Protocol of the Session on September 23, 2022

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.

Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, denen wir uns nachher noch einmal widmen werden – einen schönen guten Morgen nach oben! –, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Gottweiss betraut. Für diese Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Baum zeitweise, Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Schubert, Herr Abgeordneter Walk zeitweise, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij, Herr Minister Maier und Herr Minister Tiefensee entschuldigt.

Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Wie Sie den Hinweisen in der Einladung entnehmen können, soll heute der Tagesordnungspunkt 19 als erster Punkt aufgerufen werden. Für den neuen Tagesordnungspunkt 9 a gibt es die Festlegung, dass dieser heute Vormittag aufgerufen werden soll, sodass dieser heute als zweiter Punkt zum Aufruf kommen wird. Weiterhin wurde festgelegt, dass die Tagesordnungspunkte 31, 35 und 37 heute auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Der Tagesordnungspunkt 24 soll nach der Mittagspause erneut aufgerufen werden.

Erlauben Sie mir bitte an der Stelle folgenden Hinweis: Der bisherige Stand der Abarbeitung der Tagesordnung lässt erneut nicht völlig ausgeschlossen scheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte, die aufgerufen werden sollen, zum Aufruf kommen können. Um diesen Zielkonflikt bereits vorsorglich zu lösen, gehe ich auch an dieser Stelle davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen und Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden sollten und heute nicht mehr aufgerufen werden können.

Zu Tagesordnungspunkt 19 wurde eine korrigierte Fassung des Wahlvorschlags in der Drucksache 7/6349 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zum Tagesordnunsgspunkt 9 a wurde ein Ände

rungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/6371 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 33 wurde ein Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/6358 verteilt.

Wird der Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es weitere Hinweise? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Anknüpfend an Ihren Hinweis, dass der Tagesordnungspunkt 9 a als zweiter aufgerufen werden soll, bitte ich – da waren ja die PGFs beauftragt zusammenzufassen –, die Punkte 13 und 15 heute gemeinsam als TOP 3 abzuarbeiten und letztendlich, damit es auch geschäftsordnungstechnisch keine Schwierigkeiten gibt, den TOP 16 als letzten heute aufzurufen.

Also nach Punkt 9 a sollen als dritter Tagesordnungspunkt gemeinsam die Tagesordnungspunkte 13 und 15 aufgerufen werden. Erhebt sich Widerspruch? Das ist der Fall. Dann müssen wir darüber in einfacher Mehrheit abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, die Tagesordnungspunkte 13 und 15 gemeinsam als dritten Tagesordnungspunkt heute abzuarbeiten, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der Koalition, der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und der Gruppe Bürger für Thüringen. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dem Antrag mehrheitlich stattgegeben.

Außerdem gibt es den Antrag, den Tagesordnungspunkt 16 auf jeden Fall heute als letzten aufzurufen. Erhebt sich hier Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir entsprechend.

Sehr geehrte Damen und Herren, damit darf ich den Tagesordnungspunkt 19 aufrufen

Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6349 - korrigierte Fassung - dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/6350 -

Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes werden die Präsidentin bzw. der Präsident und die weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache, einzeln und geheim für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Gewählt ist, wer die Stimmen von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags auf sich vereinigt. Das sind aktuell 60 Stimmen. Dies gilt auch für die Wahl des Vizepräsidenten.

Bevor ich das weitere Wahlprozedere erläutere, sei denjenigen Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern für ihre Bereitschaft, ein Amt zu übernehmen und auszuüben, das in unserem Verfassungsstaat von herausgehobener Bedeutung ist, gedankt, die nicht erneut für eine Kandidatur vorgeschlagen wurden. Namentlich sind das Frau Elke Heßelmann, Herr Prof. Dr. Walter Bayer, Herr Michael Menzel sowie Frau Petra Pollak. Ganz herzlichen Dank für Ihre Arbeit.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Nun wieder zum Wahlverfahren: Mit Blick auf die in § 3 Abs. 3 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes normierte Amtszeitbegrenzung sind zunächst zwei berufsrichterliche Mitglieder, ein Mitglied mit Befähigung zum Richteramt und drei weitere Mitglieder zu wählen. Für den Fall, dass Herr Dr. Lars Schmidt als berufsrichterliches Mitglied und Herr Jörg Geibert als weiteres Mitglied gewählt werden, sind in einer zweiten Wahlrunde eine Stellvertreterin für ein berufsrichterliches Mitglied, ein Stellvertreter für ein Mitglied mit Befähigung zum Richteramt und ein Stellvertreter für ein weiteres Mitglied zu wählen. Unter Beachtung der Übergangsvorschrift des § 54 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag in einer dritten Wahlrunde die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten aus dem Kreis der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, die die Voraussetzung für die Besetzung einer Stelle als berufsrichterliches Mitglied erfüllen.

Zusammengefasst heißt das, dass in einer ersten Wahlrunde sechs Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs zu wählen sind. In Abhängigkeit vom Er

gebnis der ersten Wahlrunde sind in einer zweiten Wahlrunde eine Stellvertreterin und zwei Stellvertreter zu wählen. Nach der zweiten Wahlrunde sollen die Ernennung und Vereidigung der gewählten Mitglieder sowie der gewählten Stellvertreterin und der gewählten Stellvertreter stattfinden. Ebenfalls in Abhängigkeit vom Ergebnis der ersten Wahlrunde schließt sich in einer dritten Wahlrunde die Wahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs an.

Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen als Drucksache 7/6349 in einer korrigierten Fassung vor. Danach sind vorgeschlagen als berufsrichterliches Mitglied Herr Dr. Lars Schmidt, als berufsrichterliches Mitglied Frau Renate Wittmann, als Mitglied mit Befähigung zum Richteramt Frau Barbara Burkert, als weiteres Mitglied Herr Jörg Geibert, als weiteres Mitglied Herr Prof. Dr. Christoph Ohler, als weiteres Mitglied Herr Jens Petermann. Ich darf Ihnen ganz herzlich nach oben einen Gruß schicken. Herzlich willkommen denen auf der Tribüne, die heute hier zu Gast sind.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP, Gruppe der BfTh)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können auf diesem Stimmzettel hinter dem Namen jeder Kandidatin bzw. jedes Kandidaten entweder mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Stimmzettel, die ein nicht eindeutiges Votum tragen oder bei einer Kandidatin bzw. einem Kandidaten mehr als ein Kreuz aufweisen, sind als ungültig zu werten. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Liebscher und Frau Abgeordnete Wahl.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Berg ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine;

(Präsidentin Pommer)

Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; KönigPreuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Dann gehe ich davon aus und stelle fest, alle Abgeordneten haben ihre Stimme abgegeben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um die Auszählung der Stimmen. Bitte.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um die Aufmerksamkeit muss ich nicht bitten, es war ja in der Pause manchmal ruhiger als zu Plenarsitzungen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe die Wahlergebnisse bekannt: abgegebene Stimmzettel 85.

Wahl von Herrn Dr. Lars Schmidt als berufsrichterliches Mitglied: ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen insoweit 63 Jastimmen, 18 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Ich gratuliere Herrn Dr. Schmidt zu seiner Wahl und ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen.

(Zuruf Dr. Schmidt: Ja, ich nehme die Wahl an!)

Wunderbar.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Die Wahl von Frau Renate Wittmann als berufsrichterliches Mitglied wie folgt: ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen insoweit 63 Jastimmen, 17 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht. Ich gratuliere Frau Wittmann und frage oder gehe davon aus, Sie nehmen die Wahl an.

(Zuruf Frau Wittmann: Ich nehme die Wahl an!)

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Die Wahl von Barbara Burkert als Mitglied mit Befähigung zum Richteramt: ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 64 Jastimmen, 16 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht. Ich gratuliere Frau Burkert zur Wahl und frage oder gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen.

(Zuruf Frau Burkert: Ich nehme die Wahl an!)

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Zur Wahl von Herrn Jörg Geibert als weiteres Mitglied: ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 66 Jastimmen, 17 Neinstimmen. Es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist auch hier die Mehrheit von zwei Dritteln erreicht. Ich gratuliere Herrn Geibert und gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen.

(Zuruf Herr Geibert: Ich nehme die Wahl an!)

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Zur Wahl von Herrn Prof. Dr. Christoph Ohler als weiteres Mitglied: ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 66 Jastimmen, 16 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit von zwei Dritteln erreicht. Ich gratuliere Herrn Prof. Dr. Ohler zu seiner Wahl und gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt.

(Zuruf Prof. Dr. Ohler: Ich nehme die Wahl an!)

(Beifall im Hause)

Zur Wahl von Herrn Jens Petermann als weiteres Mitglied: ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 63 Jastimmen,

(Abg. Gottweiss)