Protocol of the Session on November 9, 2022

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn das Bürgergeld wird eine Reform sein, die unseren Sozialstaat besser zugänglich und gerechter macht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Einführung des Bürgergeldes setzt noch nicht alle grünen Forderungen der vergangenen Jahre um, ist aber ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Sicherung eines wirklichen Existenzminimums für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für alle. Nach mehr als 16 Jahren ist es Zeit für eine Reform. In Zeiten der Coronapandemie wurden die Lücken des Sozialleistungssystems sehr deutlich. Die Grundsicherung gehört deshalb grundlegend reformiert. Wenn jetzt Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzt wird, heißt das mehr Augenhöhe und mehr selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Idee des Bürgergeldes ist ausbaufähig und setzt auf die Eigenverantwortlichkeit der Menschen. Das wird ihnen aber leider von der erzkonservativen und rechten Politik einfach aberkannt. Gerade die Union wehrt sich jetzt gegen die Einführung des Bürgergeldes und redet rauf und runter von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die angeblich mit Mindestlohnverdiensten weniger zum Leben haben als die Menschen, die auf den Bezug von Bürgergeld angewiesen sind. Und von den Erzkonservativen und Rechten wird in diesem Zusammenhang sehr gern landauf und landab erzählt, dass sich Arbeiten künftig nicht mehr lohnt. Gern werden solche Behauptungen auch in den sozialen Netzwerken verbreitet und sorgen dort für Sprengstoff. Das stimmt aber nicht. In fast allen möglichen errechenbaren Konstellationen haben arbeitende Menschen finanziell mehr Geld zur Verfügung, als wenn sie allein vom Bürgergeld abhängig wären. Lediglich im extremen Szenario, wenn bei einer vierköpfigen Familie einer nur einen Mindestlohn bekommt, käme mit dem Bürgergeld mehr Geld ins Familienportemonnaie. Aber auch nur dann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn diese Familie keine weitere Hilfe in Anspruch nimmt wie zum Beispiel Wohngeld, die ihr ja selbstverständlich zusteht. Finde den Fehler: Denn dann heißt es, da, wo zwischen Erwerbseinkommen und Bürgergeld keine große Lücke besteht, muss dringend am Verdienst nachgebessert werden. Denn nicht das beabsichtigte Bürgergeld ist zu hoch, sondern die Gehälter sind in vielen Branchen viel zu niedrig.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und das ist dem jetzigen Arbeitsmarkt geschuldet und nicht dem individuellen Versagen. Das Bürgergeld ist ein Schritt in eine Garantiesicherung, die

(Abg. Dr. Bergner)

nicht mehr stigmatisiert und die verdeckte Armut verringert, der Schritt in eine finanzielle Sicherheit, die Menschen auf Augenhöhe unterstützt und allen gesellschaftliche Teilhabe garantiert. Denn wenn Herkunft, Alter und Krankheit Menschen von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausschließen, dann muss die Politik handeln und Möglichkeiten schaffen, damit diese Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe bekommen. Dazu gehört ein auskömmliches Einkommen und dafür muss die demokratische Gesellschaft einstehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dazu gehört, dass wir die Erwerbslosigkeit und nicht die existenzsichernden Löhne als politisches Problem begreifen und angehen. Wer trotz der Arbeitsmarktinstrumente Bürgergeld in Anspruch nehmen muss, soll in Zukunft nicht mehr seine gesamten Ersparnisse aufbrauchen müssen, die zur Altersvorsorge zurückgelegt wurden. Und auch ein Wohnungswechsel muss nicht sofort passieren. Damit können sich die Menschen in schwierigen Lebensphasen auf die Suche nach einem passenden Job konzentrieren. Genau das, liebe Zuhörende, ist ja wohl auch im Sinne unseres Sozialstaats und der Beitragszahlenden, die in Renten- und Sozialkassen einzahlen.

Ich will noch auf die Scheindebatte zum Schönvermögen eingehen. In den unteren Einkommensbereichen gibt es belegbar nur sehr wenige vermögende Haushalte. Woher kommt also Ihre Angst, dass sich demnächst viele Menschen mit mehreren 10.000 Euro auf dem Konto in die soziale Schaukel begeben werden? Oder ist Ihnen irgendjemand bekannt, der jetzt allen Ernstes sagt: Och, dann lege ich mich jetzt mal aufs Sofa und mache nichts mehr? Das ist doch totaler Quatsch!

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es steht außer Zweifel: Das neue Bürgergeld ist ein wichtiger Beitrag zu einem selbstbestimmten Leben. Für das neue Miteinander auf Augenhöhe brauchen wir aber auch die engagierten Mitarbeiterinnen in den Jobcentern für die bestmögliche Beratung und Förderung. Darum möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal in die Bresche springen, denn eine so grundlegende Reform gelingt nur gemeinsam. Die gerade stattfindende Diffamierung während der Diskussion um die Einführung des Bürgergeldes und vor allem die damit einhergehende Diffamierung der Zuwendungsempfänger spielt mit schlimmen Falschaussagen Menschen gegeneinander aus, anstatt inmitten einer Krise mehr Sicherheit und Entlastung auf den Weg zu bringen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Pfefferlein. Jetzt hat sich Abgeordneter Aust für die AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss des heutigen Tages doch noch mal eine sehr lebhafte Diskussion wie auch in den vergangenen Tagen. Da könnte man der Meinung sein, das ist ja was Richtiges, worüber jetzt diskutiert wird. Tatsächlich hat man das Gefühl, das ist irgendwie so eine Sozialrevolution, die hier angekündigt wurde, wenn man die großen Sprüche hört. Aber wenn man sich das Ganze im Kern anschaut: Wirklich neu ist das, was hier beschlossen wird, ehrlich gesagt nicht.

Schauen wir uns mal die vier wesentlichen Kernpunkte des Bürgergeldes an. Da haben wir zum Beispiel einmal einen höheren Unterstützungsbetrag. 2014 hat das Bundesverfassungsgericht bereits beschlossen, dass es bei einer hohen Inflation bei der Anpassung dieser Unterstützungsleistungen eine zeitnahe Umsetzung geben muss. Dem kommt man jetzt mit den 50 Euro im Wesentlichen nach. So ein wirklich großer Wurf ist das vonseiten der Sozialdemokraten nicht. Da ist kein originärer politischer Gedanke dahinter, sondern man setzt im Wesentlichen das um, was das Bundesverfassungsgericht ohnehin vorschreibt.

(Beifall AfD)

Dann haben wir das Thema „Sanktionen“. Wir haben es gerade schon mal kurz gehört: Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2019. Damals wurden bereits die sogenannten harten Sanktionen de facto abgeschafft, was das Gesetz jetzt hier einfach nur vollzieht. Ein wirklich großer originärer Gedanke steckt also auch wieder nicht dahinter.

Dann haben wir das Thema „Vermögen“ bzw. „Schonvermögen“. Da muss man auch mal ganz ehrlich sein: Mindestens 80 Prozent der Leute, die Hartz IV beantragen, haben leider überhaupt kein Vermögen, sodass das in der Realität wirklich wenige Auswirkungen hat.

Und dann haben wir viertens beispielsweise den Punkt Weiterbildungsgeld. Auch hier, ehrlich gesagt: Wirklich neu ist das Ganze auch nicht. Heute hat man es beispielsweise in Form von Weiterbildungsprämien oder Ähnliches. Also auch hier lohnt sich die ganze Aufregung in der derzeitigen Debat

(Abg. Pfefferlein)

te nun wirklich nicht. Darum ist das auch keine große Sozialrevolution oder ein großer Sozialentwurf. Ehrlich gesagt, ist es genau das, was der Kollege von der CDU hier gerade beschrieben hat: Traumabewältigung der SPD.

(Beifall AfD)

Im Kern der ganzen öffentlichen Debatte haben wir aber eigentlich etwas anderes stehen. Das ist nämlich zum einen die Frage nach einer sozialstaatlichen Unterstützung nach unten hin, wie es das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen vorschreibt, weshalb es dort wenig zu diskutieren gibt, aber zum anderen auch die Frage, wie hoch der Lohnabstand eigentlich sein muss, damit sich das Arbeiten dann auch tatsächlich noch lohnt; wir haben es gerade auch sehr umfangreich gehört. Nun haben wir heute in dieser Aktuellen Stunde nicht wirklich Zeit, darauf einzugehen. Aber das holen wir morgen früh nach. Da geht es dann im Kern beispielsweise um höhere Steuerfreibeträge, wie wir es als AfD fordern. Dort geht es beispielsweise um die Absenkung von indirekten Steuern. Dort geht es auch um bestimmte Aspekte der Lohnskala, die wir morgen sehr intensiv hier zu diskutieren haben.

Mit anderen Worten: Dieses ganze Bürgergeld ist in der Debatte weit überdimensioniert, nimmt in unserer heutigen Zeit mit den vielfachen Krisen viel zu viel Raum ein für das, was dort an neuen Dingen tatsächlich drinsteht. Am Ende werden die vielen Hoffnungen, die hieran geknüpft werden, vieler Menschen enttäuscht, weil dieses Gesetz – dieses Bürgergeld – die Hoffnungen nicht erfüllen wird. Es wird aber auch viele Mitarbeiter in den Jobcentern, in den Arbeitsagenturen frustrieren, weil sie heute schon sagen: Das kann man nicht zum 01.01.2023 einführen, ohne dass ein enormes Chaos entstehen wird, weshalb es für alle Beteiligten und vor allem auch für die Betroffenen am besten wäre, dieses Gesetz nicht zeitnah zu beschließen, sondern sinnvollerweise noch weiter zu diskutieren und erst im nächsten Jahr zu beschließen. Deswegen werden wir morgen dem Vorschlag der CDU folgen und auch zustimmen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Aust. Jetzt schaue ich in Richtung der Landesregierung. Herr Prof. Hoff, bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist deutlich geworden, bei diesem Tagesordnungspunkt oder bei diesem Thema, es sind gleich zwei Orte, an denen das intensiv diskutiert wird, heute in der Aktuellen Stunde und morgen bei der Frage, ob der Landtag die Thüringer Landesregierung auffordert, sich im Bundesrat gegen dieses Gesetz zu stellen.

Es wird Sie nicht überraschen – ohne der Debatte morgen vorzugreifen –, dass die Thüringer Landesregierung sich nicht gemeinsam mit den unionsregierten Ländern für eine Rolle rückwärts zu Hartz IV entscheiden wird,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sondern dass wir bei den Unterschieden, die wir in der Koalition haben, natürlich dieses Bürgergeldgesetz als eine wichtige Weiterentwicklung unseres Sozialstaats verstehen und es gleichzeitig innerhalb der Koalition viele Überlegungen gibt, wie man dieses Bürgergeld weiterentwickeln müsste und wie auch konsequentere Entscheidungen getroffen werden können. Dies wird bei dem Vermittlungsausschussantrag der unionsregierten Länder ersichtlich nicht der Fall sein. Dort wird es, wie gesagt, vor allem darum gehen – in der Art, wie das auch hier diskutiert worden ist –, eine Vielzahl von Bemerkungen und Titulierungen zu diesem Gesetz vorzunehmen, die im Kern darauf hinauslaufen, den Eindruck zu erwecken, als ob sich Arbeit mit diesem Gesetz in Deutschland nicht mehr lohnen würde. Ich glaube, dass das sehr weit an den Realitäten vorbeigeht, die unter anderem Gegenstand der Verfassungsgerichtsentscheidungen gewesen sind, die hier in der Debatte bereits zitiert worden sind. Und es ist richtig: Klar greift dieses Gesetz Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen auf, die in diesem hoch umstrittenen und hoch problematischen Hartz-IV-Prozess nach langen Jahren und unendlichen Klagen endlich beim Bundesverfassungsgericht erstritten worden sind.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Entscheidungen haben für die Betroffenen eine Vielzahl von Verbesserungen gebracht, die unbedingt notwendig waren. Unter dem Gesichtspunkt kann man sagen, das ist auf der einen Seite die Umsetzung von Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen, aber für die Betroffenen ist es so unendlich wichtig, dass aus dieser Bundesverfassungsgerichtsentscheidung dann auch tatsächlich

(Abg. Aust)

materielles Recht wird. Das ist der Gegenstand dessen, was wirklich für Hunderttausende Menschen in diesem Land, die über viele Jahre hinweg in Generationen Hartz-IV-Realität erlebt haben.

Das Thema „Sanktionen“, über das hier in der Debatte so ein bisschen salopp hinweggegangen wird, sage ich, das hat Realitäten von Diskriminierungserfahrung, von Ausgrenzung, von Exklusion gebracht, die man sich in jedem Einzelschicksal vergegenwärtigen muss, um die historische Dimension dieser Veränderung für diese Bevölkerungsgruppen tatsächlich zu verstehen. Insofern ist das vorrangige Ziel, in der Grundsicherung mehr Respekt und mehr soziale Sicherheit zu verankern. Das ist das Wesentliche, worum es bei diesem Gesetz geht, und das ist der Grund, warum wir als Landesregierung im Bundesrat kein Interesse an einem Vermittlungsausschussverfahren haben, das genau diesen Respekt, diese soziale Sicherheit wieder ein Stück weit zurückschrauben will.

Der Bürokratieabbau, der mit diesem Gesetz verbunden ist, ist evident, gleichzeitig wird aus den Jobcentern tatsächlich die Kritik formuliert, dass das mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Die Sozialsenatorin aus Berlin, Katja Kipping, hat im Bundesrat deutlich gemacht, dass tatsächlich ein Widerspruch darin besteht, auf der einen Seite dieses Bürgergeldgesetz in den Bundesrat einzubringen und auf der anderen Seite in den Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag bei der Bundesagentur für Arbeit in erheblichem Maße Mittel zu kürzen, die im Kern zu Arbeitsverdichtung und Schwierigkeiten führen, die aus den Jobcentern formuliert werden. In dem Sinne ist es so, dass wir hier in der Bundesagentur, tatsächlich auch in den Jobcentern die notwendigen Mittel brauchen, damit die Arbeit, die mit dem Gesetz verbunden ist, auch gemacht werden kann. Das war unter anderem auch Gegenstand eines Antrags, den wir als Freistaat Thüringen in Ausschussberatungen im Bundesrat eingebracht haben.

Mir ist aber auch ein Punkt an der Stelle noch mal wichtig, denn das Gesetz geht davon aus, dass die Lebensleistung jedes Einzelnen mehr Anerkennung bekommen soll. Hierzu gehört, dass sich niemand, der in den Bürgergeldbezug eintritt, in den ersten zwei Jahren Sorge um das Ersparte oder die Wohnung machen soll, denn den Menschen soll es möglich sein, sich gleich stärker auf Weiterbildung und die Arbeitssuche zu konzentrieren. Ich kann nicht verstehen, dass das infrage gestellt wird.

Ich will hier noch mal darauf verweisen: Bis Mitte der 30er-Jahre werden 221.000 Beschäftigte in Thüringen aus dem Erwerbsleben ausscheiden und in Rente gehen. Wir werden einen massiven Be

darf an Arbeitskräften haben. Unser Ziel im sozialen Arbeitsmarkt besteht doch seit Jahren auch bei allen Unterschieden, die bestehen – auch fraktionsübergreifend, gruppenübergreifend –, darin, dass wir Menschen aus der Arbeitslosigkeit in Beschäftigung bringen. Ihnen an dieser Stelle durch entsprechende Regelungen Druck zu machen, der sie in eine Lage versetzt, sich eben nicht genau auf diese Form von Qualifizierung, Eintritt in den Arbeitsmarkt fokussieren zu können, das ist ein Widerspruch, den die Union aus meiner Sicht nicht aufgelöst hat. Ich fürchte, dass das auch morgen in der Debatte nicht der Fall sein wird. Aber das ist auch ein Beispiel dafür, dass wir an dieser Stelle die Hand für ein solches Vermittlungsausschussverfahren nicht heben können und im Vermittlungsausschuss mit Sicherheit auch nicht in eine solche Debatte eintreten werden, die in diese Richtung hier vorhat, eine Rolle rückwärts zu machen. Insofern wird es morgen die Debatte geben, aber mir war es wichtig, heute schon auch als Minister für Bundesratsangelegenheiten deutlich zu machen, was in diesem Prozess unsere Haltung als Landesregierung ist. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, bevor ich auch die Sitzung schließe, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass sich 10 Minuten nach Sitzungsende noch die Mitglieder des Europaausschusses treffen. Ich wünsche dort auch einen guten Sitzungsverlauf.

Noch einmal: Ich wünsche dem Ausschuss einen guten Verlauf und erinnere auch an den Parlamentarischen Abend der IBA, der sicherlich auch einen interessanten Verlauf verspricht.

Damit bedanke ich mich und schließe diese Sitzung.

Ende: 18.13 Uhr