Protocol of the Session on December 15, 2022

Herr Kemmerich, ich weise Sie darauf hin, dass wir uns gerade im Tagesordnungspunkt 11 befinden und Sie doch bitte zur Sache reden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, des Hinweises hätte es nicht bedurft. Ich kann das selber nachvollziehen, aber die Frage ist eben nochmals, nicht permanent abzufedern, sondern die Ursachen dessen zu beseitigen. Und das sage ich als Vertreter im Finanzausschuss des Landes Thüringen, des Freistaats Thüringen, und gern sollen die Versorgungsempfänger in den Genuss der ihnen zustehenden Zahlungen kommen. Aber das kann nicht das Konzept der nächsten Jahre sein. Deshalb muss und darf das hier gesagt sein.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wo wollen Sie denn in Thüringen Atomkraft auf- bauen? Die kleine Schweiz baut auch Atomreaktoren und andere Länder auch. Das ist nicht die Frage des Ortes in Thüringen, sondern auch eine Frage der solidarischen Aufgabe in Deutschland, in Deutsch- land gemeinsam mit der Thüringer Politik dafür Sor- ge zu tragen, dass wir insgesamt eine vernünftige Energiepolitik betreiben, die die Inflation dämpft und damit auch nicht die Vermögen derjenigen wegschmelzen lässt, die wir gerade hier bedenken. Die 300 Euro helfen vielleicht, die Rechnung für Energie zu bezahlen, aber die Altersvermögen, die sich alle aufgebaut haben, auch die Rentner, die jetzt aus den Bundesmitteln 300 Euro bekommen haben – deren Altersvermögen schmelzen gerade weg wie das Eis in der Sonne. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Erzäh- len Sie das mal dem Bundesfinanzminister!)

10 Prozent Inflation ist kein Spaß. – Ich erzähle es gern noch mal den Grünen, die haben dafür Sorge

getragen, dass wir keine Angebotspolitik mehr haben. Und Sie sind jetzt mal ruhig! Ich rede. Danke schön.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ihre Partei ist eine Umverteilungspartei von unten nach oben!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wort hat Herr Kemmerich, und ich bitte doch, die Lautstärke etwas runterzufahren.

Wunderbar. – Also, liebe Versorgungsempfänger in Thüringen, unsere Unterstützung hat das. Unsere Kritik hat das insgesamt vor der Politik. Wir freuen uns auf die Diskussion im Haushaltsausschuss. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wären Sie gestern mal länger ge- blieben und hätten mal länger zugehört …!)

Als Nächstes erhält für die Fraktion der AfD Abgeordnete Hoffmann das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier und am Livestream! Wie auch schon bei der Beratung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes und anderer Anträge der Art handelt es sich hier bei diesem Gesetzentwurf um reine Symbolpolitik, die Aktionismus vortäuschen und vom Versagen der verantwortlichen Akteure ablenken soll.

(Beifall AfD)

Ein Sondervermögen/Schattenhaushalt, Symptomanträge und Bekundungen ändern aber nichts an den Ursachen von Energiepreissteigerungen und Energiearmut, und solange man nur in Steuertöpfen herumpfuscht und damit Preisbremsen finanziert, statt die Problemursachen zu lösen, werden die Bürger und Unternehmen weiter für eine völlig verrückte Energie- und Sanktionspolitik büßen müssen und hin und wieder mit Almosen abgespeist – dieses Jahr, nächstes Jahr, übernächstes Jahr und überübernächstes Jahr.

(Beifall AfD)

(Abg. Kemmerich)

Damit wird weiter an der Verschuldungsspirale gedreht, der Steuerzahler ausgequetscht, die Kommunen kriechen am Gängelband oder – um es mal mit einem Wort zu sagen, was gerade von Rot-RotGrün so gern benutzt wird –: Diese Politik ist nicht nachhaltig.

(Beifall AfD)

Es ist weder ökonomisch, noch ökologisch sinnvoll, Angebote sicherer Energieversorgung durch Abschaltung, Embargo und Produktdeckel zu verringern, fehlende Produkte um die halbe Welt schiffen zu lassen und die finanziellen Risse durch hart erarbeitetes Steuergeld kitten zu wollen.

(Beifall AfD)

Es widerspricht jeglicher Vernunft, hier und da ausgemachte Gruppen mit Einmalzahlungen zu versehen, in der Hoffnung auf Wählerstimmen und damit die Menschen nicht auf die Straße gehen, während der Grund für die Energiekrise geleugnet wird und weiterbesteht. Für die Energiekrise ist nun mal die Energiewende verantwortlich, und seit Februar 2022 neben der selbstgeschaffenen Abhängigkeit auch eine deutsche Politik, die nicht die Diplomatie als Mittel zum Frieden sieht und dabei die Energieversorgung opfert. Es widerspricht auch jedweder Verantwortung in Zeiten von Energiearmut, auf der einen Seite Stromerzeugung durch Kernkraft abzuschalten, um dann Energie aus Kernkraftwerken zu importieren und gleichzeitig auch noch die E-Mobilität zu forcieren, von der man jetzt schon weiß, dass sie das Netz belastet, weswegen ja bereits Zwangsdrosselungen per Gesetz vorgeschrieben sind. Und um diesen Irrsinn irgendwie vermarkten zu können, soll es wieder Steuergeldausschüttungen geben, die innerhalb einer fehlkonstruierten Krisenpolitik weitere soziale und wirtschaftliche Schieflagen schaffen.

Ich will an dieser Stelle an die Debatte zu einem Notfallfonds im September erinnern. Laut Antrag der regierungstragenden Fraktionen sollten Härtefälle eine Einmalzahlung erhalten. Das entspricht bei den beantragten 10 Millionen Euro sage und schreibe 30 Euro für mehr als 300.000 akut Armutsgefährdete in Thüringen laut Bundeszentrale für politische Bildung – 30 Euro. Dazu hat man noch ein ausgeweitetes Angebot für Energie- und Schuldenberatung spendiert, garniert mit Spartipps. Zynischer geht es nicht mehr.

(Beifall AfD)

Unternehmen im Freistaat sollen über das Sondervermögen auch ein paar Brotkrumen erhalten von dem, was das Sondervermögen nach den Haushalten noch übriglässt. Und nun will man in die

sem Gesetzentwurf für Empfänger von Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld im Geltungsbereich des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro auslösen und schafft damit weitere Ungerechtigkeiten. Das alles wäre nicht nötig, wenn man auf Bundesund Landesebene zum einen aus der Coronapolitik gelernt hätte und zum anderen Ursachenlösung in der Energiepolitik betreiben würde. Dazu gehört auch das Eingeständnis, dass die Energiewende gescheitert ist und die Preise absehbar weiter in die Höhe treiben wird. Dazu aus der nicht woken Welt der Physik: Vergangene Woche hat Deutschland mit 2,2 Terawattstunden so viel Strom aus Erdgas erzeugt wie noch nie seit Meldebeginn. Die fossile Abhängigkeit ist mit 66 Prozent so hoch wie zuletzt 2017. Die Gründe: Erneuerbare schwächeln. Windkraft und Solar erzeugen doch tatsächlich nur Energie, wenn der Wind weht und die Sonne scheint. Wer hätte es geahnt!?

(Beifall AfD)

Man nehme nicht grundlastfähige Energie, schalte grundlastfähige ab. Was soll da schon schiefgehen – nicht wahr, liebe Landesregierung? Die Landesregierung sollte sich hier endlich ehrlich machen und den Menschen erklären, dass Preisanstiege und Energieknappheit die Kollateralschäden der eigenen Krisen- und Energiepolitik sind.

(Beifall AfD)

Allein der klimafreundliche Netzausbau in Thüringen kostet 655 Millionen Euro. Wasserstoff als Energieträger verschlingt Rohstoffe anderer Länder, ist kostspielig und hat durch diverse Umwandlungsprozesse einen nicht gerade guten Wirkungsgrad – von der umweltschädlichen Windkraftindustrie ganz zu schweigen. Eine sichere Energieversorgung und stabile Preise sind damit nicht zu machen. Ihre Politik, verehrte Landesregierung, und auch die der Bundesregierung sind für die Preise verantwortlich, und das werden Sie auf Dauer nicht durch Einmalzahlungen kaschieren können.

(Beifall AfD)

Was jetzt nötig ist, um die Energiepreise zu senken und Bürger und Wirtschaft zu entlasten, ist: Weiterbetrieb der Kernkraftwerke, Entkoppelung des Strompreises vom Gaspreis, technologieoffene Forschung, Steuersenkungen, Beendigung der Forcierung der E-Mobilität und der Energiewende, Ende der Sanktionspolitik und Diplomatiebemühungen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weise noch mal darauf hin, dass wir hier grundsätzlich in freier Rede reden und dass ein Vortragen einer Rede im Wortlaut der Genehmigung der Präsidentin bedarf.

Dann habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten.

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Sie haben den Hinweis gegeben, okay!)

Genau. Das ist in der Geschäftsordnung festgehalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befinden uns im Abstimmungsprozess. Vielleicht warten wir noch mal ganz kurz und dann können Sie sich vielleicht draußen darüber austauschen. Der Hinweis ergeht auf der Grundlage der Geschäftsordnung, Herr Aust, und ich bitte, das zu akzeptieren. Es ist auffällig, dass einige Abgeordnete hier ihre Reden vorlesen; das bedarf nach der Geschäftsordnung einer Genehmigung. Dieser Hinweis ist ergangen und den haben Sie bitte einfach so zur Kenntnis zu nehmen.

Ich gehe davon aus, dass, wenn jetzt keine Abgeordnete mehr sprechen möchte, die Finanzministerin, Frau Taubert, sich noch mal zu Wort meldet. Bitte schön.

Sehr geehrte Abgeordnete, ja, wir können es kurz sagen: Wir sind dankbar, dass wir jetzt diese Gesetzesänderung vorliegen haben, weil es natürlich zunächst mal und ausschließlich hier um die Frage geht, ob die Energiepauschale auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Thüringen bekommen können und sollen. Ich denke, das ist gerechtfertigt, nach alldem, wer auch von einer Energiepauschale profitiert. Sie wissen ja auch, dass diejenigen, die hohe Versorgungsbezüge haben, diese zum Teil versteuern müssen, das geht ja genauso wie bei jedem anderen auch, also deswegen ganz herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir jetzt abstimmen. Es gibt den Antrag auf Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe

der FDP, die Fraktion der CDU und die Gruppe der BfTh. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Überweisung zugestimmt und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6810 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Minister Adams, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit aller gebotenen Kürze erlauben Sie mir ganz kurz, hier zum Justizvollzugsdatenschutzgesetz einige Worte zu sagen. Wir werden mit diesem Gesetz verfassungsrechtliche, aber auch europarechtliche Vorgaben umsetzen. Wir verfolgen und vervollständigen damit auch das Erfordernis, die Gesetzgebung für den Justizvollzug, die ja seit 2006 den Ländern zugesprochen wurde, hier auch auf Thüringer Normen zu stützen und dies umzusetzen. Das Datenschutzgesetz ist in Thüringen im Jahr 2018 schon umgesetzt worden als Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680. Was wir hier machen, ist noch einmal die besondere Anpassung für den Justizvollzug.

Ein moderner Justizvollzug braucht die Möglichkeiten, auch auf Daten zurückzugreifen, braucht die Möglichkeiten, Daten austauschen zu können, aber muss – und in dieser Ambivalenz steht dieses Gesetz immer – auch die Möglichkeit haben und die Verpflichtung in sich tragen, denjenigen, die als Strafgefangene in unseren Vollzugsanstalten sind, Klarheit und Transparenz darüber zu schaffen, welche ihrer Daten ausgetauscht werden.

Lassen Sie mich zwei grundsätzliche Ideen oder Hintergründe hier noch mal erläutern: Wir ermöglichen mit diesem Gesetz einmal einen sicherheitsrelevanten Austausch mit Sicherheitsbehörden und dem Vollzug, damit auch ein Sich-Abstimmen auf den späteren Entlassungstermin. Und wir ermöglichen gerade bei denjenigen mit kurzen Haftstrafen eine schnelle, verkürzte Erarbeitung eines Vollzugsplans und damit das Durchführen vernünftiger Maß

nahmen, um ein Leben ohne Straftaten, ohne Straffälligkeit zu ermöglichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist wichtig auch umzusetzen für den Jugendarrest und auch wichtig durchzusetzen für die Sicherungsverwahrung. Deshalb sind hier weitere Normen vorgesehen, um das für diese beiden Anwendungsfälle auch fortzuschreiben.