Protocol of the Session on December 14, 2022

Liebe Frau Lehmann, es wird ja sicherlich die Möglichkeit geben, irgendwann auch noch mal historisch bedingt da Protokolle auszuwerten. Sondern das war anders gedacht und es hat sich auch niemand verweigert, Frau Lehmann, auch der langen Debatte nicht, auch dem Vorschlag nicht. Es ist schon interessant, wie sich hier manche Erinnerungen in wenigen Wochen doch einzutrüben scheinen.

Nichtsdestotrotz, Verfassungsschutz: Es gibt auch hier unterschiedliche Auffassungen zur Institution selber. Wir Freien Demokraten sind der Überzeugung, dass es einen Verfassungsschutz braucht, der Teil des wehrhaften Rechtsstaats ist. Aber als

(Abg. Braga)

nicht nur Bürgerrechtspartei ist natürlich auch klar, dass diese in besonderem Maße agierende Institution naturgemäß auch eine Kontrolle durch das höchste Gremium in diesem Land braucht. Das ist das Parlament.

Und gerade deswegen sehen wir auch den avisierten Vorschlag, der hier vorgelegt worden ist nach der NRW-Lösung, dem Grunde nach als ein geeignetes Mittel an, weil er doch dazu führt, dass die Oppositionsrechte gewahrt sind und auch jetzt mittlerweile die der Gruppen berücksichtigt. Auch die Parlamentarischen Gruppen nehmen ja elementare Rechte für Bürgerinnen und Bürger wahr und müssen auch die Möglichkeit haben, hier zukünftig in einem solch sensiblen Bereich bei einer solch sensiblen Institution tatsächlich auch die Möglichkeit zu haben, ebenfalls Kontrolle auszuüben.

Nichtsdestotrotz – aus unserer Sicht ist der Reformbedarf ganz grundsätzlich natürlich ein Stück weit größer, nicht zuletzt hätte auch das Verfassungsgerichtsurteil aus dem April dieses Jahres zum Verfassungsschutzgesetz des Landes Bayern Beachtung finden müssen, was die Eingriffsbefugnisse des Verfassungsschutzes betrifft. Da machen sich nun, zumindest nach Presseberichten, die Innenminister der Bundesländer auf den Weg, dort gemeinsam eine Lösung vorzuschlagen. Wir werden abwarten, wie das Ergebnis sein wird.

Insofern haben wir uns nach starkem internen Ringen – das will ich hier auch zum Ausdruck bringen – und auch entgegen den Absprachen, die dort getroffen worden sind, dennoch entschieden, diesen Gesetzentwurf mitzutragen, weil im Grunde dann im Nachgang die Kontrolle des Verfassungsschutzes, die parlamentarische Kontrolle, die institutionalisierte Kontrolle des Verfassungsschutzes ein elementarer Bestandteil rechtsstaatlichen Prinzips ist.

(Beifall Gruppe der FDP)

Insofern, meine Damen und Herren, ist das kein kritikloses Mittragen, es ist ein notwendiges Mittragen, denn die Situation, in der wir aktuell sind, die kann so nicht bleiben. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.

Danke, Frau Präsidentin. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nur kurz noch mal aus der Anhörung zitieren, ich habe ja vorhin schon als Berichterstatterin vorgetragen, dass der Mediator

auch mit angehört worden ist. Es ist jetzt der Eindruck entstanden oder versucht worden zu vermitteln, dass wir im Gesetzentwurf nicht das umgesetzt hätten, was der Mediator empfohlen hat. Der Mediator hat uns aber im Anhörungsverfahren geschrieben, und das lese ich jetzt einfach wortwörtlich vor: „Dem Gesetzentwurf vorausgegangen ist ein Verständigungsverfahren zwischen den sechs Fraktionen und Gruppen im Thüringer Landtag. Dieses Verständigungsverfahren habe ich mit vielen Einzelgesprächen und vier Plenumsrunden als Moderator begleitet. In einem konstruktiven und fruchtbaren Prozess wurden mögliche Lösungen diskutiert, abgewogen und am Ende ein Gesetzentwurf erarbeitet, dessen Grundidee in den jetzt in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf eingeflossen ist“, Punkt.

Also das belegt doch, dass wir jetzt so hier einen Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen, der dem wirklich wesentlich entspricht, was der Moderator glaubt, auch selbst mit Ihnen allen vereinbart zu haben.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung kommen, und wir stimmen zunächst ab über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/6851. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind Frau Dr. Bergner und die CDU-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Jetzt stimmen wir noch ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5569 in der Neufassung in zweiter Beratung unter der Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktion der CDU und Frau Dr. Bergner.

Damit kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimment

(Abg. Montag)

haltungen? Das sind die CDU-Fraktion und Frau Dr. Bergner. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen, und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich schlage vor, wir kommen noch zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6241 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/6613 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Merz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Frau Merz ist natürlich vorbereitet.

Ich habe das nicht mehr erwartet. Dafür geht es ganz schnell. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der vorliegende Entwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes in Drucksache 7/6241 wurde am 23. September 2022 in der 91. Sitzung des Thüringer Landtags durch die Landesregierung eingebracht und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung und 60. Sitzung beraten. Auf eine Anhörung wurde seitens des Ausschusses verzichtet. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzes ohne weitere Änderungen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Damit eröffne ich die Aussprache. Ich habe hier eine Wortmeldung vorliegen: Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP. Er verzichtet. Gibt es sonst weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung verzichtet ebenfalls auf eine Wortmeldung.

Dann können wir abstimmen. Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6241 in zweiter Beratung. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen.

Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Enthaltungen? Nein. Gibt es Gegenstimmen? Auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen jetzt noch zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5.

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Frau Präsidentin, wir haben Termine!)

Nein, wir machen den jetzt noch. Oder gibt es größeren Widerspruch? Er ist auch ohne Aussprache größtenteils.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: TOP 6 können wir auch noch machen!)

TOP 6 können wir auch noch machen. Die CDU legt vor, wer bietet mehr? Nein, wir machen jetzt erst mal TOP 5 und dann frage ich noch mal nach.

Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6472 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/6850 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bergner aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Er ist auch vorbereitet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ja, ich bin vorbereitet, war nur nicht ganz so schnell darauf gefasst.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf …

(Zwischenruf aus dem Hause)

Ja, Sie haben gesehen, ich habe mich beeilt, das ist richtig.

(Vizepräsidentin Henfling)

Der Gesetzentwurf für das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes in der Drucksache 7/6472 wurde am 18. Oktober 2022 von der Landesregierung eingebracht. Der Landtag hat den Gesetzentwurf in seiner 94. Sitzung am 10. November 2022 ohne Aussprache an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Dieser hat in seiner 39. Sitzung am 11. November 2022 ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. Fünf Anzuhörenden wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, welche der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie der Gemeinde- und Städtebund nutzten. Die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wurden in der 40. Sitzung am 8. Dezember 2022 abschließend beraten.

Inhalt des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes ist die Hinzufügung einer Normenverweisung in § 5 Abs. 2 Nummer 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes. Durch diese Einfügung wird die Anwendung der durch § 23 a Bundesmeldegesetz eingeführten Möglichkeit der elektronischen Anmeldung im Thüringer Recht verankert, indem dem Landesrechenzentrum die für die Ausführung notwendige Kompetenz eingeräumt wird. Bürger müssen somit im Falle eines Adresswechsels nicht mehr persönlich auf der Meldebehörde vorstellig werden, sie können ihren Wohnortwechsel mit der Onlinefunktion ihres Personalausweises anzeigen und bekommen den Sticker mit der neuen Adresse für den Personalausweis postalisch übersandt.

Die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/6850 lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen, und das wurde einstimmig beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für die ungeteilte Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Bergner. Jetzt ist die Frage, ob es dazu Redebedarf gibt. Ich habe hier keine Redebeiträge vorliegen. Das sehe ich nicht. Vonseiten der Landesregierung wird auch auf einen Redebeitrag verzichtet – sieht so aus.

Dann können wir darüber abstimmen. Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6472 in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstim

men? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich auch nicht.