Protocol of the Session on March 7, 2025

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: … Erpressungsversuch?!)

ja – damit begegnen, dass wir mit einer einfachen Mehrheit künftig dieses Gremium besetzen. Und mehr passiert nicht. Und dann gibt es eine einfache Mehrheit zur Besetzung dieses Gremiums. Und es gilt die Verhältnismäßigkeit zwischen Opposition und Regierung. Und dann können Sie, wie jede andere Fraktion auch, hier Ihre Kandidaten ins Rennen schicken. Dann ist es in der Tat die Entscheidung der frei gewählten Abgeordneten, wem Sie das Vertrauen zur Kontrolle des Verfassungsschutzes übertragen wollen und wem nicht. Und genau das passiert. Daran ist nichts rechtswidrig, verfassungswidrig, gemein oder hinterhältig.

(Beifall CDU, BSW, SPD)

Danke, Frau Abgeordnete Marx. Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das kann ich nun nicht erkennen. Gibt es Wortmeldungen seitens der Landesregierung? Auch das kann ich formal nicht erkennen. Dann kommen wir zu den Abstimmungen.

Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung erteilen möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das erkenne ich nicht.

Dann stimmen wir nun über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer dem Gesetzentwurf in der nun geänderten Version so zustimmen möchte, den oder die bitte ich ums Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Wer möchte dagegen stimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das erkenne ich nicht.

Dann kommen wir nun in die Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung zustimmt, den oder die bitte ich, sich nun von den Plätzen zu erheben. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Wer dagegen stimmen möchte, den oder die bitte ich nun, sich von den Plätzen zu erheben. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Die erkenne ich nicht im Raum. Dann gilt dieses Gesetz so als angenommen und ich schließe diesen TOP.

Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 5 in seinen Teilen

a) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/567 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/621 -

b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/537 -

Zunächst einige Hinweise: Bevor ich das Wort zur Begründung erteile und die Aussprache eröffne, möchte ich darauf hinweisen, dass Ihnen ein Schreiben des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vom 3. März 2025 als Kenntnisnahme 8/39 vorliegt, in dem weitere Änderungen an der Geschäftsordnung angeregt werden. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Anregungen mit in Ihren Meinungsbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess einbezogen haben.

Gestatten Sie mir bitte zunächst weitere Vorbemerkungen: Dem Plenum des Landtags liegen umfangreiche Änderungsvorschläge vor. Ich greife exemplarisch nur die Regierungsbefragung und die Dringlichkeitsanfrage heraus. Wird eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, entfalten diese unmittelbar nach der Beschlussfassung Wirkung. Selbstverständlich wird allerorten an der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen gearbeitet, sobald die entsprechenden Beschlüsse gefasst worden sind. Gleichzeitig gehe ich vom Vorliegen allseitigen Verständnisses dafür aus, dass für die eine oder andere Umsetzungsmaßnahme ein paar Tage Zeit benötigt werden. Ich sehe jetzt hier keinen Widerspruch und gehe davon aus, dass wir das gemeinsam so festhalten können.

Ist die Begründung zum Antrag in TOP 5 a gewünscht? Das sehe ich nicht. Ist die Begründung zum Antrag in TOP 5 b gewünscht? Auch das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich nun die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Möller seitens der AfD das Wort.

Oh, 20 Minuten – das ist aber schön.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wo fange ich an – eine ganze Menge Änderungen, die Sie vorschlagen, die meisten davon gehen nicht auf die Arbeitsgruppe in der letzten Legislaturperiode zur Fortentwicklung der Geschäftsordnung zurück. Die hat ja sehr intensiv getagt, und dass das kaum berücksichtigt worden ist, ist natürlich bedauerlich, weil sich natürlich erstens damals auch viele Leute gute Gedanken

gemacht haben und weil zum Zweiten die große Mehrheit der Änderungsvorschläge, die jetzt gemacht worden sind, überhaupt keine Vorbefassung erhalten haben, was wünschenswert gewesen wäre. Ich glaube sogar, Sie werden sich das noch wünschen.

Fangen wir mal an mit dem Antrag von CDU, BSW und SPD. Da haben wir gleich in der Nummer 1 die Änderung der Sitzungsleitung in der ersten konstituierenden Sitzung, die möchten Sie gern einem erfahrenen Abgeordneten übertragen. Dagegen ist eigentlich nichts einzuwenden. Einzuwenden ist allerdings schon, dass Sie das aus Anlass der konstituierenden Sitzung im September tun. Das verstärkt sich noch, dieses ungute Gefühl, wenn man dann in den Buchstaben b reinrutscht. Da machen Sie nämlich Folgendes: Sie erwähnen ausdrücklich die Möglichkeit von sofortigen Geschäftsordnungsänderungen direkt am Anfang, also noch bevor der Präsident gewählt wird oder die Vizepräsidenten. Ja – was machen Sie damit? Sie

(Vizepräsidentin Güngör)

bestätigen die Rechtsauffassung vom Alterspräsidenten Treutler, sonst bräuchten Sie es ja jetzt nicht in die Geschäftsordnung reinschreiben.

(Beifall AfD)

Das ist schon interessant. Das hätten Sie sich also vielleicht doch ein bisschen besser überlegen müssen, so ist halt doch klar, dass das, was Sie da gemacht haben, ein Stück weit schon ein Putsch war.

(Beifall AfD)

Dann kommen wir zu Nummer 3 Ihres Antrags. Der bezieht sich auf § 9 Abs. 2 Satz 2 – und da geht es um Wahlen und einen Verweis auf den § 51 Abs. 1 Satz 2. Wenn ich mir jetzt den § 51 Abs. 1 Satz 2 angucke, auch in Ihrer Fassung, erscheint mir das schlicht falsch, denn der regelt die Einbringung von Vorlagen. Also entweder haben Sie Ihr dunkles Wollen nicht ordentlich zum Ausdruck gebracht oder einfach geschlampt. Sie sollten sich das noch mal angucken.

Dann haben wir die Nummer 9, da geht es um die Fixierung der Frist zur Anmeldung neuer Verhandlungsgegenstände. Was spricht dafür? Sie haben dazu, glaube ich, nichts vorgetragen. Ich kann auch nicht erkennen, warum man das machen sollte, aus meiner Sicht spricht nichts dafür.

Dann fehlt aber dafür vollständig eine Regelung, in welcher Reihenfolge die Aktuellen Stunden bei dem neuen Verfahren aufgerufen werden sollen. Wenn man das nach Eingang macht, wäre es so eine Art Windhundrennen. Das wird der Sache natürlich überhaupt nicht gerecht. Und bei fünf Fraktionen dauert so eine Sitzung erfahrungsgemäß bis 18.00 Uhr, Regierungsbefragung kommt dann noch dazu, 1 Stunde 30 Minuten. Da stelle ich mir so ein bisschen die Frage: Wie lange soll denn der Mittwoch dauern? Das wird ziemlich ausufern. Haben Sie sich da mal Gedanken gemacht? Da wäre ich auch gespannt, wie Sie sich das vorgestellt haben. Aber wir hören da sicherlich viel davon, das muss ja heute noch nicht verabschiedet werden.

(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie sind ja dann nicht mehr da, Herr Möller!)

Dann haben wir die Nummer 15 – Abstimmungen nach Namensaufruf. Da frage ich mich auch so ein bisschen: Warum macht man das? Glauben Sie ernsthaft, dass das kürzer geht oder weniger langweilig ist? Ich glaube, ehrlich gesagt, das wird sogar länger dauern, einen Vorteil kann ich durch diese Regelung auch nicht erkennen.

Dann haben wir mit etwas mehr Brisanz die Nummer 18 Ihres Geschäftsordnungsänderungsantrags. Da wollen Sie in § 51a für die Vorlagen Regelungen schaffen, also was darf in Vorlagen drinstehen und was sollte nicht drinstehen. Unter anderem geht es dabei um die parlamentarische Würde, es geht um Aussagen, die gegen die Menschenwürde verstoßen, diskriminierende, rassistische, beleidigende Meinungsäußerung. Meine Damen und Herren, darüber streiten wir uns jetzt schon ziemlich stark, wie soll denn das dann werden? Beispielsweise wenn es um Anträge der Linken geht, die dann vielleicht einen Faschismusvorwurf enthalten – wer sagt denn dann, das geht so nicht? Oder wie ist es bei meiner Fraktion, wenn wir einen asylpolitischen Antrag formulieren und jemand im Ältestenrat seitens der Linken sagt, das ist aber aus unserer Sicht rassistisch? Wer entscheidet dann, ob eine parlamentarische Initiative einer Fraktion in das Rund des Plenums gebracht und hier diskutiert werden kann? Das ist doch ein Beschäftigungsprogramm für das Verfassungsgericht, aber nicht wirklich eine sachgerechte Lösung, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Dann haben wir in der Nummer 24 Ihre Superidee vom prälegislativen Konsultationsverfahren. Das ist mal ein richtiger Brüller, muss ich sagen.

(Beifall BSW)

Den machen Sie ja letztlich eigentlich nur, weil Sie irgendwie eine Ausrede brauchen, dass Sie alles vorher mit der Linken durchkonsensualisieren müssen.

(Beifall AfD)

Pro forma schicken Sie es halt an alle und lesen …

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Damit gestehen Sie sich ein, dass Sie gar nicht mitmachen wollen!)

Wir werden schon ordentlich mitmachen. Wir kriegen natürlich auch mit, dass Sie unsere Vorschläge gern aufgreifen, halt leider mit einer Verzögerung von einem halben Jahr,

(Beifall AfD)

was aber nicht Sinn und Zweck eines prälegislativen Konsultationsverfahrens sein sollte. Wir wissen doch alle, worum es hier geht: Sie haben keine Mehrheit, Sie brauchen die Mehrheit von der Linken, das haben Sie so vereinbart, die SPD hat das auch entsprechend angebunden. Und weil Sie keine Mehrheit haben, regeln Sie die Geschäftsordnung des Landtags, also der Legislative, neu. Meine Damen und Herren, das ist nicht sachgerecht. Ob eine Regierung eine Mehrheit hat oder nicht, hat in der Geschäftsordnung eines Landtags überhaupt nichts zu suchen, da gibt es überhaupt keinen Grund.

(Beifall AfD)

Es gibt übrigens schon einen legislatives Konsultationsverfahren, das sich sehr bewährt hat in Demokratien, jedenfalls in parlamentarischen Demokratien, das ist die Befassung von Gesetzen und Anträgen der Landesregierung im Landtag. Dafür gibt es die erste Lesung, dann gibt es Ausschussbefassung und zweite Lesung. Wenn man das ernst nimmt, wenn man es mit dem Parlamentarismus ernst meint, reicht das voll und ganz aus.

(Beifall AfD)

Dieses prälegislative Konsultationsverfahren ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist.

(Beifall AfD)

Dann haben Sie in der Nummer 48 Dringlichkeitsanfragen aufgenommen. Das ist keine schlechte Idee. Es ist allerdings dann eine schlechte Idee, wenn man damit die Mündlichen Anfragen ersetzen möchte, die durchaus ihren Wert haben.

Dann kommen wir zur Regierungsbefragung, die in Ihrem Regelungsentwurf natürlich auch lauter Defizite hat. Also zum einen überlassen Sie ja nach diesem Vorschlag der Regierung, welches Regierungsmitglied an der Befragung teilnimmt und damit höhlen Sie natürlich auch das Frage- und Antwort- und das Kontrollrecht der Opposition völlig aus. Denn wenn die Regierung bestimmt, wer da ist und wer antworten kann, dann bestimmen Sie letztlich auch, worauf es Antworten gibt. Das hat natürlich nichts mehr mit ordnungsgemäßer Kontrolle durch die Opposition zu tun –

(Beifall AfD)

also auch ein hoch defizitär gestaltetes Verfahren.

Dann: Wer bestimmt, ob eine Frage von aktuellem landespolitischem Interesse ist? Die Regierung? Der Präsident? Das Gremium des Präsidenten und der Vizepräsidenten, in dem wir nicht vertreten sind? Also, meine Damen und Herren, auch das zeigt doch, dass Sie jede Menge Einfallstore schaffen, um unliebsame, kritische Fragen, die der Regierungsminderheit schaden, damit gleich von vornherein aus dem parlamentarischen Diskurs raushalten zu können. Allein der Verdacht, dass Sie das damit erreichen wollen, sollte Sie zum Nachdenken bewegen, ob Sie diesen Entwurf der Geschäftsordnung so verabschieden wollen.

Was haben wir noch? Sie gehen an mehreren Stellen von der qualifizierten Mehrheit auf die einfache Mehrheit zurück. So eine qualifizierte Mehrheit hat natürlich ihren Sinn, wir haben es ja eben schon diskutiert. Grundsätzlich hat sie den Sinn, dass besonders weitreichende Entscheidungen auch wirklich einen großen gesellschaftlichen Konsens erreichen. Das wird insbesondere dann besonders bedeutend, wenn eine Gesellschaft tief gespalten ist wie die in Thüringen. Und es ist im Übrigen auch so, dass ein demokratischer Rechtsstaat nicht nur durch Mitbestimmung durch die Mehrheit bestimmt wird, sondern letztlich auch durch einen entsprechenden Minderheitenschutz. Auch diesem Zweck dient eine Zweidrittelmehrheit. Sie schaffen sie ab. Das spricht auch für sich. Letztlich erreichen Sie mit diesem Neuzuschnitt der Geschäftsordnung das Ausblenden von signifikanten Mehrheiten in unserer Gesellschaft, und zwar auch außerhalb des Parlaments, deren Vertreter Sie hier einfach nicht mehr wahrnehmen müssen und hören müssen, sondern wo eher so nach dem Motto der Gnade verfahren wird: Okay, das ist ein landespolitisch aktuelles Thema, da werden wir sie berücksichtigen. Okay, dieses Gremium ist jetzt nicht ganz so wichtig, da können wir auch mal einen von denen reinwählen, aber wenn es um wichtige Sachen geht, dann wählen wir sie eben nicht rein.

Diese Beliebigkeit, über die Sie entscheiden, das ist Willkür. Das hat eben nichts mehr mit einer neutralen und sachgerechten Geschäftsordnung zu tun.