Das zum ersten Teil würde ich gern mitnehmen und Ihnen schriftlich beantworten, wie das in dem Fall genau war.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Mühlmann in der Drucksache 7/6797. Bitte, Herr Abgeordneter.
Anteil des Freistaats an der Finanzierung der Kosten für die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen im Weimarer Land
1. Welche Kosten entstanden dem Landkreis Weimarer Land nach Kenntnis der Landesregierung in den einzelnen Monaten seit Januar 2022 für die
Aufnahme, Unterbringung, Bewachung und Sozialbetreuung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Migranten aus der Ukraine – Gesamtsumme der abgefragten Bereiche in monatlicher Gliederung –?
2. Welche der in Frage 1 abgefragten Kosten hat der Freistaat Thüringen aus welchen Gründen noch nicht gegenüber dem Landkreis Weimarer Land ausgeglichen, obwohl er eine Kostenübernahme in welcher Höhe zugesagt hat?
3. Bis wann werden die zugesagten finanziellen Mittel dem Landkreis Weimarer Land für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zugewiesen?
4. Wie hat sich das Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen des Landkreises Weimarer Land nach Kenntnis der Landesregierung in den einzelnen Monaten seit Januar 2022 für die Beschaffung von Einzelunterkünften für anerkannte Flüchtlinge aus der Ukraine, welche Leistungen nach den sozialgesetzlichen Bestimmungen des Zweiten Buchs sowie des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch erhalten, entwickelt – möglichst genaue zeitliche Aufgliederung und Gliederung nach öffentlich-rechtlich und privatrechtlich –?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Adams.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung an dieser Stelle. Bei der Aufnahme von Geflüchteten, insbesondere in diesem Jahr 2022, haben alle Beteiligten, hier insbesondere unsere Landkreise und kreisfreien Städte, bisher schon Hervorragendes geleistet.
Antwort auf die Frage 1: Nach Mitteilung des zur Beantwortung der Frage beteiligten Landkreises Weimarer Land werden die entstandenen Kosten für die Aufnahme, Unterbringung, Bewachung und Sozialbetreuung nicht getrennt nach Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geflüchteten wegen des Krieges in der Ukraine erfasst. Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung sei daher nicht möglich. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die verschiedenen Flüchtlingsgruppen in Gemeinschaftsunterkünften gemeinsam untergebracht werden. Hinzu komme, dass bislang nicht alle Abrechnungen für die einzelnen Leistungen erfolgt sind.
nächst nach Pauschalen auf Grundlage der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz. Die IstAbrechnung für das IV. Quartal ist noch offen, da diese naturgemäß erst am Jahresanfang, also 2023, erfolgen kann. Des Weiteren können die entstehenden notwendigen und angemessenen Mehrkosten über die pauschale Erstattung der Kosten hinaus bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 gesondert abgerechnet werden. Dies erfolgt ebenso im nächsten Jahr.
Zu Frage 4: Leistungsberechtigte nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch können sich nach dem erfolgten Rechtskreiswechsel eigenständig eine Wohnung suchen. Die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden übernommen, die Kosten werden derzeit nicht separat für den genannten Personenkreis ausgewiesen.
Es fällt mir schwer, an der Stelle vielen Dank für die Antwort zu sagen, denn eine Antwort hat es nicht wirklich gegeben, auf keine der vier Fragen. Ich versuche es mal trotzdem mit zwei Nachfragen: Die erste zur Frage 1 – da haben Sie im Prinzip gesagt, ja – wir können die nicht einzeln aufschlüsseln. Ich habe aber an keiner Stelle auch nur gesagt, dass ich da nicht die kompletten Kosten haben möchte, deshalb ist die erste Nachfrage: Wie sind denn dann die gesamten Kosten, wenn Sie es nicht einzeln aufschlüsseln können?
Und die zweite – zu dem Fragenkomplex, den Sie gemeinsam beantwortet haben, zwei und drei. Da hätte ich dann doch ganz gern wenigstens gewusst, wie hoch die Zusagen an den Landkreis Weimarer Land sind und wie die sich genau zusammensetzen.
Zu Ihrer ersten Nachfrage kann ich berichten, dass im Rahmen der Abschlagszahlung seit dem Januar 2022 – also hier nicht abtrennbar, sozusagen feststellbar nach Geflüchteten aus der Ukraine und Geflüchteten, die Asyl begehren – 1.924.560 Euro für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten ausgezahlt worden sind sowie 609.039 Euro im Rahmen einer Ist-Abrech
nung. Für die Erstattung sonstiger Kosten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Flüchtlingskostenerstattungsverordnung sind noch einmal Abschlagszahlungen in Höhe von 1.929.893 Euro und 91 Cent sowie 954.606,89 Euro im Rahmen der Ist-Abrechnung ausgezahlt worden. Das war die Frage Nummer 1.
Die Fragen 2 und 3 hatten sich darauf bezogen, wie viele Kosten zu übernehmen versprochen wurde, so habe ich das zumindest verstanden. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass wir durch unsere Flüchtlingskostenerstattungsverordnung für alle Geflüchteten, die Asyl begehren, eine feste Pauschale haben, die dann erhöht wird um die Bewachungskosten je Kopf. Wir haben für dieses Jahr mit Wirkung des Angriffskriegs für alle ukrainischen Geflüchteten die Spitzkostenabrechnung vereinbart. Das heißt, alle anfallenden Kosten in einem Landkreis werden durch diesen Landkreis bei uns angemeldet. Das sind also keine besonderen Kosten, wo wir sagen, sie erhalten noch beispielsweise x Euro, sondern wir sagen: Das, was ihr ausgegeben habt, reicht ihr ein und dann wird das bezahlt. Insofern hoffe ich, die Frage auch beantwortet zu haben.
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Aust in der Drucksache 7/6798. Bitte, Herr Abgeordneter.
Wie der Presse bereits im Oktober 2022 und am 1. Dezember 2022 in einem Bericht des MDR Thüringen zu entnehmen war, soll der Schul- und Vereinssport in der Drei-Felder-Halle Schwallungen ab Mitte Dezember 2022 entfallen, da diese als Unterkunft für Flüchtlinge benötigt wird. Dort sollen 160 Flüchtlinge aus der Ukraine zulasten des Schul- und Vereinssports untergebracht werden. Die Unterbringung erfolgt offensichtlich nach meiner Auffassung menschenunwürdig, ohne ein erforderliches Mindestmaß an Intimität und nicht ausreichenden sanitären Anlagen.
1. Über welche anderweitigen Möglichkeiten zur Unterbringung von Geflüchteten verfügt der Landkreis Schmalkalden-Meiningen derzeit, um eine
2. Wer hat wann in welcher Form eine Nutzungsänderung der Drei-Felder-Halle Schwallungen zur Unterbringung von Flüchtlingen bauordnungsrechtlich genehmigt?
3. Hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen mangels geeigneter Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen einen Aufnahmestopp gegenüber der Landesregierung ausgesprochen und wenn ja, mit welcher Reaktion der Landesregierung?
4. Welche Priorität genießt nach Auffassung der Landesregierung die Gewährleistung des Schulund Vereinssports im Verhältnis zur Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen in Thüringen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Adams.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, ich möchte auch hier, weil mir das persönlich sehr wichtig ist, eine Vorbemerkung zu dieser Anfrage machen. Alle Beteiligten haben in diesem Jahr 2022 – und hier insbesondere die Landkreise und kreisfreien Städte – Enormes geleistet für die Aufnahme von Geflüchteten.
Antwort auf die Frage 1: Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen unterhielt zum Stand vom 31. Oktober 2022 insgesamt acht Gemeinschaftsunterkünfte für ausländische Geflüchtete mit einer Kapazität von insgesamt 535 Unterbringungsplätzen. Diese waren zum genannten Stichtag zu rund 72 Prozent belegt. Zum genannten Stichtag hatte der Landkreis 464 Geflüchtete in Einzelunterkünften untergebracht. Darüber hinaus hat der Landkreis nach eigener Aussage keine weiteren konkreten Unterbringungsmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Antwort auf die Frage 2: Die entsprechende bauordnungsrechtliche Prüfung obliegt dem Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen.
Antwort auf die Frage 3: Mit Schreiben vom 14. Oktober 2022 erklärte der Landkreis SchmalkaldenMeiningen gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt, dass derzeit weder eine Aufnahme von Geflüchteten wegen des Krieges in der Ukraine noch von Asylbewerbern aus anderen Ländern
realisiert werden könne. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nach § 1 in Verbindung mit § 2 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes verpflichtet, die in der Norm genannten Geflüchteten aufzunehmen und unterzubringen. Sie sind insoweit insbesondere verpflichtet, die entsprechenden Unterkünfte vorzuhalten. Soweit es hierbei gegebenenfalls zu zeitlichen Verzögerungen kommt, nimmt das Landesverwaltungsamt stets Rücksicht und stimmt sich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ab. Einen generellen Aufnahmestopp einzelner Kommunen kommunaler Gebietskörperschaften lässt das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz indes nicht zu, dennoch, so habe ich ja auch im Ausschuss öfter berichtet, haben wir jederzeit den Landkreisen und kreisfreien Städten, die das unbedingt brauchten, auch Aufschub gewährt. Und die Landkreise und kreisfreien Städte haben auch in dem Augenblick, wo sie darum gebeten haben, nicht so viele oder im Augenblick keine Geflüchteten aufnehmen zu müssen, nach ihren Möglichkeiten immer aufgenommen. Die Unterbringung der Geflüchteten ist die gemeinsame Herausforderung, die nur gleichermaßen durch alle aufnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften geleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund wurden dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen Ende November weitere Geflüchtete aus der Ukraine zugewiesen.
Antwort auf die Frage 4: Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, die Menschen, die bei uns um Schutz nachzusuchen, aufzunehmen und menschenwürdig unterzubringen. Der Landesregierung liegt der Schul- und Vereinssport sehr am Herzen. Dass es aufgrund der rasant steigenden Flüchtlingszahlen und der infolge festzustellenden Kapazitätsprobleme zu einer Behinderung des Schul- und Vereinssports kommt, empfinde ich ganz persönlich und wir, die gesamte Landesregierung, als außerordentlich unglücklich. Das habe ich auch in einem Antwortbrief an den SG Blau-Weiß Schwallungen deutlich zum Ausdruck gebracht.
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Bevor ich jetzt die nächste Mündliche Anfrage aufrufe, würde ich die Bitte an die Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen richten, nach Ende der nächsten Frage die Parlamentarischen Geschäftsführer mal bitte herbeizurufen zur Klärung eines Sachverhalts.
Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Güngör und Herrn Abgeordneten Bilay in der Drucksa
Wir fragen die Landesregierung bezüglich Zustimmung des Gemeinderates nach § 29 Abs. 3 der ThürKO auch bei Aufhebungsverträgen.
Gemäß § 29 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung bedarf der Bürgermeister der Zustimmung des Gemeinderates oder eines Ausschusses bei Ernennung, Abordnung, Versetzung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung der Beamten des gehobenen und höheren Dienstes. Ebenso bedarf der Bürgermeister der Zustimmung des Gemeinderates oder eines Ausschusses bei Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Angestellten, deren Vergütungsgruppe mit der Besoldungsgruppe der entsprechenden Beamten vergleichbar ist. Für kreisfreie Städte gelten leicht abgewandelte Regelungen, die für Landkreise gemäß § 107 Abs. 2 Satz 2 ThürKO analog anzuwenden sind.