Protocol of the Session on December 22, 2022

dazu: Landesmittel für den ÖPNV-Ausbau Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6968 -

dazu: Energie-Plan für Thüringen: Energiewende neu denken – für einen sicheren Energiemix in Thüringen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6973 -

dazu: Landeshaushalt zukunftsfest machen – Schuldentilgung mit freien Mitteln absichern Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6974 -

dazu: Änderungsanträge der Fraktion der CDU - Drucksachen 7/6971 und 7/6972 -

dazu: Änderungsantrag der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) , Lehmann (SPD) und Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) - Drucksache 7/6994 -

ZWEITE BERATUNG

b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6082 -

(Präsidentin Pommer)

Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6932 -

dazu: Änderungsanträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksachen 7/6933 bis 7/6935 und 7/6941 -

dazu: Der Staat darf nicht über seine finanziellen Verhält- nisse leben – ein Per- sonalpriorisierungskonzept für Thüringen vorlegen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6936 Neufassung -

dazu: Förderdschungel lichten, Förderpolitik neu ausrich- ten: Konzentration, Quali- tät und Transparenz – Einsetzung einer Kommis- sion zur Neuausrichtung der Thüringer Fördermittel- landschaft Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6937 -

dazu: Zusätzliche Überlastung der Kommunen durch ein Landesaufnahmepro- gramm für Afghanistan verhindern Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6938 -

dazu: Thüringen braucht leis- tungsfähige Feuerwehren – Einführung einer lan- desweiten Feuerwehrpau- schale Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6939 -

dazu: Änderungsanträge der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/6945 bis 7/6952, 7/6954 bis 7/6959 -

dazu: Bürgernahe Polizei wei- terentwickeln – Attraktivi- tät und Ausbildungsqualität stärken

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/6921 -

ZWEITE BERATUNG

c) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/6403 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/6922 -

d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Ent- wicklung der Finanzwirtschaft des Landes (Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landes- haushaltsordnung – ThürLHO –) Unterrichtung durch die Finanz- ministerin - Drucksache 7/6404 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 7/6923 -

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Emde zur Be- richterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zu allen vier Tagesordnungspunkten. Bitte, Herr Abgeordneter Emde, Sie haben das Wort.

Liebe Frau Präsidentin Pommer, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man mir vor zehn Jahren die Frage gestellt hätte, wie hoch ein Haushaltsvolumen sein wird und es hätte geheißen, um die 13 Milliarden Euro in Thüringen, hätte ich gesagt: Niemals! – mit Blick auf die auslaufenden Verträge usw. Insofern, die Sache mit der Glaskugel, die hat schon was, und keiner weiß wo es hingeht. Aber meine Aufgabe ist es ja heute, Ihnen in aller Kürze über umfangreiche Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss zu den Beratungen für das Haushaltsjahr 2023 zu berichten. Und ich berichte zu dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023, ich berichte zu dem Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 für den

Freistaat Thüringen und zu dem Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft unseres Freistaats.

Hinter uns liegen mehr als drei Monate intensiver Haushaltsberatungen im Haushalts- und Finanzausschuss. Nach der Einbringung des Haushalts durch die Regierung Anfang August haben sich die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses unverzüglich auf einen Arbeitsplan verständigt, der zum Ziel hatte, dem Land noch vor Ablauf dieses Jahres einen Etat für 2023 zu geben. Dieses Ziel können wir heute erreichen. Die Verzögerung liegt nicht an den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses. Im Gegenteil – das will ich auch mal sagen –: Die Abgeordneten in diesem Ausschuss machen alles möglich, was Terminlagen angeht, ob das nun diesen Haushalt betrifft oder das Sondervermögen oder andere Dinge, insofern vielen Dank an die Kollegen aller Fraktionen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, AfD)

Die besondere Herausforderung dieser Beratungen neben den gegensätzlichen Meinungen über Höhe und Art der Verteilung der Gelder in diesem Land war es, eine verfassungsgemäße Beschlussempfehlung zum Haushalt zustande zu bringen, aber die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses waren sich einig, dass nur das Gegenstand unserer Beschlussempfehlung sein kann. Es konnte nicht sein, dass wir diesem Plenum einen Beschluss vorlegen, der nicht verfassungskonform ist, sprich in Einnahmen und Ausgaben nicht deckungsgleich ist. So muss auch gearbeitet werden. Aber es war in diesem Jahr eine besondere Herausforderung, weil wir eine Vielzahl von Änderungsanträgen hatten, die zum Teil unübersichtlich waren und die bei bloßer Abstimmung zu einem Ergebnis geführt hätten, das eben nicht verfassungsgemäß gewesen wäre. Insofern war es etwas Besonderes in diesem Jahr im Vergleich zu anderen Jahren.

Ich möchte Ihnen einen kurzen Überblick über das Verfahren in den Haushaltsberatungen geben. Der Entwurf des Haushaltsgesetzes wurde dem Landtag durch die Landesregierung am 4. August 2022 zugeleitet und ging beim Landtag am 5. August 2022 ein. Der Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ging dem Landtag bereits am 28. Juli 2022 zu. Beide Gesetzentwürfe wurden hier in unserer 88. Plenarsitzung am 5. September 2022, also einer Sondersitzung, in erster Beratung gemeinsam behandelt und an den HuFA überwiesen.

Der HuFA hatte bereits in seiner 49. Sitzung am 13. Juli 2022 vorgesorgt und durch Vorratsbe

(Präsidentin Pommer)

schlüsse die Termin-, Anhörungs- und Verfahrensfragen geregelt, sodass die Haushaltsberatungen, insbesondere die verfassungsrechtlich gebotenen Anhörungen unserer Kommunen, ohne Zeitverzug beginnen konnten. Zum Haushaltsentwurf hinzu kam am 4. November 2022 eine Ergänzungsvorlage der Landesregierung in Drucksache 7/6621. Die von der Landesregierung hierin vorgeschlagenen Mehrausgaben von 180 Millionen Euro sollten aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. Der Bürgschaftsrahmen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sollte auf insgesamt bis zu 1,1 Milliarden Euro angesichts der Krisen-Herausforderungen erhöht werden.

Die Landtagspräsidentin hat die Ergänzungsvorlage nach § 67 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung unmittelbar dem HuFA überwiesen. Der Mittelfristige Finanzplan und der Finanzbericht wurden dem Landtag jeweils am 29. September zugeleitet. Die Landtagspräsidentin überwies die beiden Vorlagen mit vorab eingeholtem Einverständnis der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppen nach Geschäftsordnung und auf Bitten der Landesregierung ohne erste Plenarberatung direkt an den Ausschuss, um hierdurch wiederum das Verfahren zu beschleunigen.

Die genannten Beratungsgegenstände wurden beginnend mit dem 12. September in insgesamt neun Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses behandelt, wovon sieben Sitzungen außerplanmäßigen Charakter hatten. Zu den Gesetzentwürfen samt entsprechenden Fragen und Änderungsanträgen der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppen wurden die kommunalen Spitzenverbände mündlich und schriftlich im Rahmen von insgesamt vier Runden angehört. Die kommunalen Spitzenverbände waren bereits mit Schreiben vom 14. Juli 2022 über die vorgesehenen Termine und Anhörungsgegenstände vorsorglich informiert worden. Sie waren auch bei den diesjährigen Beratungen zum Landeshaushalt von Beginn an zu größtmöglicher Kooperation bereit, wofür ich den beiden Spitzenverbänden im Namen des Haushalts- und Finanzausschusses bereits an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte.

Auf entsprechende Nachfragen der Ausschussmitglieder in den Beratungen lieferte die Landesregierung eine Vielzahl an ergänzenden Zuarbeiten zu einzelnen Haushaltstiteln. Darüber hinaus hatte die Landesregierung wie bereits zu den Haushaltsberatungen des Vorjahres angeboten, schriftliche Fragen von Ausschussmitgliedern auch in diesem Jahr schon im Vorfeld der Beratungen der jeweiligen Einzelpläne schriftlich zu beantworten. Diese Verfahrensweise hatte sich bereits bei der Beratung

zum letzten Haushalt als ausgesprochen effektiv erwiesen und das Verfahren im Ausschuss erheblich erleichtert und hat sich auch im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen durchaus bewährt. Für die Bereitschaft zu dieser Zuarbeit möchte ich der Landesregierung und ihren mit der Beantwortung der teils sehr umfangreichen Fragen befassten Bediensteten ausdrücklich danken, zumal die Antworten nicht nur umfangreich, sondern auch fast immer pünktlich und zeitnah bei uns anlangten.

Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden im Nachgang an die Sitzung stets zeitnah als Vorabprotokolle erstellt. Das letzte Protokoll wurde Ihnen vorgestern zur Verfügung gestellt. Damit bestand für alle Mitglieder des Hauses jederzeit die Möglichkeit, sich über den Verlauf und die Ergebnisse aller Beratungen im Ausschuss fortlaufend zu informieren.

Die Beratungen konnten dank der sachorientierten und konstruktiven Zusammenarbeit in der gebotenen Sorgfalt geführt und zügig abgeschlossen werden. Dafür gebührt mein Dank meinen Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss. Ausdrücklich möchte ich mich auch noch mal bei Herrn Hande bedanken,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

der mich bei der Leitung des Ausschusses kompetent und kollegial unterstützt.

Als wesentliches Beratungsergebnis möchte ich Ihnen nun die Eckdaten des Thüringer Haushaltsgesetzes 2023 benennen: Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung des HuFA in Drucksache 7/6920 wird Ihnen ein gegenüber dem Entwurf der Landesregierung leicht erhöhtes Haushaltsvolumen von circa 13,069 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2023 vorgeschlagen. Die Erhöhung des Ansatzes gegenüber dem Haushaltsentwurf der Landesregierung in der Fassung der Ergänzungsvorlage in Drucksache 7/6621 beläuft sich entsprechend auf circa 63,4 Millionen Euro. Im Ganzen prägend für die Beratung für das Haushaltsjahr 2023 war abermals die Bestrebung, auf der einen Seite dem bereits aktuellen und sich in Anbetracht des anstehenden Generationswechsels noch verstärkenden Personalmangel im öffentlichen Dienst entgegenzuwirken, auf der anderen Seite aber zugleich Einsparungen in der öffentlichen Verwaltung vorzunehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über die Beratungen im Ausschuss in chronologischer Reihenfolge geben. Hierzu seien nur einige aus meiner Sicht wesentliche Punkte der umfangreichen

Beratungen in gebotener Kürze skizziert – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Ich darf diesbezüglich nochmals auf die für alle Abgeordneten bereitgestellten Sitzungsprotokolle verweisen, die auch dieses Mal auf Beschluss des Ausschusses als Wortprotokolle geführt worden sind.

Die Grundsatzaussprache zum Haushaltsgesetz 2023 fand in der 51. Sitzung am 12. September statt. In den Beratungsverlauf sind die Stellungnahmen der beiden Kommunalen Spitzenverbände – also Gemeinde- und Städtebund Thüringen wie auch Landkreistag – eingeflossen. Die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erfolgte in vier Runden, nämlich in einer mündlichen Anhörung und drei folgenden ergänzenden schriftlichen Anhörungen. Gegenstand der ersten Anhörungsrunde waren das Kapitel 17 20 des Einzelplans 17 und die sonstigen kommunalrelevanten Titel des Entwurfs des Haushaltsplans sowie die Entwürfe des Thüringer Haushaltsgesetzes 2023 und des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Die drei ergänzenden schriftlichen Anhörungen beschränkten sich auf die eingegangenen Änderungsanträge zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und zum Entwurf des FAG.

In der ersten Anhörungsrunde hatten die Spitzenverbände zunächst die Möglichkeit, bis zum 29. September vorbereitend schriftlich Stellung zu nehmen. Die mündliche Anhörung der Vertreter des Gemeinde- und Städtebunds und des Landkreistags erfolgte in der 55. Sitzung am 4. Oktober. Danach konnten die beiden kommunalen Spitzenverbände in einem ersten ergänzenden schriftlichen Anhörungsverfahren – also der zweiten Anhörungsrunde – bis zum 11. November zu weiteren kommunalrelevanten Änderungsanträgen Stellung nehmen. Zudem konnten sie ihre Stellungnahmen aus der vorangegangenen mündlichen Anhörung ergänzen.

In der zweiten ergänzenden schriftlichen Anhörung – also der insgesamt dritten Anhörungsrunde – erhielten die kommunalen Spitzenverbände die Gelegenheit, bis zum 5. November 2022 zu weiteren Änderungsanträgen Stellung zu nehmen und ihre Stellungnahmen aus den beiden vorangegangenen Runden nochmals zu ergänzen. Auch die Ergänzungsvorlage in Drucksache 7/6621 wurde den Spitzenverbänden zeitnah im Rahmen der dritten Anhörungsrunde mit der Bitte übermittelt, auch hierzu Stellung zu nehmen. Sämtliche eingegangene Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände wurden allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt und konnten daher in die abschließende Beratung im Ausschuss einfließen.

In einem weiteren schriftlichen Anhörungsverfahren – also der insgesamt vierten Anhörungsrunde – bestand für die beiden Spitzenverbände vom 13. Dezember bis zum 20. Dezember die Möglichkeit, zu den eingereichten kommunalrelevanten Änderungsanträgen zum Entwurf des Haushaltsplans sowie zu einem Änderungsantrag zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 Stellung zu nehmen.

Meine Damen und Herren, die Beratungen und Anhörungen im HuFA mündeten in zahlreiche Änderungsanträge. So lagen dem Ausschuss in seiner abschließenden Sitzung am vergangenen Freitag, 16. Dezember, ursprünglich insgesamt rund 600 Änderungsanträge vor, die teilweise zurückgezogen, teilweise neu eingebracht oder modifiziert worden waren.

Im Ergebnis wurden die letztlich zur Abstimmung gestellten Anträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU angenommen. Sie bezogen sich auf eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen in allen Einzelplänen des Entwurfs der Landesregierung, griffen aber auch notwendige Änderungen aufgrund finanzieller Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern auf, sprich: politischer Gegebenheiten, die sich in der Zwischenzeit vollzogen haben.

Auch die Fraktion der AfD und die Parlamentarischen Gruppen brachten Änderungsanträge zum Regierungsentwurf für den Haushalt 2023 ein, die indes im Ausschuss sämtlich abgelehnt wurden, soweit sie nicht inhaltlich identisch waren mit den eben genannten angenommenen Anträgen. Die Fraktion der AfD legte insgesamt 142 Änderungsanträge vor. Diese sahen Aufwüchse beispielsweise für Schulbauten über 205 Millionen Euro vor. Ferner sollten zusätzliche Mittel etwa in Höhe von 43,2 Millionen Euro für einen Schülerbonus im Einzelplan 04 und von 38,75 Millionen Euro für Neugeborene im Einzelplan 08 veranschlagt werden. Die Parlamentarische Gruppe der FDP brachte Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf mit dem erklärten Ziel ein, die laufenden Ausgaben des Landes an die laufenden Einnahmen anzugleichen und auf diesem Wege die vorgesehene Rücklagenentnahme zu reduzieren. Entsprechend zielten diese Änderungsanträge insbesondere auf Minderausgaben im Haushaltsplan, um Finanzierungslücken in der Mittelfristigen Finanzplanung des Landes zu schließen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag nun aber mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023

unter der Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage in der Drucksache 7/6132 mit den in der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/6920 enthaltenen Änderungen anzunehmen. Was den Inhalt dieser Änderungen angeht, möchte ich hier nur einige aus meiner Sicht wesentliche Punkte hervorheben.