Protocol of the Session on November 11, 2022

gen aus, und das ganz bewusst. Deswegen lehnen wir ihn ab.

Im Rahmen der zwei schriftlichen Anhörungen im Ausschuss gab es von mehreren Anzuhörenden Kritik und Verbesserungsvorschläge sowie Hinweise auf die fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Landesregierung riskiert sogar Verfahrensfehler. Dazu zitiere ich aus der Stellungnahme eines Anzuhörenden einer Anwaltskanzlei: „Wir möchten darauf hinweisen, dass es in der Praxis bei der digitalen Auslegung von Regionalplänen, Bauleitplänen oder auch immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs[plänen] mit Öffentlichkeitsbeteiligung […] vorgekommen ist, dass der Zugriff auf die betreffenden Internetseiten aus rein technischen Gründen nicht während des gesamten Auslegungszeitraumes gewährleistet war oder die digitale Auslegung […] erst Tage später erfolgt ist. Wenn im Landesplanungsgesetz die digitale Auslegung […] als zwingende, gesetzlich vorgesehene Beteiligungsform […] aufgenommen wird, können derartige technische Mängel und Unterbrechungen der digitalen Auslegung einen Verfahrensfehler begründen, der zur Unwirksamkeit eines Planes führen kann.“

(Beifall AfD)

Die Planungsgemeinschaft Südwestthüringen sagt dazu: „Die Entscheidung, ob und inwieweit die Notwendigkeit besteht, die gegenwärtig geltende Rechtsprechung zu verändern, obliegt der zuständigen Gerichtsbarkeit im Zuge entsprechender Antrags- bzw. Klageverfahren. […] Es bestehen Zweifel, ob das Ausmaß der Öffentlichkeitsbeteiligung mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Vorgaben […] ausreichend ist. Aus den Erfahrungen der durchgeführten Beteiligungsverfahren ist festzustellen, dass darüber hinaus [zum Beispiel] folgende weitere Informationsquellen durch die Öffentlichkeit genutzt wurden: Amtsblätter der in der [Regionalgemeinschaft] zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften“ usw.

Der Thüringer Landesverband Energiepolitik mit Vernunft e. V. äußert sich wie folgt: „Indem der grundsätzliche Fokus auf die Bekanntmachung im Internet gelegt wird, soll ein zeitgemäßer Informationszugang geschaffen werden. Diese Zielsetzung erscheint auf den ersten Blick einleuchtend; bei genauer Betrachtung sollte aber unter den gegenwärtigen Umständen keinesfalls nur ein exklusiver Internetzugang beim Verwaltungs- und Planungsprozess erfolgen. Einmal ist die Internet-Affinität bei der Bevölkerung noch nicht sehr stark (absolut) ausgeprägt und die Infrastruktur des Internets ist im ländlichen Raum noch nicht hinreichend ausgebaut. Andererseits muss festgestellt werden, dass

überwiegend die älteren Bürgerinnen und Bürger sich bewusst aktiv mit den Planungsdokumenten [als Amtsblättern] auseinandersetzen.“

Und nun aus der Stellungnahme des Thüringer Bauernverbandes: „Die Änderungen betreffen vor allem die Bekanntmachung der Planungsunterlagen im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung, die nun über das Internet erfolgen soll. Hierdurch werden natürliche Ressourcen geschont und die Unterlagen sind schneller zugänglich, da keine räumliche Distanz zu überwinden ist. Trotz allem geben wir zu bedenken, dass gerade im ländlichen Raum weiterhin enormer Nachholbedarf im Hinblick auf die Internetverfügbarkeit besteht.“

Trotz dieser Stellungnahmen und weiterer kritischer Bemerkungen soll hier ein Gesetz durchgepeitscht werden, das augenscheinlich die demokratische Teilhabe einschränkt und das den Bürgerinitiativen ihren Einsatz gegen die Windkraftindustrie erschwert. Die Wichtigkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Gesetzentwurf der Landesregierung ignoriert, um die Windkraftindustrie voranzutreiben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Politik gegen den ländlichen Raum und Bürgerinteressen, er ist gegen Aufklärung gerichtet.

(Beifall AfD)

Um dies zu verhindern, haben wir im Ausschuss einen Vorschlag zur Beschlussempfehlung eingereicht, der mehrheitlich abgelehnt wurde. Der Gesetzentwurf hebelt die Information interessierter Bürger aus – wissentlich. Es wird für die Bürgerinitiativen, die den Werdegang des Vorhabens verfolgen, abermals sehr aufschlussreich sein, wer diesem Entwurf zustimmt, wer sich enthält und wer den Stand hat, dagegen zu stimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Jetzt erhält Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die heute hier in zweiter Lesung behandelte Änderung des Landesplanungsgesetzes begrüßen wir als Liberale grundsätzlich. Planungsbeschleunigung und eine vereinfachte Bürgerbeteiligung durch die Möglichkeiten der digitalen Welt schaffen neue Spielräume, um Vorhaben schneller und im Idealfall mit breiterer Unterstützung umsetzen zu können. Auch im ländlichen Raum ist es durchaus eine Chance, leichter

(Abg. Hoffmann)

an die Unterlagen zu kommen als mit nicht immer guten – und vor allen Dingen langen – Straßenverbindungen im ÖPNV. Allerdings ist Digitalisierung nicht immer nur Heilsbringer, wie auch gestern Kollege Montag ganz in meinem Sinne zum Tagesordnungspunkt „Zukunft der Feuerwehren“ vorgetragen hat. Leider lässt – und das werde ich nicht müde zu wiederholen, und der Vorwurf ist ja nicht falsch – die Abdeckung mit einer guten digitalen Infrastruktur in einigen Regionen unseres Freistaats immer noch zu wünschen übrig.

Bei allen Entwicklungen und Vorhaben muss man auch immer einen Blick auf die ältere Generation haben. Aus meiner Erfahrung seinerzeit als Bürgermeister kann ich berichten, dass teilweise schon das Lesen eines Busfahrplans für Überforderung bei manchen Bürgern sorgte. Die kamen dann ins Rathaus, um sich erklären zu lassen, wann der Bus fährt. Auch diese Leute müssen wir selbstverständlich mitnehmen, daran müssen wir denken. Am Beispiel von Auslegungsverfahren kann man in der analogen Variante als Verwaltung auch erklärend zur Seite stehen, was in der digitalen Welt natürlich nicht möglich ist.

Auch möchte ich noch auf die Stellungnahme des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingehen, zu finden in der Vorlage 7/4138, in der auf die Notwendigkeit der Barrierefreiheit hingewiesen wird. Da müssen wir schon ganz klar sagen: Mediendateien und Websites müssen auch für nicht besonders technikaffine Menschen benutzbar sein. Hier ist im Zweifel immer noch die Einsicht auf Papier auf lange Sicht als Alternative vorzuhalten. Für mobilitätseingeschränkte Personen allerdings bietet die Digitalisierung zweifelsohne Vorteile und das – ich sagte es bereits – durchaus auch im ländlichen Raum.

Insofern sind wir der Auffassung: Man muss es probieren. Man muss sich anschauen, wie es funktioniert, gegebenenfalls evaluieren, aber wer keine neuen Schritte wagt, kann auch nicht vorwärtskommen. Wir von der FDP stimmen dem Gesetz deshalb natürlich zu und hoffen, dass die zuständigen Instanzen die Anmerkungen aus der Anhörung bei der Umsetzung wohlwollend mit aufnehmen und im Auge behalten, damit das Ganze auch gut funktionieren kann. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Kalich für die Fraktion Die Linke das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als Erstes bin ich froh, dass wir durch relativ zügige Beratung heute diesen Tagesordnungspunkt noch aufrufen können und dieses Gesetz nach langer, sehr sachlicher und umfangreicher Beratung im Ausschuss heute in der zweiten Lesung auch hoffentlich verabschieden.

Nach dem Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans in Thüringen 2025 – also vor mehr als acht Jahren – besteht das Bedürfnis nach einer sogenannten Teilfortschreibung, also Überarbeitung des Programms. So drängen Gemeindeneugliederungen und die dynamische Entwicklung im Energiesektor nach Veränderungen. Diese Veränderungen lassen sich allerdings nur dann realisieren, wenn das Land das Planungsgesetz als regulierende Gesetzgebung für das Landesentwicklungsprogramm finalisiert hat. Der Bedarf, flexibel und mit reduziertem zeitlichen und finanziellen Aufwand agieren zu können, prägt die Gesetzesvorlage der Landesregierung für die Überarbeitung des Landesplanungsgesetzes. Verwaltung und Planungsprozesse müssen nicht nur beschleunigt, sondern vor allem auch vereinfacht werden. Die Planung des öffentlichen Raums muss strukturiert gestaltet werden. Mehr Menschen müssen Zugang zur Entwicklung vor ihrer eigenen Haustür ermöglicht bekommen. Das ist ein Weg, der nicht nur eine Antwort auf die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft darstellt. Wir haben vor ca. einer Stunde hier sehr umfangreich über die Digitalisierung gesprochen. Es ist auch eine Erfahrung, die in den vergangenen Jahren – gerade in der Pandemie – an Interesse zugenommen hat bzw. das Internet in die Rolle gebracht hat, die es eigentlich spielen müsste. Öffentliche Auslegungen im Zuge von Baumaßnahmen werden ergänzend in den digitalen Raum übertragen – ich betone: ergänzend –, um nicht nur Abläufe zu glätten, sondern auch eine Beteiligung an den beschriebenen Prozessen für alle Beteiligten zu vereinfachen. Da die Unterstützung dieser Form der Bürgerbeteiligung allerdings nicht bedeuten soll, dass Menschen, die aus vielfältigen Gründen nicht auf diese Option zurückgreifen können oder wollen, von Beteiligungsformaten ausgeschlossen werden, stellen die Änderungen der Koalitionsparteien, die in das finale Papier geflossen sind, sicher, dass die Möglichkeiten der physischen Einsichtnahme nicht ersetzt werden, so wie hier vom Rednerpult behauptet wurde. Es ist nach wie vor freigestellt, auch in Amtsblättern zu veröffentlichen, auch die Unterlagen persönlich zuzuschicken, kann man nachlesen.

(Abg. Bergner)

Ich plädiere an die anwesenden Abgeordneten, für den hier vorliegenden Gesetzentwurf zu stimmen, damit nicht nur das Landesplanungsgesetz in aufgewerteter Form abgeschlossen werden kann, sondern auch Fortschritte im Verfahren des Landesentwicklungsplans verzeichnet werden können. Auch wenn die ersten Schritte dort bereits gemacht werden konnten, bedarf es weiterer Anstrengungen, um die Änderungen des Entwicklungsprogramms zu erarbeiten und damit auf den stetigen Wandel im Bundesland reagieren zu können. Das ist ein Schritt, Digitalisierung wirklich in der Praxis mal an den Platz zu heben, wo sie hingehört, und nicht nur theoretisch hier darüber zu reden und zu kritisieren, dass nichts wird. Planung gehört wirklich dorthin, wo Menschen auch leben, und dieser Möglichkeit sollten wir uns nicht verschließen und nicht nur theoretisch hier vom Rednerpult darüber debattieren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt Frau Hoffmann.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Hauen Sie jetzt noch mal alles raus!)

Frau Präsidentin – es geht nicht gegen die SPD, keine Panik. Am Dienstag hat, initiiert von einer Bürgerinitiative, eine Veranstaltung in Stadtlengsfeld stattgefunden. Dazu befragt, wie er denn zur Änderung des Landesplanungsgesetzes steht, sagt der Vertreter der Gruppe der FDP: „Die grün‑rote Lobby hat dem ländlichen Raum den Kampf angesagt. Von der FDP werde es aber keine Zustimmung zur Änderung [des] Gesetzes geben.“ Zu finden im „Rhönkanal“. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Karawanskij zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, im Juni hat die Landesregierung den Ent

wurf zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes im Landtag eingebracht und wir haben auch im Rahmen der Plenardebatte in dem Zusammenhang auf die Herausforderungen von entstehenden Planungsprozessen hingewiesen, nämlich die Fortschreibung der Regionalpläne und die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms. Seitdem ist da ganz schön viel passiert, seitdem – würde man sagen – ist ziemlich viel Musik drin. Wir haben das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes, was in Kraft getreten ist, und damit wird natürlich auch der planerischen Steuerung der Windenergienutzung noch mal eine neue Dynamik verliehen. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird bezüglich des Thüringer Waldgesetzes – glaube ich – noch mal eine neue Dynamik hineinbringen.

All das macht deutlich, von welcher Bedeutung Planungsregelungen sind, nach denen wir unsere thüringischen Raumordnungspläne fortschreiben. Nur mit modernen und zeitgemäßen Verfahrensregeln können die Prozesse gelingen, innerhalb der Diskussion tragfähige Lösungen für die Gestaltung Thüringens zu finden. Genau auf die Schaffung solcher Verfahrensregeln stellt der Entwurf des Thüringer Landesplanungsgesetzes ab, und die Auslegung der Unterlagen im Internet sollte heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben noch …

Entschuldigung, ich verstehe ja, dass es noch Beratungsbedarf gibt, aber könnten Sie den, wenn Sie nicht zuhören, dann draußen machen?

Ich denke, es ist weder zeitgemäß noch vermittelbar, Pläne und Unterlagen nur zu bestimmten Sprechzeiten, nur an bestimmten Orten einsehen zu können. Und ich möchte vielleicht auch noch mal daran erinnern, dass Sie vor anderthalb Jahren auch hier im thüringischen Landtag in der Plenardebatte, wo es noch genau darum ging, wie öffentliche Leistungen, kommunale Leistungen zur Verfügung stehen, genau das auch einforderten, dass Leistungen sowohl digital, beispielsweise beim Führerschein, als auch analog zur Verfügung stehen.

Der Zugriff auf Planentwürfe und Unterlagen im Internet ist ein Service, den die Bürgerinnen und Bürger zu Recht erwarten können und dürfen. Gleichzeitig haben wir als Landesregierung natürlich auch

(Abg. Kalich)

die Menschen im Blick, die das Internet nicht nutzen können oder auch nicht nutzen wollen. Aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle betonen, dass hier nie eine vollständige Verlagerung von Planungsverfahren ins Internet vorgesehen ist – anders als beispielsweise bei dem Planungssicherstellungsgesetz des Bundes oder anderen Gesetzen, die wir im Bundesrat beraten, was zum Beispiel die Raumordnungsgesetze betrifft, die wir jetzt auch in der Novelle im Bundesrat haben. Das möchte ich einfach noch einmal ganz klar und deutlich machen. Digitalisierung muss den Menschen dienen, sie ist weder Selbstzweck noch darf sie dazu führen, dass Menschen abgehängt werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vor diesem Hintergrund bin ich weiterhin davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf ausgewogen ist, den wir hier vorgelegt haben, und dass das vor allen Dingen auch der demokratischen Teilhabe dient. Dieser dient im Übrigen auch, dass die Frist, in der die Bürgerinnen und Bürger ihre Einwände, ihre Stellungnahmen abgeben können, weiterhin zwei Monate beträgt. Das ist auch noch einmal eine Verdoppelung der bundesgesetzlichen Frist, die hier lediglich einen Monat vorsieht. Wir bleiben aber weiterhin bei unserer thüringischen Regelung, dass wir sagen: Zwei Monate müssen dafür zur Verfügung stehen. Bei aller Digitalisierung und damit auch einer einhergehenden Planungsbeschleunigung geht es also nicht darum, Rechte von Bürgerinnen und Bürgern zu beschneiden. Es geht vielmehr darum, Teilhaberechte zu erweitern, mehr Transparenz zu verleihen und gleichzeitig die Planungsprozesse zu beschleunigen.

Ich möchte vielleicht auch noch mal daran erinnern: 2014, glaube ich, war das letzte Mal, als hier dieses Verfahren angeschoben wurde und es Bürgerinnen und Bürger einsehen konnten. Es waren sehr wenige, die davon Gebrauch machen konnten und auch davon Gebrauch gemacht haben. Wir legen es weiterhin analog aus. Es kann sich hier weiterhin im Internet beteiligt werden bzw. können die Stellungnahmen eingehen und jeder kann es aber auch zugeschickt bekommen, wenn er es für notwendig hält bzw. dieses wünscht. Hier schafft der Gesetzentwurf die verfahrenstechnischen Rahmenbedingungen. Wir haben im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft ebenfalls diese Anliegen aufgegriffen, diskutiert und im Ergebnis auch nach seiner Beratung betont, dass es um weit mehr geht: Teilhaberechte zu erweitern und mehr Transparenz zu schaffen, ich wiederhole es auch gern noch mal. Es war vor allen Dingen auch dem Ausschuss sehr wichtig, einen Ausgleich zu finden, einen ausgewogenen Ausgleich des Miteinanders zwischen

digitaler und analoger Bürgerbeteiligung zu finden. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses unterstreicht vor allen Dingen diesen hohen Wert der demokratischen Teilhabe.

Ich bin überzeugt, dass der Gesetzentwurf in der Form, in der er sich auch in der Beschlussempfehlung des Ausschusses findet, eine verfahrenstechnische Rahmenbedingung für eine zukünftige, zukunftsfähige, transparente und vor allem zügige Fortschreibung unserer Raumordnungspläne schaffen kann. Ich denke, wir müssen hier sowohl mit dem Zeitgeist gehen als auch die tatsächliche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen ermöglichen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Jetzt hat sich noch einmal Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, um auf die Bemerkung, ob das sein muss – ja, natürlich, bei dieser Äußerung, die hier gemacht worden ist, bei der sie uns sichtbar erstaunt gesehen haben, habe ich auch natürlich noch einmal nachgefragt. Richtig ist: Mein Kollege Kemmerich war in Stadtlengsfeld, ich übrigens zu anderer Gelegenheit auch schon, und er ist befragt worden, was die Ausweisung von Windvorranggebieten und Windkraft im Wald anbelangt. Da hat er klargestellt, dass wir nach wie vor dazu stehen, dass wir keine Windkraft im Wald wollen und auch für keine weitere Ausweisung von Windvorranggebieten sind. Das ist etwas völlig anderes als die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und das sollte man auch nicht durcheinanderbringen. Danke schön.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und damit würden wir jetzt auch zur Abstimmung kommen. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/6577 ab. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist die Beschlussempfehlung ange

(Ministerin Karawanskij)