Protocol of the Session on March 7, 2025

Da das Thema „Digitalisierung an den Grundschulen“ für uns ein sehr wichtiges Thema ist und wir nicht warten wollen, bis Sie irgendwann mal einen Antrag dazu bringen, haben wir unseren Antrag selber gestellt. Wir wollen, dass digitale Medien und künstliche Intelligenz im alltäglichen Unterricht an Grundschulen nicht eingesetzt werden. Die negativen Auswirkungen auf die Entwicklung und Lernerfolge der Kinder sind hinlänglich bekannt und die Studien zeigen eindeutig, dass es negative Auswirkungen hat. Deswegen sollten unserer Meinung nach keine weiteren Tablet-Klassen zum Beispiel an Thüringer Grundschulen entstehen. Wenn es für die Vermittlung von Lerninhalten dienlich ist, an einem Computer oder Tablet zu arbeiten, kann

dies ja auch gezielt in Medienpools oder auch Medienprojektwochen stattfinden. Diese haben aber den Vorteil, dass dort die Schüler zeitlich begrenzt und konkret zweckgebunden an den Bildschirmen arbeiten. Die Lehrer können gezielt entscheiden, für welche Lerninhalte sie mit den Schülern an die Medienpools wollen und wo diese der Vermittlung des Lernstoffs wirklich dienlich sind. Es ist definitiv aber nicht dienlich, jedem Grundschüler ein Tablet oder Laptop auszuhändigen, denn diese behindern das Lernen mehr, als sie nützen.

(Beifall AfD)

Bei sechs- bis zehnjährigen Kindern in den Grundschulen in den ersten Klassen haben digitale Medien im Schulalltag definitiv nichts zu suchen.

(Beifall AfD)

Das Thema geht aber auch noch weiter und endet nicht damit, dass an Grundschulen keine Tablets mehr ausgegeben werden. Mittlerweile haben wir auch an Grundschulen, dass viele Kinder Mobil- und Smarttelefone mitbringen. Und Sie alle merken auch in Ihrem täglichen Dasein, wenn das Handy auf dem Tisch liegt, dann ploppen Nachrichten auf und schwups ist man damit beschäftigt und die Konzentration ist erst mal weg. Gerade in Richtung der Linken: Ihr Ministerpräsident hat es ja auch schon mal geschafft, in der Ministerpräsidentenkonferenz Candy Crush zu spielen und hat deswegen auch von den Einschränkungen der Bürgerrechte seiner eigenen Bürger nicht viel mitbekommen.

(Beifall AfD)

Was bei uns allen so ist, ist bei den Kindern in der Schule genauso – eigentlich sogar noch schlimmer, da Kinder noch weniger in der Lage sind, ihre Aufmerksamkeit zu teilen –, und dann konzentriert man sich erst mal auf das Handy, weil dort auch eine Nachricht aufploppt, und nicht auf den Lehrer.

Multitasking führt nachweislich zu schlechterem Lernen, weil unser Gehirn nur begrenzt in der Lage ist, relevante Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten. Auch hierfür gibt es hinreichend Studien, die das belegen. Deswegen fordern wir in unserem Antrag ja auch auf, dass die Lehrer ermuntert werden sollen, Mobiltelefone und Smartphones im Unterricht einzuziehen, solange dies die Vorgaben des Thüringer Schulgesetzes ermöglichen. Eigentlich müsste man wirklich überlegen, ob nicht hier auch das Schulgesetz angepasst werden muss, um den Lehrern mehr Möglichkeiten zu geben. Aber das ist noch mal eine ganz andere Baustelle.

(Beifall AfD)

Zusammengefasst wollen wir mit unserem Antrag erreichen, dass das ganze Thema der Digitalisierung an Grundschulen auf den Prüfstand gestellt wird. Wir wollen, dass wir hier nicht in wenigen Jahren vor den gleichen Problemen stehen wie Dänemark oder Schweden. Lassen Sie uns aus den Erfahrungen dieser Länder lernen und nicht die gleichen Fehler begehen – zum Wohle unserer Grundschulkinder. Ich bitte deswegen um Zustimmung für die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Und, Herr Hoffmeister, Sie können gern zustimmen. Da können wir gern im Ausschuss auch eine Anhörung durchführen. Wir können dort auch gern eine Diskussion dazu führen, was sinnvoll ist und was nicht sinnvoll ist. Wenn Sie uns da sowieso in allen Punkten recht geben, dürfte es Ihnen hier nicht so schwerfallen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Die Wünsche nach Ausschussüberweisung habe ich notiert. Als nächsten Redner bitte ich Herrn Matthias Hey für die SPD nach vorn.

Vielen Dank. Jetzt haben meine Vorredner mit Ausnahme der AfD schon viel Richtiges zu diesem Antrag gesagt. Ich will es vielleicht mal, Herr Jankowski, cineastisch probieren. Vielleicht kennen Sie ja den wunderschönen Film von Loriot „Pappa ante portas“. Da gibt es diese Szene, als der frühpensionierte Heinrich Lohse zum ersten Mal nach Langem in einen Gemischtwarenladen kommt und irgendwann, als an der Reihe ist, die Verkäuferin ihn anpflaumt: So, was ist denn nun? Und er sagt: In diesem Ton kommen wir nicht ins Geschäft.

Warum ich das sage, darauf werde ich gleich noch eingehen. Ihr Antrag – wir haben es ja schon festgestellt – greift viele Dinge auf, die wichtig sind, die zum Teil auch richtig sind. Aber es geht auch um die Sinnhaftigkeit von Anträgen, Herr Jankowski. Ich glaube, niemand hier in diesem Haus bestreitet, dass Digitalisierung selbstverständlich in unserem Leben auch Probleme mit sich bringt, nicht unbedingt im wirtschaftlichen Bereich, aber auch im privaten Sektor, insbesondere auch im schulischen Bereich. Da gibt es überhaupt keine zwei Meinungen. Sie unterstellen aber, dass wir auf dem Weg in einen Digitalisierungswahn, ähnlich wie es eben andere, auch nordische und skandinavische Länder gemacht haben, hier dieselben Fehler machen würden. Und das ist eben nicht der Fall.

Wenn ich zum Beispiel den Punkt 6 in Ihrem Antrag nehme, da wollen Sie, dass wir feststellen, dass Lernen an digitalen Endgeräten sich vor allem bei Kindern im Grundschulalter negativ auf die Motorik auswirkt, wodurch die Schreibfähigkeit und weitere darauf aufbauende Lernprozesse gefährdet werden. Ja, darüber gibt es sogar Studien, also das ist vollkommen unbestritten. Aber jetzt müssen Sie mir die Schule in Thüringen oder generell auch in Deutschland zeigen, die mit Schülerinnen und Schülern in der Grundschule ausschließlich beispielsweise mit Tablets arbeitet. Auch bei uns ist es so, dass das Erlernen der Motorik in der Handschrift mit Schreibgeräten und auf Papier passiert – überall.

Das geht dann noch weiter, wenn Sie bei Punkt 7 diese Geschichte mit dem Präsenzunterricht ansprechen, da hilft ein Blick ins Schulgesetz, das bei uns im Moment gilt. In § 45a steht, dass der Präsenzunterricht die Regel ist. Es gibt Ausnahmen, die man in bestimmten Bereichen Gott sei Dank machen kann. Also auch da gibt es überhaupt keine Not für Ihren Antrag und das geht in II. weiter. Da stellen Sie unter Punkt 4 dann noch mal auf die Beschulung im Distanzunterricht ab. Sie haben ja vorhin schon gesagt, Sie hätten den Koalitionsvertrag gelesen und freudig festgestellt, dass da ein paar Punkte drin wären. Ja, das stimmt. In dem Brombeer-Koalitionsvertrag, Seite 20 bis 21, sind all die Punkte, die Sie hier ansprechen, wenn Sie nicht schon im Schulgesetz mit beziffert sind, mit aufgeführt.

Ich will das jetzt auch mal ernsthaft sagen, Herr Jankowski – es ist Freitagnachmittag und wir haben alle eine bessere Laune, ich sage es auch ohne Schärfe, aber mal ganz im Ernst –, der Antrag der AfD sagt: „I. Der Landtag stellt fest, dass“ – also ich habe auf Ihren Antrag festzustellen, dass – „1. digitale Medien und Künstliche Intelligenz zu Recht zunehmende Bedeutung im Lebensalltag finden.“ Boah. 2. Wir haben festzustellen, „dass digitale Medien und Künstliche Intelligenz nur altersangemessen eingesetzt und angewendet werden sollen“. Na holla. 3. – Es geht noch weiter. – Insbesondere im Grundschulbereich soll ich feststellen, weil Sie mir das sagen, „dass ein umsichtiger Umgang mit digitalen Medien und Künstlicher Intelligenz erforderlich ist“. Und diese Allgemeinplätze werden hier zu einem Antrag aneinandergereiht.

Und mal ganz ehrlich, da frage ich mich: Was kommt als Nächstes? Der AfD-Antrag, dass wir festzustellen haben, dass vorausschauendes Fahren im Straßenverkehr Unfälle vermeidet

(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

oder ausgewogene Ernährung gut für die Gesundheit ist? Das kann man ja alles machen. Aber mal ganz ehrlich: Was ist das für eine Strategie, Herr Jankowski? Das fragen wir uns. Es gibt zwei Möglichkeiten: Sie haben den Brombeer-Koalitionsvertrag tatsächlich nicht so gelesen, wie Sie es hier behaupten. Sie haben auch nicht die entsprechenden Stellen im Schulgesetz so übersetzt, wie es vielleicht notwendig gewesen wäre, bevor man so einen Antrag formuliert. Oder aber – das könnte man ja auch unterstellen – das ist

eine Strategie, die die AfD in mehreren Bundesländern fährt. Wir haben das auch schon festgestellt, in NRW geht das langsam los, in Schleswig-Holstein war es auch schon so und in Sachsen-Anhalt. Man schreibt Selbstverständlichkeiten auf, zum Teil auch aus Regierungsprogrammen, und testet einfach mal, wie der Rest sich dazu verhält. Ich will ganz zum Schluss sagen, und da bin ich wieder bei Heinrich Lohse, Herr Jankowski, etwas abgewandelt: Mit diesem Antrag kommen wir nicht ins Geschäft. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Als nächste Rednerin würde ich nun für die CDU gern Kollegin Gerbothe aufrufen, die ich gerade noch nicht erkenne. Sie wird vertreten, bitte schön.

Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin erkennbar nicht Frau Gerbothe, aber ich hoffe, in ihrem Sinne hier sprechen zu können. Es ist gar nicht mehr so viel hinzuzufügen zu den analytischen Worten von Matthias Hey. Beim Durchlesen des Antrags der AfD-Fraktion konnten wir sehen, dass der Antrag einige Sachverhalte aufgreift, die sicherlich Relevanz im Thüringer Bildungssystem haben und die wir durchaus auch näher erörtern können. Aber wie so oft fehlt es bei Ihnen bei der näheren Betrachtung der niedergeschriebenen Inhalte an den tatsächlichen Mehrwerten. Die Sinnhaftigkeit des An

trags muss deshalb hinterfragt werden. Warum ich die Sinnhaftigkeit des Antrags nicht sehe, könnte man einerseits im Koalitionsvertrag sehr gut nachlesen. Mir sind die positiven wie auch die negativen Stellen der Digitalisierung durchaus bewusst. Dabei geht es mir nicht nur um den Bildungsbereich, sondern um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen für unsere Gesellschaft, aber eben auch speziell um die der Jüngsten. Denn Digitalisierung hat für uns alle neben vielen positiven Auswirkungen auch einige negative Aspekte. So kennen wir alle die Situation im Wartezimmer einer Arztpraxis – ich kann mich noch gut daran erinnern, früher hat man sich miteinander unterhalten, heute schaut jeder gespannt auf sein Handy. Die soziale Interaktion findet kaum noch statt.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ich unterhalte mich trotzdem!)

Genau diese gravierenden Veränderungen können wir auf viele Bereiche herunterbrechen.

Zahlreiche Studien, auch aus skandinavischen Ländern, haben sich in den letzten Jahren mit den positiven und negativen Auswirkungen beschäftigt und dabei auch auf die Probleme im Bereich der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und der allgemeinen Unterrichtsgestaltung hingewiesen. Einen goldenen Weg zu einem verantwortungsvollen und allseits bildungsfördernden Umgang mit der fortschreitenden Digitalisierung

(Abg. Hey)

gibt es nicht. Aber, liebe AfD, ich kann Ihnen versichern, als Landesregierung oder als regierungstragende Parteien werden wir alles dafür tun, um eben den bestmöglichen Mittelweg zu finden.

Und vielleicht – es ist vorhin schon angeklungen – als kleine Literaturempfehlung: Lesen Sie doch unseren Koalitionsvertrag, da steht alles Nähere dazu drin. Herzlichen Dank. Wir sind für Ablehnung.

(Beifall CDU, BSW)

Danke, Herr Geibert. Und aus den Reihen der Abgeordneten gibt es doch noch eine Meldung. Herr Jankowski, bitte.

Dann muss ich jetzt die 30 Sekunden doch etwas schneller reden. Gerade, Herr Hey, Sie haben mich noch mal vorgerufen. Ich finde es sehr interessant, dass Sie auf der einen Seite sagen, Sie verweisen auf den Koalitionsvertrag, weil Sie die Probleme sehen. Komischerweise, wie konnten die Probleme denn entstehen? Das war doch Ihre Regierungsverantwortung in den letzten zehn Jahren unter Rot-Rot-Grün.

(Beifall AfD)

Wir hatten 2020 bereits die gleichen Mahnungen gemacht für den Bereich der Grundschulen. Sie können mal ins Protokoll schauen, wie Ihr Sprecher damals geredet hat zum Thema „Digitalisierung“. Er wollte von allem nichts wissen.

Ihre Redezeit ist vorbei.

Jetzt bin ich ja froh, dass Sie auch lernen können im Alter und nun wenigstens unsere Position übernehmen und im Koalitionsvertrag aufgenommen haben. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Ich sehe seitens der Abgeordneten keine weitere Wortmeldung und würde dann Herrn Tischner das Wort erteilen. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke für die überwiegend sehr sachliche Debatte, die auch doch stark ins Detail gegangen ist. Das erspart mir die eine oder andere Ausführung und Differenzierung.

Herr Jankowski, vielleicht so viel vornweg: Wir sind nicht in Dänemark und auch nicht in Schweden. Wir müssen auch keine Probleme herbeireden, wo keine sind. Wenn wir in unseren Grundschulen unterwegs sind, dann sehen Sie auch, dass das Analoge Vorrang, den deutlichen Vorrang hat. Und all das, was zu tun ist angesichts der Entwicklung der Digitalisierung, das ist auf dem Weg bzw. wird vernünftig angegangen.

(Abg. Geibert)

So ein bisschen hatte ich das Gefühl gehabt, dass Ihr Antrag, Herr Hey hat es schon beschrieben, vielleicht auch aus einer KI entstanden ist – so viel Allgemeinplätze, ein bisschen was dann aufgewärmt. Aber okay.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat eine klare bildungspolitische Linie. Wir setzen auf ein ganz durchdachtes Verhältnis von analogem und digitalem Lernen. Der Vorrang des analogen Lernens ist dabei längst Konsens in unserem Schulsystem. Niemand will, dass Kinder lesen, schreiben und rechnen auf einem Tablet anstatt mit Stift und Papier erlernen. Aber es wäre eben auch fatal, wenn wir Schülerinnen und Schüler nicht frühzeitig an einen reflektierten Umgang mit digitalen Medien heranführen. Unser Ziel ist es als Landesregierung, sie zu befähigen, diese Werkzeuge tatsächlich auch sinnvoll zu nutzen, aber sie nicht davon fernzuhalten.

Es gilt für uns ganz klar: In den Grundschulen haben Handys zur Pausengestaltung nichts zu suchen. Und ich bin auch sehr froh, dass sich viele weitere Schulen in Thüringen auf den Weg machen, genau diesen Weg zu gehen, in der Pausengestaltung auf das Handy zu verzichten. Die Schule, die uns hier am nächsten ist, das Sportgymnasium, die haben ein sehr tolles Projekt gestartet, haben zum Beispiel jetzt in der Mensa das Handy vernutzt und melden zurück, dass es dazu führt, dass die Schülerinnen und Schüler tatsächlich wieder mehr in der Pause miteinander reden. Also es hat durchaus einen Effekt.

Die AfD argumentiert weiter, dass der Einsatz digitaler Medien die kognitive Entwicklung junger Kinder gefährdet. Dabei ignorieren Sie aber völlig, dass die Wissenschaft durchaus differenzierte Studien hierzu hervorgebracht hat. Entscheidend ist nicht, ob digitale Medien genutzt werden, sondern entscheidend ist – und das war, glaube ich, auch ein großer Konsens hier im Haus –, wie sie genutzt werden. Eine gezielte und altersgerechte Integration kann Lernprozesse unterstützen, etwa durch integrative Leseförderung oder individualisiertes Feedback. Das haben zahlreiche Studien gezeigt und das ist auch der Ansatz, den wir in Thüringen verfolgen.

Die Forderung, digitale Medien aus den Grundschulen weitgehend herauszuhalten, ist daher sehr kurzfristig. Viele Schulen haben ein Konzept, das den Einsatz digitaler Medien in den Grundschulen klar regelt. Sie sind Ergänzung, nicht Ersatz. Sie sind Mittel zum Zweck und kein Selbstzweck. Und der analoge Unterricht bleibt selbstverständlich die Basis. Wenn es die eine oder andere Schule geben sollte, die da anders agiert, dann werden wir das demnächst auch noch mal klarstellen. Dazu haben wir uns auch im Koalitionsvertrag entsprechend verständigt.

Es gehört auch die Nutzungseinschränkung für Handys während der Unterrichtszeit dazu. Eine Maßnahme, die wir im Koalitionsvertrag verankert haben, um Ablenkungen zu reduzieren und vor allem die soziale Interaktion in der Schule auch zu stärken. Die AfD fordert Maßnahmen, die längst in Umsetzung sind. Schon in der vergangenen Legislatur hat der Landtag einen parteiübergreifenden Beschluss gefasst, der die Digita