Der Punkt ist, die anderen 15 Bundesländer werden nicht darauf warten, dass wir kommen und mit unseren merkwürdigen Vorstellungen, also mit Ihren merkwürdigen Vorstellungen – wir machen uns die ja nicht zu eigen – darum bitten, irgendwie so etwas Ähnliches wie einen weiteren öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit den anderen wieder aufs Gleis zu bringen. Denn am Ende ist die Aussage, dass die Leute das nicht mehr schauen, relativ steil. Denn nur deswegen, weil Sie von Ihrer Klientel die Rückmeldung bekommen, wir gucken das nicht mehr, denn da wird ja manchmal die Wahrheit über uns gesagt, heißt das nicht, dass die Menschen überwiegend den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr frequentieren.
Es ist völlig unbenommen, dass es Reformbedarf gibt, völlig unbenommen, das haben wir hier in diversen Debatten aufgeführt.
Wir haben in den Verhandlungsrunden gesessen, André Blechschmidt war dabei, Madeleine Henfling war dabei, von der CDU war Jörg Kellner dabei, wir haben in den Runden gesessen,
und wir haben auch Reformen auf den Weg gebracht. Du wirst es bestätigen. Das ist noch am Anfang. Na klar, wir werden nicht jedes Kind mit dem Bade ausschütten und alles einreißen, weil es Ihnen so recht ist, sondern wir werden reformieren. Und wir werden bei dieser Reform im Auge behalten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Errungenschaft ist.
Seit seiner Gründung erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Bildungsauftrag, der – und das ist unsere Hoffnung – beibehalten wird, reformiert wird. Wir werden Auswüchse abstellen,
aber eins werden wir nicht: Wir werden den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht Ihnen und Ihrer nationalvölkischen Bewegung opfern. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Für die Gruppe der FDP hat sich Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Cotta, ich habe noch nichts vom gelben öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehört. Auch wenn ich da gucke, werden wir, glaube ich, regelmäßig kritisiert, aber ich sage Ihnen auch, das macht mir nichts aus. Das ist höchstens Ansporn für uns, unsere Position noch etwas deutlicher zu machen und vielleicht denen, die es nicht verstehen – und das unterstelle ich manchmal denen, die uns kritisieren –, das einfach noch mal näherzubringen – das kennen Sie ja auch aus dem Landtag.
Jedes Problem ist am Ende auch eine dornige Chance. So sehen wir das auch für den öffentlichrechtlichen Rundfunk, auch für die Strukturdebatte, die wir seit Jahren führen. Da haben wir als FDP auch genügend Vorschläge gemacht. Wir haben das auch zu den Staatsverträgen gemacht, Rundfunkmedienstaatsvertrag I und II und Medienänderungsstaatsvertrag, das ist alles nachlesbar, ich will das hier gar nicht in die Länge ziehen, sondern ich gehe einfach mal auf die Punkte ein, die aus unserer Sicht hier unbedingt reformbedürftig sind.
Da ist zunächst tatsächlich der Umfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da ist die Anzahl der Sendeanstalten. Denn richtig ist, es kommt natürlich aus einer Zeit, wo Mediendivergenz, wo Pluralität nicht gegeben war, wir hatten ja nur eine Sendeanstalt mit der ARD und ansonsten nur sehr lokale Radio- und TV-Stellen. Deswegen war das auch in Ordnung. Es gab auch die Regionalität, die sichergestellt werden musste. Ich will das alles gar nicht ausführen, das kann jeder, der sich mit Mediengeschichte auseinandersetzen will, machen.
Aus unserer Sicht braucht es nur ein landesweites Programm. Die Frage ist: Was macht man mit dem ZDF? Das kann man aus unserer Sicht gern privatisieren oder auch fusionieren. Das kann man natürlich alles sehen, wie es ist.
Wir haben natürlich auch kleine Sendeanstalten im Rahmen der ARD, wir haben in Bremen eine Sendeanstalt, wir haben eine im Saarland, da ist die Frage erlaubt, macht das denn Sinn, wenn beispielsweise so ein tolles Konstrukt wie der Mitteldeutsche Rundfunk, der ja eine Mehrländeranstalt ist, wie auch der rbb und eben auch der NDR vorgeben, dass man auch Medien in größeren Konstrukten machen kann.
Ich will auch gar nicht darauf eingehen, dass wir einen Haufen Rundfunkanstalten, also Hörfunkprogramme, Kanäle usw. usf. haben. Was man auch machen kann, was augenscheinlich ist, wenn ich mir die ÖRR-Familie mal als Unternehmen anschaue, ist doch: Ich muss zentralisieren. Ich springe noch mal zurück; die Frage ist doch auch: Was hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk für einen Auftrag? Natürlich aus unserer Sicht Information, Bildung und Kultur. Das ist zu fokussieren, der Anteil an Unterhaltung ist zurückzudrängen. Aber ich sage mal: Zentrale Verwaltungsaufgaben aller Rundfunkanstalten deutschlandweit bündeln – wo ist denn das Problem? Das ist doch nichts Neues, das machen die großen Konzerne, das machen sogar unterschiedliche Konzerne in Verbünden so. Nehmen wir mal die Krankenhäuser. Das kriegt bitte schön auch ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk hin. Bundeseinheitliche transparente Gehaltsbänder für alle Festangestellten und freien Mitarbeiter, Intendantengehälter dürfen dabei nicht die höchste Besoldungsgruppe im TV-L überschreiten, eine unabhängige externe Aufsicht nach BBC-Vorbild zur Verbesserung der internen Kontrollmöglichkeiten und eine externe Begleitung mit Beteiligung von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern bei Beratungsprozessen – das sind doch mal konkrete Vorschläge, die den öffentlichen Rundfunk in der Substanz natürlich erhalten, der auch gutes Medienmachen, guten Journalismus erhält, aber der eine Grundlage von Effizienz und Effektivität in unserem Land einhält. Entschuldigung, das darf man einfordern. Ich glaube, da ein Stück weit von uns zu lernen, hilft vielleicht auch, die Reputation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurückzugewinnen,
denn man muss sich für die Kosten rechtfertigen, die man produziert. Das ist hier schließlich kein Füllhorn.
Ich will aber noch etwas sagen. Ich würde sogar persönlich – und nicht nur ich persönlich, sondern auch wir als FDP Thüringen – noch einen Schritt weitergehen, denn es ändert sich auch die Medienlandschaft. Das heißt, wie werden die Dinge eigentlich ausgespielt? Brauchen wir denn überhaupt noch ein lineares Ausspielverhältnis, oder können wir mit den sogenannten Medienplattformen, die der ÖRR jetzt macht, tatsächlich in ein reines digitales Ausspielformat gehen? Ich habe das mal als „Netflix mit Rundfunkbeitrag“ bezeichnet. Also auch da von der Plattformökonomie mal ein bisschen lernen und die Dinge
einfacher halten, damit sie zukunftsfähig sind. Das fehlt tatsächlich in der Medienpolitik. Seit Jahrzehnten wird über Reformen diskutiert und bisher ist nichts passiert. Da bin ich mal für die, die es gern intellektuell haben, bei Niklas Luhmann: Ein System, das unter Druck gerät und nicht reformiert wird, geht unter. Diese Frage muss sich auch der ÖRR stellen. Wir müssen hier, und zwar im Bereich der MPK, also der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, zu Lösungen kommen, die klar einen Zielkorridor, einen Reformkorridor mit klaren Zielbeschreibungen benennen. Das ist bisher unterblieben. Meine Redezeit ist abgelaufen. Ich hoffe nicht, dass die Zeit für Reformen des ÖRR abläuft. Vielen Dank.
Doch, Entschuldigung. Bitte schön, Frau Kollegin. Abgeordnete Henfling hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Ich finde, wir haben jetzt sehr viel gehört, auch sehr viel Falsches. Vielleicht versuchen wir es noch mal mit einer kleinen Einordnung, nur um noch mal klarzuziehen, dass es der AfD natürlich nicht um eine Reform geht.
Genau, natürlich nicht. Ich will es nur noch mal gesagt haben. Ich will aber auch betonen, dass dann mindestens die Rede Ihres Abgeordneten nicht konsistent war, weil der mehrfach das Wort
Das lässt sich abräumen mit dem einfachen Satz, der ja in dem Antrag steht, „dass eine grundlegende Reform innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems aussichtslos ist.“ Das steht in diesem Antrag und damit könnte man die Debatte darum schon beenden, aber ich will vielleicht noch mal ein paar Sachen einordnen, weil mich das regelmäßig nervt. Wir machen das hier so ritualmäßig einmal im Jahr, und dann erklären wir uns alle gegenseitig – also. Herr Montag ist auch gerade schon wieder mit dem Öffentlich-Rechtlichen als Netflix – das funktioniert alles nicht, weil man dem Öffentlich-Rechtlichen auch die Ausspielwege nicht vorschreiben kann. Deswegen ist dieser Vorschlag einfach auch Quatsch. Aber das ist noch mal eine andere Nummer.
Der Antrag der AfD beginnt damit, dass er den Vorwurf in den Raum stellt, dass der ÖRR in den letzten Jahren sozusagen einen unkontrollierten Wildwuchs gemacht hat, der die Folge eines völlig überdehnten Rundfunkbegriffs ist. Das beweist vor allen Dingen Ihre juristische Unkenntnis, die allerdings auch nicht wichtig ist, weil es Ihnen tatsächlich um nix geht. – Herr Aust nickt – nur um das noch mal zu dokumentieren. – Darum geht es Ihnen einfach nicht, aber Sie glauben – und da überlege ich mir manchmal, ob es Ihnen vielleicht doch guttun würde, mal Verantwortung übernehmen zu müssen, weil Sie mit dem Schwachsinn, den Sie da aufgeschrieben haben, in Verantwortung gleich innerhalb einer Woche so dermaßen auf die sogenannte Kresse fallen würden. Das wäre wirklich spannend.
Die Eigenschaft und die Aufgaben des Rundfunks – deswegen machen wir das Ganze noch mal in der pädagogischen Wiederholung für alle – ergeben sich weniger aus einfachgesetzlichen Regelungen, sondern aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nämlich den sogenannten Rundfunkurteilen, und die wiederum fußen auf der Rundfunkfreiheit in Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes – für alle, die es noch mal nachlesen wollen. Die Idee – das ist hier auch immer wieder aufgekommen –, es gäbe einen ordentlich ausdefinierten Begriff, der durch die Dekadenz der Zeit aufgebläht wird, entbehrt auch jeglicher Grundlage
und jeglichen Rechtsverständnisses. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 1991 beispielsweise weist eindeutig die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Deswegen läuft zum Beispiel der Vorschlag, einfach eine Plattform zu machen so wie Netflix, nur in öffentlich-rechtlich, mit dieser Grundlage auch ins Leere.
Ja, aber Sie können ihm trotzdem den Ausspielweg nicht vorschreiben, darin ist er nämlich frei. Er kann das zusätzlich machen, aber Sie können nicht sagen, er darf nur das eine machen. Das ist der Punkt, und deswegen ist dieser Vorschlag einfach nicht konsistent.
Die andere Forderung, das Internetangebot zu streichen, ist genau das Gleiche wie das, was ich gerade Herrn Montag gesagt habe, 5. RundfunkUrteil vom 24. März 1987: Da wurde ein dynamischer Rundfunkbegriff aufgenommen. Damit wurden auch rundfunkähnliche Kommunikationsdienste in den Rundfunkbegriff aufgenommen und damit auch ganz explizit Online-Angebote.
Sie fordern dann weiterhin eine öffentlich-rechtliche Berichterstattung, die Ihre Realitätssicht abbildet. Hier liegt genau das Problem: Das Aufbereiten von Informationen, Fake News entlarven, also echte Nachrichten generieren, das ist die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten. Ich weiß, das ist Ihnen ein Dorn im Auge, weil die auch regelmäßig beweisen, dass Sie weder Ahnung noch Kompetenzen in Fragen von Politik haben.
Das kann ich mir gut vorstellen, dass das für Sie schwierig ist, dass das in Ihrer postfaktischen Weltsicht, in der Sie leben, nicht Maß der Dinge ist. Das ist aber genau unser Anspruch. Medienkompetenz ist auch mehr, als die Berichterstattung an der jeweils eigenen Erfahrung zu bemessen und damit sozusagen eine Uneinigkeit mit der Berichterstattung aufkommen zu lassen.
Des Weiteren sind Ihnen die sogenannten – wie Sie es immer sagen – Zwangsbeiträge ein Dorn im Auge. Sie haben vorhin so schön gesagt: Ist uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Milliarden wert, die wir dafür bezahlen? Jetzt könnte man die gleiche Frage stellen: Ist uns die AfD die Millionen wert, die wir für sie bezahlen? So einfach ist es eben nicht, weil wir sowas wie ein Grundgesetz haben, das ist total verrückt. Ich weiß, dass auch das für Sie eine schwierige Geschichte ist.