Protocol of the Session on November 10, 2022

Wir hatten ja auch zunächst deutliche Kritik geäußert in der ersten Beratungsrunde, so will ich es mal nennen. Da war unter anderem: Die Regelung zur Besetzung der Kommission haben wir als recht vage verstanden bis hin zu potenziell ausufernd und haben das eben dann auch kritisiert. Das wurde ja jetzt im Ausschuss, sage ich mal, repariert und auf höchstens 13 Mitglieder beschränkt.

Kritisch sehen wir nach wie vor die außerparlamentarische Befassung mit einem innerparlamentarischen Themenkreis.

Trotzdem gilt: Nichts ist so gut, dass es nicht besser gemacht werden kann oder zumindest, dass

man darüber nachdenkt. Dem wollen wir uns natürlich nicht versperren und werden also dem hier vorliegenden Antrag dann auch zustimmen, freuen uns auf Mitwirkung und natürlich auch auf einen guten Bericht der Kommission im Juni 2024. Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Montag. Aus den Reihen habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Herr Sesselmann für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, Ziel dieser Reform oder einer möglichen Reform muss es sein, das Abgeordnetenrecht grundsätzlich und nicht nur punktuell zu reformieren. Aber, meine Damen und Herren, wir haben erhebliche Zweifel, ob dies gelingen wird, geht es doch um die eigenen Futtertröge und über Jahre gefestigte Privilegien für Abgeordnete. Und wer verzichtet schon gern als eben diese Abgeordnete auf seine mehr als auskömmliche Alimentation und die hervorragenden Rentenanwartschaften und Ansprüche, die der Steuerzahler zu tragen hat, welcher selbst immer länger arbeiten muss und dafür immer weniger Rente erhält?

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, es ist angesprochen worden: Wir haben Umlagesysteme im Rentenbereich, aber auch Kapitaldeckungsprinzipien wie bei einem Versorgungswert, dem muss nachgegangen werden. Dieser Frage stehen wir als AfD selbstverständlich sehr offen gegenüber.

Meine Damen und Herren, die Kommission soll die Ergebnisse der Auswertung mit Regelungen des Abgeordnetenrechts aus anderen Bundesländern abgleichen – das haben wir gehört –, aber das Ergebnis erst – und das ist das Traurige eigentlich hieran – am 30.06.2024 vorlegen.

Meine Damen und Herren, die Sommerpause schließt sich dem an und auch die heiße Phase des Wahlkampfes, wir haben das jetzt gerade von der CDU gehört. Wir kommen dann eben nicht mehr dieses Jahr in den Genuss, über die verschiedenen Punkte des Abgeordnetenrechts zu debattieren bzw. in dieser Legislatur, sondern erst in der nächsten Legislatur. Meine Damen und Herren, das ist leider zu spät und da war der Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen besser, die hatten zum Jahresende auf 2023 votiert, das heißt, da bliebe noch Zeit, um einige Themenbereiche hier in das Parlament ein

zubringen und die Abgeordnetenentschädigungen zu ändern. Sie können jetzt durchaus sagen, ja, man klopft sich insofern auf die Schulter und kann den Menschen draußen mitteilen, dass man sich darum gekümmert hat und hat ein ruhigeres Gewissen. Meine Damen und Herren, es besteht die Befürchtung, dass eben genau diese Ergebnisse aus dem Abschlussbericht in der Schublade verschwinden und irgendwann, nachdem die neue Legislaturperiode begonnen hat und in einem zähen, monatelangen Verfahren eine Regierung gebildet werden konnte, man sich an diesen Bericht erinnert, aber nur, wenn es keine anderen Probleme gibt, wovon nach den derzeit auszustehenden Krisen nicht auszugehen sein wird. Und so entwickelt sich aus dem vernünftigen Ansatz eine gewollte Neverending–Story ohne konkrete Lösungsvorschläge.

Ich erinnere hier an die großmutigen Versprechen der CDU-Fraktion Anfang des Jahres 2015, als schon einmal eine solche Kommission, ohne den großen Wurf zu landen, eingesetzt werden sollte. Und genau hier unterscheiden sich die Anträge inhaltlich voneinander. Die CDU fordert im Gegensatz zur Minderheitskoalition nicht, dass Handlungsempfehlungen und Vorschläge durch diese unterbreitet werden sollen. Das war im Antrag von Rot-RotGrün noch enthalten. Meine Damen und Herren, ich meine, Handlungsempfehlungen und Vorschläge zu unterbreiten, muss doch das Ziel der Arbeit einer einzusetzenden Kommission sein. Nur, wenn das einzusetzende Gremium Vorschläge und Handlungsvorschläge abgibt, dann lohnt sich die Ausgabe von Steuergeldern für die Reform des Abgeordnetenrechts. Dem CDU-Antrag fehlt es daher unserer Sicht an der nötigen Ernsthaftigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Die Zusammensetzung des Gremiums – wir haben es ja jetzt gehört – wird unter III. von beiden Anträgen geregelt. Hier ist im Einzelnen aufgeführt, welche Experten herangezogen werden sollen. Wichtig ist die Einbindung der Parlamentarischen Geschäftsführer als beratende Mitglieder. Während der Antrag der CDU eine Aufwandsentschädigung der Kommissionsmitglieder vorsieht, stellt der Antrag von Rot-Rot-Grün auf das eigentliche Ziel ab, nämlich – ich darf zitieren –, dass der „[…] Landtag bzw. seine Fachgremien auf Grundlage der Arbeitsergebnisse und Handlungsempfehlungen der Kommission die Diskussion zu einer grundlegenden Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf aufnehmen [wird] – insbesondere zu den Themenfeldern Abgeordnetenentschädigungen und ‑versorgung. Dies schließt eine mögliche Novellierung des Thüringer Abgeordnetengesetzes ein.“ Und genau dieser letzte Satz, meine Damen und Herren, ist ein wichtiges Ziel,

was wir als AfD auf jeden Fall unterstützen können. Nur, meine Damen und Herren, wir werden uns den Bestrebungen der Altfraktionen hier nicht widersetzen, aber genau beobachten, ob wir mit unserer anfänglich geschilderten Einschätzung falschliegen, wir vielleicht auch eines Besseren belehrt werden, es endlich zu einer Reform kommt und die Ergebnisse dieser Kommission tatsächlich zu einem umfassenden Reformpaket des Abgeordnetenrechts führen. Wie gesagt, wir haben hieran unsere berechtigten Zweifel. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Der Abgeordnete Blechschmidt hat sich noch mal zu Wort gemeldet für die Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will eigentlich nur kurz Reflektionen auf die bisherigen Beiträge vornehmen – zwei Gedanken, wie gesagt, zwei Reflektionen.

Kollege Montag ist jetzt nicht im Saal, aber er wird es sicherlich zur Kenntnis nehmen. Ich glaube, da täuscht ihn so ein bisschen der Eindruck. Der erste Antrag hatte doch im Blick, keine größere Anzahl an Mitgliedern zu haben. Ich habe in Erinnerung, wir sind immer von acht ausgegangen, maximal, und dann kam der erste Vorschlag der CDU, die dann gesagt hat, wir gehen mal auf zwölf. Um das praktikabel zu machen, haben wir dann im Kompromiss gesagt, es sind dreizehn. Also nicht, dass das jetzt begrenzt; es ist begrenzt, aber der Gedanke war vorher vielleicht doch noch ein bisschen kleiner.

Was die Zeitabläufe angeht: Ich teile nicht den Pessimismus, den der Kollege Sesselmann hier an den Tag gelegt hat. Es ist die Frage der Herangehensweise. Wir müssen uns nun endlich dieser Problematik des Abgeordnetenrechts stellen. Wir werden kein Ergebnis einer Gesetzlichkeit mehr in dieser Legislaturperiode erreichen. Das werden wir nicht. Das wird der Umfang der Diskussion und der damit verbundenen Inhalte gar nicht möglich machen.

Damit diese Kommission, die wir einsetzen, überhaupt eine Chance hat, zu Ergebnissen zu kommen … Wir sind jetzt im November 2022. Das wird verabschiedet, die Kommission muss eingesetzt werden. Wir müssen uns über die entsprechenden Experten verständigen. Ich will mal vage voraussagen: Vor Februar wird diese Kommission nicht anfangen zu arbeiten. Wir wollen womöglich – was

(Abg. Sesselmann)

das alte Datum gewesen ist – am 31.12.2023 ein Ergebnis haben. Das heißt, der Abschlussbericht wird vielleicht im November geschrieben. Das sind – sage und schreibe – dann acht Monate. Bei dieser grundlegenden Thematik glaube ich nicht, dass das realistisch ist. Deshalb ist diese Verlängerung auf den 30.06.2024 vorgenommen worden.

In der Sache der Ausgestaltung des Abgeordnetenrechts und dessen Umgang stehen wir als Mandatsträger und die Parlamente nach unserer Ansicht in besonderer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, weil es um Entscheidungsbefugnisse in eigener Sache geht, die wir machen. Auf den Punkt würde ich gern noch einmal konkret hinweisen. Hier sind wir Linken – und die Koalition im Besonderen dann auch – gerade für Transparenz und Öffentlichkeit, die wir herstellen wollen.

Deshalb finden wir besonders den Punkt VI., was die Frage der Ergebnisse und der Zuleitung an das Parlament angeht, absolut wichtig und richtig. Die Verlängerung, das Datum hatte ich schon gesagt, worin wir den Sinn und den Zweck sehen. Aber ich will auch damit ausdrücklich verbinden, damit nicht der Eindruck entsteht, der Landtag würde sich bei diesem Thema seiner Verantwortung entziehen, ein bisschen rummogeln – das ist jetzt ein klein wenig unterstellt – im Gegenteil: Die Fristverlängerung soll dazu dienen, dass eine umfassende, fundierte Aufarbeitung der Themenstellung und – wir haben es vorhin gehört – auch der Vergleichbarkeit mit anderen Landtagen möglich gemacht wird.

Mit diesem Gedanken verbinde ich persönlich den Wunsch, die kommende Legislaturperiode wird sich den Ergebnissen zuwenden und wird eine Reform des Abgeordnetenrechts vornehmen. Sollte das nicht eintreten, dann können Sie mich kritisieren. Es ist protokolliert. Aber ich bin der Hoffnung und habe den Wunsch, dass das eintritt.

Meine Damen und Herren, ich werbe ausdrücklich um Zustimmung zum Antrag der Linken, der SPD, und der Grünen mit den Änderungen aus der – die Bemerkung sei mir gestattet – intensiven Kompromissbildung der CDU-Vorschläge. Es ist ein Fundament, auf dem man die Kommission installieren kann. Ich glaube schon, es werden Ergebnisse zustande kommen, die wir in der nächsten Legislaturperiode anwenden können. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Vonseiten der Landesregierung wird auf einen Redebeitrag verzich

tet. Dann würde ich sagen, wir gehen in die Abstimmung. Zunächst stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/6637, die eine Neufassung des Antrags beinhaltet. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Dann würde ich vorschlagen, dass wir noch den Tagesordnungspunkt 5 aufrufen, dann in die Lüftungspause gehen und dann zum Thema „Gendern“ kommen.

Dann kommen wir jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/6467 -

Gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes findet drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung des Gesetzes statt. Dazu legt der Landtagsvorstand dem Plenum einen schriftlichen Bericht zu Fragen der praktischen Umsetzung des Gesetzes, verbunden mit notwendigen Handlungsänderungsempfehlungen vor. Über den Bericht findet eine Aussprache statt. Das ist das, was wir jetzt hier tun. Der der Unterrichtung in Drucksache 7/6467 anliegende Bericht wurde vom Vorstand des Landtags in seiner Sitzung am 14. September 2022 zur Vorlage an das Plenum beschlossen, sodass heute die Aussprache darüber durchgeführt werden kann. Damit eröffne ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Zunächst erhält für Die Linke Abgeordneter Korschewsky das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie von der Präsidentin bereits gesagt, liegt uns heute der Evaluationsbericht gemäß § 7 des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes vor. Das Thüringer Gesetz zur umfassenden Beteiligungstransparenz bei Gesetzgebungsverfahren im Landtag war zum Zeitpunkt des

(Abg. Blechschmidt)

Inkrafttretens des Gesetzes nicht nur Neuland in Thüringen, sondern für alle Parlamente in Deutschland. Deshalb ist es nur gut und richtig, dass wir nach drei Jahren eine Evaluation dieses Gesetzes vornehmen.

Thüringen ist das erste Bundesland, das mit Blick auf seine Gesetzgebungstätigkeit den sogenannten legislativen Fußabdruck eingeführt hat. Das bestätigt der Evaluationsbericht auf Seite 9 ausdrücklich. Der Gesetzestitel ist mit Sicherheit rekordverdächtig lang für die Bundesrepublik, aber er bringt den inhaltlichen Kern des Gesetzes doch absolut richtig und gut auf den Punkt. Der Evaluierungsbericht weist auf Seite 9 auch darauf hin, dass die Regelungen in Thüringen sogar noch ein Stück mehr Transparenz in das Gesetzgebungsverfahren bringen, als der klassische legislative Fußabdruck eigentlich verlangt. Das Verfahren und die Datenbank der Beteiligtendokumentation sollen die Vorgänge, wie ein Gesetz inhaltlich entsteht, welche außerparlamentarischen Beiträge und Einflüsse es aufnimmt, für alle Bürger in Thüringen nachvollziehbar machen, damit verständlich wird, wie und warum der Gesetzesinhalt so ist und welche der Beteiligten und vor allen Dingen auch aus welchen Gründen wollten, dass der Inhalt so wird oder auch nicht wird, wie das Gesetz dann beschlossen und verkündet wird. Diese transparente Nachvollziehbarkeit stärkt letztlich das Vertrauen in die Gesetzgebung des Landes und seine Arbeit. Dies ist nach Ansicht der Linken sogar dann der Fall, wenn politisch interessierte Menschen die Beteiligtendokumentation dazu nutzen sollten, um den Landtag im jeweils konkreten Fall auch zu kritisieren. Denn mit dem Verfahren der Beteiligtentransparenz machen die Menschen in Thüringen erstens die Erfahrung, dass die Arbeit des Landtags leichter kritisierbar und auch kontrollierbar wird, weil sie die Informationen darüber haben, wer wie die Regelung so ausgestalten wollte und warum, sowie welche Möglichkeiten zur Ausgestaltung mit welcher Begründung es noch gegeben hätte.

Zweitens, dass sie als Bürger mithilfe der Beteiligtentransparenzdokumentation auf problematische Punkte in Gesetzen sowie deren Entstehung und Anwendung besser aufmerksam machen und, drittens, sich auf diesem Weg letztlich auch an der Verbesserung von Vorschriften aktiv beteiligen können, indem sie ihre sachliche Kritik und ihre Anregungen und Vorschläge dem Landtag zukommen lassen. Oder sie machen die positive Erfahrung, dass nach umfassender Beschäftigung mit den Informationen der Beteiligtendokumentation die Regelungen als gut zu bewerten sind und es nichts zu kritisieren gibt.

Die Bürgerinnen und Bürger sind damit viel weniger als bisher bloße Adressaten und Ausführende von geltenden Gesetzen. Sie können mithilfe der Beteiligtendokumentation Gesetze viel leichter auf ihre inhaltliche Qualität hin überprüfen und ihren Inhalt letztlich auch aktiv mitgestalten. So schafft Transparenz Vertrauen und Akzeptanz und neue Mitgestaltungsmöglichkeiten, die die Menschen zur gesellschaftlichen und konkret sachbezogenen Einmischung motivieren können. Dieses transparente Wechselspiel zwischen Bürgern und Parlament macht die Demokratie lebendiger und widerständiger gegen populistische Vorurteile und Angriffe.

Im Jahr 2021 führte die lobbykritische Organisation Transparency Deutschland ein bundesweites Ranking mit Blick auf die Qualität der lobbykritischen Transparenzgesetzgebung in Bund und Ländern durch. Beim Instrument des legislativen Fußabdrucks, also der Regelungen zur Beteiligtendokumentation, kam Thüringen auf den 1. Platz. Doch die Entwicklung, meine sehr geehrten Damen und Herren, bleibt nicht stehen. Thüringen sollte aber diese Vorreiterrolle behalten. Deshalb sollten wir auch weiter an der Frage von Transparenz und gegen Lobbyarbeit arbeiten.

(Beifall DIE LINKE)

Der vorliegende Evaluierungsbericht stimmt hier sehr positiv, denn er bescheinigt nicht nur im abschließenden Fazit, sondern auch in Detailpunkten, die Regelungen, die wir im Gesetz verankert haben, sind gut und auch deren praktische Umsetzung funktioniert gut, und zwar mit Blick auf die zur Transparenz verpflichteten Beteiligten wie auch die Nutzerinnen und Nutzer der Beteiligtendokumentation. Dazu gehört auch die gelungene Abwägung zwischen inhaltlicher Reichweite der Regelungen und der Sicherstellung der praktischen Wirksamkeit dieser Regelungen. Der Bericht macht das deutlich an der beispielhaften Abwägung, ob man auch mündliche Einflussnahmen auf Gesetzgebung in die Beteiligtendokumentation aufnehmen soll oder nicht, wie ebenfalls auf Seite 9 dargestellt. An diesem Punkt wird dann nach Ansicht der Linken-Fraktion deutlich, wie wichtig die Ergänzung der Beteiligtendokumentation durch ein tatsächliches Lobbyregister zur Sicherstellung umfassender Transparenz ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ein Lobbyregistergesetz erfasst auch lobbykritische Vorgänge außerhalb des formalisierten, vom Schriftlichkeitsprinzip geprägten Gesetzgebungsverfahrens. An dieser Baustelle „Lobbyregister“ sind einige Parlamente gegebenenfalls schon weiter als wir hier in Thüringen, weil dort Regelungen schon in Gebrauch sind, womit auch mitt

lerweile praktische Erfahrungen gesammelt werden konnten.

Aber auch der Thüringer Landtag kann zeitnah zu einem inhaltlich gut ausgestalteten Lobbyregistergesetz und seiner praktischen Umsetzung kommen, denn im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz liegen bereits zwei Gesetzentwürfe zu diesem Thema vor; der erste stammt von der R2G-Koalition und der zweite von der CDU-Fraktion. Beide Seiten sind sich einig, glaube ich zumindest, dass in Sachen Lobbyregister etwas passieren muss. Die Landtagsdiskussion über den Evaluierungsbericht zur Beteiligtendokumentation sollte nach Ansicht der Linken Anstoß sein, um sich auch wieder um das sinnvolle – wir als Linke meinen –, unbedingt notwendige Ergänzungsinstrument Lobbyregister und die Regelungsvorschläge zu kümmern und sie mit dem Ziel praktisch wirksamer Umsetzung im Landtag zur Entscheidung zu bringen.

Mit dem Doppelpack Beteiligtendokumentation und Lobbyregister ist dann Thüringen ganz sicher auch weiter Vorreiter im bundesweiten Vergleich. Vertrauen und Akzeptanz der Bürger werden durch die zusätzlichen Instrumente noch weiter gestärkt. Dabei ist es notwendig, Beteiligtendokumentation und Lobbyregister unter einem gemeinsamen digitalen Dach für interessierte Bürger zugänglich zu machen.

Nun ist – wir sehen das ab Seite 14 – im Bericht ganz klar angesprochen, dass die gute Pflege der Beteiligtendokumentation einen erheblichen Arbeitsaufwand mit sich bringt, aber einen Arbeitsaufwand, der sich gesellschaftspolitisch und mit Blick auf den Gewinn für die Demokratie lohnt. Es ist nach Ansicht der Linken auch davon auszugehen, dass die Verknüpfung mit der Funktion des Lobbyregisters dann nicht zu doppelter Arbeit führen wird. Vielmehr werden sich in den Arbeitsabläufen sogar Synergieeffekte ergeben, weil schon technisch Vorhandenes auch im Rahmen des Lobbyregisters genutzt werden kann. Die Beteiligtendokumentation hat zwar der Landtagsverwaltung die meiste Arbeit gemacht und macht sie noch, aber auch die Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen sind verpflichtet, Arbeitsschritte, Informationen und Dokumente zu liefern, wenn sie einen Gesetzentwurf schreiben und in diesem Rahmen außerparlamentarische Unterstützung erhalten sollten. Wie umfangreich die Beteiligung von außerparlamentarischen Akteurinnen und Akteuren ist, machten die im Evaluationsbericht dargebotenen Informationen und Zahlen recht beeindruckend deutlich. Daraus erwächst nach Ansicht der Linken-Fraktion auch die Pflicht der Fraktionen und Abgeordneten, sich mit

diesen außerparlamentarischen Beiträgen inhaltlich auseinanderzusetzen. Das heißt nicht, alles, was vorgetragen wird, für gut zu befinden, es bedeutet aber, Engagement und Vorschläge der außerparlamentarischen Akteure wirklich ernst zu nehmen.

Hinsichtlich der im Abschnitt E des Berichts geschilderten praktischen Erfahrungen bei der Gesetzgebungsanwendung anhand von konkreten Einzelfällen wird deutlich, dass – wie bei jedem neuen Gesetz – sich eine Auslegung und Anwendungspraxis herausbilden muss. Das gelingt offensichtlich sehr gut. Das Beteiligtentransparenzgesetz hat zwar einen sperrigen, kaum aussprechbaren Namen, aber eine durchaus nachhaltige Relevanz für Bürgerinnen und Bürger und trägt somit auch zur Nachvollziehbarkeit von Politik bei und hilft, das Ansehen von Politik weiter zu erhöhen. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Fraktion der CDU Abgeordneter Schard das Wort.