Protocol of the Session on January 31, 2023

Seit dem 18. November 2022 wurden die rechtlichen Grundlagen für den Härtefall geschaffen, seit Mitte Januar können betroffene Bürgerinnen und Bürger die Anträge stellen und sie haben bis 30. September dieses Jahres Zeit. Schon allein dieser Zeitraum ist für mich ein viel zu kurzer Zeitraum für diejenigen, die hochbetagt sind und nicht die Möglichkeit haben, mit Internet und anderen neuen technischen Medien umzugehen, um eventuell die Anträge zu stellen. Aber gut, ich sage an der Stelle auch ausdrücklich für meine Fraktion, Gerechtigkeit beim Thema „Rente“ wird es mit diesem Härtefallfonds nicht geben und das sage ich sehr ausdrücklich, denn in den zurückliegenden Tagen haben mehrfach vor allem in der DDR geschiedene Frauen in meinem Büro angerufen, sich bitter darüber beklagt, dass sie von der Härtefallregelung ausgeschlossen sind, weil sie einfach nicht in das Schema passten, das sich vielleicht Männer in Berlin ausgedacht haben, die einfach keine Ahnung von der Thematik haben.

Nach 32 Jahren herrscht keine Rentengerechtigkeit in Deutschland, auch das muss an der Stelle noch mal hart und deutlich formuliert werden. Der geplante Fonds zur Abmilderung der Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung sowie der Spätaussiedler und der Kontingentflüchtlinge ist kein wirkliches Signal für die Lebensleistung der heute noch rund 500.000 ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner. Die Bundesregierung wurde gefragt, wie viele es denn betrifft, die eventuell Anspruch haben, aus diesem Härtefallfonds Geld zu bekommen. Die Anzahl ist schockierend, es sind 50.000 bis 70.000 Bürgerinnen und Bürger, für Thüringen runterge

rechnet sind das 9.000 bis 11.000. In 30 Jahren haben unzählige Menschen dafür gekämpft, endlich ihre Lebensleistung anerkannt zu bekommen. 17 weitere Berufsgruppen sind überhaupt nicht benannt und werden in dem Fonds weiterhin keine Rolle spielen. Das ist beschämend für mich, die seit vielen Jahrzehnten für Rentengerechtigkeit kämpft. Da sage ich nur, es sind ausgenommen die Reichsbahner, die Angestellten der Post, im Gesundheitsund Sozialwesen Arbeitende, aber auch Balletttänzerinnen/Balletttänzer, Personen, die Familienangehörige gepflegt haben usw. usf. Es ist nicht zu fassen, welche weiteren Ungerechtigkeiten mit diesem Fonds geschaffen worden sind.

Ich sage, der Begriff „Härtefall“ ist in meinen Augen eine Abqualifizierung für die Menschen, die jahrelang gearbeitet haben und dafür gekämpft haben, dass sie eine gerechte Lösung erhalten. Ich sage auch ganz deutlich für meine Fraktion, wir brauchen einen Gerechtigkeitsfonds, mit dem genau diese Personengruppen, die nicht beachtet und bedacht worden sind, in den nächsten Jahren endlich eine gerechte Rente und einen gerechten Ausgleich erfahren. Dafür sollten wir uns gemeinsam starkmachen und kämpfen.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Kolleginnen und Kollegen, auch wenn Sie jetzt vielleicht in den wenigen Minuten, die uns noch verbleiben, darüber reden, ob das Land noch 2.500 Euro dazugibt und in den Fonds einzahlt, das wird keine Gerechtigkeit für die, die überhaupt nicht bedacht werden, bringen. Ich kann nicht erklären, warum eine in der DDR geschiedene Frau mindestens zehn Jahre verheiratet sein musste und wenigstens ein Kind erzogen haben musste. Was ist mit der Frau, die nur acht Jahre verheiratet war und drei Kinder erzogen hat, warum wird die nicht bedacht? All das sind Fragen, die sind nicht beantwortet und die werden sicher auch nicht in weiteren Anfragen, die im Bund gestellt worden sind, positiv beantwortet werden können.

Und eins regt mich besonders auf: 500 Millionen Euro sind jetzt im Rentenfonds drin, noch in der Vorgängerregierung waren es wenigstens 1 Milliarde Euro. Man hat sich jetzt einen schlanken Fuß in der Bundesregierung der Ampel gemacht und hat die Rententhematik wieder auf die neuen Bundesländer übertragen. Ich finde, Rentengerechtigkeit hat was mit bundesrepublikanischen Themen zu tun und das ist unbedingt weiterhin zu verfolgen und kann nicht Aufgabe eines einzelnen Bundeslands sein.

(Beifall DIE LINKE)

Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns für Rentengerechtigkeit kämpfen, dann haben wir noch genug zu tun in den kommenden Jahren. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kollegin Stange. Und das Wort für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Aust.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor gut 30 Jahren feierte unser Vaterland die Wiedervereinigung. Mit dieser Wiedervereinigung waren viele Herausforderungen verbunden. Viele dieser Herausforderungen wurden sehr gut gemeistert. Ich glaube, trotz der vielen Probleme, die im Nachhinein aufgetaucht sind, kann man denjenigen, die damals die Verhandlungen führten, bei diesem einzigartigen Werk keinen Vorwurf machen, dass auch Fehler passiert sind. Man kann allerdings sehr wohl denjenigen einen Vorwurf machen, die nicht frühzeitig darauf reagiert haben, als diese Fehler aufgetaucht sind. Seit Mitte der 90erJahre reden wir mittlerweile darüber, dass es bei der Problematik der Rentenüberleitung zu enormen Rentenungerechtigkeiten gekommen ist. Es ist eine Schande, dass es 30 Jahre lang gedauert hat, bis wir diese Härtefalllösung überhaupt bekommen haben, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Über viele andere Herausforderungen reden wir auch bereits seit vielen Jahrzehnten, so beispielsweise das Thema der ökonomischen Wiedervereinigung, die wir bis zum heutigen Tage aufarbeiten, beispielsweise mit unserem Treuhandausschuss oder jedenfalls mit dem Treuhandausschuss, der eingesetzt worden ist. Doch wir sollten uns bei all diesen Themen nichts darüber vormachen, dass damit die Wiedervereinigung in der Form gelungen sei, dass alle Themen und alle Problematiken in den vergangenen Jahrzehnten abgearbeitet worden sind. Nach wie vor gibt es viele Gefühle darüber, dass diese Wiedervereinigung ungerecht abgelaufen ist und dass viele Menschen schlicht und ergreifend vergessen worden sind. Deswegen ist auch die Kritik derzeit so groß an diesem sogenannten Hilfsfonds. Denn wieder einmal sind viele Betroffene vergessen worden. Nur etwa 10 Prozent derjenigen, die betrogen worden sind, denen Ungerechtigkeiten zugeführt worden sind, sind in diesem Härtefallfonds überhaupt bedacht worden. Deswegen muss man es deutlich sagen, dieser Härtefallfonds,

(Abg. Stange)

ja, besser spät als nie, aber doch zu spät und zu wenig. Hier muss deutlich nachgebessert werden.

(Beifall AfD)

Im Übrigen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz besonders unfair und ungerecht ist es natürlich, dass es beispielsweise nur denjenigen zugutekommen soll, die heute einen Rentenanspruch von unter 830 Euro habe. Hier wird nur denjenigen geholfen, die tatsächlich nahe am Existenzminimum sind, aber eine wirkliche Anerkennung von Lebensleistung derjenigen, die beispielsweise als Reichsbahner gearbeitet haben, ist hier nicht zu erkennen. Die AfD-Fraktion hat es deswegen, als sie in den Deutschen Bundestag eingezogen ist, zu ihren wichtigsten Themen gemacht, genau diese Ungerechtigkeit auch in den Mittelpunkt ihrer sozialen Arbeit zu stellen. Ausdruck dessen sind zwei Anträge vom 9. Mai 2019 und 16. Oktober 2019, wo wir bereits umfangreiche Forderungen aufgestellt haben, dieses Thema auch wirklich noch mal auf die Tagesordnung zu heben. Wir sind froh darüber, dass auch mit den Thüringer AfD-Abgeordneten Jürgen Pohl, Marcus Bühl oder auch Stephan Brandner diese Themen behandelt worden sind und eben auch Druck auf die aktuelle Bundesregierung gemacht worden ist, jetzt endlich mit einem Härtefallfonds das Problem anzugehen. Wie gesagt, das alles kann nur ein erster Schritt gewesen sein, es muss deutlich nachgebessert werden und ich kann Ihnen versprechen, die AfD im Deutschen Bundestag wird dazu auch weitere Vorschläge vorlegen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Aust. Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Möller zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und auf der Besuchertribüne! Ganz besonders möchte ich Heike Debertshäuser, die heute von der Tribüne aus die Debatte sehr aufmerksam verfolgt, begrüßen. Frau Debertshäuser engagiert sich seit vielen Jahren unter anderem für die rentenrechtlichen Belange von den in der DDR geschiedenen Frauen. Heute ist sie wahrscheinlich in Fragen der Ost-Rente eine der sachkundigsten Aktivistinnen in ganz Thüringen und hält engste Kontakte zur Bundesebene. Danke, dass Sie heute hier dabei sind!

(Beifall CDU)

Und es ist sicherlich ganz im Sinne von Frau Debertshäuser und ihren Gruppen, wenn ich nach den bisherigen Reden eines klarstellen möchte und das unmissverständlich klarstellen möchte. Es geht in der aktuellen Debatte um diesen Härtefallfonds eben nicht um die Suche nach einer allumfassenden gerechten Lösung für die rentenrechtlichen Folgen der Wiedervereinigung. Das ist nicht so und das ist auch weder der Anspruch des Härtefallfonds noch das, was wir sozusagen positiv wollen. Es geht um die Abmilderungen von besonderen Härten. Und das ist sozusagen der entscheidende Punkt. Es gibt nämlich eine ganz konkrete Entscheidung auf dem Tisch, zu der wir uns in Thüringen in den nächsten acht Wochen eindeutig positionieren müssen. Will der Freistaat Thüringen der Stiftung „Härtefallfonds“ beitreten, ja oder nein? Wir von der SPD sagen ganz klar: Ja. Denn damit würden wir für gut 12.000 Anspruchsberechtigte – und um die geht es jetzt, um die möglichen 12.000 Anspruchsberechtigten in Thüringen, um die geht es jetzt, Frau Kollegin Stange; es geht bei diesem Härtefallfonds um 12.000 Anspruchsberechtigte – die einmalige Auszahlung verdoppeln oder nicht. Ich meine, gerade angesichts der Inflation, gerade angesichts der Energiekrise und der hohen Belastung können und sollten wir das für die, die wenig aufgrund der Ungerechtigkeit der Rentenanpassung von Ost zu West haben, auch das verdient haben, tun. Das müssen wir tun! Denn Thüringen kann sich das leisten und wir sehen das als SPD als absolut wichtiges Zeichen an.

(Beifall SPD)

Lieber Herr Minister Hoff, Sie hatten vor einem halben Jahr an dieser Stelle nur halb rhetorisch formuliert und ich zitiere: Wir müssen uns als Landesregierung die Frage stellen: Wird es eine bessere Lösung geben als die, die jetzt vorliegt? Das fragten Sie in den Raum und ich muss aus heutiger Sicht gestehen, und das gehört zur Ehrlichkeit dazu, auch wenn ich sie nicht positiv finde und immer meine, es lohnt sich, politisch zu kämpfen, um mehr Gerechtigkeit ins Land zu bringen. Und bei der Frage nach Gerechtigkeit muss man auch immer aufpassen, geht es um Gerechtigkeit tatsächlich, die man erreichen kann, oder geht es um Rechthaberei. Das ist hier ganz offensichtlich in der Debatte notwendig zu klären.

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Natür- lich geht‘s um Gerechtigkeit!)

Die Antwort auf die Frage, was jetzt aktuell möglich ist, heißt schlicht und ergreifend: Nein. Das ist die Realität.

(Abg. Aust)

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: 40 Milliarden Euro!)

Denn noch mal sehr deutlich, was man sagen muss, sehr deutlich sagen muss, Frau Stange, da müssen Sie auch ein bisschen bei der Sache bleiben: Die Bundesregierung hat 2019 unter SchwarzRot die halbe Milliarde im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Eine Milliarde!)

Eine halbe Milliarde hat sie zur Verfügung gestellt und hat immer gesagt, die Länder sollen das verdoppeln. Sie können das anders darstellen, aber es entspricht dann leider nicht der Wahrheit. Deswegen sehe ich im Moment keine bessere Lösung als diesen Rentenhärtefallfonds. Er ist nicht in Sicht. Wir wissen alle, wie lange diese zähen Verhandlungen nötig waren, um überhaupt diese vorliegende Vereinbarung des Bundes zu bekommen. Daran werden wir höchstwahrscheinlich bis zum 31.03. auch als Freistaat Thüringen nichts ändern, wenngleich ich jede Initiative hier unterstütze und für richtig halte, weil gerade aus den betroffenen OstLändern das für unsere Bevölkerung schlicht und ergreifend wichtig ist; es sind viel mehr betroffen, die sind heute alle aufgezählt worden, die davon nicht profitieren, leiden, und diese Ungerechtigkeit, die im Zuge der Wiedervereinigung entstanden ist, setzt sich fort. Jedoch – und das ist mein Appell – kann ich nicht verstehen, warum wir für die 12.000, um die es jetzt geht, in dieser Frage keine Entscheidung herbeiführen oder sie verstreichen lassen oder sie mit Nein beantworten, weil wir sagen, es sind auch noch andere, die wegen der Ungerechtigkeit bei der Rentenübertragung eigentlich eine Unterstützung benötigen. Hier geht es um eine soziale Frage und diese soziale Frage ist zu beantworten. Ich appelliere an alle: Lassen Sie uns dieser Stiftung beitreten und lassen Sie diese 12.000 Betroffenen mit einer Einmalzahlung von 5.000 Euro zumindest eine kleine Widergutmachung erfahren. Alles Weitere haben wir vorgeschlagen, können wir gemeinsam politisch auch erkämpfen, aber dafür müssen wir es konkret tun und hier nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Kollege Möller. Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Dr. König das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, ich denke, an den vorangegangenen Rednern hat man deutlich gemerkt, wie tief die Spaltung bei diesem Thema auch innerhalb der Minderheitskoalition ist. Das ist dann dem geschuldet, dass einzelne Fraktionen oder Parteien der Minderheitsregierung auch an der Bundesregierung beteiligt sind. Deswegen möchte ich auch als Erstes vorwegstellen, dass ich die gesamte Diskussion zu diesem Thema gerade mit Blick auf die Betroffenen mittlerweile im höchsten Maße unwürdig finde.

(Beifall CDU)

Es ist beschämend, wie mit den Benachteiligten umgegangen wird, wie um Entschädigungssummen gefeilscht wird. Es ist beschämend, dass das Thema immer wieder verschleppt wurde,

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Auch unter Merkel!)

es ist beschämend, dass der Bund seiner Verantwortung nicht so gerecht wird, wie es eigentlich sein müsste.

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Es ist doch Ihre Partei gewesen, die das verhandelt hat!)

Wir hatten jetzt an dieser Stelle, nachdem es wirklich viele Jahre gedauert hat, die Chance besessen, dass das Thema endlich zu einem guten Ende geführt wird. Denn wo kommen wir eigentlich her? Wir kommen daher, dass der Bund nach dem Ende der DDR ein wichtiges Rentenüberleitungsgesetz geschaffen hatte, aber dort gerade durch das kleinteilige DDR-Rentensystem mit vielen Personengruppen-Zusatzrenten nicht für alle eine gute Lösung gefunden hatte. Wir haben von 27 Personengruppen gesprochen, 17 sind übrig geblieben, nachdem zehn Personengruppen erfolgreich vor Gericht für Gerechtigkeit gestritten hatten.

Zum Beispiel wurde heute auch schon mehrfach genannt, die DDR-geschiedenen Frauen sind nicht berücksichtigt worden oder auch Mitarbeiter der Reichsbahn oder der Post, wie gesagt, insgesamt 17 Personengruppen. Die empfinden diese fehlende Gerechtigkeit bis heute als schmerzlich, was absolut nachzuvollziehen ist.

Der nun durch die Bundesregierung auf den Weg gebrachte Fonds zur Abmilderung von Härtefällen der Ost-West-Rentenüberleitung für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer, eine Art Härtefallfonds – es ist übrigens gut, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im November noch mal einen Antrag eingebracht hatte, um auch die Koalition, die Am

(Abg. Möller)

pel auf Bundesebene daran zu erinnern, dass so etwas im Koalitionsvertrag steht, der hier umgesetzt wird –, ist vielleicht ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber es ist kein Schritt für mehr Gerechtigkeit.

Aus unserer Sicht ist es ein Skandal, dass die aktuelle Bundesregierung das Volumen für den Härtefallfonds – Frau Stange hat es angesprochen –, der mit 1 Milliarde Euro beziffert wurde, schon 2021, damals noch unter der schwarz-roten Bundesregierung, auf die Hälfte reduziert hat.

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Bleiben Sie bei der Wahrheit, bleiben Sie bei der Wahr- heit!)

Und wenn man dann in die Anfrage an die Bundesregierung schaut, dann wird das – Herr Möller – vom Arbeitsminister, Herrn Heil, damit begründet, dass man das reduziert hat, damit es einfacher für die Länder ist, dem beizutreten, weil die Länder diese 1 Milliarde Euro, die eingestellt wurde – diese sollten ja noch mit 1 Milliarde Euro kofinanziert werden –, sicherlich nicht bezahlen wollte. Deswegen ist man runtergegangen auf die 500 Millionen Euro, was natürlich zu wenig ist.

Aus unserer Sicht ist es ein Fehler, dass hier keine Lösung für alle Opfergruppen gefunden wurde. Es sind zwar – nicht wie Frau Stange gesagt hat – aus meiner Sicht die 17 Personengruppen nicht ausgeschlossen worden, sondern es ist ein anderes Ausschlusskriterium eingeführt worden, dass nur diejenigen Unterstützung erhalten, deren Renten der gesetzlichen Rentenversicherung in der Nähe der Grundsicherung im Alter liegen, das heißt knapp 800 Euro. Die darunterliegen, bekommen erst diese Zahlung aus dem Härtefallfonds, das heißt 2.500 Euro pauschal im Monat. Wenn man die ganze Leidensgeschichte sieht, sind 2.500 Euro – denke ich – nichts weiter als ein Tropfen auf einen heißen Stein und keinesfalls in irgendeiner Form Gerechtigkeit, die den betroffenen Gruppen widerfährt.

(Beifall CDU)

Außerdem sollen die Ost-Länder die Hälfte der Kosten tragen, indem sie der Stiftung beitreten sollen. Hier schiebt der Bund für uns ganz klar die Verantwortung auf die Länder ab. Der Bund hat hier die Aufgabe. Wir haben als Länder gerade im Osten vielfältige Aufgaben, was die Renten in der Überleitung angeht, wo viele Zahlungen stattfinden. Hier wäre der Bund in der Verantwortung gewesen und deswegen hätte auch die 1 Million Euro eingestellt werden müssen von Bundesseite. Ministerpräsident Ramelow hat gesagt, dass er gerade die ostdeutschen Länder hinter sich versammeln will,