Protocol of the Session on November 11, 2022

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

als auch Frau Marx hat es gesagt als auch, ich glaube noch der eine oder der andere auch, dass eine Verordnung natürlich eine ganz andere Rechtsqualität hat. Und die sogenannte Wesentlichkeitstheorie – kommt auch aus der Verfassung – sagt, dass derart schwere Eingriffe wie beispielsweise ein Berufsverbot letzten Endes natürlich auch im Gesetz bereits verankert werden müssen. Das heißt, wirksam verankern konnten Sie das Ganze in der Prüfungsordnung gar nicht.

Dann kommen wir zur zweiten Falschaussage, die auch heute geäußert worden ist: Der Verfassungsgerichtshof hat sich mitnichten mit dieser Regelung einverstanden erklärt. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Fall lediglich Zulässigkeitsfragen erörtert, er hat sich aber inhaltlich überhaupt nicht mit diesem Punkt beschäftigt.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe nicht gesagt, dass er sich mit dem Gesetz beschäftigt hat, sondern dass er grundsätzlich für wichtige Regelungen im Gesetz plädiert!)

Das, was Sie hier machen, ist und bleibt ein Versuch, Menschen sozial auszugrenzen, indem sie einen Beruf nicht ergreifen dürfen, indem sie nicht Rechtsanwalt werden dürfen. Wir wissen natürlich, warum: weil Sie natürlich auch bei der Rechtsanwaltschaft nicht wollen, dass es Leute gibt, die beispielsweise Aufgaben oder Mandate übernehmen von Parteien wie unserer beispielsweise oder von Leuten, die eine andere Gesinnung haben als Ihre. Es geht Ihnen um die tiefenwirksame Ausschaltung von Opposition in diesem Staat, und dazu nutzen Sie das Mittel des Berufsverbots.

(Beifall AfD)

Und Sie – gerade Sie, Frau Rothe-Beinlich – treten damit die Ideale von Bündnis 90/Die Grünen aus den 90er-Jahren mit Füßen. Bärbel Bohley würde sich im Grabe umdrehen, wenn Sie wüsste, dass Sie heute für ein Berufsverbot stimmen. Sie sollten sich schämen und Sie übrigens auch, Herr Ramelow. Denn Herr Ramelow ist ja einer von denen gewesen, die neulich erst – im Mai war es, glaube ich – gejammert haben, wie schlimm die Praxis in den 70er-Jahren mit den Berufsverboten war. Heu

(Abg. Rothe-Beinlich)

te stimmt er wahrscheinlich zu. Es ist eine Schande, was Sie hier machen.

(Beifall AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Für das Ministerium hat sich Minister Adams zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Justizministerium ist glücklich und bedankt sich beim Thüringer Landtag dafür,

(Beifall DIE LINKE)

denn dieses Gesetz, dass Sie gerade debattiert haben, das Juristenausbildungsgesetz, wird nach dieser Debatte eine Fassung finden, die allen Zielen gerecht wird, die die Landesregierung mit der Einbringung dieses Gesetzes in den Thüringer Landtag im Februar dieses Jahres verbunden hat.

Sie ermöglichen damit, die Ausbildung zur Juristin/zum Juristen auch in Teilzeit zu absolvieren. Wir ermöglichen damit, Beruf, Ausbildung und Familie besser verbinden zu können. Darüber hinaus – auch das ist schon gesagt worden – gehen wir mit der Zeit, die elektronischen Aufsichtsarbeiten, die sogenannten E-Klausuren, werden ermöglicht und rechtssicher geregelt.

Und dann – soeben angesprochen – werden wir Rechtssicherheit bei den Fragen der Zulassung oder der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst schaffen, weil die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nichts im Staatsdienst zu suchen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig ist, kann nicht Richterin werden, kann nicht Staatsanwalt werden und kann auch nicht Anwalt werden, zumindest in Thüringen, und das normieren wir so.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Wer bewertet das?)

Welche Gesinnung eine Anwältin hat, ein Mensch, der Recht spricht, oder ein Mensch, der in der Staatsanwaltschaft als Staatsanwältin oder Staatsanwalt arbeitet, welche Gesinnung diese Menschen

haben, interessiert den Freistaat Thüringen überhaupt nicht. Die Gesinnung ist uns völlig egal und wer etwas anderes behauptet, lügt.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Lügen Sie doch nicht rum!)

Die Gesinnung ist egal,

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie lügen!)

nur eines ist klar: Sie dürfen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv sein.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist doch der Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ein ganz wichtiger Punkt in diesem Gesetz wird die Wiedereinführung der Wahlmöglichkeit, als Beamtin den Vorbereitungsdienst zu absolvieren oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

Das alles macht die Juristinnenausbildung hier in Thüringen attraktiver, macht sie rechtssicherer und damit haben wir einen ganz großen Gewinn für den Nachwuchs in unserer Justiz. Ganz herzlichen Dank allen hier im Landtag, die dem zustimmen werden, allen Referenten, die daran sehr intensiv gearbeitet haben. Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch dem Justizprüfungsamt – viel zu selten erwähnt, viel zu wenig beachtet – in meinem Ministerium ganz herzlich dafür zu danken. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Jetzt wurde namentliche Abstimmung beantragt, aber nicht gesagt, wozu namentliche Abstimmung beantragt wurde. Sagen Sie mir das noch? Es gibt eine Beschlussempfehlung und es gibt die Abstimmung zum Gesetz.

(Zuruf Abg. Möller, AfD: Zum Gesetzentwurf!)

Zum Gesetz? Die Beschlussempfehlung ist auch zum Gesetzentwurf. Sie wollen also die namentliche Abstimmung zum Gesetz, nicht zur Beschlussempfehlung. Richtig?

(Zuruf Abg. Möller, AfD: Zum Gesetzentwurf, habe ich doch gesagt! Sie haben mein Wol- len richtig ausgelegt!)

Gut, dann würden wir jetzt zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/6638 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das

(Abg. Möller)

Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, das ist die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfDFraktion. Gibt es Enthaltungen? Das ist die Gruppe BfTh. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Dann würden wir jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/4753 in zweiter Beratung namentlich abstimmen. Ich würde die Schriftführer bitten, die Namenszettel einzusammeln. Gleichzeitig würde ich ganz kurz die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen nach vorn bitten.

Hatten jetzt alle die Möglichkeit, ihre Stimmzettel einzuwerfen? Noch jemand offen? Das sehe ich nicht. Dann würde ich die Abstimmung schließen und bitte um die Auszählung der Stimmkarten.

Laufen Sie nicht weg. Wir müssen erstens noch die Schlussabstimmung machen und zweitens rufen wir noch den Tagesordnungspunkt 28 ohne Aussprache auf.

Damit haben wir ein Ergebnis. Es wurden 69 Stimmen abgegeben, davon 54 Jastimmen, 13 Neinstimmen und 2 Enthaltungen (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 2). Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen noch zur Schlussabstimmung zum Gesetz. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das ist die Gruppe der BfTh. Damit ist auch in der Schlussabstimmung das Gesetz angenommen.

In Absprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen kommen wir jetzt noch zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 28

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5766 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/6611 -

Der Berichterstatter, Abgeordneter Kellner, erhält das Wort zur Berichterstattung. Es ist aber Abgeordneter Walk.

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Präsidentin, zunächst einmal freue ich mich, dass ich auch mal in diesem Plenum Bericht erstatten darf.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war ich dem Kollegen Bilay noch schuldig.

Durch Beschluss des Landtags in seiner 86. Sitzung vom 14. Juli 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 15. Juli 2022 sowie in seiner 38. Sitzung am 3. November 2022 beraten. Den von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und den Einwohnern der Gemeinden sowie den kommunalen Spitzenverbänden hat der Innenund Kommunalausschuss Gelegenheit gegeben, im Rahmen ihrer schriftlichen Anhörung vom 22. August 2022 bis zum 23. September 2022 zum Gesetzentwurf Stellung zu beziehen. Am 3. November 2022 traf der Innen- und Kommunalausschuss mehrheitlich die Beschlussempfehlung mit der Drucksache 7/6611 einschließlich der von der CDU und den rot-rot-grünen Fraktionen eingereichten Änderungen entsprechend der Ihnen vorliegenden Vorlage 7/4422. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Walk. Damit eröffne ich die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP, bitte schön.