Protocol of the Session on March 5, 2020

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Wolf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatssekretärin, dieser Schulversuch dient ja insbesondere der Evaluation, der Steuerung verschiedener Bereiche, also kommunal oder staatlich. Ist geplant, am Ende des Schulversuchs noch mal eine Evaluation durchzuführen, die zum Beispiel auch mit beinhaltet, wie es besser gelingt, Schwangerschafts- oder Elternvertretung oder ähnliche Komponenten mit aufzunehmen? Also das, was Sie gerade gesagt haben, wenn sich das auf den 15er-Zeitpunkt bezieht, scheint mir doch recht strikt und nicht den Anforderungen der jetzigen Aufgaben an den Schulen angemessen zu sein. Ist das geplant, da eine abschließende Evaluation noch mal vorzulegen, sodass wir uns die hier auch noch mal ansehen können?

Das kann ich jetzt aus dem Stand nicht beantworten, ich reiche es Ihnen aber sehr gern nach.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt für

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

heute und wir kommen vereinbarungsgemäß zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 21

Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/394 -

Gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen bzw. den Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen die Fraktionen, die nicht die Präsidentin stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. In der 1., 3. und 5. Sitzung des Landtags am 26. November 2019, am 12. Dezember 2019 und am 30. Januar 2020 hatten die bisherigen Wahlvorschläge der Fraktion der AfD für die Wahl zu einer bzw. einem von insgesamt fünf Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten jeweils nicht die nötige Stimmenmehrheit erhalten.

Für die heutige Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags hat die Fraktion der AfD erneut Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Michael Kaufmann vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/394 vor.

Ich erläutere den Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete einen Stimmzettel, er kann entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen.

Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Dirk Adams, René Aust, Franziska Baum, Patrick Beier, Dirk Bergner, Ute Bergner, Sascha Bilay, André Blechschmidt, Torben Braga, Andreas Bühl, Jens Cotta, Torsten Czuppon, Steffen Dittes, Cordula Eger, Volker Emde, Kati Engel, Karlheinz Frosch, Markus Gleichmann, Thomas Gottweiss, Birger Gröning, Lena Saniye Güngör, Ronald Hande, Thomas Hartung, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Susanne Hennig-Wellsow,

Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Michael Kaufmann, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Cornelia Klisch, Tosca Kniese, Thadäus König, Katharina König-Preuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Siegesmund, Anja; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Werner, Heike; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Ich stelle folgendes Wahlergebnis fest: abgegebene Stimmen 89, ungültig keine, gültige Stimmzettel 89, anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 90. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/394, Abgeordneter Prof. Dr. Michael Kaufmann, entfielen 45 Jastimmen, 35 Neinstimmen und 9 Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.

(Beifall AfD)

Ich gratuliere Ihnen zur Wahl zum Vizepräsidenten des Landtags. Nehmen Sie die Wahl an?

(Zuruf Abg. Prof. Dr. Ing. Kaufmann, AfD: Ja, ich nehme die Wahl an!)

(Beifall AfD)

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Als Hinweis für Sie: Der Tagesordnungspunkt 22, Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz, wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23

(Vizepräsidentin Marx)

Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes dazu: Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/376 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/396 -

Gemäß § 51 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes besteht der Richterwahlausschuss aus 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Gemäß § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Der erste Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in der 5. und 6. Sitzung des Landtags am 30. und 31. Januar 2020 in insgesamt drei Wahlgängen die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Die Fraktion der AfD hatte noch keinen Wahlvorschlag eingereicht. Für die heutige Wahl liegen Ihnen die Wahlvorschläge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der AfD in den Drucksachen 7/376 und 7/396 vor.

Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.

Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Dann müssen wir zu einer geheimen Wahl kommen.

Ich erläutere die Stimmzettel. Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete zwei Stimmzettel. Auf jedem dieser beiden Stimmzettel können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD ist blau und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist grün.

Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich

eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Dirk Adams, René Aust, Franziska Baum, Patrick Beier, Dirk Bergner, Ute Bergner, Sascha Bilay, André Blechschmidt, Torben Braga, Andreas Bühl, Jens Cotta, Torsten Czuppon, Steffen Dittes, Cordula Eger, Volker Emde, Kati Engel, Karlheinz Frosch, Markus Gleichmann, Thomas Gottweiss, Birger Gröning, Lena Saniye Güngör, Ronald Hande, Thomas Hartung, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Michael Kaufmann, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Cornelia Klisch, Tosca Kniese, Thadäus König, Katharina König-Preuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Siegesmund, Anja; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Werner, Heike; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

So, dann kann ich jetzt das Ergebnis der Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes bekannt geben. Zum Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/376 wurden 88 Stimmzettel abgegeben, 88 davon waren auch

(Vizepräsidentin Marx)

gültig und auf den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfielen 64 Jastimmen, 20 Neinstimmen und 4 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht.

Bei dem Wahlzettel zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/396 gab es eben hier ein bisschen Nachprüfungsbedarf. Der ergibt sich dadurch, dass 87 Stimmzettel abgegeben worden sind, einer davon ist ungültig und wir haben gültige Stimmzettel 86. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/396 entfielen 51 Jastimmen, 19 Neinstimmen und 16 Enthaltungen. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit erreicht.

Ich gratuliere allen zur Wahl und gehe davon aus, dass die Gewählten die Wahl annehmen und wir damit auch ein funktionsfähiges Gremium erreicht haben.

(Beifall AfD, CDU)

Ja, das war dann die Wahl im Tagesordnungspunkt 23.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 24

Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes dazu: Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/377 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/397 -

Gemäß § 66 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes besteht der Staatsanwaltswahlausschuss aus 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Gemäß § 65 Abs. 2 in Verbindung mit § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörigen Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Staatsanwaltswahlausschuss vertreten sein.

Der erste Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in der 5. und 6. Sitzung des Landtags am 30. und 31. Januar 2020 in insgesamt

drei Wahlgängen die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Die Fraktion der AfD hatte noch keinen Wahlvorschlag eingereicht.

Für die heutige Wahl liegen Ihnen die Wahlvorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD in den Drucksachen 7/377 und 7/397 vor. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall.

Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahl durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Damit ist auch hier geheim abzustimmen. Ich erläutere die Stimmzettel. Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete zwei Stimmzettel. Auf jedem dieser beiden Stimmzettel können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD ist blau und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist grün.

Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerin bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.