Protocol of the Session on September 23, 2022

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde schon im Bericht aus dem Ausschuss gesagt, dass uns der Antrag der CDU-Fraktion, der ursprünglich alternativ zu einem AfD-Antrag gestellt wurde, in den Ausschusssitzungen regelmäßig begleitet hat. Wir haben, denke ich, sehr ausführlich dazu diskutiert. Das zeigt, denke ich, dass alle Abgeordneten hier einen sehr hohen Handlungs- und Diskussionsbedarf gesehen haben. Ich will hier an der Stelle auch sagen: Als Landesregierung begrüßen wir das natürlich außerordentlich – eine aktive parlamentarische Beteiligung an den Themen. Ich will aber auch gleich zu Beginn hier im Hohen Haus betonen, dass sich die Exekutive seit geraumer Zeit bereits eigenständig mit der Frage „Wie weiter mit dem § 20a IfSG?“ befasst hat und hier gewissermaßen

auch zum Vorreiter unter den Ländern geworden ist.

Lassen Sie mich deswegen an der Stelle noch einmal den Gesamtkontext skizzieren: Inzwischen dürfte allgemein bekannt sein, dass die in § 20a Infektionsschutzgesetz normierte Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 1. Januar des nächsten Jahres außer Kraft treten wird. Es zeichnet sich klar ab, dass es keine Mehrheit für eine Verlängerung geben wird. Hinzu kommt, dass das ursprüngliche politische Versprechen des Bundes, nämlich nach einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht zeitnah eine allgemeine folgen zu lassen, nicht mehr realisierbar erscheint. Alle diesbezüglich vorgelegten Gesetzentwürfe haben keine Mehrheit im Bundestag hinter sich vereinen können und eine solche wird es auch in absehbarer Zeit nicht geben.

Resultierend aus diesem Umstand und weil die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur noch eine recht geringe Geltungsdauer hat, habe ich mich unlängst mit einem Schreiben an Herrn Bundesminister Prof. Lauterbach zu dieser Problematik geäußert. Ich habe den Bundesminister aufgefordert, dafür zu sorgen, dass alle Beteiligten Klarheit zur Zukunft der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bekommen müssen, und diese zu schaffen und deswegen insbesondere – vor allem auch auf das seinerzeit laufende, letzte Woche abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes – dem Bundesgesetzgeber Formulierungshilfen an die Hand zu geben, mit denen das Infektionsschutzgesetz auch dahin gehend eine Änderung erfährt, dass die Regelungswirkung des § 20a bereits im Oktober 2022 entfällt.

An der Stelle sei nur gesagt: Ich habe leider weder von der CDU noch von der FDP eine entsprechende Initiative im Bundestag mitbekommen, aber das sei hier nur am Rande erwähnt.

Klar betonen möchte ich, dass mit dieser Bitte an den Bundesgesundheitsminister, den § 20a bereits im Oktober 2022 fallen zu lassen, kein Aufgeben einer ursprünglichen Position einhergeht. Es wurde hier auch schon ausführlich beschrieben. Ich möchte aber auch konstatieren, dass durch das Ausbleiben einer allgemeinen Impfpflicht eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, welche nur noch sehr wenige Monate in Kraft ist, deutlich mehr Probleme mit sich bringt, was den Schutz der damit in den Blick genommenen vulnerablen Klientel angeht.

Dazu bringt mich auf, dass der Bund nunmehr überraschenderweise davon ausgeht, dass lediglich drei Monate ein Fremdschutz durch eine Impfung besteht. Zumindest wurde das so vom Bundesgesundheitsminister diskutiert. Ich will aber noch da

(Abg. Reinhardt)

zusagen, dass diese These weder vom Robert Koch-Institut noch in den dafür zuständigen Fachgremien der Gesundheitsministerkonferenz oder der AG der Infektionsschützer bestätigt wurde. Allerdings hat sich der Bund diese Annahme zu eigen gemacht. Damit ist eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nur noch schwer zu rechtfertigen, weil im Umkehrschluss dann alle drei Monate eine Auffrischungsimpfung vonnöten wäre, was schlechterdings nicht praktikabel ist.

Auch hat sich Thüringen dieser Problematik vergangene Woche in einer Videoschalte der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister mit einer eigenen Themenanmeldung angenommen.

Entschuldigung, Frau Werner. Herr Kemmerich, es ist üblich, für eine Zwischenfrage aufzustehen. Wenn Sie sich melden, dann ist es ein Redebeitrag. Deswegen – Frau Werner, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kemmerich zu?

Ja.

Frau Ministerin, ist es zutreffend, dass bis in die letzten Tage auch noch Anhörungsbögen an betroffene, nicht ausreichend immunisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern verschickt worden sind, oder können Sie jetzt mit Sicherheit sagen, dass dann in Zukunft keine Anhörungsbögen mehr verschickt werden?

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ja, ist doch logisch, das ist die Gesetzes- grundlage!)

(Unruhe DIE LINKE)

Das ist nicht logisch – sie werden verschickt. Da will ich hier hören, dass die nicht mehr verschickt werden.

Es gibt ein Gesetz und das muss umgesetzt werden.

Entschuldigung, Herr Kemmerich, Sie haben eine Frage formuliert. Frau Werner kann jetzt darauf antworten.

Sie sagen ja selbst immer, dass Sie zu der Partei gehören, der es wichtig ist, Recht und Gesetz umzusetzen. Es gibt ein Bundesgesetz, das wirkt, das können wir nicht aussetzen. Insofern gibt es also auch den Erlass, der dazu führt, dass entsprechende Anhörungsbögen ausgeschickt werden müssen.

Dann …

Herr Kemmerich, Entschuldigung. Frau Werner, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage?

Ja.

Warum nehmen Sie dann nicht dieselbe Anwendungsmöglichkeit, wie Bayern sie zum Beispiel für sich in Anspruch nimmt, es eben nicht mehr umzusetzen und Anhörungsbögen nicht mehr zu verschicken? Bayern macht das in der Praxis.

Bayern macht das nicht, sondern – darauf werde ich gleich noch zu sprechen kommen – Bayern will die Aufforderung zur Auffrischungsimpfung aussetzen, die jetzt ab 1. Oktober notwendig wäre.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Das ist schlichtweg falsch!)

Ich habe das dargestellt und noch mal darauf hingewiesen, dass ich auch in der Gesundheitsministerinnenkonferenz dazu eine Themenanmeldung hatte. Auch hier habe ich noch mal darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund einer auslaufenden Regelung und dem Ausbleiben der allgemeinen Impfpflicht ein buchstäbliches Umsetzen bis zum letzten Tag relativ wenig Sinn ergibt und dass außerdem in Bereichen, in denen sowieso schon ein Fachkräftemangel herrscht, eine unnötige Verschärfung herbeigeführt werden könnte.

(Ministerin Werner)

dass es eine Notiz war und keine wissenschaftliche Publikation oder Studie, die den eigenen wissenschaftlichen Qualitätsanforderungen genügen würde. Sie haben auch gesagt, dass das diese „Studie“, wie Sie es nennen, nicht beweisen kann, dass es einen Zusammenhang zwischen einer hohen Impfquote und einer Sterbewahrscheinlichkeit gibt, dass es verschiedene Hypothesen gibt und dass hier weiter geprüft werden muss. Aber wie gesagt: Sie haben sich in der Öffentlichkeit davon selbst distanziert. Ich finde es wirklich bemerkenswert, dass Sie weiterhin darauf herumreiten.

Als Letztes, ich habe es gesagt: Wir werden also schauen, inwieweit wir im Rahmen der aufgestellten Ermessenskriterien und insbesondere am Kriterium des Eingriffs in der Berufsfreiheit nachschärfen können. Von meinem Standpunkt aus ist ein Verbot – welches ja den Schutz einer vulnerablen Klientel bezweckt – umso unverhältnismäßiger, je kürzer die Zeit wäre, in der dieses ausgesprochen wird. Ich hoffe, dass mit dieser Regelung eine Möglichkeit gefunden wird, sodass es in der Wirkung dieses Ermessensspielraums keine Betretungsverbote mehr geben muss.

Ganz zum Schluss – das soll noch mal gesagt sein – möchte ich mich bei all den Menschen im Pflegeund Gesundheitssystem bedanken, die jeden Tag ihr Bestes geben, um Menschen zu unterstützen, zu betreuen und zu behandeln.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

An der Stelle soll noch mal gesagt werden: 80 Prozent der Menschen im Gesundheits- und Pflegesystem sind geimpft und haben damit einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die neuen angepassten Impfstoffe stehen zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich impfen und vor allem: Vergessen Sie die Grippeschutzimpfung nicht. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Jetzt hat sich noch mal Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP zu Wort gemeldet.

(Ministerin Werner)

Man muss aber dazu sagen, dass es zwischen den Ländern leider keinen Konsens an der Stelle gab, auch keinen Beinahe-Konsens, an dem derzeitigen Regelungsgefüge etwas zu verändern. Auch seitens des Bundes wird es keine diesbezügliche Ini- tiative geben.

Was sich hingegen recht klar abzeichnet, ist, dass es auch keine Verlängerung von § 20a IfSG geben wird. Im Endeffekt bleibt es dadurch dabei, dass eine bundesgesetzliche Regelung in der Welt ist, die nicht vorzeitig abgeschafft werden soll, und die Länder können die Regelung im Vollzug auch nicht aussetzen. Das mag man bedauern oder nicht, aber das ist nun mal ein Faktum.

Nicht zuletzt ist mir wichtig, zu betonen – das wur- de vorhin schon angesprochen –, dass Thüringen im Bundesrat dem IfSG nicht zugestimmt hat. Der Ministerpräsident, Bodo Ramelow, hat in seiner dortigen Rede auch noch mal explizit klargestellt, dass diese fehlende Zustimmung insbesondere mit dem Problem des § 20a IfSG und dass hier keine Lösung gefunden wurde, zusammenhängt.

Als Exekutive haben wir parallel das weitere Vor- gehen geprüft. Im Ergebnis möchte ich betonen: Nachdem wir nun die vom Bund geforderte saubere Lösung mit einer Abschaffung der gesetzlichen Regelungen nicht bekommen werden, wird es aber zumindest ab 1. Oktober auch in Thüringen eine Lösung für Bestandskräfte mit nur zwei Impfungen geben. Hierzu haben wir uns in der vergangenen Woche mit anderen Bundesländern ausgetauscht, die einen ähnlichen Weg gehen. In der nächsten Woche werden wir die Gesundheitsämter per Erlass anweisen, alle Personen mit zwei Impfungen, die diese bereits nachgewiesen haben, auch weiterhin als vollständig geimpft zu behandeln. Wir werden damit also verhindern, dass eine Booster-Impfung nochmals gesondert geprüft werden muss, um den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.

Wir prüfen auch als Freistaat Thüringen, inwieweit in den kommenden Wochen und Monaten der Restlaufzeit, darüber hinaus im bestehenden Vollzug, noch weitere Modifikationen vorgenommen werden können. An dieser Stelle sei es noch mal gesagt, ich habe darauf hingewiesen: Was die AfD und auch Frau Bergner fordern, ist rechtswidrig. Es ist wirklich fahrlässig, wenn Sie weiterhin in der Öffentlichkeit einen entsprechenden Eindruck vermitteln.

(Beifall DIE LINKE)

Zu der Studie, die Frau Bergner an der Stelle noch mal genannt hat: Inzwischen haben sich die Autoren dieser Studie selbst davon distanziert, und zwar in aller Öffentlichkeit. Sie haben selbst gesagt,

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich will es noch mal in Ruhe formulieren. Erst mal gilt der Dank allen Menschen in Gesundheitsberufen, die sich seit zwei Jahren und länger unter hoher Belastung verdient gemacht haben, die Folgen der Viruserkrankung abzumildern. Sie waren auch häufig selber von der Erkrankung betroffen, insofern spricht man heute von Immunisierung und nicht mehr nur von Impfungen. Herr Lauterbach hat ja oft genug Studien zitiert, die nicht die Seriosität hatten, überhaupt genannt zu werden. Das BMG vertut sich auch häufig in ihren Einschätzungen; zuletzt haben sie getwittert, 10 Prozent aller Erkrankten landen stationär in den Krankenhäusern.

Kurzum: Ich möchte noch mal ausdrücklich das Signal senden, dass unser Dank auch denjenigen gilt, die ausreichend immunisiert sind, aber nicht dem Gesetz folgen. Ich halte das für folgerichtig, auch hier ein Signal zu schicken und eben nicht mehr Anhörungsbögen rauszuschicken.

(Beifall CDU, Gruppe der BfTh)

Denn es hat die Wirkung auf denjenigen, der rechtsunkundig ist, wenn er im Anhörungsbogen begründen muss, warum er nicht ausreichend immunisiert ist, und dann weiter ausgeführt wird, dass eine Strafe von bis zu 2.500 Euro droht. Der Rechtsunkundige sagt dann: Das kann mich voll treffen. Sie können sich vorstellen, was das für eine Motivation am nächsten Tag auslöst, zur Arbeit zu gehen. Davor will ich diese Menschen bewahren und ich will ein klares Signal dieser Landesregierung haben, dass das nicht mehr der Fall ist, sondern dass sie ungehindert weiter ihrer Berufung, ihrem Beruf nachgehen können. Herzlichen Dank.

Herr Kemmerich, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Mühlmann?

Herr Mühlmann.

Bitte schön, Herr Mühlmann.