Protocol of the Session on March 5, 2020

tome aufweist und sich zuvor in einem vom Robert Koch-Institut benannten Risikogebiet aufgehalten hat oder wenn eine Person Erkältungssymptome aufweist und Kontakt zu einer tatsächlich an COVID-19 erkrankten Person hatte.

Wenn von Schulen oder Kindertageseinrichtungen sogenannte Corona-Verdachtsfälle gemeldet werden, kann nicht immer von Beginn an klassifiziert werden, ob es sich um einen Verdachtsfall in diesem oben genannten Sinne handelt. Natürlich besteht gegenüber den Kita-Kindern, den Schülerinnen und Schülern und dadurch auch gegenüber dem pädagogischen Personal eine besondere Sorgfaltspflicht. Trotzdem erweisen sich nicht alle Reaktionen im Nachhinein als unbedingt notwendig. Aus Gründen der Transparenz werden als Verdachtsfälle in dieser Antwort alle bis heute vorliegenden Meldungen in der Antwort zur Mündlichen Anfrage berücksichtigt.

Nun zu den einzelnen Fragen:

Zu Frage 1 – Zahl der Corona-Fälle: Dem TMBJS sind aktuell keine bestätigten Fälle einer Infektion von Kindern und Jugendlichen in den Thüringer Schulen mit dem neuartigen Corona-Virus COVID-19 bekannt – das ist Stand heute 12.00 Uhr. Es gab bisher zwölf Verdachtsfälle im Bereich Schule. Diese Verdachtsfälle wurden aus den folgenden Einrichtungen gemeldet: aus dem Bereich des Schulamts Mittelthüringen die Grundschule Kromsdorf/Oßmannstedt, das Gymnasium „Friedrich Schiller“ in Weimar, die Grundschule „Pestalozzi“ in Weimar, das Gymnasium Bergschule in Apolda, die Gemeinschaftsschule „Friedrich Schiller“ in Erfurt sowie ein Fall am Staatlichen Schulamt Mittelthüringen selbst – also das ist kein betroffenes Kind, sondern ein betroffener Kollege/betroffene Kollegin; aus dem Bereich des Schulamts Nordthüringen am Gymnasium „Herder“ in Nordhausen; aus dem Bereich des Schulamts Ostthüringen ein Verdachtsfall am Gymnasium „Am Weißen Turm“ in Pößneck – deswegen ist diese Schule bis morgen, Freitag, geschlossen bzw. bis zum Vorliegen aller Testergebnisse –, dann weiter ein Verdachtsfall am Sportgymnasium Jena. Aus dem Bereich des Schulamts Südthüringen haben wir zwei Verdachtsfälle, das ist am Gymnasium „Dr. Max Näder“ in Königsee und an der Regelschule Saalfeld-Gorndorf; aus dem Bereich des Schulamts Westthüringen ein Verdachtsfall am Gymnasium „Elisabeth“ in Eisenach und an der Regelschule „Wilhelm Hey“ in Ichtershausen. Hierzu sei noch gesagt, dass in Ichtershausen die Regelschule und die Grundschule am gleichen Standort sind, deshalb waren beide Schulen am Freitag, dem 28.02.2020, geschlossen. – Das zu den Schulen.

(Vizepräsidentin Marx)

Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wurden dem TMBJS bisher keine Corona-Verdachtsfälle bzw. -Erkrankungen gemeldet. Auch in Einrichtungen für teilstationäre und stationäre Hilfe zur Erziehung, Wohnheimen für körperlich, geistig und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche sowie Internaten wurden zum Stichtag 2. März 2020 keine Corona-Fälle oder Corona-Verdachtsfälle erfasst. An den Thüringer Hochschulen sind bisher auch keine Corona-Verdachtsfälle oder ‑Erkrankungen bekannt. Das ist eine Information aus dem TMWWDG vom 03.03.2020.

Zu Frage 2, welche Maßnahmen wir ergreifen: Beim Auftreten von Verdachtsfällen informieren sich die Schulen bzw. Einrichtungen und das Bildungsministerium gegenseitig. Die Maßnahmen richten sich in erster Linie nach den Festlegungen des zuständigen Gesundheitsamts und dann den Festlegungen der Schulleitungen im Einzelfall.

Zu Frage 3, welche Gremien sind zuständig: Was die Schulen betrifft, werden die Infektionen mit dem Corona-Virus und deren Verdacht von der Schule an das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Dort stellt in der Regel ein Arzt fest, ob eine Infektion oder ein begründeter Verdacht vorliegt. Auch dieser Arzt hat wiederum dann Verdachtsbzw. Erkrankungsfälle unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt legt dann lageabhängig fest, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Auch beim Verdacht auf eine Erkrankung von Familienangehörigen ergreift das Gesundheitsamt entsprechende Maßnahmen, zum Beispiel häusliche Isolierung und Beobachtung.

Auch die Schließung einer Schule erfolgt auf Anordnung des Gesundheitsamts. In der Regel kommt eine Schließung infrage, wenn Erkrankungs- oder Verdachtsfälle in einer Einrichtung auftreten und mit einer hohen Anzahl an Ansteckungsverdächtigen gerechnet werden muss. Sollte das Gesundheitsamt die Schließung einer Schule anordnen, ist dies vom Schulleiter gegenüber dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Verfahrens zur Meldung sogenannter besonderer Vorkommnisse unverzüglich mitzuteilen.

Die Gremien bei den Heimen sind das für die Heimaufsicht und erzieherische Hilfe zuständige Fachreferat des TMBJS, das in der Arbeitsgruppe des TMBJS „Krisenmanagement bei Infektionserkrankungen“ vertreten ist. Sollte es zu einer Ausbreitung des Corona-Virus in Thüringen kommen, so ist das weitere Vorgehen entsprechend der Regelung der Zusammenarbeit im Krisenmanagement des Freistaats Thüringen durchzuführen, an dem auch das TMBJS beteiligt ist. Dann gibt es verschiedene Gremien auf Regierungsebene, und zwar auf der KMK

Ebene gibt es regelmäßige Telefonkonferenzen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zur gegenseitigen Information und gegebenenfalls zur Absprache gemeinsamer Maßnahmen. Das Sekretariat der KMK hat eine Informationsplattform eingerichtet, auf der alle Informationen der Länder zum Umgang mit dem Corona-Virus eingestellt und aktualisiert werden. Innerhalb unseres Hauses gibt es eine Stabsstelle Krisenmanagement, die aus ständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht; im Bedarfsfall werden weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zum Beispiel aus den betroffenen Referaten, etwa Heimaufsicht, eingebunden. Darüber hinaus kann die Amtschefin des Ministeriums den Krisenstab einberufen. Die Stabsstelle Krisenmanagement hat seit Februar wiederholt getagt, außerdem fanden zwei Sitzungen des Krisenstabs statt.

Ich komme zu Frage 4, die Informationsflüsse die Schulen betreffend: Auf der Internetseite des TMBJS ist ein Informationsangebot eingestellt, das ständig aktualisiert wird. Über die Staatlichen Schulämter wurden alle Schulen auf dieses Informationsportal hingewiesen und auch die Kita-Träger wurden entsprechend informiert. Sofern Schulen bis zur Vorlage entsprechender Laborbefunde geschlossen werden, wird dies auch auf den Webseiten der betroffenen Schulen kommuniziert.

Bei den Einrichtungen: Die Einrichtungen für teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung wurden am 26. Februar 2020 per E-Mail durch das TMBJS zum Corona-Virus informiert. In diesem Zusammenhang wurde auf die Informationen zum CoronaVirus des Robert Koch-Instituts verwiesen und folgende Maßnahmen wurden empfohlen: umfassende Einhaltung der hygienischen Vorschriften in den Einrichtungen, zusätzliches Installieren von Händedesinfektionsmöglichkeiten an den Eingängen, zusätzliche Belehrung und Besprechung des Themas „Virenverbreitung“ mit den betreuten Kindern und Jugendlichen, Bevorratung der Einrichtung mit Lebensmitteln und Getränken, Erstellung eines Betreuungsplans für Notfälle, insbesondere minimale Besetzung, eventuell Gruppenzusammenlegung und Berücksichtigung der einschlägigen Hinweise der örtlich zuständigen Gesundheitsämter sowie schließlich Einhaltung der Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII. Ein gleichlautendes Schreiben wurde am 27. Februar an die Einrichtungsträger von Wohnheimen für körperlich, geistig und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche sowie an Internate, die nicht der Schulaufsicht nach § 2 Abs. 6 Thüringer Gesetz über die Schulaufsicht unterstehen, versendet. Was die Hochschulen angeht, werden die Hochschulen und das Studierendenwerk vom TMWWDG über aktuell herausgegebene Infor

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

mationen zum Thema „Corona“ sowie über beispielhafte Pandemiepläne informiert.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke. Gibt es Nachfragen? Keine. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kalich, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 7/361. Bitte, Herr Kalich.

Mögliche Schließung des Kreiskrankenhauses in Schleiz und wirtschaftliche Situation des Kreiskrankenhauses in Greiz

Das Kreiskrankenhaus in Schleiz (Saale-Orla-Kreis) ist ein Tochterunternehmen des Kreiskrankenhauses in Greiz (Landkreis Greiz). Seit der Schließung der Geburtsstation im Februar 2020 befürchten die Angestellten des Schleizer Krankenhauses und viele Bürgerinnen und Bürger des Saale-OrlaKreises, dass die vollständige Schließung des gesamten Krankenhauses durch den Betreiber, den Landkreis Greiz, unmittelbar bevorsteht. Die Krankenhäuser erhalten Fördermittel vom Land. Die Aufsichtsratsvorsitzende der Kreiskrankenhäuser in Greiz und Schleiz ist die Greizer Landrätin. Gemäß dem 7. Thüringer Krankenhausplan sind jedoch am Standort Schleiz bis 2022 106 Betten, davon 11 für die Fachabteilung der Frauenheilkunde und Geburtshilfe vorgesehen. Durch die Schließung der Geburtsstation wird die Bedarfsversorgung nicht mehr gewährleistet. Die Berichte der Aufsichtsräte zu beiden Kreiskrankenhäusern sind im Kreistag-Informationssystem des Landkreises Greiz veröffentlicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher Grundlage konnte der für das Kreiskrankenhaus Schleiz zuständige Aufsichtsrat von den oben genannten gültigen Festlegungen im 7. Thüringer Krankenhausplan abweichen und welche Auffassung vertritt die Landesregierung in diesem Zusammenhang bezüglich der Schließung der Geburtsstation im Kreiskrankenhaus Schleiz?

2. Hat der Aufsichtsrat des Kreiskrankenhauses in Greiz vor dem Hintergrund, dass der im KreistagsInformationssystem des Landkreises Greiz veröffentlichte Bericht des zuständigen Aufsichtsrates vom 19. August 2019 erhebliche Jahresfehlbeträge für die Jahre 2017 und 2018 für das Kreiskrankenhaus am Standort Greiz ausweist, das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium und den Kreistag Greiz informiert, wenn ja, mit welchem In

halt und wann, und wenn nein, ist der Landesregierung bekannt, warum keine Information erfolgte?

3. Ist nach Kenntnis der Landesregierung der Kreistag des Saale-Orla-Kreises, insbesondere der Landrat, in die Pläne zur Schließung einer Abteilung bzw. zu einer möglichen späteren Schließung des gesamten Kreiskrankenhauses in Schleiz einbezogen worden?

4. In welcher jeweiligen Höhe erhielt der Träger des Kreiskrankenhauses Schleiz in den Jahren 2015 bis 2019 Fördermittel vom Freistaat Thüringen für die Verwendung im Kreiskrankenhaus Schleiz?

Danke.

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Kreiskrankenhaus Schleiz verfügt nach dem 7. Thüringer Krankenhausplan entsprechend Feststellungsbescheid vom 25. April 2017 über einen Versorgungsauftrag im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe im vollstationären Bereich mit zwölf Planbetten. Der Krankenhausträger ist verpflichtet, diesen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Das Land ist als oberste Gesundheitsbehörde für die Krankenhausplanung zuständig. Es ermittelt den Bedarf an stationären Gesundheitsleistungen und erteilt unter Beachtung der im Krankenhausplan aufgeführten Planungsgrundsätze Versorgungsaufträge an die Krankenhausträger. Diese müssen sich um die Versorgungsaufträge bewerben; sie können nicht gegen ihren Willen verpflichtet werden, Versorgungsaufträge zu übernehmen. Der Krankenhausträger kann den Versorgungsauftrag zurückgeben, indem er bei der für die Krankenhausplanung zuständigen Behörde einen Antrag auf Herausnahme der Planbetten bzw. der Fachabteilung aus dem Krankenhausplan stellt. Sollte der Träger des Kreiskrankenhauses Schleiz eine dauerhafte Schließung der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe beschließen, ist er verpflichtet, dies der Planungsbehörde mitzuteilen. Dies ist bisher nicht erfolgt. Nach § 87 Thüringer Kommunalordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

unter anderem verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu treffen. Gelingt es nicht, im regulären Verfahren der Krankenhausplanung die Versorgungsaufträge über die bedarfsnotwendigen Krankenhausleistungen an die Krankenhausträger zu übertragen, muss der Landkreis die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung treffen. Nach § 2 Thüringer Krankenhausgesetz ist die Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser eine öffentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie arbeiten zur Erfüllung dieser Aufgabe eng miteinander zusammen. Das Land erfüllt diese Aufgaben insbesondere durch die Krankenhausplanung und Krankenhausförderung.

Zu Frage 2: Die Thüringer Krankenhausträger sind durch die Planbettenbescheide verpflichtet, das für die Krankenhausplanung zuständige Ministerium unverzüglich zu unterrichten, wenn das Krankenhaus ganz oder teilweise an einen anderen Krankenhausträger übergeht, in einer anderen Rechtsform betrieben oder aufgelöst wird, weiterhin, wenn über das Vermögen des Krankenhauses bzw. des Krankenhausträgers ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet wird oder außergerichtlich Zahlungen eingestellt werden oder sich die dem Bescheid zugrunde gelegten Voraussetzungen ändern. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Geschäftsberichten oder Jahresabschlussberichten bei der Planungsbehörde besteht nicht. Der Planungsbehörde liegen auch keine entsprechenden Berichte vor.

Zu Frage 3: Wie aus einem Schreiben des Herrn Landrats Fügmann vom 26. Februar 2020 hervorgeht, war der Saale-Orla-Kreis bisher nicht in die Pläne des Krankenhausträgers eingebunden. Das Gesundheitsministerium hat daher die beteiligten Landkreise, den Geschäftsführer des Krankenhauses sowie den Präsidenten des Landesverwaltungsamts in seiner Funktion als kommunale Aufsichtsbehörde für den 11. März 2020 zu einem Gespräch eingeladen.

Zu Frage 4: Der Krankenhausträger erhielt in den Jahren 2015 bis 2019 Fördermittel in Höhe von insgesamt 2.217.314 Euro, davon entfallen 1.324.914 Euro auf pauschale Fördermittel für die Ersatzbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter sowie 892.000 Euro auf die Förderung von Einzelmaßnahmen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Kalich, bitte.

Ja, eine Nachfrage. Ist die zweckentsprechende Mittelverwendung geprüft worden, und wenn ja, durch wen?

Das kann ich jetzt nicht für alle Jahre sagen, weil manche Fördermittel erst 2019 ausgereicht wurden. Ich würde Ihnen also diese Antwort gern nachreichen wollen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Meißner, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/362. Bitte, Frau Meißner.

Ja, zum dritten Mal Schleiz.

Sicherstellung der Hebammenversorgung im ländlichen Raum

Am 21. Februar 2020 berichtete die „Thüringer Allgemeine“, dass die Geburtsstation des Kreiskrankenhauses in Schleiz mit Wirksamkeit ab dem 21. Februar 2020 bis auf Weiteres stillgelegt wird. Vereinbarte Geburtstermine wurden abgesagt. Da auch die Gynäkologie der Thüringen-Klinik in Pößneck und das Krankenhaus in Ebersdorf seit 2005 und 2001 schlossen, fällt damit die einzig verbliebene Geburtsstation im Saale-Orla-Kreis weg. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Hebammenversorgung im ländlichen Raum und insbesondere im Saale-Orla-Kreis zukünftig sichergestellt werden soll.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, wie sich die unter der rot-rot-grünen Landesregierung in der 6. Legislaturperiode des Landtags eingeführte Facharztquote auf die Möglichkeit des Erhalts der Geburtsstation in Schleiz auswirkt, und welche Auffassung vertritt sie dazu?

2. Liegt für das Kreiskrankenhaus in Schleiz ein Sicherstellungszuschlag nach den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, G-BA, für Krankenhäuser vor oder wie plant die Landesregierung, den Versorgungsbereich zukünftig abzusichern?

(Ministerin Werner)

3. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung – inklusive Kompensationsmaßnahmen – und Förderung der Hebammenversorgung im ländlichen Raum gemäß dem Beschluss des Landtags vom 23. Februar 2017 in Drucksache 6/3513 hat die Landesregierung mit welcher Wirksamkeit ergriffen?

4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wo der Versorgungsauftrag (Hebammen- versorgung) heute und zukünftig gefährdet ist?

Für die Landesregierung antwortet wiederum die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Zunächst sei noch vorangestellt, den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern steht eine qualitativ hochwertige und ortsnahe Gesundheitsversorgung zur Verfügung. Die gilt es weiterhin sicherzustellen und auszubauen. Dazu gehört natürlich auch, die Hebammenversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Jede Frau hat Anspruch auf ambulante oder stationäre Entbindung. Im Hinblick auf die Stilllegung der Geburtsstation des Kreiskrankenhauses gilt es, gemeinsam mit allen Verantwortlichen Lösungen aufzuzeigen, um die stationäre Hebammenversorgung auch im Saale-Orla-Kreis sicherzustellen.