Protocol of the Session on March 5, 2020

Für die Bevölkerung ist nach wie vor wichtig, einer Ausbreitung von COVID-19, aber auch der Grippe durch grundlegende Hygienemaßnahmen vorzubeugen. Wichtigste vorbeugende Maßnahme zum Schutz vor Grippe oder COVID-19 sind häufiges und gründliches Händewaschen mit warmem Wasser und Seife, Husten und Niesen nur ins Taschentuch oder in die Ellenbeuge, Verwendung von Einmaltaschentüchern auch nur einmal.

Personen mit COVID-19-Symptomen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollen bitte ihren Hausarzt telefonisch zur weiteren Abklärung kontaktieren. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bitte nicht in das volle Wartezimmer set

zen! Wer mit einer Person Kontakt hatte, bei der COVID-19 durch ein Labor nachgewiesen wurde, soll sich bitte unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt in seinem Landkreis oder seiner kreisfreien Stadt wenden.

Nun zu Ihren Fragen:

Zu Frage 1: Hinsichtlich möglicher Lieferengpässe wird auf die aktuelle Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verwiesen. Aufgrund der Verbreitung des neuartigen Corona-Virus wird von den Vertretern der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung von einem Mangel an persönlicher Schutzausrüstung berichtet. Verbrauchte Ware kann nicht über die üblichen Bezugswege nachgekauft und die Vorräte können nicht aufgestockt werden. Desinfektionsmittel sind derzeit ebenfalls Mangelware. Hierzu informieren die Standesvertretungen der Apothekerschaft die Apotheken über Möglichkeiten der alternativen Versorgung mit selbst hergestellten Rezepturen.

Am 4. März 2020 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit die Allgemeinverfügung zur Zulassung zweier propanolhaltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion als Ausnahmeregelung gemäß Artikel 55 Abs. 1 der EU-Biozid-Verordnung bekannt gegeben. Damit können diese Zubereitungen seit gestern als apothekenübliche Waren in Verkehr gebracht werden. Die Apotheken wurden bereits entsprechend vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz unterrichtet.

Mit Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. März 2020 als Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgten Beschränkungen der Ausfuhr und Verbringung von bestimmten Gütern, insbesondere von persönlicher Schutzausrüstung. In der gestrigen Sitzung des Gesundheitsministers im Bundesgesundheitsministerium mit den Gesundheitsministern der Länder gab der Bund bekannt, dass eine Direktvergabe zur Herstellung und der Einkauf von Desinfektionsmitteln und Schutzausrüstung durch den Bund bis zum 6. März 2020 erfolgen. Die Verteilung der Güter wird derzeit noch mit den Ländern abgestimmt. Dennoch sind auch die Länder, Krankenhäuser und Ärzte angehalten, selbstständig weitere Güter zu beschaffen. Der Krisenstab des Bundes hat hierzu auch die Dringlichkeit festgestellt, auf die sich die Länder berufen können, damit Ausschreibungen nicht erfolgen müssen.

Zu Frage 2: Aus Thüringen sind keine entsprechenden Meldungen bekannt. Das Bundesinstitut für

(Abg. Zippel)

Arzneimittel und Medizinprodukte ist bereits seit Anfang Februar in Abstimmung mit den Verbänden der pharmazeutischen Industrie, um von den Quarantänemaßnahmen in China betroffene Wirkstoffe und Arzneimittel zu identifizieren und gegebenenfalls die Verlagerung auf alternative Produktionsstandorte zu prüfen.

Zu Frage 3: Die öffentlichen Apotheken haben zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung den durchschnittlichen Wochenbedarf an Arzneimitteln vorzuhalten. Krankenhausapotheken müssen einen Lagerbestand an Arzneimitteln aufweisen, der den Bestand für zwei Wochen abdeckt. Hinsichtlich möglicher Lieferengpässe wird auf die aktuelle Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verwiesen.

Zu Frage 4: Die Bundes- und die Landesregierung beobachten die weitere Entwicklung sehr genau und stimmen das weitere Vorgehen eng miteinander ab.

Danke schön.

Gibt es Nachfragen? Herr Zippel, bitte.

Vielen Dank für die Ausführungen. Nur eine Nachfrage zum Punkt 3: Sehe ich das richtig, dass die Landesregierung aktuell keine Auswirkungen nach § 15 Apothekenbetriebsverordnung sieht?

Im Moment nicht.

Danke.

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP mit der Drucksache 7/375. Bitte, Frau Baum.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Kommunale Schulen – Schulversuch in Jena

Seit acht Jahren wird in Jena der Schulversuch „Erprobung neuer Steuerungsmöglichkeiten der Optimierung pädagogischer Prozesse in Sozialräumen

mit hohen Belastungsfaktoren“ im Stadtteil JenaLobeda durchgeführt. Drei Gemeinschaftsschulen werden dabei als kommunale Schulen geführt, bei denen die Stadt als Schulträger auch die Verantwortung für die Steuerung der personellen Ressourcen trägt. Am 3. Februar 2020 erging an die Stadt Jena ein Schreiben vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, in dem mitgeteilt wurde, dass die wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs keine positiven Ergebnisse zeige. Der Grund für diese Einschätzung wurde nicht angeführt. Die 2018 angedachte Verlängerung des Schulversuchs um sechs Jahre wurde im letzten Juni zunächst auf drei Jahre begrenzt. In besagtem Schreiben wird nun mitgeteilt, eine weitere Verlängerung über das Jahr 2022 hinaus, wie sie seitens der Stadt Jena angestrebt wird, sei nicht vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche wissenschaftliche Untersuchung bildet die Grundlage für die Aussage des zitierten Schreibens, dass keine positiven Ergebnisse sichtbar seien?

2. Was war Gegenstand und Fragestellung dieser wissenschaftlichen Untersuchung?

3. Welche konkreten Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung führen zu dieser Einschätzung?

4. Welche Rolle spielen bei dieser Einschätzung jeweils pädagogische, schulplanerische und haushaltspolitische Faktoren?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Baum, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt, zunächst mit einer Vorbemerkung:

Bei der Bewertung der am Schulversuch in Jena beteiligten Schulen muss beachtet werden, dass zwischen der Einschätzung der täglichen pädagogischen Arbeit der drei am Schulversuch beteiligten Gemeinschaftsschulen und der Umsetzung des Schulversuchsanliegens der Erprobung neuer Steuerungsmodelle unterschieden werden muss. In dem von Ihnen erwähnten Schreiben des TMBJS an die Stadt Jena heißt es vollständig – und ich zitiere –: „Die vorliegenden Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung zeigen keine positiven Ergebnisse, sodass die derzeitige Verlängerung des

(Ministerin Werner)

Schulversuchs bereits ein besonderes Zugeständnis an die Stadt Jena ist.“ Die zum Schuljahr 2019/2020 aufgetretenen Probleme bei der personellen Besetzung, insbesondere der Stellen der neu gegründeten Thüringer Gemeinschaftsschule in Lobeda, deuten ebenfalls darauf hin, dass das Versuchsanliegen nicht erfolgreich umgesetzt werden kann. Das Versuchsanliegen im Schulversuch „Erprobung neuer Steuerungsmöglichkeiten der Optimierung pädagogischer Prozesse in Sozialräumen mit hohen Belastungsfaktoren“ bezieht sich auf organisatorische administrative Fragestellungen. Pädagogische inhaltliche Fragestellungen der Gemeinschaftsschulen sind nicht berührt.

Nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen.

Zu Frage 1: Der Abschlussbericht zum Schulversuch ESOpP wurde unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Peter Fauser und Prof. Hans-Peter Füssel erstellt von Frau Arila Feurich, Frau Josefine Pfletscher und Frau Michaela Weiß. Der Abschlussbericht datiert vom 30. November 2015 – wobei ich das jetzt noch mal nachprüfen werde, 2015 kommt mir komisch vor –; ich reiche das nach. Der Vertrag der wissenschaftlichen Begleitung wurde mit Herrn Prof. Dr. Peter Fauser vom Imaginata e. V. Jena geschlossen.

Zu Frage 2, Gegenstand und Fragestellung: Entsprechend der Genehmigung und Organisationsverfügung zum Schulversuch war es Anliegen der wissenschaftlichen Begleitung, das Schulversuchsanliegen zu evaluieren. Es war die Frage zu beantworten, ob Schulentwicklungsprozesse durch eine flachere Hierarchie und die Bündelung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten auf kommunaler Ebene, insbesondere im Personalbereich, besser gesteuert werden können. Insoweit waren im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung die folgenden Fragestellungen zu untersuchen:

1. Wie wirkt sich die veränderte Form der Steuerung durch die Kommune auf schulische Prozesse aus?

2. In welchem Maße werden durch die Bündelung der Zuständigkeiten auf kommunaler Ebene Defizite bei der Steuerung von Schulentwicklungsprozessen abgebaut?

3. Inwieweit wirkt sich die schulspezifische Einstellung von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern auf die pädagogische Qualität in der Schule aus?

4. Welche Auswirkungen im Hinblick auf eine demokratische Schulkultur ergeben sich aus veränderten Formen der Mitbestimmung und Beteiligung?

5. Hat die veränderte Zuständigkeitsverteilung Einfluss auf die Entwicklungschancen der Schülerinnen und Schüler, insbesondere unter dem Aspekt der Chancengleichheit?

6. Welche Vorteile bietet die kommunale Steuerung für die Integration der Schule in die lokale Bildungslandschaft im Vergleich zu anderen Schulen?

Und schließlich 7. Welche Erkenntnisse lassen sich aus dem Schulversuch für die anderen Schulen in Thüringen ableiten?

Ich komme zu Frage 3 – konkrete Ergebnisse der Untersuchung –: In Auswertung des Abschlussberichts der wissenschaftlichen Begleitung zum Schulversuch wurde seitens des Ministeriums festgestellt, dass eine Bewertung des Schulversuchs auf der Basis des vorliegenden Abschlussberichts schwierig ist. Dies ergab sich vor allem aus folgenden Gründen: Es liegt, wie bereits im Rahmen der Auswertung des Zwischenberichts bemängelt, ein fehlerhaftes Studiendesign vor. Da die Untersuchung keine Vergleichsschule beinhaltet, die nicht am Schulversuch teilnimmt, sind die positiven Entwicklungen in weiten Teilen nicht originär auf den Schulversuch zurückzuführen – ein Sachverhalt, der von den Autoren auch eingeräumt wird. Ich zitiere aus dem Abschlussbericht: „Ob und wie weit das besonders oder ausschließlich für die Schulen gilt, die am Versuch beteiligt sind, und ob auch andere Schulen von dem besonders kooperativ geprägten Klima in Jena und der starken pädagogischen Aufmerksamkeit der Bürgerschaft in ähnlicher Weise profitieren, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt offenbleiben.“ In der Untersuchung wurde außerdem nicht berücksichtigt, dass seit 2012 auch an staatlichen Schulen das Instrument der schulscharfen Einstellung ermöglicht wird. Die im Zusammenhang mit dem Instrument der schulscharfen Einstellungen verbundenen positiven Aussagen zur Personal- und Schulentwicklung können damit auch nicht ursächlich auf den Schulversuch zurückgeführt werden bzw. wären gegebenenfalls auch an anderen Standorten ohne einen Schulversuch möglich. Trotz eines entsprechenden Hinweises an die wissenschaftliche Begleitung zur Einführung schulscharfer Einstellungen an staatlichen Schulen wird – ich zitiere erneut aus dem Abschlussbericht – „die schulindividuelle Zusammenstellung des pädagogischen Teams mittels der Bewerbungs- und Auswahlverfahren im Bundesland als einzigartig beschrieben“. Weiter lassen die Autoren an vielen Stellen die notwendige wissenschaftliche Distanz zum Engagement des Schulträgers in Bildungsfragen und den Entwicklungen an den beiden Schulen vermissen. Die Ausführungen durchziehen Bewertungen auch in solchen Passagen, die eigentlich

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

der wertfreien Beschreibung dienen sollten. Schließlich werden Teile der Schlussfolgerungen der Autoren durch die Aussagen aus den Befragungen der Lehrkräfte und Schulleitungen nicht gedeckt bzw. wieder relativiert. Hervorzuheben ist hier die Aussage, dass schulscharfe Ausschreibungen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall führen, wohingegen die Lehrkräfte einen solchen Effekt nicht feststellen können. Zumindest wäre hier eine Auseinandersetzung mit dieser Diskrepanz zu erwarten gewesen. So weit einige konkrete Kritikpunkte zum Abschlussbericht.

In der Gesamtschau der Ergebnisse wird deutlich, dass das Gelingen des Schulversuchs und gegebenenfalls seine Übertragung auf weitere Schulen bzw. weitere Schulträger von einigen entscheidenden Voraussetzungen abhängig sind. So erscheinen insbesondere ein hohes Engagement des Schulträgers, spezifische Strukturen der Kommunalverwaltung, eine enge Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung und entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen innerhalb der Stadtverwaltung notwendige Voraussetzungen. Vor diesem Hintergrund einigte sich das Ministerium mit der Stadt Jena auf die Fortführung des Schulversuchs bis zum Jahr 2022.

Zu Frage 4 – pädagogische, schulplanerische und haushaltspolitische Faktoren –: Bei der Bewertung eines solchen Schulversuchs und gegebenenfalls einer Übertragung als Regelsystem des gesamten Freistaats muss das Ministerium neben pädagogischen natürlich auch planerische, soziale und finanzielle Auswirkungen im Blick haben. Auf einen Aspekt sei als Antwort auf Ihre Frage besonders hingewiesen: Gemäß dem Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen trägt das Land den Personalaufwand und der Schulträger den Schulaufwand. Mit dieser Teilung verbunden sind Fragen der Einstellungsverfahren, der Dienstaufsicht und des Weisungsrechts. Diese Bereiche liegen bisher ebenso wie die Fachaufsicht beim Land bzw. dem zuständigen Ministerium. Die im Rahmen des Schulversuchs erprobten Inhalte, wie die Personalgewinnung und damit die Steuerung von Schulentwicklungsprozessen, berühren eine der grundlegenden Regelungen zur Kosten- und Aufgabenteilung im Schulsystem. Eine Neuordnung würde damit zu grundlegenden Änderungen in der bestehenden Aufgaben- und Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen führen. Es ist damit zumindest zu befürchten, dass Bildungschancen je nach Finanzkraft der Region innerhalb des Freistaats sehr unterschiedlich sein können. Sowohl im Sinne einer Bildungs- und Chancengerechtigkeit als auch einer gleichen Behandlung von Stadt und Land ist es aber die Aufgabe des Ministeriums, für

alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen gleiche schulische Voraussetzungen – unter anderem bezüglich des pädagogischen Personals – zu schaffen. Eine selektive Auswahl von pädagogischem Personal, wie sie derzeit an den drei Versuchsschulen in Jena stattfindet, dient nicht der Bildungsgerechtigkeit in Thüringen. Durch den doppelten Verwaltungsaufwand für das Personal derzeit bei der Stadt und zur Refinanzierung auch beim Land und unter Berücksichtigung der oben genannten Ergebnisse ist nicht von einer Übertragung der Versuchsinhalte auf alle Schulen im Land auszugehen.

In § 12 Thüringer Schulgesetz ist festgeschrieben: „Schulversuche müssen nach Anlage, Inhalt und Durchführung geeignet sein, neue Erkenntnisse über Organisationsformen des Unterrichts und über die Erziehung in den Schulen einschließlich neuer Schularten zu vermitteln oder zu sichern oder wesentliche inhaltliche Änderungen zu erproben.“ Die Übergabe der Verantwortung für das pädagogische Personal an den jeweiligen Schulträger ist derzeit kein erkennbares bildungspolitisches Ziel in Thüringen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Wolf.