zu Rechtsterrorismus wie folgt verständigt. Ich zitiere: „Wir treiben auch innerhalb der Bundesregierung die weitere Aufarbeitung des NSU-Komplexes energisch voran und bringen ein Archiv zu Rechtsterrorismus in Zusammenarbeit mit betroffenen Bundesländern auf den Weg.“ Diese Initiative auf der Bundesebene wird aus Thüringen ausdrücklich begrüßt sowohl von der Landesregierung als auch dem Landtag, der hier auch entsprechende Beschlüsse gefasst hat. Letztlich würde ich auch, glaube ich, formulieren können, dass das, was da auf Bundesebene im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, auf Thüringer Initiativen, auch der rotrot-grünen Landesregierung, aber auch Abgeordneten aus den Parteien dieser Koalition zurückgeht. Und ich möchte hier die drei Rednerinnen nennen, die heute hier auch gesprochen haben: Kollegin Henfling, Kollegin Marx und obwohl ja die Linke nicht Teil der Bundesregierung ist, gehört aber, glaube ich, zu dem Trio auch die Abgeordnete König-Preuss.
Mit einem solchen Archiv wäre es dann möglich und soll es auch möglich sein, alle vorhandenen behördlichen und zivilgesellschaftlich gesammelten Archive zusammenzuführen, um in dem Sinne, wie es hier schon dargestellt wurde – ich will das nicht in der Ausführlichkeit noch mal darstellen – auch ein vernetztes Suchen, Agieren, Arbeiten mit diesen Akten zu ermöglichen, es sowohl der wissenschaftlichen als auch der politischen Debatte und nicht zuletzt diesen NSU-Komplex auch weiterhin der politischen Bildungsarbeit in den unterschiedlichsten Facetten zugänglich zu machen.
Zur Umsetzung dieser Beschlusslage hat es am 3. November dieses Jahres eine Auftaktbesprechung in Berlin gegeben, initiiert von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien. An dieser haben Vertreterinnen und Vertreter von beteiligten Bundesbehörden des Bundesarchivs und Landesressorts teilgenommen, auch der Thüringer Landesregierung, hier der Staatskanzlei. Alle Beteiligten der Auftaktbesprechung haben sich dafür ausgesprochen, dieses Archiv, das auf Bundesebene initiiert werden soll, als ein digitales Portal zu entwickeln, und zwar mit der Motivation, dass durch ein solches digitales Portal zivilgesellschaftliche Archive und Dokumentationszentren unproblematisch einbezogen werden können, auch die Forschungsergebnisse und journalistischen Rechercheergebnisse in diesem Portal zusammengeführt werden können. Ich betone das deshalb, weil wir in der Diskussion bislang davon ausgegangen sind, dass das ein physisches Dokumentationsarchiv sein soll. Diese Diskussion wird zu führen sein, auch weil es letztlich darum geht, wie die archivwissenschaftlich begründeten Grundsätze eingehalten und um
gesetzt werden. Und weil dahinter auch so viele Archivfragen, technische und rechtliche Fragen stehen, ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die unter Federführung des Bundesarchivs genau die von mir aufgeworfenen Fragen thematisieren soll.
Thüringen wird sich – das haben wir deutlich gemacht – auf diesem Weg aktiv in den bundesweiten Entstehungsprozess einbringen, weil wir selbst ein großes Interesse daran haben, nicht zuletzt weil unser Interesse besteht, das Thüringer NSU-Archiv, zu dem es eine Beschlusslage gibt, mit einem solchen digitalen Portal zu vernetzen.
Der Aufbau dieses Portals, darauf hat Kollegin König-Preuss hingewiesen, wird Ressourcen binden – auf der Bundesebene genauso wie hier auf der Landesebene. Unterlagen müssen in Archiven und Dokumentationszentren ermittelt und digitalisiert, für das Portal aufbereitet und als vorbereitende Tätigkeit für eine digitale Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Das alles ist mit Aufwand verbunden. Wir können darauf verweisen, dass wir bezogen auf die digitalen Kompetenzen auch mit den Erfahrungen, die wir im Bereich der Kulturgutdigitalisierung gesammelt haben, ein wirkliches Asset einbringen. Gleichzeitig haben wir mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse in der 5., 6. und jetzt auch in der 7. Wahlperiode inhaltlich viel in diesen Prozess einzubringen und einen Tiefgang, bei dem andere Bundesländer sagen, dass hier Thüringen durchaus beispielgebend ist, auch für die archivpolitische Diskussion, die sich damit verbindet.
Insofern bin ich dankbar für diese Aktuelle Stunde heute und sage gleichzeitig, dass all das, was ich hier dargestellt habe, in einen Erinnerungsprozess eingebettet ist, zu dem – daran möchte ich auch erinnern – auch der Erinnerungsort des NSU gehört, der dankenswerterweise auch unter der aktiven Federführung der Präsidentin des Thüringer Landtags einem großen, wesentlichen Schritt zugeführt wurde und bei dem ich hoffe, dass wir in dieser Wahlperiode noch auf Ergebnisse schauen können, die auch haptisch erfahrbar sind. Ich möchte allen, die daran mitwirken, insbesondere den Abgeordneten des Thüringer Landtags, ganz herzlichen Dank aussprechen.
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich den vierten Teil und rufe den fünften und somit letzten Teil der Aktuellen Stunde auf
e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Das Bürgergeld schafft mehr Respekt und Anerkennung im Sozialsystem – Zustimmung Thüringens im Bundesrat zur Einführung“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/6626 -
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, liebe wenige Gäste auf der Tribüne, ich wollte eigentlich jetzt mit einer sehr klaren Botschaft hier ans Mikrofon und ans Pult gehen, um mit Ihnen über das Bürgergeld zu diskutieren. Aber in den letzten Stunden hat die CDU in ihrer Kampagne gegen Menschen, die bedürftig sind und auf Sozialleistungen angewiesen sind, hier in Thüringen noch einen draufgesetzt. Sie haben eine Homepage gestartet, wo Sie eine Umfrage machen, ob das Bürgergeld jetzt eingeführt wird oder nicht. Im Moment haben die Bürgerinnen und Bürger mit 96 Prozent abgestimmt, sie wollen, dass es eingeführt wird.
Von daher hoffe ich, dass Sie auch dementsprechend Konsequenzen ziehen und morgen vielleicht Ihren Antrag einfach zurückziehen. Dann können wir uns morgen hier einen schlechten Debattenkulturbeitrag ersparen.
In diesem Sinn möchte ich die Menschen noch mal darüber informieren, worum es eigentlich geht. Das Bürgergeld bringt für 120.000 Menschen in Thüringen eine neue Kultur des Vertrauens, echten Respekt vor Lebensleistungen, mehr Sicherheit und Möglichkeiten zur Teilhabe, mehr Chancen auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und weniger Bürokratie. Vor fast 20 Jahren hat meine SPD gemeinsam mit den Grünen, der CDU und der CSU die Neuordnung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf den Weg gebracht. Mit der Einführung von Arbeitslosengeld II wurden – es ist umstritten, ob der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland nachhaltig durch diese Reform kam oder nicht. Bis heute wird darüber diskutiert. Eins ist klar: Es wurden Millionen Menschen zutiefst verunsichert. Gerade im Osten hat Hartz IV für viele Menschen zu finanziellen Verlusten geführt. Gleichzeitig hat die Reform bis in die Mittelschicht hinein die Angst
vor einem finanziellen und einem sozialen Abstieg gefördert. Viele Menschen fühlen sich genötigt, schlecht bezahlte Jobs oder anderweitig prekäre Jobs anzunehmen. Die gesellschaftlichen Folgen waren tiefgreifend und wirken bis heute. Im Laufe der Zeit hat sich das Arbeitslosengeld II zu einem echten Bürokratiemonster entwickelt, das regelmäßig Jobcenter und Sozialgerichte an ihre Grenzen bringt. Es hat bis 2018 gebraucht, bis meine SPD mehrheitlich die Fehler der Agenda-Politik und ihre fatalen Auswirkungen anerkannt hat. Dafür tragen wir Verantwortung. Dafür möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion bei all denjenigen entschuldigen, deren Vertrauen und Respekt wir damit verspielt haben.
Vertrauen und Respekt, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist genau der Kern der wiederum größten Sozialreform der letzten 20 Jahre, die jetzt auf Initiative der Sozialdemokratie kurz vor ihrer Verabschiedung steht. Wir ändern damit grundlegend die Haltung, mit der unser Sozialstaat Arbeitssuchenden und Bedürftigen gegenübertritt. Es geht um mehr Respekt vor der Lebensleistung und um einen viel stärkeren Fokus auf Qualifizierung. Das ist für uns Sozialdemokraten ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, aber es ist auch für uns alle in der Politik ein Auftrag, den uns das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich ins Stammbuch geschrieben hat. Mit dem Bürgergeld wird eine neue Kultur des Vertrauens geschaffen – weg vom misstrauischen Charakter der Eingliederungsvereinbarung mit ihrer juristischen Sprache und pauschalen Sanktionsdrohungen. Stattdessen werden Arbeitssuchende mit Beschäftigten der Jobcenter einen verständlichen Kooperationsplan erarbeiten, der auf ihre individuellen Fähigkeiten und beruflichen Vorstellungen eingeht. Das Ziel ist Augenhöhe. Das ist die Grundlage von Respekt.
Das heißt auch, es zollt Respekt vor der Lebensleistung. Schon seit der Coronazeit ist der Zugang zur Grundsicherung durch ein vereinfachtes Anrechnen von Vermögen und selbst genutztem Wohnraum spürbar erleichtert. Das war eine pragmatische Lösung, von der alle profitiert haben. Deshalb wird diese pragmatische Lösung jetzt zur Regel. In den ersten zwei Jahren wird niemand seine Wohnung wechseln müssen, weil er auf die Grundsicherung angewiesen ist. In dieser Zeit wird ein Schonvermögen von 60.000 Euro für den Haushaltsvorstand nicht angerechnet, plus 30.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt. So wird ein erkleckliches Vermögen, das sich die Menschen vor dem Bezug selbst aufgebaut haben und das sie sich fürs Alter zurückgelegt haben, geschützt. Mit
dem Bürgergeld werden auch mehr Sicherheit und Möglichkeiten zur Teilhabe geschaffen. Dafür sorgt die geplante Erhöhung des Regelsatzes um mehr als 50 Euro.
Ich will persönlich nicht verhehlen, dass ich mir als Sozialpolitiker besonders an dieser Stelle noch eine kräftigere Veränderung gewünscht hätte, gerade mit Blick auf die aktuellen Preise für Lebensmittel und Energie. Auch deshalb bin ich froh, dass mit dem Bürgergeld die Bemessung der Regelsätze auf eine neue Basis gestellt wird, sodass der Regelsatz künftig schneller und stärker an aktuelle Preisentwicklungen angepasst werden kann. Das alles ist ein Riesenschritt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem Land. Es geht sowohl um ein selbstbestimmtes Leben der Arbeitssuchenden und Bedürftigen als auch um ein modernes Verständnis von gesellschaftlicher Solidarität.
Damit das Bürgergeld nächstes Jahr endlich starten kann, soll Thüringen auch im Bundesrat die Zustimmung erteilen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, dass dieser Punkt heute überhaupt als letzter bei den Aktuellen Stunden steht, verwundert uns schon ein bisschen. Eigentlich ist dieser Punkt gar keine Aktuelle Stunde, sondern eine Aufforderung an die Landesregierung. Es hätte der SPD-Fraktion schon gut zu Gesicht gestanden, einfach morgen zu unserem Antrag der CDU-Fraktion einen Alternativantrag zu stellen, damit man auch ausführlich debattieren kann und nicht hier im Fünf-Minuten-Rhythmus einfach Positionen bezieht. Trotzdem liegt dieser Antrag vor, der – wie auch immer – auf die Tagesordnung gekommen ist und keine richtige Aktuelle Stunde ist, sondern eine Aufforderung an die Landesregierung.
Aber sei es drum, meine Damen und Herren, wir sprechen trotzdem kurz darüber. Vielleicht ist es auch ein spannender Auftakt für die ausführliche Diskussion am morgigen Tag, wenn wir dann verschiedene Dinge nicht in 5 Minuten, sondern etwas länger beleuchten können.
Dieser Versuch der Traumabewältigung der Kollegen von der SPD ist schon sehr interessant. Wenn Sie in Ihrem Antrag heute zur Aktuellen Stunde von dem „verurteilenden und überbürokratischen“ Hartz-IV-System schreiben, das es zu überwinden gilt, dann vernachlässigen und negieren Sie auch ein Stückchen, wer dieses aus Ihrer Sicht überbordende und verurteilende System eingeführt hat.
Es waren nämlich die Kollegen der SPD in ihrer letzten SPD-geführten Bundesregierung. Auch in Koalitionsregierungen mit SPD-Beteiligung hat man es irgendwie nicht auf die Reihe bekommen, das zu ändern.
Ich höre Ihnen sehr gut zu. Wenn Sie die Maske ablegen, höre ich es hier vorn auch akustisch noch viel besser, denn in diesem großem Raum mit viel Luft und Maximalstufe der Lüftungsanlage schaffen wir es vielleicht auch mit Maske oder ohne Maske, hier zu debattieren. Es geht aber heute gar nicht um die Debatte, sondern nur um einen Austausch von Standpunkten.
Ich kann das schon nachvollziehen, dass die SPD hier an der Traumabewältigung ein Stück weit interessiert ist. Für uns als CDU-Fraktion – das will ich noch mal sehr deutlich machen, bevor wir dann morgen intensiv darüber reden – ist dennoch der Grundsatz und das Credo des Sozialgesetzbuches „Fördern und Fordern“ der wesentliche Punkt und nicht nur das Fördern allein.
Es muss doch ausdrücklich darum gehen, Menschen für die Arbeit im ersten Arbeitsmarkt zu befähigen, aber auch die aktive Mitwirkung einzufordern und nicht nur darauf zu vertrauen, dass alle Menschen gutwillig sind und schon irgendwie irgendwann mitwirken möchten. Die Realität sieht da leider etwas anders aus. Das wissen alle Kollegen, die auch hier im Rund kommunalpolitisch aktiv sind, in verschiedenen Gremien sitzen und die Beispiele zur Genüge kennen. Zu der eingeforderten Erhöhung des Grundbedarfs haben sich unsere Bundestagsfraktionen bereits ausdrücklich positioniert. Sie können da gern Herrn Linnemann und Herrn Merz sehr intensiv zuhören. Das würde ich Ihnen auch empfehlen, wenn Sie eine Zustimmung im Bundesrat möchten, denn es geht hier nicht um die Erhöhung des Grundbedarfs, wo wir klar gesagt haben, dass das im Rahmen der Inflation und im Licht der aktuellen Preissteigerungen durchaus gerechtfertigt ist, sondern es geht hier um einen anderen Ansatz,
Die Weiterentwicklung zu einer Art bedingungslosem Grundeinkommen durch das Bürgergeld mit Karenzzeiten, mit mangelnder Prüfung von Angemessenheiten …
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Herr Althaus hat das Bürgergeld schon gefordert! Bleiben wir mal bei der Wahrheit!)
Genau. Es ging aber um ein ganz anderes System als das, was Sie jetzt möchten. Diese Dinge wollen wir in der Form nicht. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Menschen auf Unterstützung angewiesen sind. Das müssen wir auch in den Blick nehmen. Ich bin selbst Vorsitzender eines Beirats eines kommunalen Jobcenters. Ich kenne ganz viele Berichte, ich kenne ganz viele Dinge, denen unsere Mitarbeiter ausgesetzt sind. Jetzt kurz vor der Angst, holterdiepolter zu versuchen, noch so ein Gesetz mit Wirkung zum 01.01. umzusetzen, ist weder fair gegenüber denjenigen, die es umsetzen müssen, noch ist es sinnvoll, so etwas kurz vor Toresschluss zu tun. Die Leidtragenden – sollte es dafür eine Mehrheit geben, die ich derzeit nicht sehe – werden die Kollegen in den kommunalen Jobcentern sein, die das dann irgendwie umsetzen müssen.
Meine Damen und Herren, freuen wir uns auf die Debatte am morgigen Tag, in der wir das auch noch mal ganz ausführlich mit verschiedenen Zahlen, mit verschiedenen Beispielen und anderen Dingen beleuchten, warum wir als CDU dem aktuellen Antrag des Bürgergeldes nicht zustimmen können. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Gruppe der FDP hat sich Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet.