Protocol of the Session on November 13, 2024

Letztlich, meine Damen und Herren aus der AfDFraktion, geben Sie das mit Ihrem Antrag auf einen Untersuchungsausschuss auch selbst zu. Es ist eine übereilte Aktion, die hier nicht zum Ziel führt. Ich versuche es vielleicht mal, Sie mit einem Zitat aus der Bibel zu überzeugen: „[…] wer hastig läuft, der tritt fehl.“ Das stammt aus den Sprüchen Salomons 19,2 – wenn Sie nachschlagen wollen.

(Beifall BSW)

Wir sprechen uns angesichts der Bedeutung des Themas – die sehen wir auch – für eine Überweisung an den Justizausschuss aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war meine erste Rede hier im Hohen Haus. Ich danke Ihnen deshalb ausdrücklich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke sehr.

(Beifall CDU, BSW)

Herzlichen Dank. Damit kommen wir jetzt zur AfDFraktion, Herr Möller hatte sich gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, spannende Debatte, nichts anderes habe ich erwartet. Ich möchte natürlich auch darauf eingehen, zum einen auf den Debattenbeitrag von Frau Präsidentin. So ein bisschen enttäuscht mich das schon. Ich habe mich, als ich Ihre Ausführungen gehört habe, gefragt: Haben Sie sich denn tatsächlich unseren Gesetzentwurf mal durchgelesen? Weil ich den Vorwurf des Schmierentheaters wirklich nicht nachvollziehen kann.

(Beifall AfD)

Sie werfen uns vor – jedenfalls hat es den Eindruck auf mich gehabt –, wir würden Wissenschaft ignorieren wollen oder wenigstens teilweise ignorieren wollen, so wie das die Kirchen im Mittelalter getan hätten. Aber, meine Damen und Herren und sehr geehrte Frau Präsidentin, es ist doch genau andersrum. Wenn Sie sich den Stand des heutigen Wissens anschauen, was damals bekannt war, vor der Ergreifung der entsprechenden Maßnahmen, dann werden Sie feststellen, dass sowohl, was

den Maskenzwang anging, was den Lockdown anging, insbesondere aber, was die Impfpflicht anging und was die Impfempfehlung anging, zu jedem Zeitpunkt substanzielle wissenschaftliche Einwendungen gegen die dann erfolgten politischen Empfehlungen bestanden.

(Beifall AfD)

Wenn Sie den Vorwurf erheben, man würde unwissenschaftlich argumentieren, dann ist doch dieser Vorwurf an diejenigen gerichtet, die die RKI-Protokolle geschwärzt haben, damit genau das nicht rauskommt,

(Beifall AfD)

damit diese Meinung im Dunkeln bleibt. Insofern, muss ich sagen, finde ich diesen Vorwurf einigermaßen unpassend, genauso wie ich den Vorwurf unpassend finde, wir würden hier irgendwas mit SED-Unrecht vergleichen. Sie finden in dem Gesetzentwurf nicht einmal das Wort „SED“, wäre auch ein bisschen sachfremd gewesen. Das hat damit nichts zu tun. Wenn Sie allerdings sagen, wir würden ein Stück weit suggerieren, dass man damals als nicht Geimpfter wie ein politischer Gegner behandelt worden ist: Na ja, fragen Sie mal die Leute. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie ich mit den Nachbarn zusammenstand und wir immer, wenn ein Auto kam, schön weit auseinandergegangen sind, es hätte ja ein Polizeiauto sein können. Oder dass man sich Gedanken gemacht hat: Wie kriegt man denn die Familie zu Weihnachten zusammen?

(Beifall AfD)

All das sind doch Ereignisse, die nichts mehr mit einem normalen Staat zu tun haben, sondern tatsächlich eher in den Bereich der Erfahrungen von politisch Verfolgten passen.

Dann geht es weiter mit dem Ausüben von Gewerben. Da gibt es viele andere Aspekte. Also denken Sie nur an das absurde Verbot zum Rodeln. Das hatte teilweise den Charakter einer Schikane. Da finden Sie am ehesten Parallelen in der Verfolgung politischer Gegner. Das ist tatsächlich so. Interessant übrigens, dass Sie auf die Idee gekommen sind und nicht wir, das hier zu erwähnen.

(Beifall AfD)

Sie stellten die Frage: Wie hätten Sie sich denn verhalten? Am Anfang – das weiß jeder – war die AfD-Fraktion auch sehr vorsichtig. Natürlich haben wir im Februar das Risiko aufgrund der Meldungen aus Wuhan, aus China, auch hoch eingeschätzt. Aber als wir dann im März, April und Mai mitbekommen haben, dass das alles wahnsinnig aufgeblasen

(Abg. Dr. Wogawa)

war, dass hinter dieser ganzen Hysterie auch ein Stück weit danach die Substanz fehlte, da sind wir ins Grübeln gekommen. Und wir reden doch heute nicht mehr von den ersten vier, fünf Monaten. Das ist doch jedem unbenommen, in den ersten vier, fünf Monaten seine Schlüsse zu ziehen und Annahmen zu treffen. Aber zwei Jahre später oder ein Jahr später, da hätte man anders reagieren müssen. Da gab es wissenschaftliche Grundlagen, und diese wissenschaftlichen Grundlagen sind zunächst ignoriert worden und sie sind dann geschwärzt worden, damit die Öffentlichkeit nicht mitbekommt, dass es eine ganz andere Tatsachengrundlage gab als die, die man uns erzählt hat.

(Beifall AfD)

Und da hätten wir uns natürlich unterschieden.

Lassen Sie mich zu Herrn Schard kommen. Herr Schard stellte die Frage: Geht es um Aufarbeitung oder um politische Profilierung? Na ja, die Frage hätte ich Ihnen bei der Wirtschaft auch stellen können. Alles, was Sie hier machen, dient letztlich auch Ihrer politischen Profilierung, ist doch logisch. Und wenn Sie sagen, Herr Schard, die Bevölkerung will von dem Thema „Coronaaufarbeitung“ nichts mehr wissen, ich werde Sie weiter in diesem Irrtum lassen, also Sie können das weiterverfolgen. Jetzt sind Bundestagswahlen, erzählen Sie das ruhig nur immer weiter. Auch so kann man sich politisch profilieren.

(Beifall AfD)

Sie wissen jedenfalls genauso gut wie ich – Sie sind ja Jurist wie ich –, dass eine Maßnahme, damit sie rechtmäßig ist, geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein muss. Setzt man die Erkenntnisse, insbesondere aus den RKI-Files, zum Thema „Maskenzwang“, „Impfpflicht“, „Impfempfehlung“ an, dann kommt man ganz klar zur Erkenntnis, dass die Prüfung schon auf der ersten Ebene bei der Geeignetheit zu Ende wäre – jedenfalls bei einer neutralen Betrachtung. Insofern bleibt es natürlich dabei: Formell ist es weiterhin Recht – viele Bußgeldbescheide sind ja leider auch bestandskräftig geworden –, aber die Ungerechtigkeit – und die haben Sie auch angesprochen – wirkt fort. Und es ist im Interesse einer Gesellschaft, insbesondere einer tief gespaltenen Gesellschaft, Ungerechtigkeit zu überwinden, weil sie nämlich der Motor für Spaltung ist. Genau das versucht unser Gesetzentwurf letztlich hinzubekommen.

(Beifall AfD)

Ganz kurz noch am Rande: Wenn Sie sagen, die AfD hätte sich damals kaum zu Wort gemeldet, dann sind das offensichtlich Falschbehauptungen.

Denn es gibt allein nachweisbar im Internet 20 Stellungnahmen und parlamentarische Initiativen der AfD-Fraktion hier im Thüringer Landtag. Und wenn Ihnen das nicht reicht, lesen Sie einfach im Verfassungsschutzbericht.

(Heiterkeit AfD)

Also wenn die AfD-Fraktion mit einer Sache nicht aufgefallen ist, dann mit Schweigen in Sachen Coronamaßnahmen.

(Beifall AfD)

Dann möchte ich noch kurz zum Kollegen Wogawa vom BSW kommen. Herr Wogawa, Sie versuchen hier ein Stück weit einen Widerspruch zwischen Aufarbeitung und unserem Entschädigungsantrag zu konzipieren. Aber dieser Widerspruch ist nicht da. Aufarbeitung von Coronamaßnahmen ist ein unendlich weites Feld. Ihr Untersuchungsausschussantrag zeigt das, was der alles für Aspekte des gesellschaftlichen Lebens benennt. Bei unserem ist es im Übrigen nicht anders. Was wir hier machen: Wir greifen hier einen ganz kleinen Teilaspekt raus, für den die Sachlage nach unserer Überzeugung hinreichend klar ist.

(Beifall AfD)

Und im Übrigen ist es immerhin auch so klar, ich meine, es ist der Ministerpräsident Söder von Bayern gewesen, der veranlasst hat, dass solche Bußgeldverfahren in Bayern nicht mehr weiterverfolgt werden. Es ist ja auch interessant, dort geht das, hier ist es angeblich ein Vorgriff. Das finde ich durchaus interessant bei der Einheit der Rechtsordnung, die wir eigentlich in solchen Sachen haben sollten. Aber unabhängig davon: Wenn Sie diesen Antrag an den Ausschuss überweisen, dann kann der dort bearbeitet werden. Dort können dazu wissenschaftliche Begutachtungen erfolgen, es können Anhörungen durchgeführt werden, es können Diskussionen stattfinden. Im Zuge einer solchen Aufarbeitung des Antrags, Bearbeitung des Antrags können verschiedene Dinge rauskommen. Es kann der Antrag bestätigt werden, es kann der Antrag erheblich abgeändert werden, es kann der Antrag in den Skat geklopft werden. Diese drei Möglichkeiten gibt es, wenn er weiterhin im parlamentarischen Bearbeitungsvorgang bleibt. Deswegen werbe ich dafür: Lassen Sie ihn uns in dem entsprechenden Ausschuss bearbeiten. Aus unserer Sicht wäre der richtige Ausschuss der Justizausschuss, weil es hier primär um rechtliche und auch um verfassungsrechtliche Fragen geht.

In dem Zusammenhang vielleicht noch ein Punkt – ich habe mir mal Ihr Wahlprogramm angeguckt –, Sie sprechen oder schreiben unter anderem davon:

„Ihre Stimme für das BSW in Thüringen ist eine Stimme für Meinungsfreiheit und gegen Cancel Culture, eine Stimme für die konsequente Aufarbeitung der Fehler der Corona-Zeit“. Konsequente Aufarbeitung.

(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Das habe ich doch gesagt!)

Richtig, Sie reden nicht nur von Aufarbeitung, Sie reden von konsequenter Aufarbeitung. Da steckt das Wort „Konsequenz“ drin.

(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Eins nach dem anderen!)

Eine Aufarbeitung, die einfach nur feststellt, da sind Fehler gemacht worden, das reicht nicht für eine konsequente Aufarbeitung. Dafür müssen Sie Rechtsfolgen festlegen. Und eine dieser Rechtsfolgen kann in einem beschränkten Bereich die Entschädigung von Bußgeldzahlern sein.

(Beifall AfD)

Lassen Sie uns das im Ausschuss diskutieren, lassen Sie uns einen Weg finden, wie wir dort mit dem Gesetzentwurf umgehen. Ich werbe noch mal darum und beantrage jedenfalls die Überweisung an den Justizausschuss. Herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön, Herr Möller. Wir kommen zur letzten Rednerin, Frau Güngör von der Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, die unserer Debatte weiterhin lauschen, der vorliegende Gesetzentwurf – das muss man so deutlich sagen – ist eine Verschwendung unserer Lebenszeit,

(Beifall Die Linke)

wie so häufig, wenn die AfD versucht, ihr rechtspopulistisches Gedankengut in parlamentarische Form zu gießen. Mit dem, was Sie da aufgeschrieben haben, stoßen Sie all diejenigen vor den Kopf, denen daran gelegen war, durch eine gute Gesundheitspolitik geschützt zu werden, all jene, die einen Angehörigen verloren haben, all jene, die immer noch unter Post-COVID leiden und all diejenigen, die in den sogenannten systemrelevanten Berufen an der vordersten Front standen.

Während der Pandemie wurden viele, die am hochansteckenden Coronavirus erkrankten, in relativ kurzer Zeit in den Intensivstationen des Landes behandelt und wir haben dabei deutlich gesehen,

dass die entsprechenden Kliniken durch den jahrelangen Profitdruck, der im Gesundheitssektor vorherrschend ist, gar nicht die ausreichenden Möglichkeiten hatten, um alle Patientinnen und Patienten zu jedem Zeitpunkt ordnungsgemäß zu versorgen. Die pandemische Situation hat also sehr deutlich die Schwachstellen des durchorganisierten Gesundheitssystems gezeigt. Doch statt diese Missstände in den Fokus zu nehmen, bringt die AfDFraktion lediglich ihre wissenschaftsferne Weltanschauung zum Ausdruck. Ich möchte klar nach den Redebeiträgen hier sagen: Das ist teilweise sogar wissenschaftsverachtend. Ich kann den Kolleginnen und Kollegen in der Forschung nur danken für das, was sie in den letzten Jahren geleistet haben,

(Beifall Die Linke)