Protocol of the Session on November 11, 2022

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wortmeldungen gibt es keine mehr. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? An den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz?

(Zuruf Abg. Gröning, Gruppe der BfTh: Ja!)

Keinen weiteren? Gut. Dann stimmen wir jetzt über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion, der Gruppe der BfTh und der CDUFraktion. Gegenstimmen? Das sind alle Übrigen. Damit ist die Überweisung nicht angenommen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh in der Drucksache 7/6517 selbst. Wer stimmt dem Antrag zu? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und aus der Gruppe BfTh. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, die Gruppe der FDP. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 42

Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6575 - ERSTE BERATUNG

Die Einbringung hat der Kollege Blechschmidt angekündigt. Nicht? Die Einbringung macht Frau Kollegin Henfling. Entschuldigung, dann habe ich das falsch verstanden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, wir beraten heute eine Änderung des Wahlgesetzes, die zwingend notwendig ist. Das Wahlgesetz schreibt uns vor, dass Wahlkreise neu zugeschnitten werden müssen, wenn sie um mehr als 25 Prozent vom Landesdurchschnitt abweichen. Deshalb müssen wir nun den Wahl

(Ministerin Werner)

kreis 26, also Erfurt III, anpassen. Wir als Rot-RotGrün haben uns dazu auch schon mit den Kolleginnen und Kollegen verständigt, hier nur eine minimale Änderung vorzunehmen. Deshalb schlagen wir mit diesem Gesetzentwurf vor, den Stadtteil Möbisburg-Rhoda vom Wahlkreis 26 in den Wahlkreis 27, Erfurt I, zu verschieben. Das ist keine sonderlich schöne Lösung, gebe ich zu, wenn man sich die Karte anschaut, aber es ist immerhin eine Lösung.

Uns ist zudem bewusst, dass das auch keine nachhaltige Lösung ist. Die Landesregierung weist in der Drucksache 7/6471 zu Recht daraufhin, dass die letzte Änderung nicht lange standgehalten hat. So wird das auch hier sein. Deshalb werden wir darüber diskutieren müssen, wie wir weiter vorgehen wollen. Ich halte es aber nicht für besonders sinnvoll, in dieser Legislatur noch eine größere Form der Wahlkreise im Gesetz einzuleiten – vor allem vor dem Hintergrund, dass die Zeit dafür ziemlich knapp ist und die Verhandlungen über den Neuzuschnitt der Wahlkreise immer äußerst schwierig sind.

Zu den mitunter erheblichen Abweichungen und den daraus folgenden massiven Unterschieden bei den nötigen Stimmen für ein Direktmandant habe ich hier schon in der Rede zum Wahlrechtsharmonisierungsgesetz im April 2021 näher ausgeführt. Das würde ich jetzt nicht wiederholen. Während der Ausschussberatung, die wir aus meiner Sicht nicht allzu lange ausdehnen sollten, weil wir bis zum Februar fertig werden müssen, sollten wir auch diskutieren, wie wir weiter vorgehen wollen. Ich könnte mir vorstellen, dass wir als Landtag zum Beispiel eine unabhängige Kommission beauftragen, einen Vorschlag zur Wahlkreiseinteilung für ganz Thüringen zu unterbreiten, der dann alle Wahlkreise wieder näher an die Durchschnittsgrößen heranbringt. Über einen solchen Vorschlag könnte dann nach der nächsten Wahl der neue Landtag ausführlich diskutieren. Ich bitte sie, diesen Gesetzentwurf zunächst an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Henfling. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Walk zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst will ich den Blick auf die formalen Dinge lenken, weil die uns hier im parlamentarischen Raum auch zum Handeln

zwingen. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Landeswahlgesetz ist eine Neueinteilung eines Wahlkreises dann vorzunehmen, wenn dieser von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 25 Prozent abweicht. Die Landesregierung hat mit einem außerplanmäßigen Bericht im Sinne des § 2 Abs. 4 vom 14. Oktober 2022 in Drucksache 7/6471 über die Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen informiert. Dabei hat sich ergeben, dass zumindest ein Wahlkreis um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abweicht. Aus dem oben genannten Bericht der Landesregierung ergibt sich im Hinblick auf die Landtagswahlen 2024 dadurch ein zwingender Handlungsbedarf zur Neueinteilung des Wahlkreises 26, das ist Erfurt III, weil dort bereits zum 31. Dezember 2021 eine Abweichung der Bevölkerungszahl von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl in den Wahlkreisen von über 25 vom Hundert zu verzeichnen ist. Durch die beabsichtigte Änderung der im Gesetzentwurf aufgeführten Wahlkreises 26 und 27 weicht die Bevölkerungszahl im Wahlkreis 26 dann nicht mehr als 25 vom Hundert von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise ab. Die Anlage enthält die Neueinteilung der Wahlkreise. Frau Kollegin hatte es schon gesagt: Dabei wurde der Stadtteil Möbisburg-Rhoda vom derzeitigen Wahlkreis 26, Erfurt III, dem Wahlkreis 27, Erfurt IV, zugeordnet.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da es sich bei der vorgeschlagenen Änderung um einen relativ marginalen Eingriff in die Zuschnitte der Thüringer Landtagswahlkreise handelt, begrüßen wir, dass wir das im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss weiter behandeln. Ob die ganze Sache nachhaltig ist, wird sich zeigen, aber ich höre jetzt das erste Mal, Frau Kollegin, dass Sie einen zusätzlichen Beirat oder eine zusätzliche Kommission ins Spiel bringen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann müssen Sie sich aber in Ihrer Fraktion besser miteinander ver- ständigen!)

Die Vor- und Nachteile, die sich daraus ergeben, werden wir dann wahrscheinlich im zuständigen Ausschuss besprechen können. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.

(Beifall CDU)

Dann schaue ich mal in Richtung der Gruppe der FDP. Herr Kollege Montag ist so nett, den zuständigen Sprecher zu vertreten.

(Abg. Henfling)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass es einer Reform der Wahlkreise im Landeswahlgesetz bedarf, ist offensichtlich. Wir als Freie Demokraten halten den vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht für abschließend sinnvoll. Es ist nicht ausreichend, den Wahlkreis Erfurt III ein wenig zu verkleinern, indem Möbisburg-Rhoda dem Wahlkreis Erfurt IV zugeschlagen wird. Damit wird die Zahl der im Wahlkreis Erfurt III lebenden Bürgerinnen und Bürger nur soweit abgesenkt, dass es für die Vorgaben des Landeswahlgesetzes gerade ausreicht.

Für die Zukunft hingegen ist es bereits absehbar, dass der Wahlkreis erneut angepasst werden müsste. Darüber hinaus sehen wir einen weiteren Kritikpunkt: Zwar ist Erfurt III der einzige Wahlkreis, der jetzt zwingend reformiert werden muss, um dem Landeswahlgesetz Rechnung zu tragen. Es kann jedoch nicht Sinn der Sache sein, das Landeswahlgesetz für jeden weiteren zu reformierenden Wahlkreis einzeln wieder anzufassen – gerade wenn jetzt ebenfalls absehbar ist, dass die Wahlkreise Kyffhäuser I, Erfurt II und Jena I in naher Zukunft ohnehin reformiert werden müssen. Für diese bereits angesprochenen Wahlkreise liegen Reformvorschläge vom Präsidenten des Thüringer Landesamts für Statistik in seiner Rolle als Landeswahlleiter vor. Er sollte als ehemaliger Innenminister wissen, wovon er spricht. – Das ist eine Hoffnung, eine grundsätzliche. – Seine Vorschläge halten wir vor allem mit Blick auf das Stadtgebiet Erfurt für zweckdienlicher als den hier diskutierten Gesetzentwurf. Daher sehen wir ihn sehr skeptisch, freuen uns aber – das kennen Sie von uns nicht anders – auf eine konstruktive Beratung im zuständigen Ausschuss und tragen diese Ausschussüberweisung natürlich mit. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Nein, Herr Staatssekretär nicht.

Dann können wir zur Abstimmung kommen. Ich habe den Wunsch nach Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss vernommen. Weitere Ausschussüberweisungen habe ich nicht zur Kenntnis genommen. Also stimmen wir über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Zustimmungen aus allen Gruppen und Fraktionen.

Gegenstimmen? Ich sehe keine. Enthaltungen? Erwartungsgemäß ebenfalls keine. Damit ist der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und komme zum Tagesordnungspunkt 26

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5550 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/6577 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kalich aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren, die Drucksachennummern sind genannt worden. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 30. Sitzung am 30. Juni 2022, in seiner 32. Sitzung am 8. September 2022, in seiner 35. Sitzung am 13. Oktober 2022 sowie in seiner 36. Sitzung am 2. November 2022 beraten sowie zwei schriftliche Anhörungen dazu durchgeführt. Der Gesetzentwurf war außerdem Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung. In der zweiten Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden ging es vor allem um die Beteiligung der Kommunen. Dies ist in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden und heute haben wir ihn in der zweiten Lesung. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Kalich. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Malsch zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ziel der CDU-Fraktion in diesem Gesetzgebungsverfahren war es, einerseits den Weg für mehr Digitalisierung zu öffnen und gleichzeitig ein Mindestmaß an klassischer Beteiligung zu erhalten. Um eine gänzliche Verlagerung der

Öffentlichkeitsbeteiligung in das Internet zu vermeiden, haben wir gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen Änderungen besprochen, um in bestimmten Bereichen weiterhin klassische Beteiligungsverfahren beizubehalten. Unser Ziel ist es, Menschen ohne Internetzugang bzw. ohne Internetaffinität nicht abzuhängen. Bedauerlicherweise ist es uns nicht gelungen, sämtliche Fallgestaltungen zur Erhaltung klassischer Verfahren – wie zum Beispiel die Veröffentlichung in Amtsblättern – durch Änderungen am Gesetzentwurf abzubilden. Eine solche weitgehende Erhaltung tradierter Öffentlichkeitsbeteiligung scheiterte letztlich dann auch in den Gesprächen.

Nun ist es so, dass die Anpassung der Verfahrensregeln bei den regionalen Planungsgemeinschaften sowie den kommunalen Spitzenverbänden auf breite Zustimmung gestoßen ist. Klar, sie haben weniger Arbeit. Nicht mehr sichergestellt ist in dem Gesetz …

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Heißt das, Sie nehmen das nicht ernst, oder was?)

Wir nehmen das sehr ernst, aber wir wägen ab, und das ist, glaube ich, auch unsere Aufgabe hier, das abzuwägen. Sie machen das ja genauso. Ich will jetzt nicht auf andere Sachen eingehen, da könnte ich genau dieselbe Gegenfrage stellen, Herr Dittes.

Es ist so, dass die Anpassung der Verfahrensregeln bei den regionalen Planungsgemeinschaften, wie gesagt, positiv aufgefasst wurde; begründet habe ich das schon. Nicht mehr sichergestellt ist mit dem Gesetz – und auch nicht mit der im Ausschuss abgestimmten Änderung –, dass jeder, der sich für die Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen interessiert, auch mitgenommen wird und von den Planungsunterlagen Kenntnis bekommt. Das mag den Planungsbehörden recht sein und helfen, aber dem interessierten und vor allem dem betroffenen Bürger hilft es nicht. Das vorliegende Gesetz verhindert eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung – umfassend im Sinne von, dass sie umfassend ist. Wir haben in diesem Plenum schon sehr ausführlich besprochen, was wir hier als umfassend definieren. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Frau Abgeordnete Hoffmann für die Fraktion der AfD das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, als wir den Gesetzentwurf im Juni hier zum ersten Mal beraten haben, sagte ich, dass wir dem Vorhaben nicht zustimmen, weil es sich um ein Windkraftversicherungsgesetz handelt, das die öffentliche Beteiligung einschränkt. Auch nach der Beratung im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mit zwei schriftlichen Anhörungen werden wir nicht zustimmen, auch nicht der Beschlussempfehlung einer Mehrheit des Ausschusses.

(Beifall AfD)

Ich zitiere dazu nochmals aus der Begründung des Gesetzentwurfs: „Diese Einsichtnahme vor Ort erfolgt zukünftig nicht mehr bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und gegebenenfalls Mittelzentren, sondern bei der für die Aufstellung des Raumordnungsplans zuständigen Stelle selbst. Der Verzicht auf eine öffentliche Auslegung bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und gegebenenfalls Mittelzentren verringert den bürokratischen Aufwand, der auch in der bisherigen Praxis nicht mehr in angemessenem Verhältnis zu dem dadurch erzielten Nutzen gestanden haben dürfte.“ Und weiter: „Die bisherige öffentliche Bekanntmachung der Auslegung durch Landkreise, kreisfreie Städte und gegebenenfalls Mittelzentren in der nach deren Hauptsatzung festgelegten ortsüblichen Form, das heißt in der Regel im Amtsblatt, entfällt.“

Das Bundesgesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie hat öffentliche Bekanntmachungen mit einer Bekanntmachungsfrist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 durch Veröffentlichungen im Internet ersetzt. Die Thüringer Regierung indes hat ihre geplanten Regelungen zur Internetbekanntmachung und der entfallenen Auslegung der Planentwürfe in Gebietskörperschaften im Gesetzentwurf nicht zeitlich befristet. Das Plansicherstellungsgesetz des Bundes sagt in § 2, ich zitiere: „Zusätzlich hat zumindest eine Bekanntmachung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder einer örtlichen Tageszeitung zu erfolgen.“ Die rot-rot-grüne Landesregierung in ihrem Windkraftwahn geht also über die Bundesregelung hinaus. Wie man weiß, ist der Wald offiziell wieder Industrialisierungsobjekt. Dieser Gesetzentwurf wird helfen.

Diesen alles andere als umweltfreundlichen Plänen stehen im Freistaat aber viele Bürgerinteressen entgegen. Dieser Gesetzentwurf hebelt die Information, Aufklärung und Beteiligung der Bürger hinge

(Abg. Malsch)

gen aus, und das ganz bewusst. Deswegen lehnen wir ihn ab.