Protocol of the Session on November 9, 2022

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte beginnen und heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, darunter der Sportverein WSG Lobeda e. V., dessen Vorsitzender seit 45 Jahren als Chef arbeitet. Herr Dr. Busch, herzlich willkommen!

(Beifall DIE LINKE, CDU, AfD, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir begrüßen die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Über Geburtstagsglückwünsche freut sich heute Herr Abgeordneter Cotta.

(Beifall AfD)

Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Güngör und Herr Abgeordneter Tiesler betraut. Für diese Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Gröger, Herr Abgeordneter Henke, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Höcke, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Walk – zeitweise –, Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Minister Adams – zeitweise – und Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt.

Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, gestatten Sie mir noch ein paar Worte vorab. Sie alle wissen, welche Bedeutung der heutige 9. November in der deutschen Geschichte hat: 1918 markiert das Ende der Monarchie und die Geburt der verfassten Republik, 1938 die Novemberpogrome mit organisierter Gewalt gegen jüdische Mitbürger, 1989 schließlich die friedliche Revolution. Auf den Start und die Hoffnung eines demokratischen Deutschlands erfolgte der Absturz in die Barbarei, dann wieder – im Wortsinn – grenzenlose Freude. Für all das steht der 9. November. Wie gehen wir heute mit diesem Tag um? Einige von uns haben heute Vormittag an dem jedes Jahr wieder rührenden Gedenken auf dem Jüdischen Friedhof teilgenommen, wenige Schritte von hier. Ich verbinde mit dem 9. November drei Hoffnungen und Appelle: Erstens, dass wir die hart erkämpften Werte und Freiheiten der Demokratie verteidigen und bewahren. Zweitens, dass für uns die Würde des Menschen, die Würde aller Menschen, Richtschnur einer Politik bleibt, die gelebte Vielfalt und eine gute Zukunft für alle im Blick hat. Drittens, dass wir hier im Parlament dem Hass und der Hetze unserer Tage gegenseitigen Respekt und demokratischen Diskurs entgegenstel

len. In diesem Sinne wünsche ich uns allen in dieser Plenarwoche gelingende Arbeitstage.

(Beifall im Hause)

Wir kommen zurück zu den Niederungen der Ebene – zu den allgemeinen Hinweisen. Die Niederungen gehen jetzt ganz weit runter, nämlich bis in die Tiefgarage. Die Parlamentarischen Geschäftsführer hat eine Mail erreicht, dass es dort leider eine Havarie von einem Heizungsrohr zu geben droht. Betroffen sind die Stellplätze mit den Nummern 187 bis 199. Die dort parkenden Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, ihre Fahrzeuge aus der Tiefgarage herauszufahren. Die Stellplatzsituation draußen ist ja auch nicht immer so rosig. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, Ihre Fahrzeuge in dem Parkhaus hier quer gegenüber unterzustellen. Für die Kosten wird selbstverständlich dann der Landtag aufkommen. Wir hoffen, dass das Heizungsrohr repariert werden kann und die Stellplätze morgen wieder benutzbar sind. Das war die unterste Ebene hier im Haus. Jetzt sind wir wieder zurück im Plenarsaal.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gilt das auch für Fahrrä- der?)

Die Fahrräder sind nicht betroffen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mein Fahrrad steht auf meinem Stellplatz, wo sonst?)

Die Lage der Stellplätze 187 bis 199 erschließt sich wahrscheinlich nicht jedem. Ich weiß, ehrlich gesagt, auch nicht aus dem Kopf, welche Nummer mein Stellplatz hat. Wenn Sie in die Tiefgarage reinkommen und dann in diesem ersten Aufgang hier an der Pressestelle hochgehen würden, dann ist das – quasi noch hinter diesem Aufgang – die erste Reihe, auf die man dann auf der rechten Seite schaut. Es sind nicht viele, es sind 14 Stellplätze. Wir haben aber jetzt so viele allgemeine Hinweise, dass Sie sich alle noch ein Bild verschaffen können, wo diese Stellplätze sein könnten.

Dann kommen wir jetzt zu den allgemeinen Hinweisen. Das sind viele. Ich bitte Sie trotzdem um Aufmerksamkeit. Nachdem der Ältestenrat in seiner letzten Sitzung zugestimmt hat, wird in diesen Plenarsitzungen erstmals ein geändertes Lüftungskonzept angewendet. Beibehalten wird dem Grunde nach die Lage mit einer Lüftungspause gegen 11.00 Uhr und einer weiteren Lüftungspause gegen 16.00 Uhr. Allerdings werden dann nicht mehr die Türen und Fenster geöffnet. Stattdessen wird der Luftaustausch mithilfe der technischen Lüftungsanlage durchgeführt, die während der 20-minütigen

Pause in den Höchstleistungsbetrieb versetzt wird. Dafür ist es aber notwendig, dass bitte alle Personen während der Lüftungspausen den Plenarsaal verlassen, damit hier schön durchgepustet werden kann.

Um gleichzeitig das Infektionsrisiko innerhalb wie außerhalb des Plenarsaals nicht unnötig zu erhöhen, würde ich es im Interesse aller Beteiligten begrüßen, wenn Sie Mund und Nase mit einer zertifizierten Mund-Nase-Bedeckung oder einer FFP2Maske bedecken würden, die auch der Trägerin bzw. dem Träger Schutz bietet.

Der Ältestenrat hat für Herrn Leif Karl – Redakteur bei der Tageszeitung „Bild“ – gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt.

Im Anschluss an die heutige Plenarsitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung der Internationalen Bauausstellung in Thüringen statt, der gegen 20.00 Uhr beginnen soll. In diesem Zusammenhang sind Sie auch eingeladen, eine Ausstellung zu besichtigen, die sich gleich im Eingangsbereich des Landtags befindet.

Jetzt kommen wir zur Tagesordnung. Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort.

Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden sollen.

Gestatten Sie mir dazu folgenden besonderen Hinweis: Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 1. November 2022 die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer gebeten, in einer Beratung am nachfolgenden Abend – das war dann am 2. November 2022 – eine Vorverständigung über Möglichkeiten zur Abarbeitung der vom Ältestenrat aufgestellten vorläufigen Tagesordnung herbeizuführen. Nach dieser Beratung sollen nicht nur die unter Ziffer I genannten Tagesordnungspunkte auf jeden Fall aufgerufen werden, sondern zusätzlich auch die Tagesordnungspunkte 25 a und 25 b, 27, 31, 37, 38, 39, 41, 43, 44, 73, 74 und 79. Mit Ausnahme der Tagesordnungspunkte 3, 73 und 79, die teilweise mit einer tagesgenauen Platzierung versehen wurden, soll sich die Reihenfolge der Abarbeitung nach den allgemeinen Maßgaben des § 21 Abs. 1 der Geschäftsordnung richten. Das sind diese Reihenfolgen mit Gesetzen und An

trägen, die Sie schon kennen. Die vom Landtag durchzuführenden Wahlen sollen in Anlehnung an die zurückliegende parlamentarische Praxis in der Plenarsitzung am Donnerstag nach der Mittagspause aufgerufen werden. Während der Auszählung der Stimmen soll die Fragestunde stattfinden. Danach sollen die Wahlergebnisse bekannt gegeben werden.

Daraus, aus diesem Vorschlag der Parlamentarischen Geschäftsführer, würde sich folgende Reihenfolge ergeben: Heute beginnt es wie gewohnt mit den Aktuellen Stunden. Daran sollen sich in der genannten Reihenfolge folgende Tagesordnungspunkte anschließen – also voraussichtlich morgen –: TOP 1, 25 a und 25 b, 27, 31, 37, 38, 39, 41, 43, 2, 3, 4 a und 4 b, 44, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 74. Danach käme der Tagesordnungspunkt 42 als erster Nachrücker. Der Tagesordnungspunkt 3 soll unbeschadet der Abarbeitung der Tagesordnung im Übrigen auf jeden Fall aufgerufen werden. Der TOP 73 soll am Donnerstagvormittag aufgerufen werden und der TOP 79 am Donnerstag. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 13 bis 19 – das sagte ich Ihnen aber gerade schon – sollen wie üblich am Donnerstag nach der Mittagspause durchgeführt werden und während der Auszählung dann die Fragestunde.

Um die Abarbeitungsmöglichkeit zu befördern, haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer dafür ausgesprochen, die Plenarsitzung am Donnerstag ausnahmsweise erst um 23.00 Uhr zu beenden. Wenn es dabei bleibt, dann hat diese Festlegung zur Konsequenz, dass gegen 21.00 Uhr auch noch mal eine weitere Lüftungspause durchgeführt werden müsste.

Bevor wir zur Feststellung der Tagesordnung im Weiteren, bei der Ergänzungen und Änderungen beschlossen werden können, und zu den weiteren Hinweisen zur Tagesordnung kommen, stelle ich jetzt erst mal die Frage an Sie, ob ich davon ausgehen kann, dass diesem Teil der Feststellung der Tagesordnung genauso wenig widersprochen wird wie der Festlegung, die Plenarsitzung am Donnerstag um 23.00 Uhr zu schließen. Dann wäre dieses Päckchen, das die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer vereinbart haben, hier auch im Plenum in Konsens gestellt. Darf ich davon ausgehen, dass das der Fall ist? Das ist der Fall. Damit haben wir das jetzt so genehmigt, wie ich das eben festgehalten habe. Das heißt, es sind diese ganzen Tagesordnungspunkte in der veränderten Reihung abzuarbeiten – die aber die Landtagsverwaltung netterweise schon in die Rollenpläne eingearbeitet hat – und unsere Plenar

(Vizepräsidentin Marx)

sitzung endet am Donnerstag ausnahmsweise um 23.00 Uhr.

Unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Effizienz des Beratungsverfahrens gestatten Sie mir bitte noch den Hinweis, dass in der Beratung der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer am 2. November der Gedanke vorgetragen wurde, dass der Landtag zügiger zu einem Beratungsergebnis kommen könnte, wenn das jeweilige Redezeitkontingent nicht vollständig ausgeschöpft würde. Im Blick dafür waren vor allem Beratungsgegenstände, die nicht abschließend verhandelt werden sollen. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit angesprochen, die Tagesordnungspunkte 37 bis 39 gegebenenfalls ohne Aussprache zu verhandeln.

Die Beschlussempfehlungen zu der bisher beschlossenen Tagesordnung haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 23 die 7/6638, zu Tagesordnungspunkt 25 a die 7/6595, zu Tagesordnungspunkt 25 b die 7/6610, zu Tagesordnungspunkt 27 die 7/6625, zu Tagesordnungspunkt 28 die 7/6611, zu Tagesordnungspunkt 30 die 7/6613, zu Tagesordnungspunkt 31 die 7/6614 und zu Tagesordnungspunkt 44 die 7/6637.

Die Beratung zu Tagesordnungspunkt 29 wurde im zuständigen Ausschuss noch nicht abgeschlossen, sodass dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird.

Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 13 die 7/6628, zu Tagesordnungspunkt 16 die 7/6630.

Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 15 wurde von der Fraktion der AfD zurückgezogen.

Nachdem zu den Tagesordnungspunkten 14, 17, 18 und 19 keine Wahlvorschläge vorliegen und der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 15 zurückgezogen wurde, gehe ich davon aus, dass diese Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten sollen, denn die Frist zur Vorlage für Vorschläge wäre jetzt auch schon abgelaufen.

Trotz dessen oder gerade auch deshalb gestatten Sie mir bitte einige Anmerkungen zu der unter Tagesordnungspunkt 17 vorgesehenen Wahl, bei der es um die Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin bzw. ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter des Thüringer Finanzgerichts gehen sollte. Deren Bedeutung hat der Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 1. November 2022 noch einmal herausgehoben, das Ihnen als Kenntnisnahme 7/770 vorliegt. Danach drohe bei einer unvollständigen Be

setzung des Wahlausschusses, dass dieser kaum als handlungsfähig angesehen werden könne bzw. rechtlich als nicht existent betrachtet werden müsse. Im Raum stehe die Gefahr, gegen die in Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich abgesicherte Garantie des gesetzlichen Richters zu verstoßen. Vor diesem Hintergrund wirbt der Justizminister noch einmal eindringlich, die noch ausstehende Wahl mit einem Wahlvorschlag zu ermöglichen und im Landtag durchzuführen. Es wäre also schön, wenn die Wahl dieses Mal klappt. Ich fasse das jetzt mal so zusammen.

Zu Tagesordnungspunkt 12 wurde ein Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/6564 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.

Nach der vorläufigen Tagesordnung soll der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 22, der eine Änderung der Verfassung des Freistaats zum Gegenstand hat, in zweiter und gegebenenfalls in dritter Beratung verhandelt werden. Kann ich davon ausgehen, dass niemand widerspricht, im Anschluss an die zweite Beratung auch die dritte Beratung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir zu diesem Tagesordnungspunkt so. Damit haben wir also die dritte Beratung im Anschluss an die zweite Beratung mit dem Vorbehalt einer möglichen Ausschussüberweisung beschlossen.

Zu den Tagesordnungspunkten 24 und 31 wird jeweils ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in den Drucksachen 7/6648 und 7/6649 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 25 a wird ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/6650 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.

Der Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu Tagesordnungspunkt 76 wurde zurückgezogen.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Anträgen zu den Tagesordnungspunkten 7, 45 und 50 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Das waren jetzt noch alle genaueren Präzisierungen zu der entsprechend in der Platzierung beschlossenen Reihenfolge, wie ich sie anfangs versucht habe, Ihnen eindringlich darzustellen und vorzulesen. Gibt es jetzt noch irgendwelche weiteren Unklarheiten oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung? Da gibt es mehrere Meldungen. Fangen wir mal bei Ihnen an.

(Vizepräsidentin Marx)

Ich beantrage im Namen meiner Fraktion die Absetzung des Tagesordnungspunkts 6 und Verschiebung auf die nächste Plenarsitzungswoche. Das ist Drucksache 7/4535 „Intensivmedizinische Kapazitäten erhöhen, medizinisches Fachpersonal zurückgewinnen, Gesundheitskompetenz steigern“. Grund ist, dass wir den Antrag aktualisieren müssten und dafür aber noch Informationen brauchten, die wir mit einer Kleinen Anfrage von der Landesregierung abgefragt haben, die Antwort aber noch nicht vorliegt und zum wiederholten Male die Frist nicht eingehalten wurde. Deswegen können wir ihn jetzt nicht behandeln, wir hoffen zur nächsten Sitzung dann.

Gut. Sie ziehen den Antrag zurück, und wenn Sie eine veränderte Fassung einreichen, dann beim nächsten Mal. Dann steht er wieder automatisch auf der Tagesordnung. Können wir das so unstreitig stellen? Ich werde korrigiert. Sie wollten nicht zurückziehen, sondern verschieben. Also verschieben wir. Herr Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Im vollen Bewusstsein Ihres dargebotenen Unikats einer Tagesordnung hier im Thüringer Landtag habe ich trotzdem einen Wunsch, und zwar den jetzt noch in der alten Tagesordnung vorhandenen Tagesordnungspunkt 26 „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes“ in die Kategorie des zweiten Nachrückers zu setzen. Ich will es kurz begründen: Die Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm ist vom Mai 2014. Wir haben jetzt schon ein Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025. Hier müssen entsprechende Veränderungen vorgenommen werden und die orientieren sich an der Planaufstellung. Diese Planaufstellung ist wieder Bestandteil des Landesplanungsgesetzes. Dieses ganze Konstrukt ist durch den Ausschuss durch und mit Blick auf den 1. Januar 2023 wäre es hilfreich, hier die gesetzliche Grundlage geschaffen zu haben. Deshalb würden wir den Wunsch äußern, in die Kategorie zweiter Nachrücker zu wechseln. Ich bedanke mich für den Initiator dieser Kategorie.

Wir kommen ja nicht anders zu Rande mit unserer Tagesordnung, die wir leider seit einiger Zeit regelmäßig nicht schaffen. Da kann ich das auch schon mal feststellen, dass wir dafür Konsens bekommen,

zweiter Nachrücker, also nur, wenn Zeit ist? Da käme noch der TOP 26 zum Aufruf. Ich sehe da keinen Widerspruch. Dann machen wir auch das. Jetzt Frau Henfling.

Ich würde gern noch über den dritten Nachrücker sprechen: das Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst in der Drucksache 7/4753. Ähnliche Problemlage, da gibt es Änderungen, die für das nächste Ausbildungsjahr relevant sind und rechtzeitig verkündet werden müssen, damit sich auch alle darauf einrichten können. Das wird äußerst schwierig, wenn wir das erst im Dezember machen. Deswegen würde ich darum bitten, dass – anschließend an den Kollegen Blechschmidt – dieser Tagesordnungspunkt bei spontan entstehenden Zeitkontingenten dort hinten als dritter Nachrücker und hoffentlich nicht als erster Runterfaller – das hatten wir heute auch schon als Kategorie – tatsächlich dann noch aufgerufen wird.

Gut. Wollen wir das so machen? Ich sehe keinen Widerspruch. Doch, von Herrn Bühl kommt Widerspruch. Gerade wollte ich sagen, wir haben nicht nur eine lange, sondern auch eine ganz optimistische Tagesordnung, aber sie hat dann erst einmal nur zwei Nachrücker. Da müssen wir darüber abstimmen, ob das Juristenausbildungsgesetz als dritter Nachrücker noch auf die Tagesordnung unter I genommen werden kann. Wer dafür ist, dem Platz zu geben, den bitte ich um das Handzeichen. Da sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP und der Gruppe der Bürger für Thüringen. Wer stimmt dagegen? Die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit gibt es eine Mehrheit dafür, diesen dritten Nachrückerplatz doch zu vergeben. Also bleibt es bei der optimistischen Tagesordnung. Gibt es jetzt noch weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Bühl.

Sie haben nach meiner Kenntnis noch nicht den zweiten Nachrücker abgestimmt. Auch da müssten wir ja abstimmen, auch da gibt es Widerspruch.