Protocol of the Session on September 23, 2022

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann auch die Kritikpunkte nicht nachvollziehen – dass das von der FDP kommt, das kennen wir des Öfteren. Als konstruktive Opposition nehmen wir das gern an und wir spüren auch die Last

(Beifall Gruppe der FDP)

der Verantwortung, sowohl die Regierung, aber auch die eine oder andere Oppositionsfraktion mit guten Ideen zu versorgen. Ich sage nur: Manche Übernahmen von Anträgen der FDP seitens der CDU habe ich hier nämlich auch schon überlegt.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das habe ich auch nicht kritisiert, dass das von euch kam. Alles gut!)

Also insofern kommt es immer auf die Qualität der Idee an und nicht am Ende des Tages, wer sie einbringt. Deswegen hoffe ich trotzdem auf eine breite Mehrheit. Und jawohl, es ist und es muss ein Startschuss sein, gemeinsam auch die große Reform des Maßregelvollzugs, auch PsychKG anzugehen. Heute ist der Tag, darauf hinzuweisen. Aber vor allen Dingen ist heute der Tag, dieses Gesetz zu beschließen, denn es schützt unsere Bürgerinnen und Bürger und es schützt auch die, die tagtäglich Verantwortung für sich und für andere Patientinnen tragen, nämlich die Medizinerinnen und Mediziner und die medizinischen Fachkräfte in diesen sensiblen Bereichen. Vielen Dank und ich bitte um Zustimmung.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr.

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Doch!)

Doch, Entschuldigung. Dann bitte schön.

Herr Präsident, herzlichen Dank! Werte Zuhörende und Anwesende! Ja, lieber Kollege Zippel, ganz kurz nur am Anfang zur Krankenhausplanung. Es war ein einstimmiger Beschluss der Landeskrankenhausgesellschaft, den bestehenden Landeskrankenhausplan noch einmal zu verlängern, und wir hatten jetzt wirklich – wie ich finde – einen sehr guten Werkstattprozess begonnen, wo es um die Zukunft der Thüringer Krankenhausstruktur geht. Da wäre es sinnvoller, wenn die CDU sich mal mehr einbringt, als ständig nur zu fordern, dass irgendwie alles schneller gehen muss. Ich glaube, dieser Prozess, der dort beschritten wird, ist der richtige Weg.

Aber jetzt zum Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und dem des Maßregelvollzugs. Wir haben es gehört, durch das Bundesverfassungsgericht wurde 2018 im Prinzip ausgeurteilt, dass die Grundlage für die Fixierung ohne den Richtervorbehalt nicht mehr gegeben ist und dementsprechend man auch gesetzlich durch die Legislative dort nachschärfen muss. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass bei Personen, die in ihrer Freiheit durch eine Fixierung beschränkt werden, eine richterliche Entscheidung über diese Fixierung notwendig wird. Und ebenso – wir haben es vorhin schon gehört – hat das Bundesverfassungsgericht sehr dezidierte Vorgaben gemacht, was bei den gesetzlichen Regelungen zu beachten ist. Diese haben die rot-rotgrünen Koalitionsfraktionen zum Anlass genommen und den Gesetzentwurf der FDP über einen vorgeschlagenen Änderungsantrag weiterentwickelt, welcher dann eben im Ausschuss mehrheitlich angenommen worden ist.

An dieser Stelle einmal der Dank für die sachbezogene Arbeit bei diesem Thema, dass die so möglich war, und herzlichen Dank an alle, die an der Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlage mitgewirkt haben. Es reicht eben nicht allein die richterlich angeordnete Unterbringung bei einer psychiatrischen Krise, sondern bei Fixierungen muss es neben der fachärztlichen auch die richterliche Entscheidung für solch eine Maßnahme geben. Die Landesregierung hat nach dem Urteil sofort gehandelt und die Berücksichtigung des Verfassungsgerichtsurteils bei den psychiatrischen Kliniken und dem Maßregelvollzug angeordnet.

Und damit wirklich noch mal allen hier klar ist, worum es geht: Zum Beispiel eine 7-Punkt-Fixierung, das bedeutet, dass Menschen an beiden Armen, an beiden Beinen, am Bauch, an der Brust und eben auch an der Stirn fixiert werden. Und wenn das keine freiheitsentziehende Maßnahme ist, was denn sonst. Es muss immer nur das allerletzte Mittel sein und eben sauber definiert.

Lassen Sie uns deshalb heute für Rechtssicherheit sorgen, damit die Psychiatrien und der Maßregelvollzug auf gesetzlich angepassten Grundlagen agieren. Wir können und müssen an weiteren Änderungen des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen arbeiten. Die Landesregierung hat kundgetan, dass an weiteren Qualifizierungen gearbeitet wird.

Besonders nachdenklich stimmten zum Teil Stellungnahmen – lassen Sie mich das zum Schluss noch sagen –, die auf die angespannte Personalsituation hingewiesen haben und in dem Zusammenhang Alarm schlagen, dass aufgrund der Situation nicht immer so viel Zeit wie gewünscht da ist, um die erkrankten Menschen so zu versorgen, wie es das eigene Gewissen vorgibt. Deswegen möchte ich zum Schluss den Dank an alle aussprechen, die tagtäglich mit der Versorgung von Menschen in Psychiatrien betraut sind und dabei oft an ihre Grenzen kommen, ebenso der Dank, dass alle Maßnahmen immer geprüft werden, ob sie verhältnismäßig und angezeigt sind. Lassen Sie mich das auch als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger noch sagen: Aus eigener Erfahrung ist es leider öfter so, dass es Situationen gibt, in denen sie an einer zeitlich begrenzten Fixierung nicht vorbeikommen.

Um heute die gesetzlichen Grundlagen zu verbessern, lassen Sie uns die Änderungsvorschläge der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen, für die ich heute hier spreche, annehmen und die gesetzlichen Grundlagen schaffen, dass sich das optimiert. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. Jetzt schaue ich noch mal durch die Runde und sehe keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Ministerin, bitte, Sie haben das Wort.

(Vizepräsident Bergner)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zuallererst, Herr Zippel, muss ich mich kurz an Sie wenden. Jetzt geht es wirklich nicht um mich, das ist egal. Aber den Vorwurf des Prokrastinierens an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium zu richten …

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das geht an Sie, der Vorwurf! Sie haben seit 2018 nichts gemacht!)

Na, okay. Also ich glaube, Ihnen ist …

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Pöbeln Sie mal nicht so rum!)

Meine Damen und Herren, Frau Ministerin Werner hat das Wort.

Ich denke, Herr Zippel, Ihnen ist, glaube ich, absolut klar, was es für ein absurder Vorwurf ist, den Sie hier gerade ausgesprochen haben. Sie wissen ganz genau, was uns in den letzten Jahren besonders beschäftigt hat. Über 50 Prozent der Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus waren mit Krisenbewältigung beschäftigt. Sie können sich gern im nächsten Haushalt darum bemühen, dass mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium eingestellt werden. Ich will nur mal den Vergleich bringen – das habe ich im Ausschuss auch schon mal gemacht –: Ich habe eine Abteilung, die für Gesundheit und Pflege zuständig ist. In Bayern beispielsweise gibt es ein ganzes Ministerium, das für Gesundheit und Pflege zuständig ist. Insofern sollten Sie auch sehen, dass wir so viel arbeiten, wie wir nur können. Die Kolleginnen und Kollegen im Haus sind sehr, sehr fleißig. Aber man kann nur das leisten, was tatsächlich auch in der Zeit zu leisten ist. Ich habe Ihnen das auch schon erzählt: Es gibt bei uns Menschen im Hause, die haben Überstunden im dreistelligen Bereich. Ich finde, dass dieser Vorwurf, den Sie hier gebracht haben,

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wenn Sie Ihre Planstellen nicht besetzt kriegen, ist das doch das Problem Ihrer …)

absolut unterirdisch ist.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte an der Stelle Danke sagen, sowohl an die Gruppe der FDP als auch an die Koalitionsfraktionen, denn ich begrüße es sehr, dass mit dieser

Initiative eine gesetzliche Lücke, die es bei der Fixierung von Patientinnen und Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gab, geschlossen werden kann.

Ich habe es hier schon mal gesagt und im Ausschuss darauf hingewiesen: Natürlich hatten wir für die Praxis eine Regelung. Es gab eine untergesetzliche Regelung, die in der Praxis funktioniert hat. Aber natürlich ist es besser, gerade in so einem Bereich, wo es um eklatante Grundrechtseingriffe geht, dass wir hier gesetzlich tätig werden. Deswegen bin ich froh und will mich bedanken, dass hier die Legislative aktiv gewesen ist, um diese entsprechende Lücke zu schließen.

Ich will jetzt gar nichts mehr zu Inhalten sagen. Das wurde hier schon getan. Ich will nur mal sagen, warum der Dank an die FDP, die sich im Gesundheitsbereich immer wieder sehr engagiert einbringt: Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen ist trotzdem besser, weil er doch etwas detaillierter ist und vor allem auch Regelungen für den Maßregelvollzug enthält. Insbesondere beim Maßregelvollzug ist es wichtig, dass wir hier von besonderen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sprechen, die der vorherigen Zustimmung der Interventionsbeauftragten bedürfen. Da wir den Maßregelvollzug noch nicht vollständig verstaatlicht haben, ist es notwendig, dass diese Regelung mit aufgenommen wird.

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Zippel?

Ja.

Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Ministerin. Entschuldigen Sie bitte, dass ich noch mal kurz darauf zurückkomme: Sie hatten auf die Personalsituation des Ministeriums hingewiesen, ich will das natürlich durchaus berücksichtigen. Ich habe mir gerade den Gesetzentwurf der FDP noch mal angeschaut. Der eigentliche Gesetzestext, der vorgelegt wurde, umfasst vier Seiten. Sie wollen mir also erzählen, dass Ihr Haus mit dem Personal, das es zur Verfügung hat, nicht in der Lage gewesen wäre, einen vierseitigen Gesetzestext vorzulegen –

nach vier Jahren Gerichtsurteil. Habe ich das so richtig verstanden?

Herzlichen Dank, Herr Zippel, dass Sie mir diese Vorlage noch mal geben, denn ich habe Sie natürlich im Ausschuss auch schon darauf hingewiesen, dass wir derzeit sozusagen an einem großen Wurf arbeiten, also die Reformierung des PsychKG. Ich habe Ihnen auch im Ausschuss gesagt, dass wir da in den letzten Zügen sind, also es findet noch die Ressortabstimmung statt, die hat in Teilen schon stattgefunden. Es gibt haushalterische Fragen, die an der Stelle noch offen sind, ansonsten wäre genau diese Frage in dem Gesetzentwurf auch geregelt gewesen. Wir werden demnächst – und ich habe das ja auch gehört, es gab eine Anhörung hier im Landtag, wo auch sehr ausführlich die Anzuhörenden, die wir auch bei uns bezüglich des Gesetzentwurfs schon angehört haben, noch mal gesagt haben, wo Regelungsbedarfe und Veränderungsbedarfe aus ihrer Sicht bestehen. Also wie gesagt, der Entwurf liegt jetzt vor, er wird diskutiert werden. Da bin ich gespannt auf Ihre konstruktive Beteiligung. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/6337. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, aus der Gruppe der FDP und aus der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der CDUFraktion und der Gruppe der BfTh. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Zweitens: Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5264 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dafür? Das sind wiederum die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP und der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der Gruppe der BfTh. Demzufolge dürfte die Frage nach Gegenstimmen keine Zeichen mehr bringen? Das ist der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergeb

nisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen jetzt – drittens – zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer ist dafür, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Gegenstimmen? Keine. Und jetzt die Enthaltungen. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu Tages- ordnungspunkt 35

Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Gesetzes zur Ausfüh- rung des Zweiten Buches So- zialgesetzbuch Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5796 - Neufas- sung - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 7/6351 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Herr Kollege, Ihr Podium.

Liebe Kollegen, ich höre, einige machen noch mit, danke. Ich berichte hier mal über den etwas ungewöhnlichen Verlauf der Beratung zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Das war ja ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, dahinter verbirgt sich sozusagen der Lösungsansatz und ‑versuch, die 49,5 Millionen Euro, die uns vom Bund bereitgestellt werden zur Finanzierung der Probleme, die sich aus den Fragen der Flüchtlingsunterbringung und ‑versorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine ergeben. Das wurde zur Anhörung im Haushaltsausschuss auch schnell auf den Weg gebracht. Die fand dann über den Sommer statt, aber es gab keine Lösung, wie wir alle hinreichend wissen. Wir haben also die kommunalen Spitzenverbände angehört. Sie haben sich eindeutig gegen den vorliegenden Gesetzentwurf geäußert. Es kam dann außerhalb des HuFA und des Parlaments auch noch zu Verhandlungsrunden zwischen der Landesregierung, Vertretern der Fraktionen und den kommunalen Spitzenverbänden.

(Abg. Zippel)

Im Ergebnis liegt uns nun hier ein Gesetz vor, das ganz anders lautet als das, was ursprünglich eingebracht war. Es heißt jetzt „Thüringer Gesetz zur Entlastung der Kommunen hinsichtlich der Mehraufwendungen aus Anlass des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine geflüchteten Menschen“. Wir haben jetzt hier auch ein Artikelgesetz, das in mehrere Gesetze eingreift; man hat jetzt auch einen anderen Lösungsansatz gefunden. Unterm Strich ist aber nun eine Lösung gefunden. Alle sollen zufrieden sein. Daher empfehlen wir die Annahme dieses geänderten Gesetzentwurfs.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)