Den Kommunen werden mit diesem Haushaltsentwurf für ihre Investitionstätigkeit auf kommunaler Ebene 155 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt. Aber auch da rufen Sie, dieser Haushalt ist
aufgebläht und muss korrigiert, die Ausgaben müssen reduziert werden. Hingegen haben wir Ihnen hier an dieser Stelle einen Vorschlag gemacht, wie man auch Zukunftsinvestitionen finanzieren kann.
Sie schlagen als Viertes in Ihrem Fünf-Punkte-Programm runde Tische vor. Das habe ich auch noch mal in Ihrer Pressemitteilung nachgelesen. Da frage ich Sie wiederum: Hören Sie denn eigentlich nie zu, wenn Ihnen Landesregierungsmitglieder seit Juli darüber berichten, was an wie vielen runden Tischen tatsächlich erörtert wird? Wolfgang hat einen runden Tisch mit zahlreichen Unternehmen,
Anja Siegesmund hat mit den kommunalen Unternehmen, mit den Kommunen, mit den Energieversorgern einen runden Tisch. Der Ministerpräsident führt einen runden Tisch zur Energieversorgung für die Umstellung im industriellen Bereich, insbesondere in der Glasindustrie. Deswegen nehmen Sie das doch einfach mal zur Kenntnis und bringen Sie sich auch konkret mit Vorschlägen in die Debatte ein.
Jetzt komme ich zu Ihrem fünften Punkt, den Sie hier genannt haben: Sie schlagen ein Sonderplenum vor. Ein Sonderplenum in drei Wochen, um was zu machen? Einen Zweck in einem Gesetz über das Sondervermögen in Thüringen zu erweitern. Da sagen Sie, das wäre Ihr tolles Gesetz, da würde man ganz viel auf den Weg bringen können, auch sehr viele konkrete Hilfen. Das ist aber nicht wahr, und deswegen sollte man das der Öffentlichkeit auch mal sagen. Das Sondervermögensgesetz, was wir mit unserem Vorschlag zu verändern versuchen, der Ihnen seit letzter Woche vorliegt, erweitert den Zweck und macht es erst mal möglich, dass diese Gelder, die dort noch zur Verfügung stehen, konkret adressiert werden können.
Die konkrete Ausgestaltung – darauf sind Ronald Hande und auch Janine Merz eingegangen – erfolgt dann in Zusammenarbeit mit der Landesregierung und dem Haushalts- und Finanzausschuss bei der Festlegung des Wirtschaftsplans, wo genau diese vier Säulen, die Sie auch genannt haben – da haben Sie mir bei der IHK wirklich sehr gut zugehört –, als Erstes, Hilfe für Menschen, als Zweites, Hilfe für Vereine und die soziale Infrastruktur, als Drittes, Hilfe für kommunale Unternehmen und als Viertes, Hilfe auch für die privaten Unternehmen. – Ich komme noch darauf zurück, Herr Bühl. – Das müssen wir konkret untersetzen. Wenn Sie aber die gesetzliche Grundlage der Ermöglichung des Mittel
einsatzes dafür nicht eröffnen, kommen Sie auch nicht in die konkrete Umsetzung. Sie sagen, mit Ihrem Gesetzentwurf in dieser Frage der Zweckerweiterung sind wir uns einig, dann sollten wir die Zweckerweiterung heute beschreiten und heute gesetzlich festlegen, dass wir ab morgen beginnen können, die konkrete Umsetzung zu diskutieren.
Was Sie machen wollen, ist – obwohl Sie sagen, dass wir uns in dieser Frage einig wären –, den Beschluss heute auf die lange Bank zu schieben, am 14. Oktober diesen Landtag noch mal zu einer Sondersitzung zusammenzurufen, um zu beschließen, worüber wir uns heute einig sind, um dann nach dem 14. Oktober in den Herbstferien an die konkrete Umsetzung zu gehen. Das, sage ich Ihnen, ist Auf-die-lange-Bank-schieben und widerspricht auch dem, was Ihr Fraktionsvorsitzender am gestrigen Tag hier im Landtag gesagt hat. Die Leute wollen nicht mehr Reden hören, sie wollen Entscheidungen sehen, und Sie blockieren, Sie verhindern eine Entscheidung, die es uns möglich macht, über die konkrete Umsetzung zu reden.
Jetzt komme ich zu dem Punkt, den Sie angesprochen haben, zu den 60 Millionen. Wenn wir heute hier im Landtag darüber diskutieren, wie viele Gelder wir eigentlich für Hilfspakete ergänzend zum Bund zur Verfügung stellen – wir haben darüber gesprochen –, dann haben wir im Prinzip doch nur drei Möglichkeiten, über Geld und die Finanzierung dieser Hilfen zu reden. Wir haben als Erstes die Möglichkeit, im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 durch Umschichtung im Haushaltsentwurf Gelder zu adressieren. Wir werden den Haushalt im Dezember beschließen – konkrete Umsetzung im nächsten Jahr. Wir sind uns alle einig: Das kommt zu spät. Die zweite Möglichkeit ist, einen Nachtragshaushalt für den Haushalt 2022 zu beschließen. Da ist die Landesregierung laut Thüringer Verfassung vorlagepflichtig. Es liegt kein Nachtragshaushalt vor. Sie haben aber auch die Forderung nicht erhoben, das heißt, wir kommen auch nicht durch Umschichtung im laufenden Haushalt 2022 tatsächlich zu Mitteln, wie wir in der Energiekrise wirklich helfen können. Auf die Globale Minderausgabe will ich nur verweisen, da fehlen nämlich auch zudem noch die Möglichkeiten, auch dank Ihrer Initiative, nicht mal mit den Mehreinnahmen, die wir in diesem Jahr erzielen, positiv im Sinne der Thüringerinnen und Thüringer umzugehen.
Herr Bühl, da können Sie nur T sagen – das sind eben im Moment nur diese 60 Millionen. Wir werden vielleicht bei einer Abrechnung mit dem Finanzministerium des Wirtschaftsplans noch eine Veränderung in die eine oder andere Richtung erleben. Dann können wir natürlich – und das müssen wir nachfolgend tun – darüber diskutieren, woher möglicherweise zusätzliches Geld kommt, was wir im Sondervermögen einnehmen. Da haben wir eben auch nur wiederum drei Möglichkeiten. Erstens: Mit dem Haushaltsentwurf 2023 können wir Haushaltsmittel in das Sondervermögen geben. Wir können zweitens mit dem Nachtragshaushalt 2022 Geld in das Sondervermögen geben oder wir können es kreditfähig machen und Kredite finanzieren die Ausgaben im Sondervermögen. Diese drei Möglichkeiten haben Sie. Was machen Sie allerdings mit Ihrem Gesetzentwurf? Sie suggerieren, als ob wir mal nebenbei durch einen Beschluss aus dem Haushalt 2022 in dieses Sondervermögen zusätzliches Geld reingeben können und erklären sogar, das könnten Mittel in Höhe von 250 bis 400 Millionen sein. Das ist einfach unlauter, es ist auch rechtlich überhaupt nicht durchhaltbar, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf geschrieben haben und soll im Prinzip auch nur wirklich ein Plakat in der Öffentlichkeit demonstrieren.
Deswegen abschließend, Herr Bühl: Wenn es Ihnen ernst ist, was Sie gestern gesagt haben, was Ihr Fraktionsvorsitzender von diesem Pult aus gesagt hat, aber auch, was er drüben bei der Handwerkskammer gesagt hat, dass die Leute wünschen, dass wir schnell entscheiden und auch schnell konkrete Hilfen adressieren, dann müssen wir jetzt in diesem Plenum heute oder morgen die Grundlage dafür bilden, diese Mittel aus dem Sondervermögen auch konkret zu untersetzen, dass wir uns morgen an die Arbeit machen können, ab dem ersten Tag gemeinsam mit jedem Ministerium, gemeinsam mit den Abgeordneten im Haushaltsund Finanzausschuss wirklich überlegen können, wie wir Menschen, wie wir kommunalen Unternehmen, wie wir der sozialen Infrastruktur und auch dem Mittelstand, an den Sie gestern appelliert haben, helfen können. Aber die Grundlage dafür ist die Zweckerweiterung. Und wer das heute nicht beschließen, sondern auf in drei Wochen vertagen will, schiebt die konkreten zu erwartenden Entscheidungen auf die lange Bank und er will offensichtlich eine Sondersitzung des Thüringer Land
tags dazu missbrauchen, um sich politisch hier in ein besseres Licht zu stellen. Aber ich glaube, in dieser Frage ist es richtig – und da steht man in einem sehr guten politischen Licht –, wenn man Entscheidungen trifft, die konkret sind, wenn man Entscheidungen trifft, die auch konkrete Entscheidungen zur Folge haben, weil sie dann schnellstmöglich bei den Menschen ankommen. Hier geht es nicht um parteipolitische Geländegewinne, sondern hier geht es um konkrete Hilfen, und deswegen fordere ich Sie noch einmal auf, bitte ich Sie: Machen Sie morgen den Weg für die Zweite Beratung dieses Gesetzentwurfs frei, und dann beginnen wir ab morgen Nachmittag mit der konkreten Beratung von Hilfen für die Menschen in Thüringen. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank und ein herzliches Willkommen an die neuen Besuchergruppen auf der Tribüne. Wir befinden uns immer noch bei Tagesordnungspunkt 7 und diskutieren über die Erweiterung des Corona-Hilfsfonds für die jetzige Energiekrise. Als Nächstes hat sich Abgeordneter Bühl für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Ich denke, es ist jetzt nicht sinnvoll, auf die Punkte von Herrn Dittes in der Tiefe noch mal einzugehen,
denn Sie haben Ihren Punkt für sich gemacht, den Sie heute hier machen wollten, aber ich will zumindest kurz von dem zitieren, was uns heute Morgen die Präsidentin vor Beginn der Sitzung auf den Weg gegeben hat.
Ich zitiere die Präsidentin von heute Morgen, die Präsidentin übrigens, die Teil Ihrer Fraktion ist: „Gestatten Sie mir jedoch bitte bereits an dieser Stelle den Hinweis, dass gute Gründe für die Annahme sprechen, dass vor der Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen“, das sind nach meiner Kenntnis immer noch Sie, „die in Artikel 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Geschäftsordnung niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sein müssen.“ Um das noch mal zu wiederholen: Das ist die Anhörung der Kommunen. Das scheint Ihnen nicht wichtig zu sein. Sie provozieren hier, dass zum Schluss ein Gesetz
auf den Weg kommt, was dann angegriffen werden kann. Was ist das denn für ein Verständnis? Sie rufen uns dazu auf, dass wir es machen sollen, obwohl die Verwaltung des Landtags sagt, dass das so nicht geht. Was ist das für ein Verständnis? Das zeigt doch, was Sie für ein Staatsverständnis haben. Also ich kann darüber nur den Kopf schütteln.
Herr Bühl, Sie haben einen wichtigen Punkt angesprochen, das ist doch überhaupt nicht die Frage. Deswegen gibt es jetzt zwei Möglichkeiten und deswegen nutzen wir sie, lade ich Sie wirklich ein. Heute ist Donnerstag. Wir haben Sitzung bis morgen Abend. Wir überweisen heute beide Gesetzentwürfe an den Ausschuss. Wir haben gesagt – und da sind sich die Finanzpolitiker Ihrer Fraktion und auch der Koalition einig –, wir kriegen einen gemeinsamen Gesetzentwurf hin, denn in der Sache sind wir uns einig. Nur um das noch mal deutlich zu machen: In der Sache sind wir uns einig.
Dann überweisen wir beide Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss. Herr Emde, Sie sind Vorsitzender, Sie berufen heute den Haushalts- und Finanzausschuss ein, ich kümmere mich mit Ihnen gemeinsam auch darum, dass wir heute Abend mit den Kommunalen Spitzenverbänden die Erörterung dieses Gesetzentwurfs bereden, diese Anhörung auch erfolgreich absolvieren, und morgen bringen wir die Zweckerweiterung gesetzlich auf den Weg, um dann die konkrete Arbeit zu machen. Denn, Herr Bühl, auch ich rede seit Wochen mit den kommunalen Vertretern. Die wollen Lösungen für ihre Unternehmen, die wollen Lösungen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner, die wollen die Lösung für die Vereine in ihren Gemeinden. Und ich bin mir sicher, es scheitert nicht an der Zustimmung der Gemeinden und der Landkreise in diesem Land, diese Zweckerweiterung auf den Weg zu bekommen, denn die konkrete Umsetzung erfolgt dann natürlich auch in Kommunikation mit den Kommunen. Das, was Sie hier vortragen, ist ein formalrechtliches Argument, das man, wenn man es politisch will, Herr Bühl, heute auch lösen kann.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie haben eben noch gesagt, dass Sie es beschließen wollen und nicht an den Ausschuss überwei- sen!)
Sie brauchen sich einfach nur jetzt hinstellen und sagen, ja, wir sind bereit, diesen Weg zu gehen, wir lösen die verfassungsrechtlichen Bedenken, die guten Gründe, die vorgetragen worden sind. Ich bin mir sicher, wir bekommen das hin, aber es muss der politische Wille da sein, und deswegen appelliere ich an Sie noch einmal:
Setzen Sie sich dafür ein, dass wir heute die haushaltsrechtlichen gesetzlichen Grundlagen schaffen, dass wir konkrete Hilfen verabreden und schnellstmöglich auf den Weg bringen können und eben nicht zu einer weiteren Verzögerung beitragen
und am Ende uns hier in einem völlig unnötigen Sonderplenum noch mal dieselben Argumente wechselseitig vortragen. Wir können einen Weg schaffen, dass wir ab nächster Woche über die konkrete Umsetzung von Hilfen diskutieren können. Ich lade Sie ein, daran mitzuwirken und das nicht zu blockieren.
Sie haben jetzt 100 Prozent Ihrer Redezeit dafür verwendet, um auf der CDU rumzuhacken, und haben wenig inhaltliche Gründe vorgetragen.