Protocol of the Session on November 10, 2022

Damit darf ich den Tagesordnungspunkt schließen. Wir gehen in die Lüftungspause. 11.30 Uhr setzen wir hier fort mit dem Tagesordnungspunkt 27.

Ich möchte die Plenarsitzung fortsetzen, auch wenn die Reihen noch sehr gelichtet sind. Ich bräuchte aber zumindest jemanden, der in der CDU entscheidungsfähig ist. Ich hoffe, wir machen das einfach mal.

Und zwar liegt zum Tagesordnungspunkt 49, der heute auf jeden Fall aufgerufen wird, ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6653 vor. Dieser wurde während der Lüftungspause an alle verteilt und bereitgestellt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zulässig. Ich frage deshalb die Fraktion der CDU: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/6653 zu Ihrem Antrag?

(Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das habe ich noch nicht gelesen!)

Sie haben ihn noch nicht gelesen. „Nein“ heißt, Sie wollen ihn noch lesen und dann was sagen, oder? Wir können es auch nachher noch mal aufrufen nach dem Tagesordnungspunkt.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Dan- ke!)

Dann lesen Sie den erst mal – wundervoll – und dann rufe ich das nach dem anschließenden Tagesordnungspunkt noch mal auf.

Dann würden wir jetzt in den Tagesordnungspunkt 27 einsteigen.

Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5754 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/6625 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss zur Berichterstattung, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne, durch Beschluss des Landtags in seiner 86. Sitzung am 14. Juli dieses Jahres wurde der vorliegende Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft federführend und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien mitberatend überwiesen. Die vorliegenden Regelungen des Gesetzentwurfs wurden notwendig, weil mit der Einführung des § 2b im Umsatzsteuergesetz und dessen Anwendung ab dem 1. Januar 2023 einige Sachverhalte des Wissenschaftsbereichs der Umsatzsteuerpflicht unterfallen. Um hier Mehrbelastungen abzuwenden sowie Aufgabenanpassungen im Bereich der Thüringer Hochschulen und Landesbibliothek vorzunehmen, wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt.

Vor dem Hintergrund der genannten Regelungsinhalte hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in seiner 32. Sitzung am 15. Juli dieses Jahres eine mündliche Anhörung beschlossen und eine weitere Beratung in der 34. Sitzung am 2. November durchgeführt. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 16. September und in der 38. Sitzung am 4. November 2022 beraten.

Die vorgeschlagenen Änderungen zur Anpassung des Thüringer Hochschulgesetzes wurden von den Anzuhörenden begrüßt, um Klarheit im Sinne der bundesgesetzlichen Regelungen im Umsatzsteuergesetz zu schaffen sowie weiteren datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechend gerecht zu werden. In anderen Stellungnahmen wurde mit Blick auf Artikel 2 des Gesetzes allerdings weiterer Erörterungsbedarf angemeldet. Das betrifft beispielsweise die Frage nach der Finanzierung öffentlicher Bibliotheken als Pflichtaufgabe, die Stärkung der landesbibliothekarischen Aufgaben im Bibliotheksgesetz, die Frage nach der Evaluierung des Kooperationsverbands der Thüringer Hochschulbibliotheken sowie weitere Fragen bei der Frage von Finanzierungsmechanismen für die öffentlichen Bibliotheken im Freistaat.

Aufgrund dieser Anregungen wurde zur weiteren Erörterung der genannten Regelungen mit Beschlussfassung im letzten Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mehrheitlich beschlossen, Artikel 1 und 4 zur Beschlussfassung in das Plenum heute zurückzuüberweisen, inklusive einer weiteren Änderung, was die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Regelungen im Bibliotheksbereich betrifft, und die verbleibenden Regelungen im Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfs zur weiteren

(Präsidentin Pommer)

Beratung im Ausschuss zu belassen. Der mitberatende Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und als Erster erhält für die Fraktion der CDU Abgeordneter Tischner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung – Kollege Schaft hat es gerade vorgestellt – sah Änderungen an drei Gesetzen vor: dem Hochschulgesetz, dem Bibliotheksgesetz und dem Pressegesetz. Heute beraten wir nur Artikel 1, nämlich die Änderung zum Hochschulgesetz.

Um gleich allen Unklarheiten vorzubeugen: Wegen uns musste das nicht getrennt werden. Die Änderungen am Bibliotheksgesetz, wie sie die Landesregierung vorschlägt, beziehen sich auf die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena. Diese waren bisher im Gesetz mit ihren speziellen Stellungen gar nicht erwähnt. Auch Themen wie die Abgabe von Pflichtexemplaren fehlten; das zu korrigieren war und ist ein sinnvolles Anliegen.

Wir wären ohne Weiteres bereit gewesen, dem Gesetz in Gänze heute zuzustimmen, auch die Anhörung ergab keinen Änderungsbedarf am Gesetz in seiner vorliegenden Form der Landesregierung. Was es gab, waren Anregungen, was man sonst noch im Bibliotheksgesetz ändern könnte, insbesondere was die öffentlichen, also im Wesentlichen die kommunalen Bibliotheken angeht.

Wir sind gespannt, welche konkreten Vorschläge dazu dann jetzt noch im laufenden parlamentarischen Verfahren kommen. Aber eins will ich gleich klarstellen: Wir halten es nach wie vor für eine Option, sogar für die bessere Option, Artikel 2 und 3 des Gesetzes wie vorgeschlagen zu beschließen. Und wenn darüber hinaus im Bibliotheksgesetz noch etwas verändert werden soll, dann kann dies auch gern in einer eigenen Gesetzesvorlage im zuständigen Ausschuss geschehen. Je nachdem wie weitreichend die Vorschläge zur Änderung werden, kann ich nur allen empfehlen, diese Option nicht aus dem Blick zu verlieren, um die Frage der Stellung der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek dann auch zeitnah und abschließend klären zu können. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als Nächster erhält für die SPD-Fraktion Abgeordneter Liebscher das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 86. Plenarsitzung am 14. Juli dieses Jahres erstmals beraten und an die Ausschüsse für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sowie Europa, Kultur und Medien überwiesen. Nach einem schriftlichen Anhörungsverfahren und der bereits dargelegten Debatte um einzelne Inhalte des Mantelgesetzes hat der Wissenschaftsausschuss in der vergangenen Woche eine Beschlussempfehlung gefasst, die wir heute beraten und die – so meine Hoffnung – Ihre Zustimmung findet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Debatte steht hier in erster Linie eine Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes. Diese ermöglicht es dem zuständigen Ministerium, die Zusammenarbeit der Hochschulen näher auszugestalten und mittels einer Rechtsverordnung noch in diesem Jahr dafür Sorge zu tragen, dass diese Zusammenarbeit auch über den 1. Januar 2023 hinaus umsatzsteuerfrei bleibt. Das Gleiche gilt für die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena und dafür ist eine entsprechende Änderung auch im Thüringer Bibliotheksgesetz notwendig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Hochschulen sind sehr interessiert an einer zügigen Umsetzung. Das zeigen die Stellungnahmen im Anhörungsverfahren einhellig. So fordert der Zusammenschluss der zehn staatlichen Thüringer Hochschulen, vertreten durch die Thüringer Landespräsidentenkonferenz, seit vielen Jahren – Zitat –: „Als staatlicher hoheitlicher Auftrag sollten hochschulübergreifende Kooperationen sowie Kooperationen mit staatlichen Stellen und mit überwiegend öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen in das Thüringer Hochschulgesetz aufgenommen werden mit dem Ziel, die Unsicherheiten hinsichtlich der Steuerfreiheit dieser Kooperationen zu beseitigen.“ Dem wollen wir nun endlich nachkommen. Schließlich geht es darum, finanzielle Zusatzbelastungen der Haushalte zu vermeiden – gerade in diesen Zeiten eine berechtigte Forderung. Das brauche ich sicherlich nicht weiter auszuführen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von einer Umsatzsteuer wäre der Austausch von Leistungen der Hochschulen im Zuge von Kooperationen untereinander betroffen. Möglicherweise fragen Sie

(Abg. Schaft)

sich, welche Art von Kooperation gemeint ist und worauf die Kooperation abzielt. Unter dem Dach der Landespräsidentenkonferenz – übrigens selbst ein markantes Zeichen der Zusammenarbeit – werden derzeit 14 hochschulübergreifende Kooperationsprojekte durchgeführt. Die Themenbandbreite reicht dabei von beruflicher und familiärer Integration von Dual Career Paaren über Zusammenarbeit in den Bereichen Hochschulmarketing, Qualitätssicherung, Gleichstellung, Hochschulbibliotheken, Ingenieurwissenschaften bis hin zu einem Patentmanagement und dem Hochschulgründernetzwerk. In Weimar betreiben die Hochschule für Musik und die Bauhaus-Universität ein gemeinsames Liegenschaftsmanagement. Hinsichtlich der Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte „thoska“ kooperieren die Hochschulen mit dem Studierendenwerk und ermöglichen so eine Vielzahl attraktiver Anwendungen; nicht zu vergessen die bestehenden Kooperationen auf dem Feld der Verwaltung, beispielsweise bei der Innenrevision.

Dort, wo spezialisiertes Fachpersonal nötig und oft schwer zu finden ist, teilen sich die Thüringer Hochschulen bereits jetzt Spezialisten für spezielle Aufgaben. Ein hervorragendes Beispiel dafür ist auch die Arbeit des gemeinsamen IT-Zentrums der Thüringer Hochschulen mit Sitz in Jena und Ilmenau. Erst im April dieses Jahres wurde die Zusammenarbeit mittels einer Kooperationsvereinbarung auf eine neue Stufe gehoben. Hier wird nicht nur Hardund Software zentral beschafft, sondern werden IT-Dienste für alle zehn staatlichen Thüringer Hochschulen bereitgestellt und gemeinsame IT-Architekturen entwickelt. Im Digitalisierungsprozess ist dieses IT-Zentrum Akteur wie Ansprechpartner für alle hochschulübergreifenden IT-Bedarfe.

Im Grunde geht es bei all diesen Beispielen darum, dass die Thüringer Hochschulen Dienstleistungen austauschen, gemeinsam Lehre, Forschung und Verwaltung koordinieren, um das Know-how der Mitarbeitenden an verschiedenen Standorten anwenden zu können. So werden staatlich finanzierte personelle und sachliche Ressourcen effektiv und effizient genutzt und mit der Vernetzung ergeben sich zugleich Innovationspotenziale. Das muss das Ziel sein.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam die Kooperationen im Hochschulbereich unterstützen. Wir stärken damit die Hochschullandschaft in Thüringen. Meine Fraktion stimmt für die Änderungen im Hochschulgesetz und im Thüringer Bibliotheksgesetz, bitte tun Sie das auch. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wenn das so bleibt, hat sich für die Landesregierung Staatssekretärin Böhler zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne! Ich bin sehr erfreut, dass wir uns heute mit dem Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschulund Bibliotheksbereich befassen. Wie Sie wissen, sollten mit dem Gesetz drei wesentliche Punkte geregelt werden, die aus unterschiedlichen Grünen keinerlei zeitlichen Aufschub dulden. Erstens – die Eindämmung umsatzsteuerrechtlicher Mehrbelastungen in den Hochschulhaushalten.

Unser Ziel ist es, die mit der Rahmenvereinbarung V vorgesehenen Mittel möglichst uneingeschränkt in Forschung und Lehre einsetzen zu können. Durch die Einführung des § 2 des Umsatzsteuergesetzes und dessen Anwendung ab dem 1. Januar 2023 wird eine Vielzahl von Sachverhalten des Wissenschaftsbereichs der Umsatzsteuerpflicht unterfallen. Insbesondere sind hier Kooperationen zwischen Hochschulen betroffen.

Wenn wir bis zum Jahresende die Möglichkeit schaffen, Hochschulkooperationen durch Rechtsverordnungen auszugestalten, kann erreicht werden, dass diese Sachverhalte nicht unter die Umsatzsteuerpflicht fallen. Ein Beschluss des Gesetzentwurfs am heutigen Tag ermöglicht es uns, diesen ambitionierten Zeitplan einzuhalten. Dafür möchte ich mich bereits jetzt herzlich bedanken.

Die Tatsache, dass weder im Rahmen der von meinem Haus durchgeführten Anhörung noch im Anhörungsverfahren des Thüringer Landtags Einwände gegen eine solche Regelung vorgebracht wurden – im Gegenteil, das Vorhaben wurde ausdrücklich begrüßt – zeigt, dass es im Interesse der Hochschulen liegt, deren Haushalte vor zusätzlichen Belastungen durch Umsatzsteuerverpflichtungen zu schützen. Dies sollten Sie heute mit Ihrer Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen.

Zum anderen werden mit dem Gesetz die Grundlagen für einen datenschutzrechtlich sicheren Betrieb von Forschungsinformationssystemen an den Hochschulen geschaffen. Auch gegen diese Regelung wurden keinerlei Einwände vorgebracht.

(Abg. Liebscher)

Die dritte und letzte geplante Änderung betrifft die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena. Das Thüringer Bibliotheksgesetz enthält bislang keine Definition der Aufgaben der Landesbibliothek, die durch den vorliegenden Gesetzentwurf endlich gesetzlich normiert werden sollten. Dies war meinem Haus, welches wegen der Zugehörigkeit der Landesbibliothek zur Friedrich-Schiller-Universität Jena auch für deren Aufsicht zuständig ist, ein gewichtiges Anliegen.

Auch diese Regelung traf auf ein zustimmendes Feedback und wurde im Rahmen der Anhörung nicht beanstandet. Jedoch wurden im Zuge des Anhörungsverfahrens ganz grundsätzliche Änderungsbedarfe des Bibliotheksgesetzes durch verschiedene Stellen vorgebracht, die den Inhalt der geplanten Neuregelungen zur Landesbibliothek weit übersteigen. Diese sollen nunmehr Gegenstand weiterer Beratungen im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien werden.

Insofern bedaure ich es, dass die Regelungsbedarfe mit Bezug auf die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek vorerst nicht Gegenstand der heutigen Beschlussfassung sind. Gleichwohl bin ich zuversichtlich, dass diese Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt hier im Hohen Hause beschlossen werden können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Dann würden wir jetzt in die Abstimmung eintreten. Zunächst stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/6625, die eine Neufassung des Gesetzes enthält. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die Gruppe der BfTh. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen und dann würden wir jetzt über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung abstimmen.

Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktion, die CDU-Fraktion und die Gruppe der BfTh. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 31

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6292 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/6614 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6649 -