die Mehrheit der abgegebenen gültigen nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise dem Ältestenrat, möglich.
Nachdem die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU und Die Linke nicht die Zweidrittelmehrheit erreicht haben, stelle ich die Frage, ob die Wahlwiederholungen durchgeführt werden sollen. Bei der Linken sehe ich ein Nein, bei der CDU auch ein Nein.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, unser vorliegender Antrag zur Verbesserung des Mieterschutzes und der Mietbedingungen greift ein Thema auf, das viele Menschen derzeit besonders umtreibt. Das Thema „Miete und Mietbedingungen“ geht hierzulande viele Menschen an, denn Deutschland ist mit 52 Prozent in Europa das Land mit der höchsten Mietquote, also der Anzahl von Menschen, die in Miete wohnen. Es wird immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden, nicht nur in größeren Städten. Die Kosten für die Mietwohnungen werden immer höher. Das betrifft nicht nur die eigentliche Miete, sondern vor allem auch die Nebenkosten wie Heizung und Energie. Sich eine angemessene Wohnung mit guten Wohnbedingungen leisten zu können, ist ein Menschenrecht.
Das Staatsziel in Artikel 15 der Thüringer Verfassung verpflichtet das Land und die Kommunen für den Wohnungsbau, vor allem aber den bezahlbaren und sozialen. Artikel 16 der Thüringer Verfassung enthält sogar ein Grundrecht auf Schutz vor Obdachlosigkeit.
Warum dann dieser linke Antrag mit einer Reihe von Forderungen, die sich auf die Bundesebene beziehen? Weil in Sachen guter Mietbedingungen wichtige Weichenstellungen leider nicht auf Landesebene gestellt werden können. Und das muss der Bund tun. An einer Veranstaltung der Linken in Erfurt zum Thema „Wohnen und Miete“ haben sich über 200 Menschen beteiligt. Es ging dabei auch um ganz praktische Fragen zum Thema „Miete“. Da wurde deutlich, der Anstieg der Mieten, der muss dringend aufgehalten werden. Die bisherigen Erfahrungen mit der Mietpreisbremse zeigen, sie wirkt leider nicht, wie sie müsste. Viele Menschen spüren das in ihrem Alltag. Deshalb fordert unser Antrag den Übergang zu einem Mietendeckel gegen den Anstieg der Mieten, und auch die Ausgestaltung der Nebenkosten muss auf den Prüfstand. Gerade die hochproblematischen Vorkommnisse vor Kurzem im Hartmannsdorf haben auch in der breiten Öffentlichkeit bewusst gemacht, wo es Verbesserungen geben muss und dass dies nicht allein auf Landesebene geregelt werden kann. Deshalb spielt dieser konkrete Fall im vorliegenden Antrag auch eine entsprechende Rolle.
Hartmannsdorf zeigt, es muss verhindert werden, dass Mietwohnungen, und damit auch die Mieterinnen und Mieter, zu Spekulationsobjekten von profitorientierten Vermietern werden. Und noch schlimmer, wenn sie wie in Hartmannsdorf im Krisenfall die Versäumnisse des Vermieters auch noch ausbaden müssen. Heizung und Warmwasser wurden abgestellt, weil der Vermieter die Nebenkostenzahlung der Mieter nicht weitergegeben hat. Deshalb fordern wir als Linke ein Verbot von Versorgungssperren und das Recht für Mieter, im Notfall ihre Nebenkosten selbst und damit sicher an die Versorgungsunternehmen zu zahlen. In Hartmannsdorf waren diese Informationen über die Eigentümersituation sehr intransparent. Das ist offensichtlich aber kein Einzelfall – Ruhla sei da noch als Beispiel erwähnt. Deshalb greift die Linke im Antrag die Forderung des Mieterbundes nach einem Eigentümerverzeichnis auf. Untersuchungen von Wirtschafts- und Sozialverbänden belegen deutlich, dort, wo relativ viel Wohnraum in öffentlicher Hand ist, ist die Chance auf niedrige Mieten sehr hoch. Wohnen ist ein Menschenrecht!
Die Versorgung mit gutem Wohnraum ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Deshalb fordert der vorliegende Antrag ein Vorkaufsrecht für Länder und Kommunen mit Blick auf Mietwohnungsbe
stände und Grundstücke für Sozialen Wohnungsbau. Und der Bund muss endlich die Kommunen beim Wohnungsbau mit einem Sofortprogramm bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum unterstützen.
Denn mehr bezahlbarer Wohnraum dürfte langfristig eine noch stärkere Steuerungs- und Bremswirkung haben als der Mietendeckel. Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Müller. Für die SPD würde ich nun Herrn Liebscher das Wort erteilen. Ist das noch
Sehr geehrte Damen und Herren, erst einmal vielen Dank an die Fraktion der Linken für den Antrag. Ich denke, das ist ein wichtiger Beitrag, um die Probleme anzusprechen, die in der Praxis auch den Menschen am Herzen liegen. Sie beziehen sich jetzt hauptsächlich auf das Bundesthema. Da ist es natürlich immer relativ einfach, jetzt auf die Bundesebene zu verweisen. Nichtsdestotrotz ist natürlich da auch ein großes Problem entstanden. Die alte Bundesregierung hat in den letzten Jahren ihr eigenes Ziel des Neubaus von 400.000 Wohnungen krachend verfehlt. Das führt dazu, dass die Mieten steigen, weil zu wenig Wohnraum zur Verfügung steht. Das sollte korrigiert werden. Das ist auch ein richtiger Ansatz. Etwas kritisch sehen wir den Ansatz eines Mietendeckels. Dort sollte überprüft werden, ob das nicht dazu führen kann, dass dann noch weniger gebaut wird, weil natürlich auch für Familien oder auch für Wohnungsgesellschaften, zum Beispiel kommunale Wohnungsgesellschaften, nur investiert werden kann, wenn zumindest auch die Kosten durch die Miete gedeckt werden. Die Baukosten sind leider jetzt relativ hoch. Deswegen sollte man das zumindest beim Neubau auch überprüfen.
Ich denke, dass der Wohnungsmangel aber noch mit anderen Maßnahmen, gerade auch in Thüringen, noch besser behoben werden kann. Dort ist es uns insbesondere wichtig, dass der Zustand, den wir leider von der alten Landesregierung bekommen haben, dass im letzten Jahr gerade mal 71 Sozialwohnungen genehmigt wurden, natürlich ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Dort sollten die Richtlinien unbedingt vereinfacht werden und wir auch das Wohnungsbauvermögen, was ja auch noch einen gewissen Wert hat, stärker
ausnutzen, dass viel mehr in den sozialen Wohnungsbau investiert wird. Dabei ist es uns wichtig, dass dies gemeinnützige Trägerschaften tun, die auch diese Förderung bekommen, also kommunale Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften. Das wäre, glaube ich, gerade für die Städte Erfurt, Weimar, Jena, für die Städteachse ein gutes Signal, um auch mehr Wohnungen zu bauen, die dann auch zum sozialen Wohnungsbau genutzt werden können.
Ein zweiter wichtiger Aspekt sind Familien mit mittleren Einkommen. Dort gab es bisher noch gar keine Aktivitäten. Zunehmend hatten in dieser Städtekette ganz normal arbeitende Familien ein Problem. Die hohen Mieten, die bei Neubauwohnungen in Erfurt, Weimar, Jena schon bei 12 bis 18 Euro, teilweise sogar bei 20 Euro liegen, können sich eine Familie mit geringem Arbeitseinkommen nicht leisten. Diese werden vom sozialen Wohnungsbauprogramm zurzeit ausgeschlossen, dort wollen wir eine zweite Säule einführen.
Der dritte Punkt, den Sie angesprochen haben, ist das Vorkaufsrecht. Dort ist es unserer Meinung nach nicht richtig, bestehende Wohnungen aufzukaufen. Zum Beispiel hat das Berlin in Größenordnungen gemacht. Das hat allerdings nicht dazu geführt, dass irgendeine Wohnung mehr gebaut wurde, sondern der Besitzer hat sich einfach nur geändert. Das waren Rieseninvestitionsmittel, die dort in Berlin versenkt wurden. Wir denken, dass diese besser angelegt sind für barrierefreie Sanierung von Wohnungen oder für Neubau von Wohnungen. Das trifft allerdings nicht zu, wenn es um Grundstücke geht. Dort unterstützen wir auf jeden Fall den Ansatz, dass gerade gemeinnützige Organisationen, kommunale Gesellschaften oder Genossenschaften dort ein Vorkaufsrecht bekommen, wenn dort Grundstücke verkauft werden können, denn dort kann man neuen Wohnraum schaffen. Dann ergibt das mehr Sinn.
Insgesamt sehen wir den Antrag als guten Beitrag zur Wohnungsdebatte und würden uns freuen, wenn er an
den Ausschuss überwiesen und dann zu den einzelnen Punkten weiter debattiert werden kann. Vielen Dank.
Danke, Herr Kobelt. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Luhn für die Fraktion der AfD das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Mit diesem Antrag greift Die Linke einen Einzelfall auf, der in den Medien hohe Wellen geschlagen hat. Sie haben ihn bereits erläutert.
Die Nebenkosten wurden von den Mietern einer Wohnanlage an den Vermieter bezahlt, von diesem jedoch nicht an die Versorgungsbetriebe weitergeleitet. In der Folge wurden den Mietern Heizung und Warmwasser abgestellt. Tatsache ist, dass dieses Vorgehen des Versorgungsdienstleisters fragwürdig ist. Sie nutzen nun diesen Einzelfall, um durch die Hintertür die Forderung nach Mietpreisbremse und Mietpreisdeckel auf die Tagesordnung zu setzen. Das steht in keinem Zusammenhang mit dem speziellen Ereignis.
Die Forderung nach der Verlängerung der Mietpreisbremse wird daher weder den Mietern in der Gemeinde Hartmannsdorf helfen noch in irgendeiner Weise zur Verbesserung des Mieterschutzes und den Mietbedingungen beitragen. Denn heute, zehn Jahre nach Einführung der Mietpreisbremse, ist offensichtlich, dass die Mietpreisbremse nicht hält, was sie verspricht.
Die Mieten sind trotz Mietpreisbremse bundesweit stark angestiegen. Im Jahr 2024 betrug dieser Anstieg gegenüber dem Jahr 2020 bundesweit 7,5 Prozent, in Thüringen für denselben Zeitraum immer noch 6,1 Prozent. Die Mietpreisbremse verringert das Interesse an Investitionen in den Wohnungsbau und Modernisierungen. Sie setzt einen erheblichen bürokratischen Aufwand voraus. Kurz, die Mietpreisbremse verzögert, vergrößert eher die Angebotslücke auf dem Wohnungsmarkt. Auch die Weiterentwicklung der Mietpreisbremse zum Mietpreisdeckel, wie im Antrag gefordert, wird das Wohnungsangebot weiter verknappen und aufgrund fehlender Investitionsanreize zu einer Verschlechterung des Wohnumfeldes führen. In dem vorliegenden Antrag werden die Ursachen für die Wohnungsnot in den Großstädten und für die steigen
den Mieten vollständig ignoriert. Zu nennen sind hier die unbezahlbaren energetischen Bauvorschriften im Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, die von der Ampelregierung zu verantwortende Energiepreisexplosion und die unbegrenzte, anhaltende Einwanderung. Wenn Ihnen die Verbesserung der Mietbedingungen wirklich wichtig wäre, würden Sie, werte Abgeordnete der Linken, sich um diese Themen zuallererst kümmern.
Stattdessen fordern Sie lieber die Einführung eines Eigentümerverzeichnisses für Mietwohnungen, was vor allem ein Mehr an Kosten und Bürokratie verspricht, aber keine Problemlösung. Insgesamt ergibt sich leider der Eindruck eines eilig zusammengeschriebenen Antrags mit einer losen Ansammlung von vielen Forderungen, die vor allem mehr Bürokratie, eine Verknappung des Wohnungsangebots bei nachlassender Qualität und höheren Kosten versprechen. Nichts davon wird die Lage auf dem Wohnungsmarkt verbessern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bezahlbarer Wohnraum ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Die steigenden Mieten und die Wohnungsnot, insbesondere in städtischen Ballungsräumen, stellen viele Menschen vor große Herausforderungen. Deshalb ist es richtig, dass wir im Landtag über Lösungen diskutieren. Doch genau deshalb müssen wir uns mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion der Linken auch kritisch auseinandersetzen, denn er verspricht viel, löst aber wenig. Lassen Sie mich gleich auf das Hauptproblem eingehen.
Dieser Antrag geht an der Realität vorbei. Er fordert Maßnahmen, die nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch wirtschaftlich kontraproduktiv sind. Er setzt auf Regulierungen, die in der Vergangenheit bereits gescheitert sind und ignoriert dabei sowohl die Wirkung auf unseren Wohnungsmarkt als auch die finanziellen Folgen für unser Land.