Protocol of the Session on March 7, 2025

Es gehört auch die Nutzungseinschränkung für Handys während der Unterrichtszeit dazu. Eine Maßnahme, die wir im Koalitionsvertrag verankert haben, um Ablenkungen zu reduzieren und vor allem die soziale Interaktion in der Schule auch zu stärken. Die AfD fordert Maßnahmen, die längst in Umsetzung sind. Schon in der vergangenen Legislatur hat der Landtag einen parteiübergreifenden Beschluss gefasst, der die Digita

lisierung des Schulwesens gezielt vorantreibt. Dieser Beschluss von damals setzt auf eine leistungsfähige, digitale Infrastruktur, eine durchdachte Ausstattung der Schulen mit Endgeräten und eine qualitätsgesicherte Lehrerfortbildung.

Diese Maßnahmen befinden sich derzeit in der Umsetzung. Die Landesregierung arbeitet daran, sie konsequent weiterzuführen mit Augenmaß und im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler. Was den Umgang mit künstlicher Intelligenz betrifft, so geht die Landesregierung verantwortungsvoll damit um. Wir untersuchen derzeit, wo KI sinnvoll unterstützen kann, etwa bei Diagnoseinstrumenten zur Leseförderung, vielleicht auch beim Thema „Sprachtests“. Aber wir stellen als Landesregierung klar: KI wird keinen Lehrer ersetzen. Der persönliche Austausch zwischen den Lehrenden und den Lernenden ist unverzichtbar für den Bildungserfolg.

(Minister Tischner)

Auch die Kritik der AfD an der Medienbildung für Eltern und Lehrkräfte schießt etwas weit über das Ziel hinaus. In Thüringen existiert längst ein professionelles Netzwerk von Informations- und Unterstützungsangeboten, von medienpädagogischen Materialien über die Elternabende bis hin auch zur Lehrerweiter- und -fortbildung. Wir setzen in diesem Bereich nicht auf Verbote und auf Panikmache, sondern auf Aufklärung, auf Miteinander und auf Befähigung. Mit der verpflichtenden Einführung des Fachs Medienkunde ab Klasse 5 – übrigens auch ein Beschluss, den wir hier im Landtag gemeinsam getroffen haben –, ist bereits ein wichtiger Schritt gemacht. Diese Entscheidung zeigt: Die Vermittlung von Medienkompetenz ist in Thüringen auf einem guten Weg und wir sind bundesweit damit auch Vorreiter. Viele schauen nach Thüringen, was im Bereich der Medienkompetenz als Unterrichtsfach passiert. Also einerseits natürlich Augenmaß, andererseits aber auch eine gute Prävention und Bildung.

Deshalb darf ich im Namen der Landesregierung sagen: Der Antrag verkennt die Realität unserer Bildungspolitik und die tatsächlichen Herausforderungen in diesem Bereich. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BSW, SPD)

Danke Ihnen, Herr Minister. Dann komme ich nun zu den Ausschussüberweisungen. Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, BSW sowie CDU. Enthaltungen frage ich der Form halber auch ab. Es gibt keine Enthaltungen, das waren noch Neinstimmen.

Dann ist dieser Ausschussüberweisung nicht stattgegeben worden, sodass ich über den Antrag selbst abstimme. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, BSW sowie CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir treten ein in die Mittagspause für 30 Minuten und fahren hier um 13.50 Uhr fort. Ich habe jetzt mündlich

den Hinweis bekommen, dass sich der Europaausschuss trifft. Dann gehe ich davon aus, dass Sie sich in fünf Minuten zusammenfinden werden.

Wir setzen die Sitzung fort und ich rufe vereinbarungsgemäß nun nach der Mittagspause auf den Tagesordnungspunkt 31

Fragestunde

bzw. die Fortsetzung der Fragestunde. Auch hier noch einmal der Hinweis, dass die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht hat, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen und auch aus der Mitte des Landtags dürfen bis zu zwei Zusatzfragen gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Mündliche Anfragen und Zusatzfragen sind von der Landesregierung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Als Erste rufe ich Frau Abgeordnete Tasch mit ihrer Frage in der Drucksache 8/560 auf, die von der Landesregierung mit dem Finanzministerium beantwortet wird. Frau Tasch, bitte.

Danke.

(Minister Tischner)

Abrechnung und Verteilung von Mitteln des PMO-Vermögens in Thüringen

Laut der Verwaltungsvereinbarung zur Abrechnung und Verteilung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) zwischen der nunmehrigen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und den ostdeutschen Bundesländern und Berlin vom 11. Februar 1994 fließen dem Freistaat Thüringen Mittel des PMO-Vermögens zu, welche zu ca. 60 Prozent für die investiven und investitionsfördernden Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung sowie in Höhe von ca. 40 Prozent für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu sozialen und kulturellen Zwecken eingesetzt werden. Bis zum Jahr 2021 sind 126.435.180 Euro an PMO-Mitteln nach Thüringen geflossen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind seit dem Jahr 2021 inzwischen neue PMO-Mittel nach Thüringen geflossen (falls ja, bitte Angabe für jedes Jahr einzeln)?

2. Sind die im Jahr 2021 für Thüringen bereitgestellten PMO-Mittel in Höhe von 24.451.852 Euro vollständig aufgebraucht worden bzw. gibt es noch Restmittel?

3. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben wie vorgesehen zum 31. Dezember 2024 erneut eine Abrechnung über das PMO-Vermögen erstellt, um auf deren Grundlage entscheiden zu können, ob und wie viele Mittel zur Auszahlung an die Länder zur Verfügung stehen?

4. Kann aus den PMO-Mitteln eine substanzielle Förderung für eine geplante Innenraumumgestaltung der Evangelischen Augustinerkirche zu Erfurt erschlossen werden, und wenn nein, wird die Landesregierung gegebenenfalls bei Ausbleiben von PMO-Mitteln dieses Vorhaben unterstützen?

Herr Staatssekretär Scholz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Tasch für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, eine weitere Auszahlung erfolgte im Jahr 2024. In diesem Jahr wurden 1.116.954,16 Euro an Thüringen ausgezahlt.

Zu Frage 2: Die PMO-Mittel aus der Auszahlung im Jahr 2021 sind vollständig verplant und die Projekte befinden sich in der Umsetzung bzw. sind bereits abgeschlossen. Es stehen somit aus dieser Tranche keine weiteren Mittel zur Verfügung.

Zu Frage 3: Eine Abrechnung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben zum 31.12.2024 wurde nicht erstellt und liegt dem Thüringer Finanzministerium daher nicht vor. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ist verpflichtet, Abrechnungen alle vier Jahre zum Jahresende zu erstellen. Die Abrechnung ist im ersten Halbjahr des Folgejahres den Ländern zu übermitteln. Die letzte Abrechnung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben datiert zum 31.12.2023. Im Ergebnis dieser Abrechnung wurden im Jahr 2024 weitere Mittel an die Länder ausgezahlt. Hiervon hat Thüringen den unter Frage 1 genannten Betrag erhalten. Die nächste reguläre Abrechnung erfolgt zum 31.12.2027. Aktuell wird nicht davon ausgegangen, dass in nächster Zeit weitere PMO-Mittel an die Länder ausgekehrt werden.

(Abg. Tasch)

Zu Frage 4: Wie bereits ausgeführt sind die Mittel aus den Tranchen der Jahre 2021 und 2024 in vollem Umfang gebunden. Daher ist eine Teilfinanzierung der geplanten Innenraumumgestaltung der Evangelischen Augustinerkirche zu Erfurt aus PMO-Mitteln derzeit nicht darstellbar. Derzeit ist eine Unterstützung der Maßnahme im Rahmen der Kultur- bzw. Denkmalförderung nicht vorgesehen. Über eine mögliche Einbeziehung in die Denkmalförderung für das Jahr 2026 könnte zum Jahresende – die Antragsfrist ist der 30.09.2025 – entschieden werden.

So weit meine Ausführungen. Vielen Dank.

Danke schön. Ich sehe keine Rückfrage der Fragestellerin. Gibt es Rückfragen aus dem Rund? Auch das kann ich nicht erkennen. Danke schön.

Dann rufe ich als Nächstes die Frage von Herrn Abgeordneten Schubert in der Drucksache 8/562 auf. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Systematik der Bedienung des Bahnhalts Gera-Langenberg

Das Unternehmen Erfurter Bahn GmbH erfüllt im Auftrag des Freistaats im sogenannten Ostthüringer Dieselnetz auch die Bedienung der Strecke Gera–Zeitz mit den Verbindungen Regionalexpress – RE – 12, Regionalbahn – RB – 13 und RB 22.

Als Bahnhalt auf dieser Strecke wird auch Gera-Langenberg bedient, allerdings durchschnittlich nur von der Hälfte aller Züge, die anderen fahren durch. Mit der Einführung des Deutschlandtickets ist die Attraktivität der Nutzung der Bahn auch im innerstädtischen Verkehr als Zubringer ins Stadtzentrum und dem Busbahnhof gewachsen, sodass sich die Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern über die Systematik der Bedienung des Bahnhalts Gera-Langenberg verstärkt haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Vorgaben bestimmt der Freistaat Thüringen mit seiner Beauftragung für das Ostthüringer Dieselnetz in Bezug auf die Bedienung des Bahnhalts Gera-Langenberg?

2. Welche Gründe sind ursächlich dafür, dass nicht jeder Zug auf der Strecke Gera–Zeitz am Bahnhalt Gera-Langenberg hält?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Bedienfrequenz des Bahnhalts Gera-Langenberg ab wann zu steigern?

4. Welche Zahlen liegen zu Ein- und Ausstiegen von Fahrgästen am Bahnhalt Gera-Langenberg seit Einführung des Deutschlandtickets vor?

Vielen Dank.

Danke schön. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Digitales und Infrastruktur antworten. Herr Staatssekretär Dr. Knoblich bitte.

(Staatssekretär Scholz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Freistaat Thüringen hat im Rahmen des zum Jahresfahrplans 2024/25 in Betrieb genommenen Vergabenetzes Ostthüringen-Netz festgelegt, dass nach Auswertung der Reisendenzahlen und entsprechend den durch den Fahrplan vorgegebenen Rahmenbedingungen, die sich wiederum aus Anschlussknoten und vorhandener Schieneninfrastruktur zusammensetzen, der Halt in Gera-Langenberg vom Grundsatz weiterhin zweistündlich, das heißt wechselweise mit dem Halt in Crossen bedient wird. Dies entspricht auch dem im Jahr 2012 mit den weiteren an dem Netz beteiligten Aufgabenträgern, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig sowie Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH, abgestimmten Betriebskonzept, das zwischen Leipzig und Gera einen stündlich einheitlichen Fahrplan mit wechselweiser Bedienung von Gera-Langenberg und Crossen vorsieht.

Zu Frage 2: Ursächlich dafür ist, dass der Halt Gera-Langenberg als zweistündlicher Systemhalt klassifiziert ist und der Fahrplan keinen Spielraum lässt, über die bislang umgesetzte Bedienung weitere Halte aufzunehmen. Die bereits sowohl im morgendlichen, als auch im Berufsverkehr am Nachmittag im Sinne der Reisenden vom Taktschema abweichenden zusätzlichen Halte, verringern den Fahrplanpuffer und sind somit ein temporärer Kompromiss zwischen Haltebedienung, Betriebsqualität und Betriebsstabilität.

Zu Frage 3: Ich verweise auf meine Antworten zu den Fragen 1 und 2. Vor dem Hintergrund der verkehrlichen, infrastrukturellen und betrieblichen Rahmenbedingungen sieht die Landesregierung keine Möglichkeit, die Bedienfrequenz des Bahnhalts Gera-Langenberg weiter zu steigern.

Zu Frage 4: In den Jahren 2023 und 2024 wurden die am Haltepunkt Gera-Langenberg haltenden Züge von etwa 60 bis 70 Reisenden im Mittel der Wochentage genutzt. Dieser Wert stellt die Anzahl Einsteiger plus Aussteiger in alle bzw. aus allen Zügen eines Tages dar. Das entspricht einer durchschnittlichen Fahrgastnachfrage von etwa drei Fahrgästen pro Zug.