und die AfD richtet ihre Politik gegen einen Großteil der Menschen hier in diesem Land, in dieser Gesellschaft, und sie agiert ausgrenzend. Dazu braucht man übrigens gar nicht den Verfassungsschutz, um das zu wissen, sondern da reicht es, Reden der AfD sich anzuhören, entweder hier in den Parlamenten oder auch auf der Straße oder auch das, was Sie zum Beispiel auf sozialen Netzwerken von sich geben usw. Und es gibt eine Website, die heißt „afd-verbot.de“, auf der sind mit Stand heute irgendwas um die 2.500 Beweise gesammelt worden, und zwar von Menschen, die sich mit der AfD ein bisschen beschäftigen, die zugehört haben und mit Quellen, Belegen nachweisen, dass die AfD antisemitisch, rassistisch, völkisch und eine Gefahr für diese Gesellschaft, eine Gefahr für die Demokratie, eine Gefahr für dieses Land ist. Es lohnt sich, da vielleicht auch mal zu schauen. Also wir brauchen den Verfassungsschutz nicht, um das zu wissen. Nichtsdestotrotz hat der Verfassungsschutz – und das gehört sozusagen zu seiner Aufgabe dazu – diese Partei als eine extrem rechte, gesichert rechtsextreme Partei eingestuft
und hat dazu auf öffentliche Materialien zurückgegriffen, vermutlich auch auf Materialien, die bisher nur den Verfassungsschutzbehörden vorliegen, und hat dann eben Gutachten erstellt.
Jetzt beantragt hier die AfD einen Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag und beantragt diesen Untersuchungsausschuss – davon bin ich überzeugt, und davon sind wir als Fraktion Die Linke überzeugt – aus mehreren Gründen. Erstens, Sie wollen an die Materialien ran, die die Grundlage für ein AfD-Verbot legen können; an die Materialien, die bisher der AfD nicht komplett vorliegen, aber auch die dem Parlament nicht komplett vorliegen.
Das Zweite, was Sie wollen und was Sie mit Ihrem Antrag machen, ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Journalistinnen anzugreifen und zu diskreditieren und damit einer weiteren Kampagne, die die AfD übrigens schon seit mehreren Jahren führt, zu versuchen, Futter zu geben, nämlich gegen freie Presse vorzugehen.
Das machen Sie hier mit diesem Antrag, das machen Sie aber auch – und auch dazu gibt es die Belege – unter anderem auf den Aufmärschen, auf denen AfDler mit unterwegs sind, wo dann Journalistinnen angegriffen werden, wo Journalistinnen als „Lügenpresse“ bezeichnet werden, wo Journalistinnen verletzt werden. Das passt auch ins Konzept der AfD in ihrer Gesamtheit.
Das Dritte, was Sie machen, ist, den Präsidenten des Thüringer Amts für Verfassungsschutz konkret persönlich anzugehen. Das machen Sie auch – und das habe ich in der letzten Debatte hier zum Untersuchungsausschuss, glaube ich, sehr detailliert ausgeführt –, indem Sie mit antisemitischen Stereotypen gegen ihn vorgehen, weil der Präsident des Thüringer Amts für Verfassungsschutz selber jüdisch ist, selber Jude ist. Da haben wir schon allein mit dem, was in den letzten Minuten hier gesagt wurde, glaube ich, einige Belege dafür, warum es zutreffend ist, die AfD als eine extrem rechte Partei einzustufen oder als, wie es im Verfassungsschutzsprech heißt, gesichert rechtsextrem.
Dass wir als Linke Kritik am Verfassungsschutz haben, und zwar ordentliche Kritik, glaube ich, dürfte niemandem hier im Raum unbekannt sein. Nichtsdestotrotz beruht unsere Kritik auf Fakten und nicht auf Unterstellungen und auf irgendwelchen nicht belegten Informationen, die jetzt die AfD hier in diesem Antrag versucht hat, zu bündeln. Eine Schmutzkampagne ist es am Ende, die die AfD hier mit diesem Untersuchungsausschuss versucht. Und ein Untersuchungsausschuss ist ein sehr hohes, ein sehr wichtiges Mittel, um Aufklärung zu leisten. Darum geht es der AfD aber gar nicht. Worum es der AfD am Ende geht, ist zu versuchen, a) sich selber reinzuwaschen von den berechtigten, richtigen Vorwürfen und b) Strukturen dieser Gesellschaft, die wichtig sind, wie beispielsweise freien Journalismus, investigativen Journalismus, der in den letzten Jahren dazu beigetragen hat, die Gefährlichkeit der AfD an unterschiedlichen Stellen auch öffentlich zu machen, zu diskreditieren. Und wenn sich dann hier vorne ein Abgeordneter des BSW hinstellt und sagt, man müsse objektiv und unvoreingenommen da rangehen, dann frage ich Sie, ob Sie den Antrag gelesen haben. Dieser Antrag ist an keiner Stelle objektiv und unvoreingenommen.
Dieser Antrag strotzt nur so von Unterstellungen, der strotzt nur so von teils auch Verschwörungserzählungen, die dort verbreitet werden, und der strotzt nur so davon, die Gefahr von rechts runterzuspielen.
Dann stellt sich der Redner der AfD hier vorne hin und redet davon, dass wir hier ja – und es geht um Thüringen – in einem Land leben würden, in dem es Deutschen-Hass gibt und Terror und ähnliches Weitere. Wir können mal darüber reden, was hier in Thüringen der Fakt ist. Und wir können auch mal darüber reden – und ich hoffe, dass es uns im Untersuchungsausschuss gelingt, das mit auf die Tagesordnung zu setzen –, inwieweit die AfD Teil des rechten Terrors ist. Und da will ich zwei, drei konkretere Sachen sagen und den Rest machen wir gern in Untersuchungsausschusssitzungen, denn da kann auch das Publikum mit dazu, die
sind nämlich öffentlich, da kann man zuhören, da kann man mit dabei sein. Walter Lübcke, 2019 ermordet – der Mörder spendete Geld an die Thüringer AfD. Punkt eins.
Und das Zweite: Ich glaube, alle haben mitbekommen, dass am Montag in Mannheim ein schlimmes Attentat geschehen ist. Der Täter war unter anderem auf einer Demonstration, auf der sich auch ein AfD-Abgeordneter hier des Thüringer Landtags befand, auf einer extrem rechten Demonstration 2018.
Und es gibt weitere solche Belege, die in extrem rechte, rechtsterroristische Netzwerke führen. Wir werden diesen Untersuchungsausschuss nutzen, um über die Gefährlichkeit und die Gefahr der AfD aufzuklären und nicht, um Pressefreiheit anzugehen, und nicht, um Personen zu diskreditieren. Herzlichen Dank.
Ich habe keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Ich schaue noch mal in die Runde. Damit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Wie bereits ausgeführt wurde, darf gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes, der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fällt die Nummer I des Antrags.
Mit der Drucksache 8/620 liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vor, mit dem der Untersuchungsgegenstand nicht geändert werden soll. Damit entfaltet der § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes auch hier keine Wirkung. Dasselbe gilt mit Blick auf die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses. Deshalb möchte ich jetzt erst einmal über den Änderungsantrag in
Drucksache 8/620 abstimmen lassen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe hier die Stimmen der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Herzlichen Dank. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Bei keinen Enthaltungen so angenommen.
Wir kommen weiterhin zur Drucksache 8/619. Hier liegt ein weiterer Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vor, mit dem Nummer I des Einsetzungsantrags geändert werden soll. Nummer I des Einsetzungsantrags unterliegt dem Schutz des § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes. Mir wurden bislang keine Einwände gegen eine Abstimmung über den Änderungsantrag angezeigt. Und ich gehe daher davon aus, dass wir nun auch über diesen Änderungsantrag abstimmen können. So verfahren wir. Damit würde ich auch hier um Abstimmung bitten. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen kann, bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei keinen Enthaltungen dann damit so mehrheitlich bestätigt.
Jetzt noch die Frage: Wird der Feststellung widersprochen, dass der Untersuchungsausschuss unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Änderungsanträge eingesetzt wird? Ich sehe keinen Widerspruch. Damit gilt der Untersuchungsausschuss als eingesetzt und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Herzlichen Dank.
Gerechte Verantwortungsübernahme bei Verhütungsmitteln stärken Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/477 -
Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Sie dürfen ruhig die anderen Gespräche einstellen. Es wird jetzt eigentlich ganz interessant. Und zwar wollen wir als Linke darüber sprechen, dass sexuelle Selbstbestimmung ein Menschenrecht ist und zur sexuellen Selbstbestimmung auch die Möglichkeit gehört, frei über Verhütungsmethoden entscheiden zu können. Wir wissen, dieses freie Entscheiden ist gerade massiv von zwei grundlegenden Dingen eingeschränkt: erstens von der Tatsache, welche Verhütungsmittel überhaupt auf dem Markt zugelassen sind. Das sind aktuell sehr viel mehr Verhütungsmittel, die für den weiblichen Körper als für Männer gedacht sind.
Zweitens hängt Verhütung auch maßgeblich vom Geldbeutel ab, weil wir erkennen, welche unterschiedlichen Kosten die diversen Verhütungsmittel verursachen und nicht jede Person monatlich die gleichen Beträge für Gesundheitsvorsorge verfügbar hat, um sich dann anhand der Kosten selbstbestimmt entscheiden zu können.
Sowohl wenn wir uns anschauen, wer die körperlichen Lasten von Verhütung trägt, als auch wer die finanziellen Belastungen von Verhütung trägt, müssen wir feststellen, dass es auch im Jahr 2025 immer noch Frauen sind, die mit diesen Anliegen zuvorderst beschäftigt sind. Das hat nicht zuletzt etwas damit
zu tun, wie Verhütung von den meisten immer noch gedacht wird, nämlich mit dem Fokus auf eine Schwangerschaftsvermeidung, so als wäre das der eine oder der einzig relevante Punkt, warum Verhütungsmittel genutzt werden sollen. Da sagen wir jetzt klar: Nein, Verhütung hat nicht nur etwas mit Schwangerschaftsvermeidung zu tun, sondern es geht um Gesundheitsvorsorge allgemein. Das möchte ich gern anhand eines Beispiels direkt benennen. Wenn wir uns Sexualität im Alter anschauen, dann wissen wir, dass statistisch gesehen in Deutschland die Zahl der sexuell übertragbaren Krankheiten ab einer bestimmten Altersgruppe zunimmt, weil davon ausgegangen wird, dass nicht mehr verhütet werden muss, weil man ja biologisch nicht mehr in der Lage ist, schwanger zu werden.
Das zeigt ganz deutlich, dass es deswegen wichtig ist, sich in allen Altersgruppen mit dem Thema „Verhütung“ zu beschäftigen. Der vorliegende Antrag soll deshalb auch das Thema enttabuisieren und mit einer Reihe von Maßnahmen dann zu einer gerechten Verantwortungsübernahme bei dem Thema „Verhütung“ führen.
Erstens: Ich hoffe, dass wir nicht in etwas plumpere Diskreditierungsversuche geraten, dass jetzt nicht mehr alle, die Kinder bekommen wollen, Kinder bekommen können. Natürlich ist jedem und jeder freigestellt, wenn ein Kinderwunsch vorhanden ist, dann auch die Möglichkeit zu haben, nicht zu verhüten bzw. das Beispiel zeigt schon, da geht es dann eher um heterosexuelle Paare. Für homosexuelle Paare ist der Weg zu einem Kind trotz Kinderwunsch dann doch noch einmal anders schwierig und anders anstrengend und auch mit anderen Kosten verbunden.
Zweitens: Ich weiß, dass einige schon bei der Einreichung des Antrages ein bisschen Schnappatmung bekommen haben, weil Hilfe, wie unangenehm ist das denn, jetzt hier auch noch über Verhütung sprechen zu sollen. Aber ich rate Ihnen da ganz entspannt in Ihrer Atmung zu bleiben. Denn ich glaube auch, der Ton, mit dem wir hier heute die Debatte über den Antrag führen, kann durchaus einen Beitrag zu einer Enttabuisierung dieses wichtigen Themas leisten. Dafür bedanke ich mich natürlich schon mal ganz herzlich im Vorhinein und freue mich auf eine ganz ruhige Debatte mit Ihnen.
Danke schön. Ob es ruhig wird, werden wir sehen. Jetzt hat erst einmal Herr Abgeordneter Steinbrück von der AfD das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin – natürlich bleibt es ruhig –, liebe Abgeordnete, liebe Schülerinnen und liebe Gäste, über den vorliegenden Antrag der Linken gibt es aus unserer Sicht wenig zu sagen, weil er auch unendlich viele Fragen aufwirft. Thematisiert werden soll unter anderem eine geschlechtergerechtere Verantwortungsübernahme bei Verhütungsmitteln, Kostenübernahme dieser durch die Krankenkassen und eine bessere Beratung und die Unterstützung der Erforschung und Entwicklung von Verhütungsmitteln, speziell für – und ich zitiere – „[…] Bedürfnisse von Personen, die zwar biologisch weibliche oder männliche Voraussetzungen aufweisen, sich jedoch keinem binären Geschlecht zuordnen.“ – Eine der größten Sorgen der Menschen in diesem Land.