Protocol of the Session on March 5, 2020

Einstellungen bei der Thüringer Polizei

Medienberichten zufolge sollten im Jahr 2019 bis zu 300 Polizeianwärter eingestellt werden. Um die Unterbringungskapazitäten entsprechend anzupassen, sollten die erforderlichen Baumaßnahmen bis Ende 2019 abgeschlossen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anwärter wurden 2019 tatsächlich eingestellt (bitte nach Laufbahngruppen gliedern)?

2. Wie viele Anwärter sollen in diesem Jahr eingestellt werden?

3. Wurden die Baumaßnahmen am Bildungszentrum wie geplant abgeschlossen?

4. Wie viele Anwärter sind derzeit insgesamt in den Bildungseinrichtungen und in durch den Freistaat angemieteten oder durch die Auszubildenden selbst angemieteten Wohnungen in Meiningen untergebracht?

Danke.

Für die Landesregierung antwortet Minister Maier für das Ministerium für Inneres und Kommunales.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Frage 1: Im Oktober 2019 wurden 210 Anwärterinnen und Anwärter in der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes und 50 Anwärterinnen und Anwärter in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugdienstes eingestellt.

Frage 2: In diesem Jahr, also 2020, sind insgesamt 300 Einstellungen bei der Thüringer Polizei vorgesehen, davon 250 Anwärterinnen und Anwärter in der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes und 50 in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.

Frage 3: Am Standort der Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei gibt es weiterhin Bedarf zum Bau von Unterkunftsgebäuden und Kfz-Stellflächen. Die Fortführung der Baumaßnahmen dauert noch an. Gegenwärtig wird das Haus 1 mittels einer großen Neu-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahme zu einem Unterkunftsgebäude umgebaut. Der Fertigstellungstermin soll voraussichtlich Ende 2020 sein. Darüber hinaus bestand aufgrund der Erhöhung der Einstellungszahlen im Jahr 2019 kurzfristig ein temporärer Bedarf von acht Unterrichtsräumen. Dieser Bedarf wurde durch die Errichtung mobiler Mietgebäude auf dem Gelände der Bildungseinrichtungen gedeckt.

Frage 4: An den Bildungseinrichtungen in Meiningen sind derzeit 216 Anwärterinnen und Anwärter amtlich unentgeltlich untergebracht. Hinzu kommen noch fünf Anwärter, die aufgrund anstehender Volljährigkeit zunächst eine Unterkunft in den Bildungseinrichtungen angemietet haben. Es erfolgt keine Unterbringung von Anwärtern in vom Freistaat Thüringen angemieteten Wohnungen. Eine Erhebung, ob und wie viele Anwärter eigene Wohnungen mieten, liegt nicht vor.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Walk, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Ich habe eine Nachfrage an Herrn Minister. Danke für die Ausführungen,

(Staatssekretär Weil)

Herr Minister. Die unter 1 und 2 dargelegten Zahlen im Bereich des gehobenen Dienstes – 2019 50 und geplant 2020 auch 50 –, sind das zusätzliche Einstellungen oder sind dort auch sogenannte Aufsteiger inkludiert, die bereits in der Polizei eingestellt sind und sich für den gehobenen Dienst weiterqualifizieren?

Nach meiner Kenntnis sind auch die Aufsteiger da mit drin. Aber das müsste ich noch mal überprüfen und würde Ihnen das zurückmelden.

Weitere Nachfragen? Die kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Thrum von der Fraktion der AfD mit der Drucksache 7/352. Bitte.

Sehr geehrte Landtagspräsidentin!

Wegen akutem Ärzte- und Personalmangel musste das Krankenhaus Schleiz Ende Februar die einzige Geburtsstation im Saale-Orla-Kreis schließen, weil eine ausreichende Versorgung der Patientinnen nicht mehr sichergestellt werden konnte. Im 7. Thüringer Krankenhausplan für den Freistaat Thüringen 2017 bis 2022 ist festgeschrieben, dass der Versorgungsauftrag grundsätzlich das Betreiben einer geburtshilflichen Station vorsieht, ein Krankenhaus die Geburtsstation jedoch schließen kann, ohne Auswirkungen auf den Versorgungsauftrag. Dem Krankenhausträger wird empfohlen, die Planungsbehörde rechtzeitig über das Vorhaben zu informieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde durch den Krankenhausträger beim zuständigen Ministerium ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung für unterbesetzte Fachabteilungen gestellt?

2. Wenn ja, wann und für welche Fachabteilung oder Fachabteilungen?

3. Hat der Krankenhausträger die Planungsbehörde über das Vorhaben, die Geburtsstation zu schließen, informiert?

4. Liegt bereits ein Feststellungsbescheid vor, der auf das Fehlen einer geburtshilflichen Station hinweist?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Thüringer Landtags, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Träger des Kreiskrankenhauses Schleiz hat einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung bezüglich der Personalvorgaben nach § 2 der Verordnung über Qualitäts- und Strukturvorgaben nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Krankenhausgesetzes gestellt.

Zu Frage 2: Mit den Kreiskrankenhäusern Greiz und Schleiz wurde nach ihrem Antrag vom 30. Mai 2018 vereinbart, dass regelmäßig eine Meldung über die Personalentwicklung erfolgt, woran sich die Geschäftsführung gehalten hat. Die aktuelle letzte Meldung vom 01.11.2019 zeigt für die Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Kreiskrankenhaus Schleiz wie bereits zum 30. Mai 2018 einen Fehlbetrag von 0,17 Vollkräfte auf. Das ist aus unserer Sicht kein problematischer Fehlbetrag. Es kann also davon ausgegangen werden, dass aufgrund der vorliegenden Sachlage eine Ausnahmegenehmigung für die Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Kreiskrankenhaus Schleiz hätte erteilt werden können. Soweit sich die Personalsituation weiter verschlechtert hat, ist anzunehmen, dass dies nach der letzten Meldung relativ unvorhergesehen erfolgte. Das Fehlen einer Ausnahmegenehmigung des TMASGFF führt jedenfalls nicht zu einer Schließung der Abteilung, zumal der Versorgungsauftrag nach dem 7. Thüringer Krankenhausplan nicht eingeschränkt wurde.

Zu Frage 3: Bisher liegen keine Informationen seitens des Krankenhausträgers vor. Sollte der Träger des Kreiskrankenhauses Schleiz eine dauerhafte Schließung der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe beschließen, ist er verpflichtet, dies der Planungsbehörde mitzuteilen. Dies ist bisher nicht erfolgt.

Zu Frage 4: Nein, es wurde kein entsprechender Änderungsbescheid zum Feststellungsbescheid zum 7. Thüringer Krankenhausplan erlassen.

Danke.

Gibt es Nachfragen?

(Abg. Walk)

(Zuruf Abg. Thrum, AfD: Nein!)

Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Wolf, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 7/354. Bitte, Herr Wolf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Ausbreitung des Corona-Virus an Thüringer Bildungseinrichtungen verhindern

Seit einigen Wochen grassiert weltweit das neue aggressive Corona-Virus. Seit 26. Februar 2020 spricht der Bundesgesundheitsminister von einer drohenden Corona-Virus-Epidemie auch in Deutschland. In einzelnen Bundesländern werden bereits anlassbezogen Kindergärten und Schulen zeitweise geschlossen, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern oder zu erschweren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Corona-Fälle oder Corona-Verdachtsfälle gab es in den Thüringer Kindergärten, Schulen und Hochschulen seit Anfang des Jahres 2020 (bit- te genaue Angabe der betroffenen Einrichtung)?

2. Welche Maßnahmen wurden unter Beteiligung welcher Institutionen nach den unter Frage 1 erfassten Corona-Virus-Fällen und ‑Verdachtsfällen ergriffen?

3. Welche Gremien zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus wurden, werden oder sollen installiert werden (bitte Angaben zur Zusammenset- zung und zum Aufgabenbereich der Gremien)?

4. Wie werden die Kindergärten, Schulen und Hochschulen in der aktuellen Situation über Maßnahmenpläne und Handlungsanforderungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus sowie über eigene Handlungs- und Kommunikationsanforderungen gegenüber Mitarbeitern, Eltern und Kindern informiert?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Herr Wolf, lieber Torsten! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt – zunächst eine Vorbemerkung: Von einem Corona-Verdachtsfall wird ausgegangen, wenn eine Person Erkältungssymp

tome aufweist und sich zuvor in einem vom Robert Koch-Institut benannten Risikogebiet aufgehalten hat oder wenn eine Person Erkältungssymptome aufweist und Kontakt zu einer tatsächlich an COVID-19 erkrankten Person hatte.