Protocol of the Session on March 7, 2025

Der Satz wird sicherlich als Frage jetzt noch enden.

Ja. Wer hat da so lange gebraucht, um zu merken, dass er nicht zuständig ist?

Das war eine Frage. Bitte schön.

Das war eine sehr gute Frage, aber eine, die ich natürlich jetzt mangels Erfahrung – ich bin in diesen Prozess nicht eingebunden, die Landesregierung ja auch nicht – nicht beantworten kann. Ich möchte nicht spekulieren. Ich kann aber aus eigener Erfahrung zumindest andeuten, dass Zusammenarbeit mit dem Eisenbahn-Bundesamt durchaus zeitlich herausfordernd sein kann. Aber das ist jetzt nur eine unmaßgebliche Nebenbemerkung. Für den Fall weiß ich es schlichtweg nicht, aber es könnte auch eine Rolle spielen, dass es gelegentlich kompliziert ist.

Dann sehe ich hierzu keine weiteren Rückfragen und rufe als Nächstes Herrn Abgeordneten Küntzel mit der Drucksache 8/590 auf. Für die Landesregierung wird dann das Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz antworten. Herr Küntzel, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Gewalttätiger Vorfall in der Justizvollzugsanstalt Tonna am 7. Februar 2025

Nach einem Bericht des MDR Thüringen vom 26. Februar 2025 mit den Titel „Häftling verletzt mehrere Gefangene und Wärter mit selbstgebauter Waffe“ ereignete sich bereits am 7. Februar 2025 in der JVA in der Gemeinde Tonna im Landkreis Gotha ein schwerwiegender Vorfall, bei dem ein 26-jähriger Gefangener mehrere Mitinsassen und Bedienstete mit einer selbstgebauten Stichwaffe verletzte. Laut Angaben des Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz wurde der Täter in ein anderes Land verlegt und die Staatsanwaltschaft Erfurt prüft eine Anklage wegen versuchter Tötung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie konnte der Täter welche Art von Stichwaffe innerhalb der JVA Tonna herstellen?

2. Wie viele Bedienstete und Insassen mit welchem derzeitigen Gesundheitszustand wurden verletzt?

3. Gibt es in der JVA Tonna strukturelle oder personelle Defizite, die zu dem Vorfall beigetragen haben könnten?

4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Vorfall hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen in Thüringer Justizvollzugsanstalten?

Vielen Dank.

Zur Beantwortung Frau Ministerin Meißner, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Künzel, im Namen der Thüringer Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nach derzeitigem Erkenntnisstand hat der Beschuldigte einen Spiegel beschädigt und aus mehreren Spiegelscherben Stichwaffen gebaut, indem er diese umwickelte, um sie umgreifen zu können, ohne sich selbst zu verletzen.

Zu Frage 2: Beim Zugriff sowie bei der Verbringung des Beschuldigten in den besonders gesicherten Haftraum verletzten sich insgesamt sechs Bedienstete. Hierbei handelte es sich bei fünf der sechs Bediensteten um leichte Verletzungen, wie etwa einer Verstauchung oder blauen Flecken infolge Stoßens, die keiner ärztlichen Behandlung bedurften und auch keine Dienstunfähigkeit nach sich zogen. Ein Bediensteter verdrehte sich beim Zugriff ein Bein. Dies bedurfte einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus. Der betreffende Bedienstete ist voraussichtlich nächste Woche wieder dienstfähig. Durch den Angriff des Beschuldigten mittels einer Spiegelscherbe wurden zudem drei Gefangene verletzt. Ein Gefangener erlitt dadurch eine Stichverletzung am Hals, die im nächstgelegenen Krankenhaus ambulant ärztlich behandelt wurde. Der betroffene Gefangene konnte nach zwei Stunden das Krankenhaus wieder verlassen und wurde in die JVA Tonna zurückverbracht. Die Verletzungen der beiden anderen Gefangenen, davon eine oberflächliche Wunde am Hals sowie eine leichte Wunde am Finger, bedurften keiner ärztlichen Versorgung. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um allen Verletzten an dieser Stelle meine besten Genesungswünsche zu übermitteln.

Frage 3: Nach derzeitigem Erkenntnisstand liegen dem Vorfall weder strukturelle Defizite noch personelle Defizite im Sinne einer mangelnden Personalausstattung in der JVA Tonna zugrunde.

Zu Frage 4: Die Thüringer Justizvollzugseinrichtungen verfügen allesamt bereits über persönliche Schutzausrüstungen wie etwa Helme, Schutzwesten, Einsatzschilder, Einsatzstöcke, Schnittschutzkragen und Schnittschutzhandschuhe, die in den Anstalten gelagert und der sich Bedienstete im Fall eines Vorkommnisses bedienen können. Es wird aktuell die Möglichkeit geprüft, dass die Bediensteten eine Schnittschutzausrüstung auch individuell erhalten können, die permanent im Arbeitsalltag mit sich geführt werden kann. Daneben wird aktuell auch die Ausstattung aller Hafträume mit bruchsicheren Spiegeln geprüft. Teilweise ist dies bereits der Fall. Darüber hinaus wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Aus- und Fortbildung der Bediensteten, insbesondere im Bereich des Deeskalations- und Eigensicherungstrainings gelegt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Abg. Küntzel)

Ich sehe keine Rückfragen des Fragestellers und auch nicht aus dem Rund. Dann rufe ich die nächste Anfrage, die des Herrn Abgeordneten Mühlmann in der Drucksache 8/591, auf und für die Landesregierung wird das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung antworten. Herr Cotta, bitte.

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann:

Sachbeschädigungen durch ACAB-Schriftzug im Jahr 2024

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2024 mit Bezügen zu Sachbeschädigungen durch ACABSchriftzüge polizeilich erfasst und als Ermittlungsverfahren bearbeitet (Gliederung nach Landkreis/kreisfreier Stadt)?

2. In wie vielen Fällen wurden in den mit Frage 1 erfragten Ermittlungsverfahren Tatverdächtige bereits ermittelt?

3. Welchen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität wurden die mit Frage 1 erfragten Ermittlungsverfahren zugeordnet?

4. Wie viele Anklagen mit welchen daraus resultierenden Strafen für die verurteilten Täter wurden im Zusammenhang mit derartigen Straftaten im Jahr 2024 und im laufenden Jahr bisher durch die Justiz erhoben (falls keine derartigen Erkenntnisse vorliegen, wird um Angabe des Grundes gebeten)?

Danke.

Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Bausewein bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Tribüne, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2024 wurden 241 Ermittlungsverfahren zu Sachbeschädigungen mit derartigen Schriftzügen registriert, davon 32 Fälle im Schutzbereich der Landespolizeiinspektion Erfurt, 28 Fälle im Bereich

der Landespolizeiinspektion Gera, 47 Fälle im Bereich der Landespolizeiinspektion Gotha, 88 Fälle im Bereich der Landespolizeiinspektion Jena, 16 Fälle im Bereich der Landespolizeiinspektion Nordhausen, 21 Fälle im Bereich der Landespolizeiinspektion Saalfeld und 9 Fälle im Bereich der Landespolizeiinspektion Suhl. Eine Auflistung der Fälle nach Kreisen und kreisfreien Städten kann wegen des damit verbundenen Aufwands in der Kürze der Zeit nicht erfolgen.

Zu Frage 2: Für das Jahr 2024 wurden insgesamt 23 Tatverdächtige zu den angeführten Fällen ermittelt.

Zu Frage 3: Für das Jahr 2024 wurden von den 241 Ermittlungsverfahren 55 Fälle der Politisch motivierten Kriminalität -rechts-, 59 Fälle der Politisch motivierten Kriminalität -links- und 127 Fälle der Politisch motivierten Kriminalität -sonstige Zuordnung- registriert.

Zu Frage 4: Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Für eine weitergehende Beantwortung der Fragestellung bedürfte es in jedem Einzelfall, bezogen auf die Tatverdächtigen, einer händischen Prüfung und Erhebung bei den Thüringer Staatsanwaltschaften im Abgleich mit polizeilichen Daten, was als unverhältnismäßiger Aufwand bewertet wird.

Ich danke Ihnen.

Rückfragen seitens des Fragestellers sehe ich nicht. Gibt es Rückfragen aus dem Rund? Auch das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich nun die siebte Anfrage auf, die der Abgeordneten König-Preuss in der Drucksache 8/592. Für die Landesregierung wird dann erneut das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung antworten. Bitte.

Herzlichen Dank.

Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen

Die Anzahl der Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen wird von staatlichen Stellen niedriger beziffert als seitens zivilgesellschaftlicher Initiativen sowie Journalistinnen und Journalisten. Während in Thüringen lediglich ein Opfer durch rechte Gewalt offiziell anerkannt ist, gehen Opferberatungsstellen von bis zu elf Todesfällen durch rechte Gewalt in Thüringen seit dem Jahr 1990 aus.

Am 9. November 2018 – also vor mehr als sechs Jahren, fast sieben Jahren – beschloss der Thüringer Landtag, die damalige Landesregierung mit der Überprüfung rechter Todesfälle in Thüringen zu beauftragen. Entsprechende Mittel, um eine Überprüfung durch ein unabhängiges und externes wissenschaftliches Forschungsinstitut zu veranlassen, wurden in den Landeshaushalt eingestellt.

Im Juni 2022 begann die wissenschaftliche Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen durch die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin in Kooperation mit dem Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien.

Nach Kenntnis der Fragestellerin soll die wissenschaftliche Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt bereits länger abgeschlossen sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann ist die wissenschaftliche Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt mit welchem Ergebnis abgeschlossen?

2. Wie gedenkt das zuständige Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung mit den Ergebnissen umzugehen, insbesondere im Hinblick auf die Veröffentlichung der Ergebnisse und die nachträgliche staatliche Anerkennung von Todesfällen rechter Gewalt?

3. Welche zu überprüfenden Todesfälle wurden auch durch die wissenschaftliche Überprüfung als solche rechter Gewalt eingeordnet?

4. Wann erfolgt in Thüringen die Anerkennung der weiteren Todesfälle rechter Gewalt, welche durch die wissenschaftliche Überprüfung als solche eingeordnet wurden?