Protocol of the Session on November 11, 2022

Zur Erhöhung der Akzeptanz des polizeilichen Handelns ist bei Stress- und Paniksituationen auf Beruhigung und Deeskalation zu setzen, so der Text.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gut, dass die Decke noch hält!)

Dieser Einsatzbefehl sagt aber auch, dass Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Entschlossenheit zu verhindern bzw. frühzeitig zu unterbinden sind. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind dabei konsequent und beweiserheblich niederschwellig zu verfolgen. Beide Vorgaben stehen nicht im Widerspruch. Im Zuge der Einsatzbewältigung werden die jeweiligen Personen von den zuständigen Versammlungsbehörden bzw. der Polizei angesprochen. Die Durchsagen erklären dabei zunächst die generell versammlungsfreundliche Einschätzung der Menge als Versammlung. Einhergehend wurde auf wichtige Gesetze und Verordnungen hingewiesen, wie gesagt Abstandsgebot usw. Außerdem wurden Auflagen erlassen und bekannt gegeben. Werden jedoch Gesetze nicht beachtet und Auflagen nicht befolgt, erfolgen im Weiteren Ansprachen und die Ankündigung von Grundrechtseingriffen, zum Beispiel zur Identitätsfeststellung.

Herr Minister, möchten Sie eine Zwischenfrage gestatten?

Nein. – Bis zum Beginn der Eingriffsmaßnahmen hat jede Person die Möglichkeit, ihr rechtsfehlerhaftes Tun einzustellen.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Es sei denn, man ist eingekesselt!)

Diese Vorgehensweise entspricht einem abgestimmten Stufenkonzept der Landespolizeidirektion, das eigens aus Deeskalationsgründen und zur versammlungsfreundlichen Gestaltung erstellt wurde. Unbenommen dessen ist es in der Vergangenheit auch vorgekommen, dass die Polizeikräfte unmittel

baren Zwang anwenden mussten. Das war immer dann erforderlich, wenn die gerade dargestellten Kommunikationsversuche unberücksichtigt und folgenlos geblieben sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gefahrenabwehrender Zwang ist eine sogenannte Sekundärmaßnahme und dient zur Durchsetzung einer Hauptmaßnahme bzw. zur Abwehr von Angriffen auf die Einsatzkräfte. Diese Zwangsmaßnahme ist immer reaktiv. Insofern muss klar herausgestellt werden, dass zuvor entweder ein verbotswidriges Verhalten von anderen vorlag oder gar ein Angriff auf die Einsatzkräfte stattfindet. Dass es zu solchen Angriffen zahlreich gekommen ist, aus der Menge heraus, auf Polizistinnen und Polizisten, lässt sich allein schon an der Statistik der Verletzungen ablesen. Das beginnt bei Beleidigung, beim Bespucktwerden, aber auch bei gravierenden Verletzungen bis hin zu Frakturen.

(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Sie sind dafür verantwortlich! Sie als Innenminister!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr stolz auf die Thüringer Polizei, wie sie die Situation gehandhabt hat.

(Beifall SPD)

Das war eine schwierige Situation, wie eben auch schon ausgeführt wurde, immer auch eine Gratwanderung. Aber sie hat das gut gelöst. Ich bin, wie gesagt, sehr zufrieden mit der Arbeit der Thüringer Polizei und möchte an dieser Stelle noch mal allen eingesetzten Polizistinnen und Polizisten meinen Dank aussprechen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Herr Mühlmann möchte seine 8 Sekunden noch mal zu einem kurzen Beitrag nutzen.

Da es wieder geleugnet wurde: 71. Plenarsitzung, 02.02.2022, TOP 25 c), Aktuelle Stunde zu den Spaziergängen. Es gab nur einen Beitrag von Ihnen und gleich am Anfang sagen Sie das.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Die Zeit ist um!)

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Das war das Klügste, was Sie je gesagt haben!)

(Minister Maier)

Weitere Redemeldungen sehe ich nicht mehr. Ich frage jetzt mal in die Runde. Aber noch mal vom Versammlungsrecht kurz zurück in das Geschäftsordnungsrecht dieses Hauses. Herr Mühlmann, ich hatte Ihnen vorhin einen Ordnungsruf erteilt und ich bin darauf hingewiesen worden, das ist schon der zweite am heutigen Tag. Heute Morgen waren Sie bei Herrn Bergner auch schon mal dran. Damit weise ich Sie nach § 37 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung darauf hin, dass, wenn Sie in dieser Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen werden sollten, ich Sie dann von der weiteren Sitzung ausschließen könnte – nur dass Sie das wissen.

Jetzt haben wir schon fast 12.45 Uhr und die Mittagspause beginnt normalerweise erst um 13.00 Uhr. Aber weil wir beim nächsten Tagesordnungspunkt eine einfache Redezeit hätten, frage ich mal ins Rund, ob Einverständnis besteht, dass wir jetzt schon in die Mittagspause – ach so, wir müssen ja noch abstimmen. Das hatte ich ganz vergessen. Ja, dann stimmen wir doch mal ab – Entschuldigung – über den Antrag der AfD.

War Ausschussüberweisung beantragt? Nein.

(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich habe Innenausschuss gesagt!)

Doch, Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer diesen Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die AfD-Fraktion und die Gruppe der Bürger für Thüringen. Wer möchte das nicht? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, von der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Damit ist diese Überweisung abgelehnt.

Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag in der Sache folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion, Abgeordneter Gröning von der Gruppe Bürger für Thüringen und Abgeordneter Schütze. Wer möchte gegen diesen Antrag stimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist Frau Dr. Bergner von der Gruppe Bürger für Thüringen. Damit ist der Antrag auch in der Sache abgelehnt.

Damit ist auch der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Ich entschuldige mich für die vergessene Abstimmung.

Noch mal mein Vorschlag, dass wir bereits jetzt in die Mittagspause eintreten, weil der nächste Tagesordnungspunkt voraussichtlich in einfacher Redezeit abzuarbeiten wäre. Dann würden wir jetzt

die Mittagspause beginnen und die endet um 13.15 Uhr. Dann haben wir noch mal einen wiederholten Wahlgang und danach noch mal eine lange Fragestunde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort in der Abarbeitung der Tagesordnung.

Ich rufe erneut auf den Tagesordnungspunkt 13

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6628 -

Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat Herrn Abgeordneten Jens Cotta für eine erste Wahlwiederholung vorgeschlagen.

Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können auf diesem Stimmzettel einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält der Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten.

Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind eingesetzt: Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Denny Möller.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; KönigPreuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das ist wohl der Fall. Also stelle ich fest, dass dies so ist. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordnungspunkt 20 auf

Fragestunde

Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung aus der Mitte des Landtags gestellt werden.

Erster Fragesteller ist Abgeordneter Kemmerich mit der Drucksache 7/6605. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Stand der Umsetzung der neuen Personalausweisund Passvorgaben auf die Thüringer Registerlandschaft und die Wirtschaft

Am 11. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Hierin wurde festgelegt, dass ab dem Jahr 2025 Lichtbilder ausschließlich digital erstellt und mittels eines sicheren Verfahrens an ein Pass- bzw. Personalausweisregister übermittelt werden sollen. Die Herstellung von digitalen Lichtbildern und deren sichere Übermittlung an zentrale Registerdatenbestände kann neben den Pass- und Personalausweisbehörden auch durch einen Dienstleister erfolgen. Das Bundesmi

nisterium des Innern, für Bau und Heimat ist in § 6 a Passgesetz ermächtigt, hierfür konkrete Regelungen für eine Registrierung und Zertifizierung von Dienstleistern per Verordnung zu erlassen. In § 27 a Passgesetz und § 34 a Personalausweisgesetz werden den Ländern Regelungsbefugnisse für den Aufbau von zentralen Registerdatenbeständen eingeräumt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Informationen, aus denen die Anforderungen an eine Registrierung und Zertifizierung von Dienstleistern gemäß § 6 a Abs. 3 Passgesetz und § 34 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b Personalausweisgesetz hervorgehen, liegen der Landesregierung vor?

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Möglichkeit, die Befugnis zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben – hier das Anfertigen digitaler Lichtbilder und deren sichere Übermittlung an zentrale Registerdatenbestände – ausschließlich auf juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen zu übertragen, um Bürokratiekosten bei den kommunalen Pass- und Personalausweisbehörden nachhaltig zu entlasten?

3. Macht die Thüringer Landesregierung von § 27 a Passgesetz und § 34 a Passausweisgesetz Gebrauch und betreibt sie eigene Register zur Speicherung des Lichtbilds bzw. beabsichtigt sie, solche Register zu betreiben?

4. Sofern die Frage 3 mit Ja beantwortet wird: Welcher Kostenanteil in Summe und Prozent entsteht für den Aufbau bzw. für die Ertüchtigung eines solchen landeseigenen zentralen Registers zur Speicherung von Lichtbilddaten gegenüber dem Thüringer Anteil an den Gesamtkosten für das im Registermodernisierungsgesetz geregelte Gesamtvorhaben Registermodernisierung?