Protocol of the Session on November 13, 2024

ignoranten Verhaltens, worauf ich gerade hingewiesen habe, wie es dies im Mittelalter gab.

Im Mittelalter gab es auch Verschwörungstheorien. Die haben Sie ja auch gerade angedeutet, dass sich da eben Leute, Institutionen, Regierungsinstitutionen und andere verschworen haben, um letztendlich eine Spaltung der Gesellschaft herbeizuführen. Sie haben davon gesprochen, dass man Misstrauen haben muss, ein gesundes Misstrauen. Ja, man muss kritisch sein, da haben Sie recht. Ja, es ist natürlich immer nach der Verhältnismäßigkeit und auch nach der Wirksamkeit von Entscheidungen und Methoden zu fragen. Ich möchte trotzdem noch einmal sagen, wenn Sie sich immer auf Experten beziehen: Ich erinnere mich an eine Runde im Petitionsausschuss in der letzten Legislatur, wo Sie auch sogenannte Experten benannt hatten, um zu belegen, dass dieses oder jenes anders ist. Ich weiß, da war eine – ich weiß jetzt nicht mehr den Namen – Professorin der Slawistik anwesend, die dann erklärte, wie Corona funktioniert, oder ein Unternehmensprofessor, also Wirtschaftsprofessor. Also es waren Experten in ihren Bereichen, aber eben nicht in dem Bereich, auf den sich im Prinzip damals die Anhörung bezogen hat. Insofern bin ich da sehr kritisch bei dem, was Sie in den Raum stellen. Wir reden ja auch manchmal von Fake News oder anderen Dingen.

Ausgerechnet der Titel, den Sie gewählt haben, auch das ist für mich Politikzirkus oder Polemik. Denn wenn Sie sich quasi in dem Titel auf das SED-Unrecht beziehen und damit suggerieren, dass jemand, der nicht geimpft war, quasi wie ein politischer Gegner behandelt oder vielleicht letztendlich sogar verfolgt wurde oder Ähnliches, dann finde ich, ist das schon mehr als Polemik und damit betreiben Sie natürlich Spaltung und damit entsteht bei mir der Eindruck, dass für Sie die Coronapandemie wünschenswerterweise vielleicht sogar hätte länger dauern können, weil Sie dann immer mehr noch darüber hätten reden können, wie gespalten wird, wie die Gesellschaft auseinanderdriftet etc. Aber – das möchte ich Sie jetzt hier ernsthaft fragen und ich weiß, Sie haben auch noch mal Rederecht …

(Unruhe AfD)

Könnten Sie mir zuhören?

Ich würde gern wissen: Wie hätten Sie sich eigentlich verhalten, wenn Sie in Regierungsverantwortung gewesen wären

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das würden wir gern ausprobieren!)

ich weiß, Sie werden mir ja gleich noch antworten, deshalb stelle ich die Frage hier in den Raum – zum damaligen Zeitpunkt, wenn Sie die Toten von Bergamo gehabt hätten,

(Unruhe AfD)

wenn Sie die Szenarien gehört hätten, wie sich eine Pandemie entwickeln soll? Wir sind damals von Szenarien ausgegangen wie im Rahmen der Spanischen Grippe. Ich weiß, dass der Oberbürgermeister in einer ersten Krisensitzung damals gesagt bekommen hat: Wir rechnen mit mehr als 10.000 Toten allein in dieser Stadt. Wenn Sie diese Szenarien gesagt bekommen hätten, wie hätten Sie sich verhalten? Hätten Sie gesagt, das ist Natur, das ist Evolution, Survival of the Fittest, also die Stärksten überleben? Wie hätten Sie verantwortungsvolles Handeln definiert? Ich glaube, verantwortungsvolles Handeln war damals gegeben. Es war in der Tat nicht alles richtig. Wir werden über die Fehler auch morgen in weiteren Tagesordnungspunkten und hoffentlich auch noch in den nächsten Monaten diskutieren. Es gab Fehler, gar keine Frage. Es sind Menschen. Wir wussten nicht all das, was wir jetzt wissen.

Wir müssen uns aber – und das wäre mein Appell – aus den Vorwürfen herausbewegen und wir sollten aus unseren Fehlern lernen, denn möglicherweise war es eben nicht die letzte Pandemie, nicht die letzte Infektionswelle, die über diesen Kontinent, dieses Land gerollt ist. Deswegen wäre mein Appell, eher konstruktiv miteinander zu arbeiten im Sinne der Zukunft und nicht immer zurückgewandt im Sinne der Spaltung. Herzlichen Dank.

(Beifall BSW, Die Linke, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Urban. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Schard für die CDU-Fraktion auf.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Abgeordnetenkollegen, es ist gut, dass die Coronapandemie hinter uns liegt, auch wenn wir uns alle sicherlich noch mit gemischten Gefühlen daran erinnern. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, manche Dinge werden nicht richtiger, wenn man sie nur oft genug wiederholt oder auch mehr einbringt in dieses Haus. Es ist gerade so ein Raunen durch Ihre Reihen gegangen, als das Stichwort „Bergamo“ fiel. Ich erinnere mich auch noch an die Militär-Lkw. Ich erinnere mich an Nachrichten, dass die Kapazitäten

der Krematorien nicht reichten, und ich erinnere mich an schreckliche Bilder. Ich muss sagen, ja, natürlich ist es einfacher, im Rückspiegel Dinge zu betrachten und über Dinge zu urteilen, wesentlich einfacher, als wenn man vor Entscheidungen steht.

Wir alle, ob Regierung oder Opposition, standen in einem völlig neuen Eindruck, einer völlig neuen Situation. Für mich gibt es hier überhaupt keine oder wenige Gründe, hier irgendetwas oder irgendjemanden zu verteidigen. Sie haben von Unrecht gesprochen, und manchmal muss man vielleicht auch unterscheiden zwischen Unrecht und Ungerechtigkeit. Falsche Entscheidungen müssen natürlich auch aufgearbeitet werden. Daran lassen wir auch keinen Zweifel. Man darf bei dieser Situation und bei dieser Betrachtung natürlich nicht vergessen, in welcher Situation sich unser Land damals befand und welche Entscheidungsgrundlagen tatsächlich vorgelegen haben. Die Sachlage über den ganzen Pandemiezeitraum war davon gekennzeichnet, dass sich mitunter auch Fachleute über bestimmte Fragen nicht einig waren. Und es war eine Situation, die zumindest kein lebender Entscheider im Vorfeld je erlebt hat. Ein Vergleich auch mit vorherigen Pandemien ist zumindest auch in Zweifel zu ziehen, weil sich heutzutage die Nachrichtenlage ganz anders darstellt, weil sich die Medizin weiterentwickelt hat und weil auch die Viruserforschung einen ganz anderen Weg genommen hat und wesentlich effizienter ist als vielleicht zu Zeiten der Spanischen Grippe.

Mit dem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, soll nun ein Entschädigungsanspruch geschaffen, ein Entschädigungsanspruch etabliert werden, wenn Bußgelder und Verwarnungsgelder zu zahlen waren oder sind, um diese verhangenen Bußgelder dann zu kompensieren. Im Einzelnen sind dem Gesetzentwurf auch ein umfangreicher Katalog und Tatbestände zu entnehmen, die dort auch im Detail aufgelistet sind. Ich frage mich aber dennoch, ob es darum geht, Unrecht, so wie Sie es gesagt haben, zu bereinigen, oder ob es nicht doch darum geht, eine Debatte zu verlängern bzw. auch weiter gesellschaftlichen Unmut zu schüren. Auch diese Frage muss man in diesem Raum stellen dürfen und berechtigt auch stellen.

Und noch mal: Ich will an dieser Stelle nicht behaupten, dass alles an allen Stellen richtig lief und auch nicht im Kontext der damaligen Sachlage. Wenn wir jetzt aber auf die Debatte schauen, auf die Coronadebatte, und auch mit der Bevölkerung in einen Diskurs treten, dann meine ich, dass die Mehrheit der Bevölkerung die von Ihnen angestoßene Debatte auch gar nicht mehr möchte.

(Abg. Dr. Urban)

Und wenn wir trotzdem – ja, Sie lachen, aber ich sage es noch mal: Die Dinge werden nicht besser, nur weil Sie sie oft genug hier einbringen. Wenn wir jetzt aber über die Folgen der Pandemie sprechen, dann müssen wir auch berücksichtigen, wie dynamisch damals die Sachlage war und welche Phasen wir im Rahmen dieser Coronapandemie durchlebt haben. Sowohl die Bevölkerung als auch natürlich die Regierungen auf den ganz verschiedenen Ebenen bis hin zu Bürgermeistern und Stadträten – die können wir an dieser Stelle auch nicht aussparen – wurden von dieser Sachlage zu Beginn des Jahres 2020 vollkommen überrascht. Im weiteren Verlauf gab es dann Möglichkeiten des Impfens, die Möglichkeiten, sich zu schützen, auch auf freiwilliger Basis, aber die Pandemie war damals lange noch nicht beendet. Hintergrund und Motivation des damaligen Handelns – und das will ich niemandem absprechen – war eben der Schutz der Bevölkerung. Damit war auch die Frage der Abwägung der schützenswerten Rechtsgüter bzw. die Abwägung der Grundrechte gegeneinander eine besonders schwierige Frage.

Richtig ist, dass die Landesregierung – im Wesentlichen die Landesregierung – hier in Thüringen beschlossen hat – aber auch hier im Hause sind ja umfassende Stellungnahmen erarbeitet und abgegeben worden –, dass wir uns alle zumindest in großen Teilen mit dieser Pandemie beschäftigt haben. Ich kann mich auch noch gut erinnern – und diesen Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen, meine Damen und Herren von der AfD –, dass gerade Sie von der AfD-Fraktion sich zu diesen Fragen damals kaum zu Wort gemeldet haben, vielmehr haben Sie sich im Gegensatz zum Beispiel zu meiner Fraktion bei diesen Fragen komplett rausgehalten.

(Beifall CDU)

Deshalb ist es jetzt wiederum im Rückspiegel betrachtet eine besondere Situation, aufzeigen zu wollen und hier mit Ungerechtigkeiten zu arbeiten und damit die Motivation im Wesentlichen außen vor zu lassen. Wenn die Regelungstatbestände in den Verordnungen nicht gepasst haben, sie zu tief in Freiheitsrechte eingegriffen haben, so haben wir das auch hier in diesem Haus immer wieder diskutiert und hat das – im Gegensatz zu Ihnen – auch meine Fraktion wirklich intensiv besprochen. Das heißt, dass es schon einen Unterschied macht, ob man sich zur damaligen Zeit mit all dem beschäftigt hat, inhaltliche Vorschläge gemacht hat, oder ob man sich aus dieser Diskussion komplett rausgenommen hat.

(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das stimmt doch nicht! Das ist nicht so!)

Des Weiteren möchte ich auch, wenn wir auf die Coronazeit zurückblicken, sagen, dass es, nachdem die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf Bundesebene beschlossen wurde, zum Beispiel auch unsere Fraktion war, die sich in Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hier im Hause mit wesentlichen Diskussionspunkten eingemischt hat und auch teilweise dieses infrage gestellt hat. Wir haben die Maßnahmen bis zu einem gewissen Punkt auch mitgetragen – das ist richtig –, aber als klar war, meine Damen und Herren, dass die Bevölkerung sich immunisieren kann, dass viele auch schon eine Infektion durchlaufen hatten, haben wir auch immer klar gesagt, dass wir die Freiheitsrechte natürlich wieder stärken müssen.

(Beifall CDU)

Rückblickend muss man die Frage stellen – ja, das wiederhole ich auch gern noch mal –: Waren alle Maßnahmen während der Coronazeit richtig? Und ich kann Ihnen sagen, mit Sicherheit waren sie dies eben nicht.

Aber noch mal: Das kann man nicht beurteilen, ohne die Situation damals außen vor zu lassen. Deshalb ist es heute umso wichtiger, die Entscheidungen, die nicht richtig waren, auch aufzuarbeiten. Das ist auch ein Anspruch meiner Fraktion. Wir haben damals schon gesagt, dass es wichtig ist, auf der einen Seite die Entscheidungsprozesse aus der COVID-19-Pandemie kritisch zu diskutieren und auf der anderen Seite aber auch – und das ist in meinen Augen wichtiger – Lehren aus dieser Pandemie zu ziehen, um unser Land in der Zukunft und für die Zukunft krisenfest zu machen. Diese Lehren sind wichtig, damit es einen stärkeren Blick auch auf Kinder geben kann, auf Familien geben kann, auf Schwache geben kann, auf ältere Menschen geben kann – in der Hoffnung, dass sich trotzdem eine solche Situation nicht wiederholt.

Trotzdem brauchen wir natürlich eine Evaluierung von Maßnahmen – das ist richtig –, was auch verschiedentlich angesprochen wurde, und wir müssen natürlich auch mit einer leistungsfähigen Krankenhausstruktur dagegen arbeiten, dass hier Schicksale ihren Lauf nehmen, die wir am Ende alle nicht so sehen wollen. Deshalb die Frage: Geht es denn heute wirklich um Aufarbeitung oder geht es nicht viel mehr darum, politischen Profit aus den Umständen zu ziehen?

Die Coronazeit hat unsere Gesellschaft, meine Damen und Herren, tief gespalten, ich denke, das steht außer Frage. Wir sind und stehen für eine ehrliche Aufarbeitung eben dieser Zeit und auch der Maßnahmen der damaligen Zeit. Es sind durchaus Fehler geschehen. Wenn ich allein an die

Familien denke – ich habe es angesprochen –, an die Schulen, an die Kinder, muss man in Zukunft natürlich alles abwägen, damit solche Dinge nicht wieder passieren. Aber wichtig ist es umso mehr, die Gesellschaft und die Bürger unseres Landes auch wieder zusammenzuführen. Auch das ist Verantwortung von Politik – das ist eine ganz wesentliche Verantwortung von Politik –, dies hier nicht weiter zu spalten, sondern die Menschen wieder zusammenzuführen, damit es eine gemeinsame Zukunft gibt. Ich bin überzeugt, dass es richtig ist, hier anzusetzen, anstatt – was Sie mit diesem Vorschlag bedauerlicherweise tun – weiter einen Keil in die Gesellschaft zu pflanzen und diesen Keil zu kultivieren, weil es eben nach meiner Ansicht politischen Nutzen verspricht. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Herzlichen Dank, Herr Schard. Der nächste Redner ist Herr Dr. Wogawa vom BSW.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, die Novembersitzung des Thüringer Landtags ist sehr stark von der Coronapandemie und den Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung geprägt. Gleich vier Anträge unterschiedlicher Fraktionen liegen uns hierzu vor. Und es ist auch nicht verwunderlich, dass fraktionsübergreifend hier eine große Bedeutung gesehen wird. Während der Pandemie – und das gilt es einfach noch mal zu konstatieren –, während der Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung wurden die Grundrechte in Deutschland in bisher nicht gekanntem Maße eingeschränkt. Die Aufarbeitung der Coronapandemie ist deshalb aus Sicht der BSW-Fraktion dringend nötig.

(Beifall BSW)

Und, Herr Möller, natürlich steht unsere Position. Sie dürften unseren Antrag auf einen Untersuchungsausschuss ja mitbekommen haben. Auch wenn das Einreichungsdatum parlamentarischer Initiativen kein Landtagsschönheitswettbewerb ist, möchte ich doch darauf hinweisen, dass unser Antrag, der von vier Kollegen der CDU-Fraktion mitgetragen worden ist, 16 Tage vor Ihrem eingereicht worden ist. Das gilt es schon mal festzustellen.

(Beifall BSW)

Zu den vier Anträgen, die ich genannt habe, gehört auch der Gesetzentwurf, über den wir gerade debattieren, ihr Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz. Der Rechtsstaat sei gefordert, so

heißt es in der Gesetzesbegründung, um – ich zitiere – „die begangenen politischen Fehler wo immer möglich zu korrigieren.“ Das ist ein legitimes Anliegen, das möchte ich ausdrücklich betonen. Das ist ein Ziel, das auch wir als BSW-Fraktion selbstverständlich haben.

(Beifall BSW)

In der von Ihnen jetzt vorgeschlagenen Lösung bewegen Sie sich aber in einem sehr engen Bereich, nämlich dem der Bußgelder. Dann muss man festhalten, Sie haben gleichzeitig einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Thüringer Politik im Umgang mit dem Coronavirus eingebracht. Zwischen beiden Initiativen – ich bemühe jetzt noch mal die Zeit – liegen nur wenige Tage. Sie haben also unmittelbar nebeneinander zwei Anträge eingereicht. Laut Ihrem Antrag soll dieser Untersuchungsausschuss auch – ich zitiere nochmals – „Vorschläge zur Rehabilitation und Entschädigung“ machen.

Und, sehr geehrte Damen und Herren aus der AfDFraktion, man kann nicht zeitgleich einen Untersuchungsausschuss beantragen und durchführen, der Fehler finden und Vorschläge zu ihrer Beseitigung machen soll, während man bereits ein Gesetz vorlegt, das Fehler gefunden hat und Lösungen dazu anbietet. Das ist nicht logisch, das ist nicht zielführend.

(Beifall BSW)

Ganz deutlich in Ihre Richtung: Wenn wir uns als Parlament ernst nehmen wollen, dann können wir nicht die Aufarbeitung der Coronamaßnahmen mit einer Fehlersuche und zeitgleich die Beseitigung von Fehlern, die wir angeblich schon kennen, in Angriff nehmen. Das funktioniert so nicht, das wirkt in der Kombination im Übrigen auch nicht glaubwürdig.

(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Warum?)

Herr Möller, Sie haben in Ihrer Einbringung mehrfach von Aufarbeitung gesprochen. Aber – da möchte ich mich dem Kollegen Schard von der CDU anschließen – Ihr Gesetz enthält nichts zur Aufarbeitung, gar nichts, überhaupt keinen Ansatz. Das passt dort auch nicht rein, das geht dort ja gar nicht. Wir als BSW-Fraktion sind dafür: Erst kommt die Fehlersuche, dann deren Beseitigung. Das halten wir für vernünftig.

(Beifall BSW)

Und Vernunft ist ein Begriff aus unserem Parteinamen und zu dem stehen wir auch. Ein Schritt nach dem anderen – nicht den dritten Schritt vor dem ersten, wie wir es von den Grünen in Berlin

(Abg. Schard)

gewohnt sind; die Ergebnisse solchen konfusen Handelns kennen wir. Das wollen wir hier in Thüringen nicht. Das wird insbesondere einer seriösen, sachbezogenen Aufarbeitung, auch mit Fragen zu Entschädigung und Rehabilitation, die wir durchaus auch stellen wollen, nicht gerecht. Deshalb halten wir Ihren Gesetzentwurf für verfrüht.

Letztlich, meine Damen und Herren aus der AfDFraktion, geben Sie das mit Ihrem Antrag auf einen Untersuchungsausschuss auch selbst zu. Es ist eine übereilte Aktion, die hier nicht zum Ziel führt. Ich versuche es vielleicht mal, Sie mit einem Zitat aus der Bibel zu überzeugen: „[…] wer hastig läuft, der tritt fehl.“ Das stammt aus den Sprüchen Salomons 19,2 – wenn Sie nachschlagen wollen.