Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, die CDU-Fraktion greift in dieser Aktuellen Stunde heraus, dass jetzt die richtigen Entscheidungen zu treffen sind. Richtige Entscheidungen zu treffen ist erst mal gut. Das hat das Wirtschaftsministerium in den vergangenen Jahren auch getan und mit einer Vielzahl an neuen Strategien, Förder- und Beratungsinstrumenten seinen Beitrag dazu geleistet, dass viele Thüringer Unternehmen die Krise der vergangenen Jahre doch recht gut gemeistert haben.
Neben den Corona- und Energiehilfen, die wir sehr schnell auf den Weg gebracht haben, möchte ich hier nur einige Aspekte kurz benennen: erstens die Förderung von weit mehr als 1.000 Investitionsvorhaben seit 2015 über die GAW, die Gemeinschafts
aufgabe Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur; zweitens die Ansiedlung ausländischer Unternehmen mit einem Investitionsvolumen von 2,8 Milliarden Euro seit 2018; drittens die Bereitstellung von Mitteln für die Breitbandförderung von bis zu 1 Milliarde Euro seit 2015 aus Bundes- und Landesprogrammen; viertens die Einführung neuer Förderangebote wie den Digital- und den Dekarbonisierungsbonus; fünftens die Stärkung der Förderung von Meistergründungen und sechstens die Stärkung der Gründungen auch im Nebenerwerb.
Als Teil der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung sind wir beim Thema „Fachkräftesicherung“ neue Wege gegangen. Mit der Etablierung der German Professional School haben wir einen neuen, systematischen und zugleich skalierbaren Ansatz zur Heranführung junger Menschen mit Migrationshintergrund und aus Drittstaaten an eine Berufsausbildung in Thüringen entwickelt. Die Steigerung der Wertschöpfung und Produktivität ist für die Zukunft Thüringens von zentraler Bedeutung. Damit verbunden ist zugleich die Erwartung einer weiteren Steigerung des Einkommensniveaus, die zur Fachkräftegewinnung dringend erforderlich ist.
Darum haben wir die Anhebung der unterdurchschnittlichen Forschungs- und Entwicklungsquote unserer kleinen und mittleren Unternehmen mit einem strategischen Dreiklang gefördert, bestehend aus erstens der Ansiedlung von Unternehmen, zweitens der Weiterentwicklung bestehender Unternehmen durch den Zugang zu Forschung und Innovation und drittens der Ansiedlung und Förderung technologieorientierter Start-ups. Wir haben Innovation als Schlüssel für wirtschaftliche Entwicklung definiert. Die Handlungsgrundlage zur Weiterentwicklung der Forschungs- und Entwicklungsquote bildet die Regionale Innovationsstrategie, die RIS. Ihre Umsetzung erfolgt durch das Thüringer ClusterManagement bei der LEG.
Parallel dazu haben wir das gesamte innovationsrelevante Förderinstrumentarium in der Förderdachmarke „Thüringen MOTIVation – move to innovation“ zusammengefasst. Das Paket umfasst ein Fördervolumen von 850 Millionen Euro bis 2027. Dadurch können wir die Innovationsförderung passgenau von der innovativen Forschungsidee bis zum fertigen Produkt anbieten und damit den Innovations- und Wirtschaftsstandort Thüringen mit all seinen Akteuren aus Wissenschaft und Forschung, den außeruniversitären und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und den Unternehmen anhand der gesamten Wertschöpfungskette gleichermaßen stärken.
Das, meine Damen und Herren, ist ein echter USP. Der schafft Zukunft in Thüringen, ist aber nur, um ehrlich zu sein – und hier spreche ich aus einer 18jährigen Ministeriumserfahrung, 15 davon in einem Ministerium für Wissenschaft und Forschung –, in einem Ressortzuschnitt denkbar, der Innovation in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung zusammendenkt. Eine zentrale Zielsetzung der kommenden Jahre muss daher sein, durch strategische Planung und weitere neue Konzepte Innovations- und F-und-E-Impulse so zu setzen, dass sie ihre Wirkung schnell von der Forschung in die wirtschaftliche Anwendung entfalten können. Es muss uns hierbei vor allem auch darum gehen, die innovationspolitischen Nachteile auszugleichen, die wir in den nächsten Jahren noch stärker spüren werden. Innovationspolitische Nachteile, die dadurch entstehen, dass andere Bundesländer um uns herum Milliardenförderungen wegen des Kohleendes bekommen, genannt Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Wir merken das jetzt schon und es wird uns stark treffen.
Einen Beitrag kann die erfolgreiche Etablierung eines Innovationsstandorts der Zukunft leisten, der perspektivisch in alle Regionen des Landes ausstrahlt. Denn erfolgreich entwickelte Innovationsstandorte üben eine hohe Anziehungskraft auf KMU, Gründungs- und Ansiedlungsprojekte aus und bieten günstige Rahmenbedingungen für Wissenschafts- und Forschungskooperationen, für das Wachstum ansässiger Unternehmen, aber auch für Ankerunternehmen und für Start-ups. Die Entwicklung spannender Zukunftsthemen in einem hervorragend ausgestatteten Forschungs- und Innovationsumfeld entfaltet Anziehungs- und Klebeeffekte auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Forscherinnen und Forscher, aber eben auch für Arbeits- und Fachkräfte.
Gründungs- und Ansiedlungserfolge sind dabei aber keine Selbstläufer, sondern sie sind abhängig von einem systematischen und abgestimmten Vorgehen. Dabei mitentscheidend ist erstens eine klare Vision, zweitens eine zukunftsweisende Strategie und drittens eine angemessene Ressourcenausstattung. Auf dieser Basis haben wir den Innovations- und Wissenschaftsstandort in einen neuen strategischen Rahmen eingebettet. Mit dem Thüringer Löwen soll über einen mehrdimensionalen Ansatz ein zukunftsfähiger und erfolgreicher Innovationsstandort etabliert werden, um die innovationspolitischen Nachteile durch die Kohlemittel abzufedern und den Bund in geeigneten Vorhaben stärker zu einer Mitfinanzierung von Forschungsinstituten und exzellenten Forschungsbereichen zu bewegen. Hier sollen Ansiedlungen in grünen Technologie- und Innovationsparks ermöglicht werden,
Inhaltlich zielt der Innovationsstandort darauf ab, Zukunftsfelder zu identifizieren und systematisch zu entwickeln. Dazu wurden zunächst fünf thematische Schwerpunkte, darunter die Photonik und die Quantentechnologien, gesetzt und hierfür Themenkonzepte entwickelt, die die Innovationskraft des Landes erheblich verbessern werden. Aufbauend auf nachgewiesenen strategischen Stärken und vorhandenen Strukturen sind die thematischen Schwerpunkte geeignet, wesentliche Beiträge zu gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen hier in Thüringen zu liefern. Es gibt gute Gründe, dass wir uns den Herausforderungen, vor denen wir in diesen Zeiten der Umbrüche in Thüringen stehen, mit Zuversicht stellen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Böhler. Diesmal gibt es keine zusätzliche Redezeit. Der Redebeitrag war unter 10 Minuten. Ich frage: Gibt es weitere Wortmeldungen zum dritten Teil der Aktuellen Stunde? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Tagesordnungspunkt 17, Aktuelle Stunde.
Ich bitte nochmals um eine sachgerechte Auseinandersetzung. Wir hatten in der vorletzten Aktuellen Stunde, wo Frau Muhsal erwidert hat, ein Wort dabei, das nicht in das Parlament gehört. Deswegen bitte ich, dass wir zu einer geordneten Debattenkultur kommen und dass beim nächsten Mal bei einer Erwiderung solche Worte nicht verwendet werden. Das als kurzer Hinweis.
Bevor wir jetzt in Tagesordnungspunkt 2 eintreten, möchte ich einen weiteren Hinweis geben und folgende Vorbemerkungen zu den nachstehenden Verhandlungsgegenständen machen:
Das Plenum des Landtags hat die Entscheidung zu treffen, ob ein Gesetzentwurf oder ein Antrag an einen Ausschuss oder mehrere Ausschüsse überwiesen werden soll. Vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Vorgaben hat sich der Landtag in seiner 1. Sitzung entschlossen, den Europaausschuss, den Justizausschuss, den Petitionsausschuss sowie den Haushalts- und Finanzausschuss zu bilden. Dabei nimmt der Haushalts- und Finanzausschuss eine besondere Rolle ein, da ihm neben seinen originären Zuständigkeiten auch eine Art Auffangzuständigkeit bezogen auf Angelegenheiten zugewiesen worden ist, die thematisch in die noch
Die Bildung weiterer Fachausschüsse und die Bestimmung von deren Zuständigkeiten stehen noch aus. Das ist bekannt. Deshalb ist die Überweisungsmöglichkeit in diesen Plenarsitzungen auf die gebildeten Ausschüsse begrenzt, wobei der Sonderrolle des Haushalts- und Finanzausschusses Rechnung zu tragen ist. Soweit erkennbar ist, dass andere bzw. weitere Fachausschüsse die Aufgabe der vorbereitenden Beschlussfassung übernehmen sollen, stellt sich die Frage nach einer Überführung der zunächst an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesenen Verhandlungsgegenstände an den jeweils zuständigen Fachausschuss. Dafür werden die Fraktionen die Vorbereitung für finale Überweisungsbeschlüsse durch das Plenum des Landtags treffen können, sobald sich abzeichnet, welche Fachausschüsse gebildet und welche Zuständigkeiten diesen übertragen werden sollen. Im Sinne der Verfassungsökonomie müssten die Verhandlungsgegenstände nicht erneut aufgerufen werden, sie könnten in den Antrag auf Bildung von Fachausschüssen integriert werden. Kann ich von Ihrem Einverständnis mit diesem verfahrensökonomischen und den Regeln der Geschäftsordnung folgenden Vorschlag ausgehen? Ich sehe, es gibt keinen Widerspruch. Dann würden wir dieses Verfahren anwenden.
Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/58 - ERSTE BERATUNG
Ich frage zunächst: Ist eine Begründung erwünscht? Das ist der Fall. Dann bitte ich die AfDFraktion um die Begründung.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, in Bezug auf die Coronazeit ist viel von Aufarbeitung die Rede, unter anderem auch im Sondierungspapier. Jens Spahn, ehemaliger Gesundheitsminister der CDU, hatte mal gesagt, man habe sich viel zu verzeihen.
Dieses Reden vom Aufarbeiten und vom Verzeihen hatte bisher kaum Folgen. Selbst die Fakten von der Aufarbeitung musste man sich erklagen. Die
Konzernmedien und der öffentliche Rundfunk hatten kein Interesse daran, diese Fakten in Erfahrung zu bringen. Das haben dann kleinere Institutionen gemacht wie „Multipolar“. Nun haben wir unseren Gesetzentwurf erneut vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf ist ein erster Versuch der Aufarbeitung und auch der Wiedergutmachung – Stichwort „Verzeihen“.
Er folgt der Erkenntnis, dass Thüringen seinem Titel als Freistaat während der Coronazeit überhaupt keine Ehre gemacht hat. Heute wird oft gesagt, alle Maßnahmen, die damals gemacht wurden, waren damals richtig, weil die Wissenschaft das so gesehen hätte. Das ist aus unserer Sicht nur ein Versuch einer Rechtfertigung. Klar, das RKI und auch das Paul-Ehrlich-Institut sagten, Maßnahmen wären Folge einer Vorsicht gewesen und Teil eines wissenschaftlichen Abwägungsprozesses. Aber die RKI-Files, freigeklagt von Multipolar, offenbaren eben auch, dass die Maßnahmen vor allem deshalb erfolgt sind, weil es entsprechende Vorgaben aus dem Bundesgesundheitsministerium gab, obwohl anderslautende Fakten bekannt waren.
Das ist übrigens der Grund, meine Damen und Herren, warum man Wissenschaftlern, die faktisch einer oberen Bundesbehörde untergeordnet sind, immer misstrauen sollte und warum das nie Staatsdelegitimierung sein kann, wenn man das kritisiert, dass so ein Ober-unter-Verhältnis bei Wissenschaft existiert.
Wissenschaft ist organisierte Skepsis – den Spruch habe ich von meinem geschätzten Kollegen Dr. Jens Dietrich, einem Chemiker –, nur hat man davon in den Medien nicht viel mitbekommen, im öffentlichen Rundfunk jedenfalls nicht, wenn überhaupt, dann von einigen wenigen Wissenschaftlern, die sich trotzdem getraut haben und dann als Schwurbler und Aluhut-Träger diffamiert worden sind. Eine wissenschaftliche Diskussion hat jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit nicht stattgefunden. Genau auf dieser beschränkten Basis von wissenschaftlicher Erkenntnis oder von Tatsachenbehauptungen sind die Coronaverordnungen auch hier in Thüringen erlassen worden und da blieb von manchen Grundrechten nicht viel übrig. Ich will jetzt gar nicht mit Maskenpflicht anfangen, ich will nur mit Artikel 1 Thüringer Verfassung anfangen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie auch im Sterben zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Ich frage Sie: Was ist in der Coronazeit von dieser zentralen Verfassungsnorm für Sterbende übrig ge
blieben? Selbst Pfarrern, die Seelsorge für Sterbende betreiben wollten, wurde der Zugang zu Sterbenden verweigert – wir haben erst neulich ein entsprechendes Gerichtsverfahren hier in Thüringen gehabt. Da frage ich mich auch, wo die christliche Haltung eines manchen Ministerpräsidenten geblieben ist, die er sonst wie eine Monstranz vor sich herträgt. Da war sie plötzlich nicht mehr da.
Es wurden weitere Grundrechte in den Skat gedrückt, insbesondere die Versammlungsfreiheit wurde faktisch abgeschafft, der Bevölkerung wurden Ausgangssperren auferlegt und das häufigste und wichtigste Mittel zur Durchsetzung war das Bußgeld. Viele Bußgeldverfahren sind im Nachgang geführt worden, einige sind eingestellt worden, manche haben gar nicht erst prozessiert, sondern haben gleich gezahlt und weitergemacht oder eben resigniert.
In allen Fällen war es aber Unrecht, denn die wissenschaftlichen Prämissen, die man behauptet hat, um diese Maßnahmen einzuführen, gab es schon damals nicht. Durch dieses Verhalten und weil es jetzt auch bekannt geworden ist, ist dieses Land, das schon vor Corona gespalten war, jetzt natürlich umso mehr gespalten.
Unser Gesetzentwurf bietet eine erste Chance, das wieder rückgängig zu machen. Hier geht es gar nicht um persönliche Verantwortung von Politikern. Hier geht es erst einmal nur darum, wieder einen Schritt auf die Menschen zuzugehen, die damals auch für Freiheiten eingetreten sind und gekämpft haben. Unsere Initiative hatte im ersten Durchlauf in der letzten Legislatur keine Chance, aber mit den Grünen und der FDP sind zwei Parteien zur Neuwahl aus dem Landtag rausgewählt worden, gerade weil sie eben auch in diese Coronamaßnahmen stark verstrickt worden sind, und die Linke, ebenfalls so eine Partei, ist halbiert worden. Deswegen gibt es eine neue Chance.
Wir setzen dabei insbesondere natürlich auch auf die Positionen vom BSW, mit der das BSW beispielsweise auch um Wähler geworben hat. Einige Positionen, meine Kollegen vom BSW, haben Sie mittlerweile im Sondierungspapier geräumt – Russland-Gas, Verfassungsschutz, nicht mehr viel übrig geblieben.
Viele vermuten das auch bei Corona – ich komme jetzt gleich zum Schluss –; heute haben Sie die erste parlamentarische Gelegenheit, Ihre Zweifler zu widerlegen oder eben die Zweifel zu bestätigen. Ich freue mich auf die Auseinandersetzung.
Vielen Dank für die Einbringung. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält Frau Dr. Urban für die Fraktion der SPD.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte AfD-Fraktion, Ihren ersten inhaltlichen Aufschlag in Sachen Arbeit in dieser Legislatur finde ich mehr als enttäuschend. Und ich bin deswegen so enttäuscht, weil ich das Gefühl habe, das ist hier irgendwie jetzt schon ein großer Politikzirkus, und das sollte es ja eigentlich nicht sein.
Ich erinnere mich an ein Jahr zurück. Ich weiß, nicht alle Ihre Abgeordneten waren in der letzten Legislatur hier, aber vor einem Jahr haben wir im Prinzip auf Ihren Wunsch ein Sonderplenum gemacht, mehr oder weniger zu identischem Inhalt, und haben hier intensiv diskutiert, natürlich auch noch mal mit einer zeitlich anderen Nähe zur Coronapandemie. Für mich wirkt letztendlich das, was Sie heute hier machen, ein Stückchen wie Schmierentheater, wie alter Wein in neuen Schläuchen. Damals stand die Frage im Raum, und die haben wir, glaube ich, aus verschiedenen Aspekten – Herr Möller hat es gerade angesprochen – hauptsächlich diskutiert: Darf Politik Wissenschaft negieren oder uminterpretieren oder definieren? Sie haben eben auch angedeutet, nach dem Motto „Politik muss das durchaus selbständig tun“ – so habe ich Sie jetzt interpretiert – muss Wissenschaft gegebenenfalls auch ignorieren. Das erinnert mich persönlich so ein Stückchen an die Zeit im Mittelalter, wo die Kirchenpolitik damals gesagt hat: Wissenschaft muss nicht immer recht haben, die Erde ist vielleicht doch eher eine Scheibe als eine Kugel und wir erklären einfach mal, wie die Welt funktioniert. Und wenn Sie ignorieren, dass Impfungen zum Beispiel die Ausbreitung von Infektionskrankheiten hemmen oder eindämmen, wenn Sie ignorieren, dass Hygiene wichtig ist, wenn es um Krankheiten, um Krankheitsvermeidung geht, wenn Sie behaupten, dass Abstand, Abstandhalten nicht ein Mittel ist, was zum Beispiel davor schützt, sich mit Krankheiten anzustecken, dann hat das einen Teil dieses