Protocol of the Session on December 14, 2022

Ich erlebe Gegenteiliges gerade in den Regionen, wo die Maskenpflicht fehlt – ich habe es selbst erlebt und ich habe es zum Beispiel mit meiner Mutter erlebt. Wir sind in einer Bahn gefahren, wo es eben keine Maskenpflicht gab, sie war sofort an Grippe erkrankt in dem Fall. Insofern vertraue ich nicht ganz so sehr wie Sie auf diese Solidarität, und deswegen wäre mein Appell auch gerade vor dem Hintergrund der Überlastung, die wir gerade haben, dass wir durchaus an dieser Pflicht noch in dieser sozusagen starken Infektionszeit festhalten. Aber ich glaube auch, dass es natürlich ein Auslaufmodell ist. Wir werden nicht über die nächsten Jahre hier eine Maskenpflicht propagieren können. Das ist meine persönliche Meinung und ich bitte Sie alle, auch Verantwortung zu übernehmen und deshalb auch klar als Politiker für die AHA-Re

(Abg. Kemmerich)

geln einzustehen und ganz besonders auch für das Impfen. Da sehe ich uns in Verantwortung, weil ich glaube, da ist sehr viel Schaden angerichtet worden. Wir haben deutlich rückläufige Impfquoten, nicht nur bei den Älteren und nicht im Bereich der Coronaimpfung, sondern im Bereich der Grippeimpfung. Wir sehen diese rückläufigen Impfquoten bei den Jüngeren, bei den Kindern. Viele Eltern sind verunsichert und wollen ihre Kinder jetzt gar nicht mehr impfen lassen. Ich glaube, da ist sehr viel Schaden angerichtet worden. Das ist zum Teil auch durch solche Schaufenster-Aktuellen-Stunden oder -Anträge wie die der AfD verursacht.

(Beifall SPD)

Deshalb sollten wir einfach dabei bleiben, und damit möchte ich jetzt auch schließen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Klisch. Ich schaue mal in Richtung der Gruppe BfTh. Da liegt mir keine Wortmeldung vor. Dann habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Ministerin Werner, das Pult ist Ihres.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte es auch relativ kurz halten, aber natürlich noch einmal ganz deutlich darauf hinweisen, dass jegliche Maßnahmen, die wir treffen, natürlich immer abgewogen werden, auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden, um sie im Bedarfsfall nachzubessern, zu verschärfen oder wo es möglich ist, auch zu lockern. Das haben wir in den letzten Monaten natürlich immer deutlicher tun können, weil die Zahlen auch zurückgegangen sind.

Trotz alledem ist die Infektionslage nicht so, dass man auf alle Maßnahmen verzichten kann, das will ich an dieser Stelle noch mal deutlich sagen. Das Land hat zwei Maßnahmen beschlossen – also kann sie regeln. Das ist einmal das Maskentragen im ÖPNV und das sind die Isolationspflichten. Wir haben auch etwas abgeschwächt. Normalerweise war ja im Bundestag beschlossen wurden, dass FFP2-Masken getragen werden sollen. In Thüringen sind also auch die OP-Masken möglich.

Die restlichen Maßnahmen, zum Beispiel das Maskentragen im Fernverkehr oder die Regeln für die vulnerablen Gruppen, sind Dinge, die auf Bundes

ebene im Bundestag beschlossen wurden. Herr Kemmerich – das müssen Sie sich anhören, eben auch mit Ihrer Partei dort mitbeschlossen wurden.

Wenn wir über die Maßnahmen reden und was geprüft werden muss, dann ist es ganz klar und das sind die Ziele, die an der Stelle im Vordergrund stehen, nämlich dass die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Risikogruppen so gut wie möglich vor Infektionen geschützt werden sollen, dass gleichzeitig die Folge eines schnellen Anstiegs von Infektionen aufzuhalten ist, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird und damit die Möglichkeit zu geben, dass alle Menschen gut und ausreichend medizinisch versorgt werden können.

Herr Kemmerich, wenn Sie immer so von Freiheit und keine Maßnahmen usw. sprechen: Ich bin mir ganz sicher, gäbe es kein Nichtrauchergesetz, würde immer noch in jeder Kneipe und Gaststätte geraucht werden, gäbe es nicht das Verbot, keine Handys im Auto zu benutzen, wenn man selber fährt, dann würden Sie wahrscheinlich auch das Handy benutzen – vielleicht machen Sie es trotzdem, keine Ahnung. Andere Regeln sind auch immer notwendig, um hier diejenigen zu schützen, die den Schutz brauchen, das ist eine solidarische Gesellschaft und das gehört zur Freiheit an der Stelle auch mit dazu. Auch bei der aktuellen Verordnung haben wir natürlich geprüft, welche Maßnahmen noch notwendig und wichtig sind. Hier will ich zum einen sagen, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus unserer Sicht das Beibehalten der Maskenpflicht gebietet und wir uns natürlich auch daran orientiert haben, dass der Bundestag selbst die Maskenpflicht im Fernverkehr bis April 2023 beschlossen hat. Ich verstehe sehr gut, dass es für den Bürger, für die Bürgerin schwierig zu verstehen ist, warum man im Fernverkehr, im ICE eine Maske tragen soll und dann meinetwegen in Bayern oder in Sachsen im ÖPNV nicht mehr. Aber das ist etwas, was man erklären muss und das gehört zur Risikokommunikation – Herr Lauerwald hat sich ja zumindest das Wort gemerkt – auch mit dazu.

Schade, dass Sie sich aber nicht gemerkt haben, dass gerade das Maske-Tragen – das haben einige hier noch mal angesprochen – wirklich eine der Maßnahmen ist, wozu die meisten Studienlagen existieren. Und alle – bis auf ganz wenige – sagen natürlich, dass das Maske-Tragen ein sehr wirksames Mittel ist, um die Ansteckungsgefahren zu minimieren. Insofern denke ich, ist es nicht nur ein sehr wirkungsvolles, auch ein aus meiner Sicht wenig einschränkendes Mittel, um hier tatsächlich die Menschen zu schützen, die an der Stelle auch den Schutz brauchen.

(Abg. Dr. Klisch)

Wir haben uns auch noch mal mit dem Robert Koch-Institut ausgetauscht und uns zu deren Einschätzungen, Empfehlungen jetzt für die Wintersaison Auskunft geben lassen. Da wurde unter anderem vom Robert Koch-Institut noch mal dargestellt, wir haben ein neues weiteres Mittel, um zu sehen, wie sich Infektionslagen entwickeln. Dazu gehört das Abwassermonitoring, wo man so 7 bis 14 Tage eher schon sehen kann, wie sich die Infektionslast entwickeln wird. Und im Abwassermonitoring ist eben festzustellen, dass die Coronavirenlast wieder ansteigt, auch mit der Variante BQ.1.1, die von der Krankheitslast her ähnlich sein wird wie die derzeit herrschende Variante – also Omikron –, aber es zu erhöhten Ansteckungen kommt. Also diese neue Variante ist ansteckender. Insofern ist das noch mal ein wichtiger Hinweis an der Stelle, warum eben diese Maskenpflicht immer noch wichtig und notwendig ist.

Natürlich werden wir mit jeder neuen Verordnung weiter prüfen, wie das Infektionsgeschehen sich entwickelt. Und sollte das Infektionsgeschehen über Weihnachten in das nächste Jahr stagnieren oder sogar rückläufig sein, dann muss man natürlich auch die Maskenpflicht im ÖPNV erneut prüfen und erwägen, diese dann auch aufzuheben.

Insofern kann ich an dieser Stelle noch mal sagen, auch was die Isolationspflichten angeht: Auch das war eine Empfehlung des Robert Koch-Instituts, jetzt bei diesen Maßnahmen davon nicht abzurücken, weil eben diese Ansteckungsgefahr immer noch sehr hoch ist, weil es darum geht, die Risikogruppen zu schützen, das Gesundheitssystem sozusagen am Laufen zu halten. Insofern haben wir uns also mit diesen derzeitigen Empfehlungen und Bewertungen der Situation dazu entschieden, die Maskenpflicht und Isolationspflicht weiter aufrechtzuerhalten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Und damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6837 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall, damit eröffne ich die Aussprache. Es liegen mir keine Wortmeldungen vor. Das bleibt demzufolge dabei und dann stelle ich die Frage, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. Es wird auch keine Ausschussüberweisung beantragt. Und damit ist dann heute dieser Tagesordnungspunkt erst einmal geschlossen. So schnell kann das gehen, meine Damen und Herren.

(Beifall SPD)

Und damit komme ich zum Tagesordnungspunkt 3

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5569 - Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/6851 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Marx aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Kollegin.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Verfassungsschutzgesetz, es geht um die Bestimmungen zur Zusammensetzung und zur Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission. Durch Beschluss des Landtags in seiner 90. Sitzung vom 22. September 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten, am 3. November 2022 sowie in der 40. Sitzung am 8. Dezember 2022. Der Innen- und Kommunalausschuss hatte in seiner 38. Sitzung am 3. November eine schriftliche Anhörung beschlossen. Es wurden im Zuge dieser Anhörung wissenschaftliche Stellungnahmen von drei Rechtswissenschaftlern eingereicht, darunter war auch der Mediator im Verständigungsverfahren

(Ministerin Werner)

zur Wahl der Thüringer Parlamentarischen Kontrollkommission. Weiterhin beriet der Ausschuss auch Zuschriften der Parlamentarischen Kontrollgremien des Bundestags, des Landtags von NordrheinWestfalen und des Landtags von Brandenburg.

In den abgegebenen Stellungnahmen wurden keine Einwände gegen den Wesensgehalt der hier vorgelegten Regelungen formuliert. Es gab nur kleinere Anmerkungen, die wir auch berücksichtigt haben. Laut Gesetzentwurf muss die parlamentarische Opposition im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Der Ausschuss hat dieses Verhältnis der Klarheit halber um die parlamentarischen Gruppen ergänzt. Diese kommen darin auch vor und haben theoretisch auch die Möglichkeit, sich hier im Wahlverfahren zu stellen, sofern wir dieses Gesetz beschließen, um auch in die Parlamentarische Kontrollkommission gewählt werden zu können.

Wichtig war uns, dass ein Sachverständiger auch festgestellt hat, die vorgeschlagene Norm sei fraktionsneutral und somit auch unproblematisch. In mehreren Stellungnahmen wurde auch entsprechend auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Brandenburgischen Verfassungsgerichts verwiesen, die dem Parlament die Möglichkeit lassen, in begründeten Fällen die grundgesetzlich gebotene Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen nicht durch die Berücksichtigung jeder Fraktion und Gruppe umsetzen zu müssen. Wir haben ja eine alte Forderung immer gehabt, dass alle Fraktionen und jetzt auch Gruppen des Landtags in der Kommission vertreten sein sollen. Das beißt sich immer mit dem Bedürfnis, dass Geheimnisträger nicht einen zu großen Umfang zahlenmäßig in der Größe haben sollen.

Wir sind dann also beim Gesetzentwurf, wie er auch schon im Entwurf war: Er beinhaltet nun, dass wir Abschied nehmen von der Zusammensetzung nach dem d'Hondtschen Verfahren, sondern dass jetzt die Parlamentarische Kontrollkommission allerdings immer noch das Verhältnis Opposition – regierungstragende Fraktionen wiedergeben muss, dass die Mitglieder dieser Kommission mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags zu wählen sind, aber eben dann mit dem Vorteil, dass diese Wahl jedem Bewerber/jeder Bewerberin offensteht.

Auf Anregung eines Sachverständigen – das waren diese kleineren Anregungen – wurde eine Übergangsvorschrift in den Änderungsantrag aufgenommen, mit der der Ausschuss klarstellt, dass alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission der 7. Wahlperiode unter neuem Recht zu wählen

sind, die Mitgliedschaft bereits gewählter Mitglieder also endet und somit nicht bloß Ergänzungswahlen stattzufinden haben.

Im Ergebnis schlagen wir Ihnen hier als Ausschuss heute eine Regelung vor, die also kein Thüringer Modell – nicht Neues – ist, sondern ein Rückgriff auf die in Nordrhein-Westfalen bewährte Regelung, die dieses Zwei-Drittel-Wahlverfahren auch schon eingeführt haben. Im Ergebnis kommt noch ergänzend hinzu, dass das Verhältnis Regierung – Opposition abgebildet werden soll.

Der Gesetzentwurf wurde dann im Ausschuss letzte Woche mit folgenden Änderungen angenommen: Der bisherige Wortlaut wird Artikel 1 und erhält die Fassung, dass die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern besteht, die zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags zu wählen sind. Die parlamentarische Opposition – wie ich es schon sagte – muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und parlamentarischen Gruppen des Landtags im Gremium vertreten sein. Mit der gleichen Mehrheit kann der Landtag die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission abberufen. In den § 38 wird der Absatz 5 angefügt, der, wie Sie es ausgedruckt lesen können, dann eben beinhaltet, dass wir, wenn wir das Gesetz verabschieden, dann nach dem neuen Verfahren alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission neu wählen. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Für die CDUFraktion hat sich Abgeordneter Walk zu Wort gemeldet. Ich eröffne damit natürlich die Aussprache.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe es zur ersten Lesung hier im Hohen Hause am 22. September 2022 schon einmal gesagt und an unserer Position hat sich auch weiterhin nichts geändert: Es braucht eine Parlamentarische Kontrollkommission, die arbeitsfähig ist.

Lassen Sie mich noch einmal etwas zur Ausgangslage des vorliegenden Gesetzentwurfs sagen: Mittlerweile schon über zwei Jahre wird im Thüringer Landtag über die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission gestritten. Aus diesem Grund versuchte ein von der Landtagsverwaltung eingesetzter Mediator, in Gruppen- und Einzelgesprä

(Abg. Marx)

chen mit Vertretern der Fraktionen den Streit zu entschärfen. Der Mediator, ein Jurist aus NordrheinWestfalen, sollte in Ruhe und ungestört von der Öffentlichkeit arbeiten können, um den Konflikt um die Besetzung des Geheimdienstgremiums auch lösen zu können.

Arbeitsunfähig ist die Parlamentarische Kontrollkommission zurzeit allerdings nicht. Das habe ich bereits mehrfach erwähnt, auch hier an dieser Stelle. Das Gremium arbeitet mit den Abgeordneten der letzten Legislatur weiter und das entsprechend § 26 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Das ist rechtlich grundsätzlich in Ordnung, solange die neue Parlamentarische Kontrollkommission sozusagen nicht in das Amt eingeführt wurde. Rein theoretisch könnte die alte Parlamentarische Kontrollkommission auch bis Ende der Legislatur, also 2024, arbeiten, aber natürlich wissen wir, das haben wir ja auch im Gutachten festgestellt bekommen, dass diese Parlamentarische Kontrollkommission aus der letzten Legislatur mit fortschreitender Dauer auch immer mehr an Legitimation verliert. Mittlerweile gehört ja auch der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner dem Landtagsgremium an, das den Thüringer Verfassungsschutz kontrollieren soll. Kollege Bergner wurde am 16. Dezember im Landtag mit 57 von 85 abgegebenen Stimmen als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Die AfD ihrerseits hat bereits im letzten Herbst wegen der Nichtberücksichtigung in der Parlamentarischen Kontrollkommission beim Thüringer Verfassungsgericht Klage eingereicht, und dieses Verfahren liegt solange auf Eis, wie das Mediationsverfahren hier im Thüringer Landtag noch nicht abgeschlossen ist. So viel zur bisherigen Historie und Genese der nun vorliegenden Initiative von Rot-Rot-Grün.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Ausgangspunkt der Neuregelung zur Ausgestaltung bzw. Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist laut dem vorliegenden Gesetzentwurf die Tatsache, dass auf Grundlage der bisherigen Regelung noch keine für die 7. Wahlperiode neugebildete Kommission ihre Arbeit aufnehmen konnte. Die vorliegende Neuregelung soll zukünftig die zügige Neukonstituierung erreichen, denn auch für die Parlamentarische Kontrollkommission gilt das Prinzip der möglichst unmittelbaren demokratischen Legitimation, das heißt, die Wahl durch den jeweils gerade amtierenden Landtag.

Das Thüringer Gesetz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Vorbeugung von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, also das Thüringer Verfassungsschutzgesetz, soll deshalb wie folgt geän

dert werden. Neu in der Beschlussfassung, Drucksache 7/6851, in § 25 – Mitgliedschaft – erhält Absatz 1 folgende Fassung: „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen des Landtags im Gremium vertreten sein. Mit der gleichen Mehrheit kann der Landtag Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission abberufen.“ Die bisherige Regelung in § 25 lautet im Absatz 1: „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder (nach d’Hondt) gewählt werden.“

Außerdem neu in dem vorliegenden Entwurf ist, dass in § 38 ein Absatz 5 angefügt werden soll: „Alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission sind auf der Grundlage des durch das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes geänderten Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unverzüglich nach dem Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes zu wählen.“ – das ist die Neuheit – „Soweit Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission bereits vor Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vom 7. Thüringer Landtag gewählt wurden“ – das ist ja hier bei uns der Fall – „verlieren diese ihre Mitgliedschaft mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.“ Das heißt, alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, obwohl sie schon gewählt wurden, werden dann, das ist auch logisch, weil sich die Verfahren geändert haben, weil sich das Quorum geändert hat, neu gewählt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf wurde am 22.09.2022 an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Am 3. November 2022 haben wir im Ausschuss ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen, welches letzten Donnerstag ausgewertet wurde. Die Anhörung hat ergeben, dass es doch auch kritische Wortmeldungen gab. Insgesamt war ich – ehrlich gesagt – enttäuscht, dass von den über 20 Anzuhörenden nur zwei oder drei geantwortet haben. Insofern hätte man auch überlegen können, ob wir eine mündliche Anhörung durchführen. Möglicherweise mit noch mal Nachfragen, die wir stellen können. Ich hätte mir auch vorstellen können, den Mediator noch mal im Ausschuss hören zu wollen, wir haben uns jetzt anders entschieden, weil wir eine Entscheidung brauchen. Ich will aber noch mal aus der Zuschrift von Dr. Christoph

Gusy von der Universität Bielefeld zitieren. Er sagt in seiner Zuschrift: „Ob dabei die Besonderheiten der politischen Zusammensetzung des Landtags, nämlich im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Fraktionen im Plenum, eine Rolle spielen, ist keine verfassungsrechtliche Frage. Insbesondere mögliche Schwierigkeiten bei der Findung der für die Wahl nun vorgesehenen Zwei-Drittel-Mehrheit können der Wahl der Parlamentarischen Kontrollkommission entgegenstehen. Und da die Abgeordneten bei ihrer Wahlentscheidung frei sind, kann auch nicht gewährleistet werden, dass alle Fraktionen entsprechend ihrer Stärke“ – so, wie das der Gesetzentwurf ja vorsieht – „wirklich in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sind.“