Protocol of the Session on March 7, 2025

Am Ende meiner Rede würde ich das gern machen, Frau Marx.

Okay. Danke.

(Abg. Möller)

Also der Punkt ist, dort guckt komischerweise keiner, das taucht in keinem Verfassungsschutzbericht auf, was für ein Wunder. Da wird offen mit Gewalt gedroht, sogar kokettiert, das wird auch noch beklatscht aus dem ganzen Plenum dieses Parteitags, also offensichtlich auch gedeckt von der gesamten Parteimeinung, kein Mensch interessiert sich dafür - das ist schon interessant. Und wenn Sie dann kommen mit irgendwelchen E-Mails, die geschrieben werden von einem – wie heißt er? – Stefan Ackermann, Andreas Ackermann, Axel Ackermann, was auch immer, und das ist dann die Grundlage für die Beobachtung unserer Partei – so haben Sie sich, glaube ich, ausgedrückt –,

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Nein!)

zeigt das natürlich ganz offensichtlich, was für hanebüchene Begründungen herangezogen werden, um der AfD ein rechtsextremes Weltbild zu unterstellen. Denn wir wissen natürlich erstens nicht, wer Ihnen E-Mails schreibt, wir können auch nichts dafür, dass Ihnen irgendwelche Leute E-Mails schreiben. Und lassen Sie sich eins sagen, auch ich bekomme E-Mails, die reichlich wirr sind und offensichtlich, man könnte es annehmen, eher aus Ihrem Lager kommen. Also, dafür mache ich Sie genauso wenig verantwortlich, wie Sie uns für solche E-Mails verantwortlich machen können.

Dann vielleicht zu Herrn Urbach. Herr Urbach, Sie sprachen von einem Recyceln von Vorwürfen. Ich glaube, das wird der Sache nicht gerecht. Bedenken Sie einfach noch mal, worum es hier geht. Es geht um den Vorwurf der Gewaltandrohung. Es geht um den Vorwurf der Gutachtenunterdrückung, und zwar mit einem ganz klaren Ziel, nämlich entlastendes Material zu unterschlagen. Es geht um Geheimnisverrat. Ja, und das sind aus meiner Sicht extrem schwerwiegende Vorwürfe. Gerade für einen Geheimdienstchef sind das schwerwiegende Vorwürfe. Das würde ich nicht mit „Recyceln von Vorwürfen“ umschreiben. Ich denke, da gibt es durchaus ein berechtigtes Aufklärungsinteresse. Eigentlich sollte das die CDU auch erkennen. Und wenn Sie dann in dem Zusammenhang meine Kritik an der bisherigen PKK-Praxis wiederum als nicht akzeptabel ansehen, dann muss ich Sie fragen: Wo soll man denn über Missstände in der PKK, über die Berichterstattung der PKK reden, wenn nicht gerade hier?

(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das sind doch keine AfD-Hasser!)

Ja, natürlich ist Herr Kellner kein AfD-Hasser. Aber wie lange war Herr Kellner denn in der PKK? Das war doch nur ein kurzes Feigenblatt, damit diese PKK irgendwie über die neue Legislatur gerettet worden ist. In der PKK saßen ganz andere Leute drin, wie Frau Marx beispielsweise, Herr Korschewsky von den Linken, der übrigens damals schon kein Abgeordneter mehr war, aber an Entscheidungen zulasten von anderen Abgeordneten mitgewirkt hat. Und natürlich saß da auch Herr Walk. Und Herr Walk muss sich diese Vorwürfe anhören,

(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Nein, falsche …!)

denn ich habe in keinem PKK-Bericht etwas zu diesen Skandalen gelesen, die beispielsweise vom „Apollo“-Magazin öffentlich gemacht worden sind. Davon habe ich nichts gelesen. Warum hat er dazu nichts geschrieben, wenn er so ein toller Kontrolleur ist? Dann muss er sich auch den Vorwurf anhören, dass er entweder weggeguckt oder möglicherweise sogar absichtlich gedeckt hat. Wir werden es ja aufklären.

(Beifall AfD)

Dieser Ausschuss wird ja neutral arbeiten. Klar, wir gehen mit einer gewissen Attitüde ran, Sie gehen mit einer gewissen Attitüde ran, Frau Marx und die Linke so und so, aber insgesamt werden wir zu einem

Ergebnis kommen. Das kann auch im schlimmsten Fall für die AfD zu einer Reinwaschung des Stephan Kramer und der gesamten Führung des Verfassungsschutzes und auch im Innenministerium führen. Ich glaube zwar nicht daran nach all den Fakten, die vorliegen, aber Sie können ja gern daran arbeiten.

Vielleicht noch ein Punkt am Ende, weil das Thema „Wehrhafte Demokratie“ angesprochen worden ist. Der Verfassungsschutz, der Inlandsgeheimdienst, der die eigenen Leute überwacht, was sie sagen, was sie tun und das einordnet und möglicherweise auch Vorarbeiten trifft für ein Verbot einer Partei, die mittlerweile fast 40 Prozent hat, das ist ein Sonderfall, wenn wir jetzt mal nicht nach China oder in andere totalitäre Systeme gucken. Das ist ein Sonderfall und das war von Anfang an ein Sonderfall, Herr Küntzel. Die Gründung des Verfassungsschutzes geht zurück auf den Polizeibrief der Alliierten Hochkommissare 1949 – das können Sie sogar bei Wikipedia nachlesen. Die Kernaussage, wozu der Verfassungsschutz gegründet werden sollte, lautet folgendermaßen: Es soll eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften geschaffen werden über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten. – Nichts Verfassung, nichts Grundgesetz, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten. Ich habe den Eindruck, wenn ich so die Praxis des Verfassungsschutzes angucke, das gilt heute immer noch.

(Beifall AfD)

Das ist nicht richtig, das ist nicht zulässig, das verstößt gegen unsere Verfassung und deswegen gibt es diesen Untersuchungsausschuss.

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Meine Frage, die ich stellen darf!)

Genau, wir hatten noch Frau Marx.

Herr Möller,

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich habe extra Zeit übrig gelassen!)

Sie haben ja eben noch mal verrissen, was Andreas Kemper über Landolf Ladig geschrieben hat. Trifft dieser Verriss unwissenschaftlich und beachtlich auch auf das Anwaltsgutachten hervor, das im Auftrag des AfD-Bundesvorstandes 2017 für das damals angestrengte Parteiausschlussverfahren erstellt wurde und dem umstrittenen Thüringer Landeschef Björn Höcke – so war es damals in der Presse zu lesen – unterstellt bzw. dann eben belegt, unter dem Pseudonym die NPD gelobt zu haben und sich dabei auf wissenschaftliche Analysen beruft?

Sehen Sie, Frau Marx, Sie sind Anwältin, ich bin Anwalt und was machen Anwälte? Sie vertreten die Position der Partei, die Sie bezahlt. Wir sind eigentlich Söldner. Wir sind keine neutralen Gutachter. Deswegen sind Anwälte Anwälte und keine Richter.

(Unruhe im Hause)

Deswegen gibt es da so eine Teilung vor Gericht, dass derjenige, der entscheidet, eben nicht von einer Prozesspartei bezahlt wird. Deswegen wissen Sie natürlich auch, welchen Wert ein Parteigutachten hat, nämlich faktisch hat es allein den Wert, die Position der jeweils streitbefangenen Seite, die dieses Parteigutachten in

Auftrag gegeben hat, zu unterstützen. Insofern ist es eben kein neutrales Gutachten. Und viele von denen, die damals mitgemacht haben, finden es heute höchst bedauerlich, dass sie es mitgemacht haben.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Darf ich noch eine Frage stellen?)

Ja, bitte.

Noch eine Nachfrage.

Immer gern.

Ich muss noch eine Frage stellen, weil Sie ja jetzt unsere Anwaltschaft hier ein bisschen in ein sehr käufliches Licht gestellt haben.

(Heiterkeit AfD)

Ist Ihnen bekannt oder haben Sie nicht auch als Anwalt einen Eid leisten müssen, als Organ der Rechtspflege tätig zu werden und sich dabei an Recht und Ordnung zu halten?

Klar. Und volle Kanne für meine Partei, die mich bezahlt. So ist das.

Ich habe meinen Eid anders verstanden.

Ich weiß nicht, wie Sie das machen, aber in der Berufsordnung der Rechtsanwälte steht unter anderem auch eine Regelung zum Parteiverrat, der ist strikt verboten. Ich vertrete immer die Interessen der Partei, die mich bezahlt. So ist das.

(Beifall AfD)

Wenn ich vor Gericht stehe, mache ich das, wenn ich aber hier im Landtag stehe, vertrete ich die Interessen

der ganzen Bevölkerung, vor allem aber meiner Wähler. Da kann ich durchaus unterscheiden.

(Beifall AfD)

Gut, ich fühle mich meinem Amtseid als Rechtsanwältin verpflichtet.

Wunderbar.

Ich danke noch mal für die Rückfragen und das Antworten. Wir hatten das auch mit der Zeit so vermerkt. Ich habe jetzt noch eine Wortmeldung von Frau König-Preuss gesehen. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktion, liebe Zuschauer/-innen auf der Tribüne und am Livestream, wir haben jetzt hier mehrere Reden gehört, von denen einige wirklich – vor allem die erste, die Begründung zum Antrag und genauso auch dann die letzte jetzt – sehr krude Sachen enthielten. Ich will es vielleicht gerade auch mal für die, die zuhören und vielleicht noch nicht alles so auf dem Schirm haben, versuchen ein bisschen zu erklären.

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Einordnen!)

Ja, die AfD ist eine extrem rechte Partei.

(Beifall Die Linke)

Die AfD ist rassistisch, die AfD ist antisemitisch, die AfD vertritt völkische Positionen

(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Nein!)

und die AfD richtet ihre Politik gegen einen Großteil der Menschen hier in diesem Land, in dieser Gesellschaft, und sie agiert ausgrenzend. Dazu braucht man übrigens gar nicht den Verfassungsschutz, um das zu wissen, sondern da reicht es, Reden der AfD sich anzuhören, entweder hier in den Parlamenten oder auch auf der Straße oder auch das, was Sie zum Beispiel auf sozialen Netzwerken von sich geben usw. Und es gibt eine Website, die heißt „afd-verbot.de“, auf der sind mit Stand heute irgendwas um die 2.500 Beweise gesammelt worden, und zwar von Menschen, die sich mit der AfD ein bisschen beschäftigen, die zugehört haben und mit Quellen, Belegen nachweisen, dass die AfD antisemitisch, rassistisch, völkisch und eine Gefahr für diese Gesellschaft, eine Gefahr für die Demokratie, eine Gefahr für dieses Land ist. Es lohnt sich, da vielleicht auch mal zu schauen. Also wir brauchen den Verfassungsschutz nicht, um das zu wissen. Nichtsdestotrotz hat der Verfassungsschutz – und das gehört sozusagen zu seiner Aufgabe dazu – diese Partei als eine extrem rechte, gesichert rechtsextreme Partei eingestuft