Protocol of the Session on November 11, 2022

4. Sofern die Frage 3 mit Ja beantwortet wird: Welcher Kostenanteil in Summe und Prozent entsteht für den Aufbau bzw. für die Ertüchtigung eines solchen landeseigenen zentralen Registers zur Speicherung von Lichtbilddaten gegenüber dem Thüringer Anteil an den Gesamtkosten für das im Registermodernisierungsgesetz geregelte Gesamtvorhaben Registermodernisierung?

Danke.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 6 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Passgesetz sowie des § 34 Satz 1 Nr. 3 Buch

stabe b Personalausweisgesetz wurde durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat – kurz BMI – noch nicht erstellt. Die Technische Richtlinie BSI TR-03170 regelt künftig die digitale Übermittlung der biometrischen Lichtbilder von Dienstleistern, zum Beispiel Fotografinnen und Fotografen, an Pass- und Personalausweis- oder Ausländerbehörden über einen sicheren Clouddienst und definiert Anforderungen für die Zertifizierung von Diensten für dieses spezielle Verfahren. Allen zuständigen Behörden wird hierbei der Abruf der Lichtbilder von so zertifizierten Dienstanbietern ermöglicht. Die Richtlinie steht derzeit erst in einer Entwurfsfassung zur Verfügung. Dieser Entwurf ist auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik abrufbar.

Zu Frage 2: Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Pass- und Ausweiswesen nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 3 Grundgesetz. Der Bundesgesetzgeber hat sich im Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen dafür entschieden, dass die bisherige Wahlmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger bestehen bleibt, ob sie das Lichtbild vor Ort in der Passbehörde oder durch einen Dienstleister der Privatwirtschaft erstellen lassen wollen. Damit wird ohne Einbußen bei der Sicherheit und unter größtmöglicher Bürgerfreundlichkeit die Einbindung privater Anbieter ermöglicht.

Zu Frage 3: Derzeit macht die Landesregierung von der Ermächtigung in § 27 a Passgesetz und § 34 a Personalausweisgesetz zur Schaffung zentraler Personalausweisregisterdatenbestände zur Speicherung des Lichtbildes und der Unterschrift für die Durchführung des automatisierten Lichtbildabrufs keinen Gebrauch und beabsichtigt dies derzeit auch nicht.

Die Antwort zu Frage 4: Da die Frage 3 verneint wurde, bitte ich um Verständnis, dass die Beantwortung hier entfällt.

Vielen Dank.

Ich sehe, es gibt keine Nachfragen. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kalich in der Drucksache 7/6607. Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke, Herr Präsident.

Lieferengpässe in Thüringer Betrieben

Die Lieferengpässe und Verteuerungen der Rohstoffe sind in allen Bereichen spürbar. Die Materi

alknappheit wie zum Beispiel von Stahl, Bauholz und Düngemitteln belastet die handwerklichen und landwirtschaftlichen Betriebe sowie Gewerbe- und Industriebetriebe in Thüringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über Engpässe bei Rohstoffen oder Halbzeug für die handwerklichen und landwirtschaftlichen Betriebe sowie Gewerbe- und Industriebetriebe in Thüringen vor?

2. Schätzt die Landesregierung die Engpässe als logistisches Problem ein oder eher als Problem des Herstellungsverfahrens durch Veränderungen der Lieferbeziehungen – bitte begründen –?

3. Liegen der Landesregierung aktuelle Kenntnisse darüber vor, welche handwerklichen und landwirtschaftlichen Betriebe sowie Gewerbe- und Industriebetriebe in Thüringen durch die Lieferengpässe bereits akute Probleme haben?

4. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um den Lieferengpässen entgegenzuwirken?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Feller.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich antworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bereits vor dem russischen Angriff auf die Ukraine und den nachfolgenden Sanktionen hat die Coronapandemie zu weltweiten Störungen in den Lieferketten geführt. Schon Anfang 2022 verzeichneten neun von zehn Unternehmen Lieferschwierigkeiten. Laut einer Umfrage der Industrieund Handelskammer Erfurt waren dabei die Versorgungsprobleme im Bau- und im verarbeitenden Gewerbe am gravierendsten. Seit Kriegsbeginn hat sich die Lage weiter verschärft. In einer Umfrage des ifo Instituts vom Juni 2022 gaben 90 Prozent der Unternehmen im Maschinenbau und der Automobilbranche an, dass sie nicht alle Materialien und Vorprodukte bekämen. Obgleich es für die Thüringer Unternehmen keine Informationen im Rahmen der amtlichen Statistik gibt, lassen die Eindrücke aus vielen Gesprächsrunden und Foren keinen Zweifel, dass sich die Betroffenheit der Thüringer Wirtschaft nicht grundlegend von der gesamtdeutschen Situation unterscheidet. Erwähnen möchte ich aber auch, dass die Energieumfrage der IHK Er

(Staatssekretär Götze)

furt vom September 2022 zu dem Schluss gekommen ist, dass das Lieferkettenproblem derzeit von den Problemen im Energiebereich noch überlagert wird.

Zu Frage 2: Die derzeitigen Krisen haben die logistischen Schwierigkeiten – und daraus folgen die Herausforderungen für die Thüringer Unternehmen – zweifelsohne noch verschärft. Hervorzuheben ist auch, dass im Logistikbereich Fernverkehr der Fachkräftemangel besonders relevant ist. Wie sensibel die weltweiten Lieferketten auf externe Störungen reagieren, hat uns Ende 2021 die Schiffshavarie im Suezkanal vor Augen geführt. Ihnen dürfte aber auch der Einfluss der No-COVID-Strategie der chinesischen Regierung bekannt sein, die unter anderem immer wieder zu wochenlangen Stilllegungen von Häfen, Fabriken und anderen Einrichtungen und somit zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung von Waren führt. Mittelfristig werden sich Transformationsprozesse, wie sie zum Beispiel in der Automobilindustrie zu beobachten sind, zunehmend stärker auf die Handelsbeziehungen der Thüringer Unternehmen auswirken.

Zu Frage 3: Über die Betroffenheit einzelner Thüringer Unternehmen liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Zu Frage 4: Die Coronapandemie hat bei vielen Unternehmen zu einer Überprüfung der Krisenfestigkeit der eigenen Lieferketten geführt. So rechnet die Branchenvereinigung automotive thüringen damit, dass die Lieferengpässe zu einer verstärkten Regionalisierung der Lieferketten führen könnten. Allerdings können internationale Lieferketten nur bedingt durch regionale Produkte kompensiert werden. Daher erachtet es die Landesregierung als zielführend, bei der Unterstützung der Thüringer Unternehmen im Ausland die Bezugsseite stärker in den Fokus zu rücken. Gemeinsam mit den beteiligten Partnern wie Kammern und Verbänden soll daher bei der Entwicklung der neuen Außenwirtschaftsstrategie des Wirtschaftsministeriums neben der Exportförderung die Stärkung von Lieferketten als ein eigenständiges Ziel aufgenommen werden.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kalich.

Danke schön erst mal für die Beantwortung der Frage. Sie bezeichneten gerade die Lieferketten als absolutes Problem auch von den Logistikunter

nehmen an sich. Liegen irgendwelche belastbaren Zahlen vor, wie viele Fahrer im Fernverkehr dort beziffert werden können, die hier auf dem Thüringer Markt und in den Unternehmen dort keine ausreichende Anzahl von Fahrern finden?

Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Ich würde schauen, ob es dazu Statistiken gibt und das im Nachgang dann schriftlich beantworten.

Es gibt eine zweite Nachfrage.

Eine zweite Nachfrage habe ich noch. Bauholz – gibt es dort eventuell eine Entspannung aufgrund dessen, dass die Preise im Bereich des Aufkaufens von Holz jetzt massiv gefallen sind?

Auch das muss ich Ihnen im Nachgang schriftlich beantworten.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, und zwar rufe ich Frau Abgeordnete Henfling mit der Drucksache 7/6608 auf.

Vielen Dank.

Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Immobilien des Freistaats Thüringen

Der Thüringer Landtag hat im Jahr 2016 einen Beschluss gefasst – Drucksache 6/2637 –, bis zum Jahr 2021 alle geeigneten Dächer auf landeseigenen Immobilien und auf Landesliegenschaften mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Aus den Antworten auf mehrere Kleine Anfragen geht hervor, dass dabei bisher kaum Fortschritte erzielt wurden.

Die Beschleunigung des Ausbaus im Hinblick auf das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung 2030 ist zwingend notwendig. Dabei sollten zur schnelleren Umsetzung unter anderem auch externe Akteurinnen und Akteure besser einbezogen werden können.

(Staatssekretär Feller)

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen wurden bisher externe Akteurinnen und Akteure wie beispielsweise Bürgerenergiegesellschaften über welche Beteiligungsmodelle in die Realisierung von Photovoltaikanlagen einbezogen?

2. Welche rechtlichen Hemmnisse für die Beteiligung externer Akteurinnen und Akteure leiten sich aus den Vorgaben zum Eigenverbrauch aus dem Landtagsbeschluss in der Drucksache 6/2637 ab?

3. Welche Vorschriften wären zu ändern bzw. welche Ausnahmetatbestände müssten geschaffen werden, um diese rechtlichen Hemmnisse zu beseitigen?

4. Welche Möglichkeiten ergeben sich aus den Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023, Bürgerenergiegesellschaften zukünftig besser am Photovoltaikausbau auf Landesliegenschaften zu beteiligen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu 1.: Seit 2016 wurde eine Bürgerenergiegenossenschaft in die Realisierung von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Immobilien einbezogen. Es handelt sich um die Verpachtung von zwei Dächern in der Liegenschaft Kranichfelder Straße 1 in Erfurt. Der seit 2014 mit einer Energiegenossenschaft in dieser Liegenschaft bestehende Pachtvertrag wurde 2019 um die genannten zwei Dächer erweitert.