Protocol of the Session on November 10, 2022

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich somit eröffne.

Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream.

Sehr geehrte Damen und Herren, heute gibt es Geburtstage. Herr Abgeordneter Thrum und Frau Staatssekretärin Schönig, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Ihnen!

(Beifall CDU, AfD)

Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Tiesler und Herr Abgeordneter Liebscher betraut.

Da ich in den Abendstunden des heutigen Tages ein Grußwort anlässlich des Elisabeth-Empfangs der Katholischen Kirche halten werde, werde ich zeitweise nicht an der Plenarsitzung am Abend teilnehmen können. Daran teilnehmen werden nach meinem Kenntnisstand ebenfalls Frau Vizepräsidentin Marx, Herr Abgeordneter Walk und Frau Abgeordnete Tasch, die sich insoweit hier auch zeitweise entschuldigen.

Weiterhin liegen für diese Sitzung folgende Entschuldigungen vor: Herr Abgeordneter Gröger, Herr Abgeordneter Henke, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Höcke, Herr Minister Adams und Herr Abgeordneter Walk zeitweise.

Gestatten Sie mir einige Hinweise zur Tagesordnung. Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte in folgender Reihenfolge aufzurufen:

Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 1. Daran schließen sich unter Berücksichtigung der besonderen Terminierung von Fragestunde und Wahlen sowie der Tagesordnungspunkte 73 und 79 und von Mittagspause sowie Sitzungsende, das für 23.00 Uhr vorgesehen ist, folgende Tagesordnungspunkte an: TOP 25 a) und 25 b), danach 27, 31, 37, 38, 39, 41, 43 sowie 2, 3, 4 a) und 4 b), danach 44, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 74.

Der Tagesordnungspunkt 73 wird heute Vormittag aufgerufen.

Der Tagesordnungspunkt 79 wird ebenfalls heute aufgerufen.

Darüber hinaus wurde die Festlegung getroffen, dass der Tagesordnungspunkt 42 als erster Punkt aufgerufen werden soll, wenn die soeben genannten Punkte sämtlich aufgerufen wurden. Daran würde sich der Aufruf der Tagesordnungspunkte 26 und 23 anschließen.

Der Tagesordnungspunkt 6 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Zu Tagesordnungspunkt 8 wurde eine 3. Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/4735 elektronisch bereitgestellt und verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 20 wurde eine Neufassung der Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/6591 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen, also verfahren wir dementsprechend. Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.

Frau Präsidentin, wir mussten ja heute Morgen in der Zeitung wahrnehmen, dass die Landesregierung schon, bevor wir hier im Landtag diskutieren, für sich Entscheidungen vorwegnimmt und nicht die Empfehlung des Landtags beachten möchte und damit das Parlament offensichtlich missachtet. Das möchten wir gern in einem Ältestenrat besprechen, den ich hiermit auch beantrage.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht euer Ernst!)

Ich gehe davon aus, dass Herr Abgeordneter Bühl für seine Fraktion spricht. Darüber müssen wir nicht abstimmen, dann gehen wir jetzt in die Ältestenratssitzung. Wir nutzen dafür den Raum F 101.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie darüber informieren, dass die CDU-Fraktion den Wissenschaftlichen Dienst im Ältestenrat beauftragt hat, eine Prüfung in der Angelegenheit vorzunehmen. So wird also weiter entsprechend damit umgegangen.

Für die Zuschauerinnen und Zuschauer auch auf der Tribüne: Es gibt das Recht, jederzeit – ab einer bestimmten Anzahl – einen Antrag auf Einberufung des Ältestenrats zu stellen. Das hat jetzt stattgefunden und der Ältestenrat hat sich über die Problematik mit dem Ergebnis, das ich soeben vorgetragen habe, ausgetauscht.

Sehr geehrte Damen und Herren, damit eröffne ich die Tagesordnung und rufe auf Tagesordnungspunkt 1

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5375 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/6255 -

dazu: Rechtssicherheit für Kommunen herstellen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6358 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Tasch aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf. Bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in seiner 79. Sitzung am 5. Mai 2022 wurde der Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes“ an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 25. Mai 2022, in seiner 29. Sitzung am 9. Juni 2022 und in seiner 32. Sitzung am 8. September 2022 beraten und dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung. Zu der gestellten Frage „Wie beurteilen Sie den Vorschlag, den Ermessensspielraum der Städte und Gemeinden bei der Erhebung von Sondernutzungsgebühren zu erweitern und damit die Einrichtung von Carsharingplätzen zu unterstützen?“ sowie zu der Frage „Haben Sie weitere Anmerkungen zum Gesetzentwurf?“ sind vier Beiträge eingegangen. Drei Beiträge stehen der Gesetzesänderung positiv gegenüber. Eine Stellungnahme ist kritisch. Gesetzgeberischen Änderungsbedarf aus den Beiträgen hat der Ausschuss nicht gesehen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner

32. Sitzung am 8. September 2022 ohne Änderung angenommen. Ich bitte um Zustimmung.

Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag gewünscht? Herr Abgeordneter Bergner, bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich mache es kurz mit Blick auf die Zeit, die wir bereits verbraucht haben. Aber ich möchte aus der kommunalpolitischen Praxis einen kleinen Hinweis geben. Oft passiert es, dass man in einem Stadtrat, in einem Gemeinderat denkt, jetzt etwas richtig Gutes beschlossen zu haben, etwas Gutes für den Bürger getan zu haben, für die Wirtschaft getan zu haben und dann kommt am Ende die Kommunalaufsicht und sagt, das hättest du aber nicht tun dürfen. Worauf wir dabei abstellen, ist die Problematik der Einnahmenbeschaffung der Kommunen. Deswegen geht es uns darum, mit diesem Entschließungsantrag klar und deutlich zu machen, dass genau das der Gesetzgeber nicht will, sondern dass der Gesetzgeber den Kommunen diese Freiheit geben will, eben diese Carsharinggeschichte zu ermöglichen. Deswegen unser Entschließungsantrag, wo wir Sie um Zustimmung bitten, mit dem Ziel, klar und deutlich zu machen, dass es der eindeutige Wunsch des Gesetzgebers ist, diese Möglichkeit für alle Kommunen aufzumachen, auch für die, die in der Haushaltskonsolidierung sind. Danke schön.

(Beifall Gruppe der FDP)

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Rudy.

Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer! Carsharing kann unter bestimmten Bedingungen eine Alternative zum eigenen Auto sein. Tatsächlich wächst der entsprechende Markt. Im Januar 2022 gab es deutschlandweit knapp 3,4 Millionen angezeigte Carsharing-Kunden, ein Zuwachs um 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im gleichen Zeitraum ist die deutschlandweit verfügbare Carsharing-Flotte um 15,2 Prozent auf insgesamt 30.200 Fahrzeuge gewachsen. Weiterhin gibt es rund 10.000 Fahrzeuge im offenen Carsharing, wo über Anbieter auch private Fahrzeuge angeboten werden. Wir reden also über einen

(Präsidentin Pommer)

Gesamtbestand von rund 40.000 Fahrzeugen. In Anbetracht der zum gleichen Zeitpunkt insgesamt 48,25 Millionen zugelassenen Pkw in Deutschland erkennt man, wie verschwindend klein der Carsharing-Markt ist. Carsharing-Fahrzeuge machen weniger als 0,1 Prozent der Pkw hierzulande aus. Individuelle Mobilität kann damit flächendeckend nicht sichergestellt werden. Selbst beispielsweise bei einer utopischen Verzehnfachung des Carsharing-Angebots würde nur knapp 1 Prozent der Fahrzeuge aus solchen Mietfahrzeugen bestehen. Auch muss gesehen werden, dass Carsharing vor allem ein Angebot für Städte und urbane Zentren ist, weil es sich nur dort einigermaßen wirtschaftlich betreiben lässt. Im ländlichen Bereich ist Carsharing wenig profitabel, und da ist es dann für die Bürger im ländlichen Raum auch kaum praktikabel, denn die Wege zum Carsharing-Stellplatz sind dort weit und die Sache ist damit im Alltag, insbesondere für Arbeitnehmer, nicht attraktiv. Für die meisten Menschen im ländlichen Raum führt mitunter auf längere Sicht kein Weg am eigenen Auto vorbei. Das bedeutet natürlich auch, dass die staatliche Förderung von Carsharing einmal mehr eine Förderung für und von Ballungszentren ist, während der ländliche Raum überwiegend außen vor bleiben muss. Für ein ländlich geprägtes Land wie Thüringen kann eine entsprechende Carsharing-Förderpolitik nur begrenzt sinnvoll sein. Die AfD wird sich vor dem Hintergrund bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion der SPD erhält Herr Abgeordneter Liebscher das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer und Gäste auf der Tribüne! Manchmal sind es die kleinen Schritte, die uns vorwärtsbringen, so auch bei der heute zur erneuten Abstimmung stehenden Änderung des Thüringer Straßengesetzes. Es geht heute nicht um den Unterhalt oder den Ausbau der Straßen im Freistaat, nein, heute wollen wir die Werkzeuge der Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums erweitern. Der frei nutzbare öffentliche Raum in den Siedlungen steht bekanntermaßen zunehmend unter Druck. Immer mehr Mobilität muss auf gleichbleibender Fläche realisiert werden. Zugleich wandelt sich das Mobilitätsverhalten mit den Bedürfnissen der Menschen. Hier unterscheiden sich Land und Stadt deutlich. Eine in beiden Räumen immer stärker gefragte individuelle Fortbewegungsmetho

de ist das Teilen von Fahrzeugen. Im ländlichen Raum kann dies eine Alternative zur Anschaffung des zweiten oder des dritten Autos sein, in der Stadt reduziert das Carsharing die Nutzung des eigenen Pkws erheblich. Mittelfristig ersetzt das gemeinsame Nutzen von Autos vier bis teilweise sogar mehr als zehn private Fahrzeuge. Das verringert die für private Pkws benötigten Stellplätze im öffentlichen Raum, so das Bundesumweltamt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Anfang dieses Jahres nutzten bereits über 3 Millionen Menschen Carsharing-Angebote. Im Vergleich zu einem durchschnittlich privaten genutzten Pkw stößt die Nutzung eines Carsharing-Autos 16 Prozent weniger Kohlenstoffdioxid aus. So kann auch der Individualverkehr einen Beitrag für eine umweltverträglichere Fortbewegung sein. Nach einer umfänglichen Beratung im Verkehrsausschuss unter Hinzuziehung der Fachwelt und selbstverständlich auch der Gemeinde- und Städtevertreter können wir heute eine abgerundete und funktionelle Modernisierung des Straßengesetzes auf den Weg bringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen den Kommunen mit der vorliegenden Gesetzesänderung die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, wie sie Carsharing-Angebote auf öffentlichen Stellplätzen unterstützen können.

Zu guter Letzt möchte ich noch den Kostenaspekt benennen. Carsharing kann das Mobilitäts-Portemonnaie der Menschen deutlich entlasten. Fährt man das eigene private Fahrzeug weniger als 10.000 Kilometer im Jahr, kann sich ein Umstieg lohnen. Wer beispielsweise 5.000 Kilometer im Jahr zurücklegt, spart mit Carsharing gegenüber dem eigenen Auto zwischen 900 und 1.500 Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mobilitätswende muss Lösungen für die Bedürfnisse der Menschen finden – sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum. Wir als SPD-Fraktion unterstützen die vorgelegte Gesetzesänderung und werben für die Unterstützung durch das Hohe Haus. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe es bereits mehrfach auch hier in diesem Rund gesagt, die Freien Demokraten stehen Carsharing sehr offen gegen

(Abg. Rudy)

über als einem Teil einer vielfältigen Mobilität – auch in unserem Land. Insofern finden wir auch, dass es richtig ist, die Möglichkeiten des Straßengesetzes – was Sondernutzung anbelangt – zu öffnen, aber wir haben an verschiedenen Stellen Bedenken gehabt, die auch nicht vollständig ausgeräumt werden konnten. Das ist einmal die Ungleichbehandlung, was Sondernutzung insgesamt anbelangt, wenn wir etwa daran denken, wie Gastronomen oder auch Händler behandelt werden, die den Gehweg oder den Platz vor ihrem Geschäft nutzen wollen, dann ist es eine Ungleichbehandlung in der Sondernutzung und dort geht es immerhin auch um ein wichtiges Ziel, nämlich die Belebung der Innenstädte.

Der andere Punkt, den habe ich gerade schon angesprochen: Wir müssen auch den Kommunen bei der Umsetzung dieser Gesetzesänderung unter die Arme greifen. Nehmen wir eine Stadt, die in der Haushaltskonsolidierung ist. Die ist natürlich nach Thüringer Kommunalordnung gehalten, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, und genau deswegen halten wir es für notwendig, eine Handreichung an die Kommunen, aber auch eine Handreichung an die Kommunalaufsichten zu geben, wie mit diesem Thema umzugehen ist. Denn es ist genau der Wille des Gesetzgebers, diese Sondernutzung zu vereinfachen und zu ermöglichen, und an der Stelle eben nicht sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, meine Damen und Herren. Deswegen werben wir sehr für unseren Entschließungsantrag, den wir hier mit ins Haus gegeben haben; schlicht und einfach, weil wir den Erfolg dieses Gesetzes wollen und nicht wollen, dass dann auf der Grundlage von § 54 ThürKO hinterher die Kommunalaufsicht kommt und sagt, das hättet ihr nicht tun dürfen.

Und deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich zusammenfassend sagen: Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, auch in der vorliegenden Form, da er im Prinzip richtig ist und Chancen bietet, alternative Mobilitätsformen zu fördern. Aber aus unserer Sicht ist eben auch die Ergänzung durch den Entschließungsantrag notwendig, um rechtliche Unsicherheiten auszuschließen, etwaige Fallstricke bereits im Vorfeld zu beseitigen und auch im Werdegang dieser Gesetzesänderung klar zu machen, was der Wille des Gesetzgebers war. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Wahl das Wort.

Frau Präsidentin, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch an die Gäste auf der Tribüne und die, die uns vor dem Livestream folgen. Heute beraten wir die Änderung zum Thüringer Straßengesetz in der zweiten Lesung. Es geht darum, den Kommunen die Etablierung und die Ausweitung von Carsharing-Angeboten zu erleichtern, denn im bisherigen Straßengesetz steht ein Passus, der von den Gemeinden und Städten erfordert, die Preisgestaltung am sogenannten marktgleichen Gegenwert zu orientieren. In der Praxis der letzten Jahre hat sich aber deutlich gezeigt, dass dieser Halbsatz „Erhebung von Gebühren“ die Sondernutzung des Carsharings unnötig verkompliziert hat. Wir wollen heute also mit dem Gesetzentwurf von Rot-RotGrün den Satz streichen. Damit wird im neuen Straßengesetz von den Kommunen lediglich verlangt, dass sie eine Gebühr erheben. Diese Regelung gibt den Kommunen daher größtmögliche Freiheit und mehr Rechtssicherheit.