanzten. Es muss deshalb in diesem Kontext immer wieder daran erinnert werden, dass das System des NS-Regimes erst dadurch funktionierte, weil es durch die Massen getragen wurde. Auch heute und hier im Rund des Landtags gibt es diejenigen, die den Tag als Niederlage betrachten. Zu nennen sei hier exemplarisch der Kandidat der AfD für das Amt des Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Herr Prophet. Er und die vielen in der AfD, aber auch außerhalb, betreiben aktiven Geschichtsrevisionismus, stellen eine konkrete Gefahr dar, weil sie eine Abkehr von der Erinnerungskultur wollen, daran arbeiten und damit den Weg bereiten oder bereiten wollen in eine präfaschistische Gesellschaft und Stimmung zu ihren Gunsten.
Das darf und wird nie unwidersprochen bleiben dürfen. Das ist nur ein konkretes Beispiel, wenn es darum geht zu sagen, wir sind nicht mehr bei „wehret den Anfängen“, sondern wir sind dabei, deutlich zu machen, dass es darum geht, Erinnerungskultur zu beschützen, Menschenrechte zu achten und demokratische Institutionen konkret vor Angriffen zu schützen.
Dazu soll auch dieser Antrag, den wir heute einbringen und noch beraten, einen Beitrag leisten, mit dem der 8. Mai 2025 zum 80. Jahrestag erstmalig zum Feiertag in Thüringen wird,
indem von der Verordnungsermächtigung nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes Gebrauch gemacht werden soll. Ein wichtiger Schritt aus unserer Sicht, um auch zum Jahrestag deutlich zu machen, dass auch die staatlichen Institutionen den Willen zeigen und aufbringen, dass wir uns der Konsequenzen aus den Lehren der deutschen Geschichte annehmen, tagtäglich für Grundrechte, Frieden und Demokratie einzustehen.
Gerade ein solcher Tag als Feiertag ermöglicht dann eben auch noch mal in einer anderen Form den Austausch, das Gedenken und die Teilnahme an den Veranstaltungen zum Jahrestag mit dem gebührenden Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus. Ich hoffe sehr, dass angesichts der Benennung des Jahrestags im Sondierungspapier von CDU, BSW und SPD auch dort die Unterstützung für dieses Anliegen gezeigt wird und auch gezeigt wird, dass es eben nicht nur warme Worte sind.
All das auch im Sinne dessen, was uns Günter Pappenheim in seiner Rede zum 75. Jahrestag zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald sagte – ich zitiere –: „Ich bin in einer Gegenwart, die offenbar aus der Vergangenheit zu lernen nicht in der Lage ist. Es gibt erstarkende Kräfte, die Nationalismus und völkisches Denken neu beleben, Rassismus […], Antisemitismus [und] Antiziganismus ideologisch befördern. […] Für mich, das will ich noch einmal in aller Deutlichkeit betonen, war der Schwur von Buchenwald ein Leben lang verbindlich. Ich weiß, dass es aus nachfolgenden Generationen Menschen [geben wird], die nicht aufhören werden, sich um die Verwirklichung [dieses] Schwurs zu mühen.“
Vielen Dank, Abgeordneter Schaft. Damit ist die Aussprache eröffnet und als Ersten auf der Rednerliste habe ich von der CDU den Abgeordneten Lennart Geibert. Bitte ans Rednerpult.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen zum Antrag der Fraktion Die Linke. Ja, der 8. Mai war ein Tag der Befreiung, der Befreiung vom Nationalsozialismus, und zumindest in Europa das Ende eines barbarischen Krieges. Ja, diese Befreiung haben wir
den Alliierten, den Truppen der Roten Armee, der U.S. Army, der Royal Army und ihren Verbündeten zu verdanken. Und ja, es ist eine historische Tatsache, die Deutschen haben diese Befreiung nicht aus eigener Kraft geschafft.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich assoziiere die Debatte um den 8. Mai immer mit der legendären und richtungsweisenden Rede von Richard von Weizsäcker zum 8. Mai 1985. Vielleicht hilft uns diese Rede auch hier bei unserer aktuellen Debatte im Thüringer Landtag und vielleicht können wir uns alle auf diese Rede als gemeinsamen Nenner verständigen. Frau Präsidentin, erlauben Sie mir daher, wenn ich daraus einige Schlaglichter zitiere, die für die aktuelle Debatte hilfreich sind:
„Viele Völker gedenken heute des Tages, an dem der Zweite Weltkrieg in Europa zu Ende ging. Seinem Schicksal gemäß hat jedes Volk dabei seine eigenen Gefühle. Sieg oder Niederlage, Befreiung von Unrecht und Fremdherrschaft oder Übergang zu neuer Abhängigkeit, Teilung, neue Bündnisse, gewaltige Machtverschiebungen […]. Wir Deutsche begehen den Tag unter uns, und das ist notwendig. Wir müssen die Maßstäbe allein finden. […] Der 8. Mai ist für uns vor allem ein Tag der Erinnerung an das, was Menschen erleiden mußten. Er ist zugleich ein Tag des Nachdenkens über den Gang unserer Geschichte. Je ehrlicher wir ihn begehen, desto freier sind wir, uns seinen Folgen verantwortlich zu stellen. Der 8. Mai ist für uns Deutsche kein Tag zum Feiern. Die Menschen, die ihn bewußt erlebt haben, denken an ganz persönliche und damit ganz unterschiedliche Erfahrungen zurück. […] Und dennoch […]: Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Niemand wird um dieser Befreiung willen vergessen, welche schweren Leiden für viele Menschen mit dem 8. Mai erst begannen und danach folgten. Aber wir dürfen nicht im Ende des Krieges die Ursache für Flucht, Vertreibung […] sehen. Sie liegt vielmehr in seinem Anfang und im Beginn jener Gewaltherrschaft, die zum Krieg führte. […] wir haben allen Grund, den 8. Mai 1945 als das Ende eines Irrweges deutscher Geschichte zu erkennen, das den Keim der Hoffnung auf eine bessere Zukunft barg. Der 8. Mai ist ein Tag der Erinnerung. Erinnern heißt, eines Geschehens so ehrlich und rein zu gedenken, daß es zu einem Teil des eigenen Innern wird. Das stellt große Anforderungen an unsere Wahrhaftigkeit.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Worte fassen die Bedeutung des 8. Mai und das, was wir daraus ableiten sollen, zusammen. Für mich zumindest leite ich ab, dass nicht ein Gedenk- oder Feiertag allein ausreicht, vielmehr müssen wir jeden Tag für Demokratie kämpfen, müssen wir jeden Tag erinnern und uns einsetzen gegen Rassismus, gegen Neonazis, gegen Antisemitismus egal aus welcher Richtung, gegen Hass gegenüber Andersdenkenden, gegen jegliche Form des politischen Extremismus. Jeden Tag sollten wir diese Gedanken verinnerlichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun beantragt die Fraktion Die Linke, den bereits im Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz fest verankerten Gedenktag des 8. Mai einmalig am 8. Mai 2025 per Rechtsverordnung auf der Grundlage dieses Gesetzes zum Feiertag zu verordnen. Dieses Vorhaben sehen wir aus verschiedenen Gründen kritisch und beziehen uns dabei auf die richtungsweisende Weizsäcker-Rede. Meines Erachtens ist es leicht zu sagen, wovon man befreit worden ist. Weitaus ambivalenter dürfte die Antwort auf die Frage sein, wozu die Deutschen des Jahres 1945 denn befreit worden sind. Der 8. Mai 1945 war natürlich ein Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Dennoch dürfen wir auch nicht unsere Augen davor verschließen, dass dieser Tag in seiner historischen Folgewirkung nicht in ganz Europa und Deutschland ein Sieg der Freiheit und der Demokratie war. Weizsäcker – und dafür bin ich ihm dankbar – hat als erster Politiker den 8. Mai in seiner Komplexität und im vollen Umfang dargestellt, eben anders als die SED-Funktionäre, die den 8. Mai im Sinne eines antifaschistischen Gründungsmythos zur Legitimierung ihres eigenen Machtanspruchs ab 1950 bis 1967 zunächst als Feiertag benutzt haben. Weizsäcker hat im Gegensatz zur Intention des Linken-Antrags zum einen die Befreiung vom Nationalsozialismus prominent in den Mittelpunkt gerückt und damit ausgesprochen, was viele in der damaligen Bundesrepublik beim Blick auf die Kriegsfolgen für das eigene Volk nicht sehen wollten oder konnten. Das war und bleibt richtig. Gleichzeitig ordnete er aber auch diese richtige Wertung in ein Gesamtpanorama ein, indem das Leid genauso vorkam und eingeordnet wurde wie die Errichtung kommunistischer Diktaturen östlich der Werra und der Elbe – und genau das ist unser Problem.
Für Sie wahrscheinlich nicht überraschend. Der Linken-Antrag reduziert die Komplexität dieser Problematik auf den Begriff des einmaligen Feiertages. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Fei
ertag 8. Mai ist aber auch untrennbar mit dem unvollständig aufgearbeiteten und missbrauchten Antifaschismus des DDR-SED-Regimes verbunden, ein Antifaschismus, der immer auch der Stabilisierung und Legitimierung der SED-Diktatur diente. Was nicht in diese Interpretation des Faschismus passte, wurde ausgeblendet. Wir möchten den Eindruck vermeiden, dass Thüringen ausgerechnet an diese Tradition anknüpft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dabei haben wir ja den 8. Mai bereits 2015 als offiziellen Gedenktag gesetzlich festgeschrieben. So pflegen wir als Parlament von Anfang an eine wohlbegründete Tradition mit der jährlich wiederkehrenden Veranstaltung am 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Zugleich erinnern und gedenken wir alle gemeinsam der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald am 11. April 1945. Ich habe Zweifel, dass wir mit der Fokussierung des 8. Mai auf einen Feiertag das auch vom Antragsteller avisierte richtige Anliegen, nämlich die Erfahrungen und die Lehren aus dieser Zeit für das demokratische Zusammenleben in der heutigen Gesellschaft stärker in das Bewusstsein der Menschen zu rücken, tatsächlich erreichen. Wir glauben, nein.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns doch Lehren aus der Geschichte ziehen und nicht die Fehler der DDR wiederholen. So hat die Historikerin Annette Leo vollkommen zu Recht festgestellt, dass die DDR mit ihrem verordneten Antifaschismus einen „Prozess der Vergleichgültigung“ ungewollt befördert habe. Ich darf zitieren: „Die Erinnerung als Staatsdoktrin, die sich in feierlichen Reden, Gesängen, Kranzniederlegungen manifestierte, verlor nach und nach all ihre Lebendigkeit und Widersprüchlichkeit. Sie erstarrte zum Ritual, da ihre Überlieferung von wechselnden aktuellen Zweckmäßigkeiten bestimmt wurde.“