Uns allen ist nämlich auch bewusst, dass gerade der Aufstieg aus der Jugendfeuerwehr in den Erwachsenen-Wehrtrupp mit einer sehr hohen Motivation verbunden ist.
Trotzdem müssen zum Schutz des Nachwuchses hier auch die Regelungen des Jugend- und Arbeitsschutzes gewahrt werden.
Wir haben daher den ganzen Antrag umfangreich überarbeitet, sodass nun die Möglichkeit geprüft ist, 16-Jährige stärker einzubinden, sofern dabei zwingend beachtet wird, dass der Schutz vor psychischen und physischen Gefährdungen im Vordergrund steht, auch die individuelle geistige Reife beachtet wird und tatsächlich verfügbare personelle Ressourcen im Einsatz zur Beaufsichtigung berücksichtigt werden. Das wird in der Praxis sicherlich vielfach gar nicht möglich sein, weil gerade auch die freiwilligen Kameradinnen und Kameraden vor Ort oft andere Aufgaben haben. Damit wird dann aber letztendlich den verschiedenen Interessen Rechnung getragen.
Der Antrag der CDU deckt viele Herausforderungen der Thüringer Feuerwehren gar nicht ab, etwa die Frage der zukunftsfähigen Alarmierung und digitalen Alarmierung, wie es der Landesfeuerwehrverband zum Beispiel auch in seinen Jahresberichten
ja, mittlerweile steht sie drin, weil wir sie nunmehr darin verankert haben – und geben der Landesregierung die Rückendeckung, nun unter organisatorischer und finanzplanerischer Federführung für den Freistaat aktiv zu werden und die Landkreise und kreisfreien Städte um ein Mandat durch das Land zu ersuchen, damit uns die Modernisierung mit einheitlichen Standards gelingt.
In den letzten Monaten haben unsere Fraktion und ich viele Feuerwehren besucht – freiwillige, Werksfeuerwehren, Berufsfeuerwehren, Ämter für Brandschutz und Katastrophenschutz – und konnten dadurch viele Anregungen mitnehmen, darunter auch den Ansatz von Ausbildung in der Fläche, also weg von Bad Köstritz, um auch dort zu entlasten. Die Schule bauen wir weiterhin hochmodern aus, wir haben da auch ein direktes Finanzierungskonzept mit dem Ministerium. Dennoch ist es auch möglich, an den Standorten der Berufsfeuerwehren oder in den feuerwehrtechnischen Zentren in den vier Planungsregionen eine dezentrale praxisorientierte Grundlagenausbildung zu fördern. Diesen Vorschlag der Berufsfeuerwehr Eisenach haben wir daher in den Antrag der CDU integrieren können, nachdem wir uns vor Ort über deren Konzepte zu Containerlösungen überzeugen konnten. Wir haben auch die einseitige Ausrichtung auf die Feuerwehr korrigiert, beispielsweise auch die bessere Stellplatzförderung für Katastrophenschutz integriert und uns für eine Verknüpfung der Ausbildung und gegenseitige partielle Anerkennung von Ausbildungen zwischen der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule und der staatlich anerkannten Katastrophenschutzschule der Thüringer Hilfsorganisationen eingesetzt.
Wir halten noch einmal fest, dass die von RotRot-Grün in den Haushalten verankerten Projekte wie die Kampagne „Respekt den Rettern“ und die Sensibilisierungskampagne „Bevölkerungswarnung und Katastrophenschutz“, die wir mit jeweils 100.000 Euro bedacht haben, zügig umgesetzt werden sollen.
Unterm Strich kann ich nun guten Gewissens sagen, dass es uns gelungen ist, Problematisches aus dem Antrag der CDU zu entfernen und konkrete Lösungsansätze dort zu unterbreiten, wo sie fehlten. Der Antrag ist aber insgesamt nur ein Mosaikstein aus dem gesamten Themenkomplex, dem wir uns widmen müssen – eigentlich auch schon seit Jahrzehnten hätten widmen müssen. Aus unse
rer Sicht müssen wir aber gerade anlässlich der Erfahrungen aus dem Ahrtal und dem Krieg in der Ukraine unsere Vorhaltungen im Bereich der Thüringer Katastrophenschutzlager und der Katastrophenschutzzüge noch mehr verbessern und die Thüringer Feuerwehren weiter modernisieren. Daher Zustimmung zum nun überarbeiteten Antrag. Ich hoffe, dass wir im Feuerwehrbereich auch für den Haushalt 2023 wieder an einem Strang ziehen können – für unsere Kameradinnen und Kameraden. Danke.
Herr Präsident, werte Damen und Herren, liebe Kollegen von der CDU, „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten“ – gegen diesen Antrag kann man grundsätzlich nichts haben. Ich denke, da sind wir uns hier im Hohen Haus alle einig. Ein umfangreicher Antrag, der die Landesregierung in 16 Punkten auffordert, diese Aufgabe aktiv anzugehen. Auf alle Punkte, denen wir uneingeschränkt zustimmen, möchte ich hier nicht im Detail eingehen, aber einige Sätze möchte ich zu speziellen Punkten schon verlieren.
Ja. – Da hat Herr Urbach auch schon – sagen wir mal – den Finger in die Wunde gelegt. Und zwar ist die Förderung zum jetzigen Zeitpunkt nur durch die Hintertür möglich, nämlich wenn diese Zisternen auch zur Verbesserung des Klimas dienen. Das ist für mich völlig unverständlich. Da geht jetzt eine Frage in Richtung Landesregierung: Sollte die Rettung von Menschenleben und Sachwerten nicht Grund genug sein, um eine Förderung für Löschwasserzisternen aufzulegen?
Kritisch sehen wir auch den Punkt, den auch Frau Vogtschmidt schon angesprochen hat. Nach unserer Lesart ist das auch so, dass Jugendliche im
Alter zwischen 16 und 18 Jahren im aktiven Feuerwehrdienst verwendet werden sollen. Ich habe mir das extra auch noch mal rausgesucht, Ihren Antrag, das steht so drin. Für mich liest sich das auch so, dass die in den aktiven Feuerwehrdienst eingebunden werden sollen, und das wirft für uns viele rechtliche Probleme auf. Diesen Punkt sehen wir äußerst kritisch. Da würden wir noch Nachbesserungsbedarf sehen.
Die von Ihnen auch in einem Punkt angesprochene Ehrenamtscard für Feuerwehrangehörige haben zahlreiche schlaue Gemeinden und Städte in Thüringen längst umgesetzt. Sie gewähren ihren Feuerwehrangehörigen unentgeltlichen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Bürgerhäuser, Kegelbahn, Freibäder. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Es ist doch den Feuerwehren in Thüringen viel mehr geholfen, wenn sich der Freistaat an den Kosten der Sozialversicherung für ortsnah eingesetzte Feuerwehrangehörige beteiligt. Dann muss auch keiner, der zu Einsätzen gerufen wird, Angst haben, seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Das ist eine alte und immer wieder neue Forderung meiner Fraktion. Viele von Ihren Forderungen könnten aufgrund der geltenden Rechtslage schon längst umgesetzt werden. Wer soll die Befreiung von Feuerwehrbeschaffungen von der Umsatzsteuerpflicht prüfen, wenn die Steuerhoheit hierfür beim Bund liegt, wie Sie es in Ihrem Punkt II.1 Ihres Antrags fordern? Wie wollen Sie Feuerwehrstandorte – das wurde auch schon angesprochen – im ländlichen Raum dauerhaft erhalten, wenn Sie hier im Hohen Haus jedem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün zur Gemeindeneugliederung zustimmen? Die Folgen gehen niemals spurlos an der Feuerwehr vorbei.
Was soll eine Arbeitsgemeinschaft zur rechtssicheren Erstellung von Bescheiden zum Kostenersatz bei Feuerwehreinsätzen? Hierfür muss das Personal in den Gemeinden, Städten und Verwaltungsgemeinschaften nur ausreichend qualifiziert sein. Auch dies haben Sie, verehrte Kollegen der CDU, unter Ihrer Regierungsverantwortung versäumt.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Da der Antrag überwiegend gute Ansätze zur zukünftigen Stärkung von Feuerwehren sowie des Brandund Katastrophenschutzes beinhaltet, stimmt meine Fraktion unter den genannten Vorbehalten Ihrem Antrag zu. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Czuppon. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Henfling das Wort – nicht. Okay, dann haben wir jetzt noch die Wortmeldung von Herrn Montag für die Gruppe der FDP.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich ist dieses Thema für die Kommunen und unseren Freistaat von außerordentlich großer Bedeutung. Dies habe ich – nicht ich, sondern Herr Kollege, der jetzt präsidiert – in den entsprechenden Beratungsrunden bereits mehrfach dargestellt. Über 33.000 Ehrenamtliche bilden 97 Prozent der Feuerwehrangehörigen; mehr als nur das Rückgrat unserer Feuerwehren. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Entwicklung der Feuerwehren in Thüringen und deren Ausstattung eben ein zentrales, ein elementar wichtiges Thema. Der vorliegende Antrag zeigt richtige Ansätze, gleichwohl stellt sich bei dem einen oder anderen Punkt schon die Frage, ob nicht noch genauer hingeschaut werden muss. Zum Beispiel beim Thema „Beschaffung“. Vorgeschlagen wird eine neue zentrale Beschaffungsstelle für Fahrzeuge. Bei der Beschaffung sollten aber die örtlichen Gegebenheiten auch genau berücksichtigt und unter die Lupe genommen werden. Es nützt nichts, wenn große Fahrzeuge beschafft werden und dann keine Feuerwehrkräfte vorhanden sind, welche nicht über die dafür benötigte Qualifizierung verfügen.
Es muss möglich bleiben, dass die Kommunen auch selbst noch Beschaffungen tätigen können, weil spezifische Merkmale vor Ort besser erkannt sein dürften, als in der zentralen Beschaffungsstelle – Stichwort: Subsidiarität.
Das geht auch einher mit der Forderung im Antrag, Feuerwehrstandorte im ländlichen Raum zu erhalten. Die freiwilligen Neugliederungen dürfen nicht zur Benachteiligung von ländlichen Feuerwehrstandorten führen. Hier müssen Fördermöglichkeiten angepasst werden in Bezug auf kleinere Fahrzeuge, angemessene Bezuschussung zum Lkw-Führerschein und eben individuelle Förderung auf entsprechende Objekte. Auch muss berücksichtigt werden, dass die Erreichbarkeit der Unfalloder Brandorte oder beides in 10 Minuten nach Ausrückeordnung verpflichtend für die Einsatzkräfte bleibt. Das Fehlen weiterer Jubiläumszuwendungen ist ein Zustand, der wirklich behoben werden muss. Es ist eine Schande, dass es diese noch nicht gibt.
Diese Wertschätzung muss dringend für die vielen freiwilligen Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden geschaffen werden. Die Wertschätzung sollte aber nicht bei Jubiläumszuwendungen enden.
Auch bei der Unterstützung der Jugendfeuerwehren muss nachgedacht werden. Wenn man dem Titel des Antrags folgt, dann ist die Jugend die Zukunft unserer Feuerwehren und das ist sehr richtig. Hier gibt es aber noch viel zu tun, um die Attraktivität für die Jugendlichen zu erhöhen und eine zeitgemäße Förderung der Jugendfeuerwehren zu gewährleisten.
Ein Schwerpunkt, den Sie ansprechen, ist, Waldund Vegetationsbrände besser zu bekämpfen. Dabei sind hier Fakten zu betrachten wie: Wie viel Löschwasserreservoire gibt es und welche Eigentumsfragen verbergen sich dahinter? Welchen Sanierungsstau gibt es bei den Löschwasserdargeboten und welche Anforderungen müssen diese erfüllen?
Die Digitalisierung wird immer wichtiger, auch im Bereich der Feuerwehr. Hier zeigen sich aber Probleme zwischen dem Einsatz aus der Verwaltung heraus und in der Praxis an der Einsatzstelle. Oft ist im ländlichen Raum die Netzabdeckung nicht flächendeckend und somit kommt die Technik nicht zum Einsatz. Jedes Feuerwehrobjekt soll einen Internetzugang erhalten. Schwierig nur, wenn vor Ort überhaupt kein Internetzugang möglich ist; auch hier muss der Investitionsstau Berücksichtigung finden und das geht nicht nur im Interesse der Feuerwehren. Die langen Diskussionen haben am Ende dazu geführt, dass der Ausschuss für Inneres und Kommunales den Antrag einstimmig angenommen hat und er heute hier eben zur Abstimmung steht.
Die Zukunft der Feuerwehren braucht die breite Unterstützung aller Kräfte dieses Hauses und so stimmt die Gruppe der FDP heute natürlich auch diesem Antrag zu.
schaffungsstelle und der gegebenenfalls vor Ort kommunalen individuellen Entscheidungen angeführt. Würden Sie mir recht geben, dass es darin keinen Widerspruch
geben muss, zwischen einer zentralen Beschaffung und den individuellen Vorstellungen von Kommunen oder Gemeinden?