Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer vielleicht noch am Livestream! „Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen“ – warum bringen wir heute diesen Antrag ein? Vor vier Monaten wurden zwei neue Staatsziele in die Thüringer Verfassung aufgenommen. Eines dieser Staatsziele lautet „gleichwertige Lebensverhältnisse […] in Stadt und Land“ und das zweite ist die nachhaltige Entwicklung, also „Nachhaltigkeit“. Wenn man Staatsziele ernst nimmt, die wir in der Verfassung fest verankert haben, und auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die es uns mitgegeben haben, dann heißt das für uns Hausaufgaben. Und mit diesem Antrag wollen wir unsere Hausaufgaben, die wir sowohl als Landtag als aber auch in den Kommunen, Städten und Gemeinden nun machen müssen, anfangen oder beginnen.
Warum auch dann in diesem Antrag – und ich will es gerne begründen – das Landesentwicklungsprogramm mit erwähnt wird, womit wir ja ein bisschen fordern, was heißt „ein bisschen“, nein, wir fordern eine 30er-Zone bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms, weil wir sagen, diese zwei neuen Staatsziele wollen wir gemeinsam diskutieren hier im Landtag, aber auch mit den Menschen und nicht einfach über die Menschen, sondern wir wollen die Menschen mitnehmen. Deswegen sind auch Vorschläge zu Bürgerdialogverfahren, Bürgerratsverfahren mit involviert, weil wir davon fest überzeugt sind – und das werden wir nachher noch länger ausführen –, dass das gerade auch in den gesellschaftlichen Diskussionen, die wir draußen erleben, notwendig ist. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land auf den Weg zu bringen, bedeutet eben, mit den Menschen und nicht über die Menschen zu reden, und deswegen haben wir diesen Antrag auch eingebracht. Vielen Dank.
Vielen Dank, Abgeordnete Müller. Wir kommen nun zur Aussprache, und als Erstes habe ich hier vom BSW den Abgeordneten Tilo Kummer als Redner auf der Liste stehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe zu, ich habe mich riesig gefreut, als „Nachhaltigkeit“ Eingang in die Thüringer Verfassung gefunden hat, genau wie das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land, weil es aus meiner festen Überzeugung wirklich wichtige Grundprinzipien sind dafür, dass unser Land gut funktionieren kann.
Die Umsetzung von Verfassungszielen ist eine Aufgabe, die obliegt dem Landtag. Das ist ein wichtiges Ziel. Dem müssen wir uns widmen, da bin ich ganz bei der Antragstellerin. Mir würde zuerst mal vorschweben, dass wir diese Ziele künftig in der Gesetzesvorprüfung mit betrachten, damit es endlich aufhört, dass in einer Landtagssitzung Nachhaltigkeitsziele beschlossen werden und einen Tagesordnungspunkt später dem entgegenstehende Ziele. So etwas habe ich hier im Haus leider schon erlebt.
Ich könnte mir vorstellen, dass wir das, was wir vor anderthalb Wahlperioden hier schon mal hatten im parlamentarischen Nachhaltigkeitsbeirat, wieder ins Leben rufen würden, damit man in den einzelnen Bereichen der Tätigkeit des Landtags, in den einzelnen Ausschüssen, sich mit den Nachhaltigkeitszielen vertraut macht und darauf achtet, dass das, was die Ausschüsse auf den Weg bringen, wirklich mit den Nachhaltigkeitszielen des Landes in Übereinstimmung zu bringen ist. Wir haben einen Nachhaltigkeitsbeirat. Wir haben in den einzelnen Ministerien ausgearbeitete Nachhaltigkeitsziele. Das ist alles da. Das ist das Grundgerüst, nach dem wir arbeiten können. Wir müssen es tun und das passiert leider viel zu oft nicht.
Die Frage ist: Was ist Ziel des Antrags? Kann mit einem Antrag, der keine Bindungswirkung an die Landesregierung entfaltet, erst recht nicht in einer jetzigen Zeit, in der ich die künftige Landesregierung, die es umsetzen müsste, gar nicht adressieren kann, also ich kann gar nicht die zuständigen künftigen Minister ansprechen, kann man mit so einem Antrag wirklich ein Verfassungsziel umsetzen? Da sage ich: Ich hätte es da lieber in der Gesetzgebung.
Die zweite Frage ist: Kann ich das durch Landesplanung? Sie haben folgende Bereiche aufgeschrieben, die adressiert werden sollen: ausreichender angemessener Wohnraum, existenzsichernde Löhne, Inklusion, Gleichstellung, Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, eine klimaneutrale Wirtschaft, Digitalisierung, den gleichwertigen Zugang zur öffentlichen Daseinsvorsorge, die Partizipation an politischen Entscheidungen – so mal kurz zusammengefasst. Wie viel davon ist Bestandteil der Landesplanung? Soziale und ökologische Nachhaltigkeit habe ich jetzt nicht erwähnt, weil ich davon so einen dicken Hals kriege. Nachhaltigkeit, wissen wir alle, ist die Dreieinigkeit von Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Da kann ich nicht immer Wirtschaft rauslassen, dann kippt der Stuhl um. Das muss man einfach wissen, wenn man über Nachhaltigkeit redet.
Ich finde, die wenigsten dieser Ziele finden sich direkt im Landesentwicklungsprogramm wieder. Vor dem Hintergrund brauche ich Gesetze, um es zu adressieren. Es gibt die Zielstellung der Demokratisierung und der Verbesserung der Mitbestimmung in der Landesplanung. Da bin ich wieder ganz bei der Antragstellerin, da müsste man aber das Landesplanungsgesetz auf den Tisch packen und dort sagen, dass es endlich die Zustimmung des Landtags beim Landesentwicklungsprogramm braucht. Warum das in der Vergangenheit nicht passiert ist, kann ich nicht beantworten. Das BSW war in den letzten fünf Jahren auch nicht im Thüringer Landtag. Ich wüsste nicht, dass der Versuch gemacht wurde, das Landesentwicklungsprogramm zustimmungspflichtig vom Landtag zu machen.
Ansonsten kommt der Antrag in Punkt III zu der Zielstellung, dass die Landesregierung die anstehende Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms angehen soll. Ich gebe zu, dass mich das verunsichert. Ich komme mal zu einer Pressemitteilung des Thüringer Infrastrukturministeriums – Zitat –: „Mit großer Sorgfalt und in einem breit angelegten Beteiligungsprozess wurde die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms […] abgeschlossen. Der Anfang 2022 gestartete Fortschreibungsprozess stellt sicher, dass Thüringen den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen gewachsen ist. Insbesondere die kommunalen Neugliederungen und der notwendige Ausbau klimafreundlicher Energieträger machten eine Anpassung des LEP erforderlich. Die vorliegende erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 ist das Ergebnis der Teilfortschreibung und ein wichtiger Schritt für eine nachhalti
ge und ausgewogene Entwicklung Thüringens. Die hier festgelegten Leitvorstellungen und Erfordernisse der Raumordnung bieten eine solide Grundlage, um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich anzupacken und Thüringen als lebenswerte Heimat für alle Bürgerinnen und Bürger zu stärken.“ August 2024. Am 9. Juli hat die Landesregierung diese Fortschreibung beschlossen, am 30. August veröffentlicht, am 31. in Kraft getreten. Das Landesentwicklungsprogramm 2025 stammt von 2014. Wenn Sie es googeln, finden Sie Christian Carius, das war der damals zuständige Minister. Ich hätte mir gewünscht, wenn die danach folgende Landesregierung das LEP gleich aufgemacht hätte. Das war damals aber nicht durchsetzungsfähig.
Die Frage ist: Wen wollen Sie mit dem Antrag treffen? Ich habe so ein bisschen den Eindruck, Sie haben uns einen Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt vor dem eigenen Tor und warten, dass den irgendjemand reinmacht. Das verstehe ich nicht.
Ich kann sagen, wir werden den Hinweis aufnehmen, uns das Landesentwicklungsprogramm, das die scheidende Landesregierung auf den Tisch gepackt hat, genau anzusehen und auf Überarbeitungsbedarf zu prüfen. Wenn auch im Sinne der beschriebenen Nachhaltigkeitsziele ein Überarbeitungsbedarf festgestellt wird, dann werden wir das tun. Die meisten Ihrer Punkte, die im Antrag aufgelistet sind, brauchen ein anderes Gesetzgebungsverfahren. Dementsprechend geht der Antrag da fehl und wir werden ihn heute nicht beschließen.
Vielen Dank, Abgeordneter Kummer. Als Nächste habe ich Abgeordnete Claudia Heber für die CDU auf der Redeliste stehen.
Sehr geehrter Herr Tagungspräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Gäste, ich versuche, den Ball mal aufzunehmen. Mal schauen, ob ich den ins Tor treffe. „Gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen“ – das ist ein Satz, dem man ohne Abstriche zustimmen kann, steht auch in der Verfassung. Sie zitieren dann Wort für Wort, was der Landtag beschlossen hat. Kann man machen. Warum der Landtag aber feststellen soll, was er schon beschlossen hat, erschließt sich mir hier allerdings nicht.
Das hätte man in die Begründung oder eine Vorbemerkung schreiben können, aber nicht in einen Antragstext. Sie wollen weiter, dass der Landtag feststellt, dass „alle staatlichen Akteurinnen und Akteure in Thüringen zu konkreten Maßnahmen […] verpflichtet“ sind. Mehr noch: Sie wollen, dass der Landtag feststellt, dass die „beiden Staatsziele und ihre Inhalte […] – als umfassende, rechtlich verbindliche und einklagbare Handlungsverpflichtungen – Grundlage beziehungsweise Ausgangspunkt für ein stimmiges und längerfristiges Konzept“ usw. sein sollen und – es wird noch besser – dass „die verfassungsrechtliche Verpflichtung [besteht], die beiden Staatsziele […] zu verwirklichen.“ Das steht in dem Antrag.
4. Staatsziele sind abstrakt und werden durch Gesetze und andere Normen – der Kollege hat es gerade schon erläutert – in konkretes Handeln umgesetzt.
Wenn man jetzt unter dieser Prämisse den Antrag liest, dann erweckt er bei mir den Eindruck, dass Ihre Fraktion dem Parlament, den staatlichen Akteuren und allen Menschen in Thüringen die Deutungshoheit für diese Staatsziele abnehmen und überstülpen will.
Mit Aussagen wie „Wohnen ist Menschenrecht“ und dass das Angebot, die Nutzung und der Bau von Wohnraum geschützt und gestärkt werden müssen, haben Sie zwar Allgemeinplätze belegt, aber nichts Konkretes gesagt. Dabei hätte es eigentlich gereicht, wenn Sie in die Medien schauen. Burkhard Siebert, seines Zeichens Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen, hat zum Thema „Wohnungsbau“ dieser Tage einen sehr deutlichen Satz gesagt – ich zitiere –: „Wir bauen jeden Tag Bürokratie in Größenordnung auf und verbrennen Geld, das nicht in der Baubranche ankommt.“ Das ist die sprichwörtliche Baustelle. Wenn staatliche Akteure zur Nachhaltigkeit und Erreichung gleichwertiger Lebensbedingungen verpflichtet werden sollen, dann heißt das für mich zuvorderst auch Bürokratieabbau. Ich habe das Wort in Ihrem Antrag nicht gefunden.
Eine weitere Passage: Sie wollen die Ursachen des Niedriglohnsektors beseitigen und wir brauchen eine „sinnvolle ökonomische Entwicklung“. Was das sein soll, sagen Sie jedoch nicht. Dann geht es um Arbeitsförderung, Ausbildung, Gewinnung von Fachkräften. Das kann man alles machen, aber wenn man seit zehn Jahren für das Bildungsressort zuständig ist, würde mir jedenfalls als Allererstes einfallen, dass wir eine viel zu hohe Anzahl an Schulabbrechern haben, denen gar nichts anderes übrig bleibt, als im Niedriglohnsektor anzuheuern.
Als Nächstes würde mir der Stundenausfall einfallen und dass unsere Regelschüler ohne die wichtigsten Grundfertigkeiten in die duale Ausbildung starten. Nichts dergleichen findet man. Für Kinder und Jugendliche haben Sie dafür im Angebot: Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten und Teilhabe im Bereich „Bildung“.
Wie wäre es denn aber mal mit dem Grundrecht auf Bildung, dem Recht, dass Schüler die Stunden bekommen, die in der Thüringer Stundentafel festgeschrieben sind? Das wäre doch mal was,
Benachteiligung von Frauen: Wissen Sie, was für mich als Frau, Mutter, Oma nachhaltig und eine Stärkung der gleichwertigen Lebensverhältnisse wäre? Dass wir flächendeckend im ganzen Land Hebammen und Geburtsstationen haben und dass wir Schwangerschaftskonfliktberatung flächendeckend anbieten und auskömmlich finanzieren. Gleiches gilt für die Kinderbetreuung. Wir haben darüber gesprochen. Alleinerziehende – das weiß jeder – sind aufgeschmissen, wenn der Kindergarten nur von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet hat. Frauen und Familien brauchen jeweils in ihrer ganz konkreten Lebenssituation die größtmögliche Unterstützung. Das ist für mich Beseitigung der Benachteiligung von Frauen und die konkrete Umsetzung beider Staatsziele.
Dann wollen Sie Klimaneutralität durch Beteiligungskultur in Unternehmen erreichen. Sie springen zum Vergaberecht und vergessen schon wieder das Wort „Bürokratieabbau“. Das muss im Übrigen auch nichts mit Reduzierung von Standards zu tun haben. Dann kommen ein paar Lebensweisheiten mit Regelungscharakter null. Und da war ich erst mal nur beim Teil I, denn dann kommen Teil II und Teil III Ihres Antrags. Der erste Teil jedenfalls liest sich für mich wie ein Manifest. Diese Teile II und III beschäftigen sich jetzt mit der Landesentwicklung und Landesplanung, der Ausweitung von
Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten und der – in Klammern gesetzt – weiteren Demokratisierung des Landesplanungsrechts. Sie fordern mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung. Und da muss ich meinem Kollegen zustimmen. Angesichts der Tatsache, dass die mittlerweile geschäftsführende Regierung gegen den Willen der Kommunen vor Ort in Südthüringen ein Oberzentrum ausgerufen hat und mein Dorf beispielsweise kein Grundzentrum sein darf, finde ich das richtig gut. Ich frage nur, warum Sie es in den letzten Jahren nicht so eingebracht haben.
Als CDU ist uns das Thema „Nachhaltigkeit“ mindestens genauso wichtig wie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse der Thüringer. Das steht in unserem Programm und wird hoffentlich auch die Arbeit der künftigen Regierung prägen.
Wenn ich also in der Gesamtschau auf das Papier blicke, das ideologische und gesinnungsschwangere Phrasen enthält, aber überhaupt keinen konkreten Vorschlag oder Antrag, dann fällt es mir schwer, hier eine Empfehlung für eine Verweisung auszusprechen.
Ich habe noch 1 Minute und die möchte ich gern dafür nutzen, dass ich noch ein weiteres Geburtstagskind von heute ehre, ein Geburtstagskind, das heute 128 Jahre alt geworden wäre und 1946 hier im Landtag war, mein Urgroßvater. Mein Urgroßvater hat 1946 folgenden schönen Satz gesagt und herzlichen Glückwunsch, Opa, deshalb zitiere ich den Satz, weil er so schön passt. 1946: „Nach einigen ergiebigen Aussprachen kam man von der Phrasiologie ab und zu praktischen Dingen. Wir brauchten Grund unter den Füßen und ein gemeinsames Wollen. Ich war immer grundsätzlich gegen Schlagworte und leere Versprechungen. Aufgestellte Forderungen müssen klar und vernünftig sein, müssen durchgeführt werden können und auch durchgeführt werden.“ So weit das Zitat meines Urgroßvaters.
Machen Sie bitte Vorschläge zur Regelung konkreter Sachverhalte und formulieren Sie konkrete Normen, mit denen sich das Parlament sinnhaft auseinandersetzen kann. Wenn Sie nicht selbst zurückziehen und überarbeiten, empfehle ich hilfsweise für meine Fraktion die Ablehnung des Antrags. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Claudia Heber. Ich rufe nun für die Alternative für Deutschland Frau Nadine Hoffmann auf. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, der vorliegende Antrag schließt an die im April des Jahres mit Stimmen von Rot-Rot-Grün und CDU erfolgte Änderung der Thüringer Verfassung an und fordert die Umsetzung im Landesentwicklungsprogramm, was insofern bemerkenswert ist, da das zuständige Ministerium das links geführte Ministerium für Infrastruktur ist unter der nunmehr geschäftsführenden Frau Karawanskij, die auch für das Landesplanungsgesetz zuständig ist, dem im Antrag Demokratiedefizite und ein Mangel an Transparenz attestiert werden. Ich habe mich daher beim Lesen gefragt, ob man der geschäftsführenden Ministerin aus den eigenen Reihen mit diesem Antrag einen Gefallen getan hat, und stimme da dem BSW zu.