Protocol of the Session on March 5, 2020

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und am Livestream! Ich kann Ihnen anfangs versichern, dass ich über eine entsprechende gewisse fachliche Expertise seit 1985 verfüge, weil ich viele, viele Jahre in Gera und im Bereich Schleiz als Notarzt unterwegs gewesen bin. Die Notfallversorgung ist eine wesentliche Säule eines

jeden Gesundheitssystems. Eine gut funktionierende, vom technischen Fortschritt profitierende innovative Notfallversorgung ist ohne Zweifel im Interesse aller Bürger und auch ein Anliegen der AfDFraktion im Thüringer Landtag.

(Beifall AfD)

Oft entscheidet das kritische Zeitfenster der ersten 10 Minuten über Wohl und Wehe des Patienten. Daher ist jede Verbesserung der Versorgungsstruktur und eine Optimierung der Koordination zwischen den beteiligten Akteuren im Interesse der Patienten und zur Entlastung des medizinischen Personals zu begrüßen. Das Handeln und Zusammenwirken der an der Notfallversorgung beteiligten Ärzte, Notfallsanitäter, der Disponenten in den Rettungsleitstellen, der Rettungsstellen in den Kliniken und vieler anderer in der Notfallversorgung Tätiger entscheiden nicht selten über Leib und Leben der Notfallpatienten. Wichtig ist es mir, an dieser Stelle zu betonen, dass wir in Thüringen eine gute Notfallversorgung haben. Thüringen ist grundsätzlich gut aufgestellt, Luft nach oben besteht selbstverständlich immer. Einen Grund, Besorgnis in der Bevölkerung zu streuen, sehe ich nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ein persönliches Anliegen ist es mir auch, die Gelegenheit auch hier zu nutzen, um meinen Dank an all die Kollegen auszusprechen, die jeden Tag mit vollstem Einsatz ihr Bestes geben und Leben retten. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Mit der Einführung von IVENA soll die Notfallversorgung in Thüringen effektiver werden. Anstelle des schon heute üblichen Meldesystems, bei dem die Informationen zwischen den Rettungsleitstellen und den Krankenhäusern über Funk ausgetauscht werden, soll zukünftig eine moderne, digitalisierte Lösung treten. Mit IVENA werden Rettungsdienst und Krankenhäuser digital miteinander vernetzt. Über das System können Krankenhäuser ihre Kapazitäten in der Notaufnahme angeben und Notärzte oder Notfallsanitäter können den Krankenhäusern aus dem Rettungswagen frühzeitig mitteilen, welchen Patienten sie in Kürze in die Notaufnahme bringen werden. Mithilfe des Systems können sich die Krankenhäuser zudem besser auf den Notfallpatienten vorbereiten und schon den jeweiligen Spezialisten in die Notaufnahme rufen, noch bevor der Patient eingetroffen ist.

Das System wird bereits in sieben Regionen in Deutschland und Österreich genutzt, darunter Berlin, Brandenburg und Hessen. Die Anwendung in diesen Regionen hat aber nicht nur Lob hervorgebracht, sondern auch gezeigt, dass das Online-Meldesystem IVENA an der einen oder anderen Stelle

(Abg. Plötner)

noch verbesserungswürdig ist. Bemängelt wird unter anderem die unterschiedliche Handhabung der Abmeldung aus der Notfallversorgung. Es hat in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen die Klinikleitung bewusst trotz erschöpfter Versorgungskapazitäten eine Abmeldung nicht hat vornehmen lassen und eine Umleitung der Patienten erst dann erfolgte, nachdem die Versorgung sichtlich kollabierte.

Ein weiteres Problem ist nach Ansicht der Ärzte die Praxis mancher Rettungsdienste, abgemeldete Häuser dennoch anzufahren, um zum Beispiel die Fahrstrecke abzukürzen, auch wenn dies medizinisch nicht notwendig ist. So wird bei den Diagnosen getrickst oder angegeben, ein Patient wünsche angeblich keine Behandlung in einem anderen Krankenhaus.

Dennoch überwiegen aus unserer Sicht die Vorteile, sodass wir diesem Antrag heute zustimmen werden. Zu begrüßen ist, dass die FDP die Landesregierung ausdrücklich auffordert, Gespräche mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten – dies fehlt in Ihrem Antrag, werte Kollegen – als Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie den Rettungsdiensten und Kostenträgern zu suchen, und darüber hinaus ausdrücklich klarstellt, dass es vonseiten des Landes Thüringen eine Anschubfinanzierung zur Umstellung auf IVENA geben muss.

Zu betonen ist an dieser Stelle, dass wir eine hohe Qualität der Notfallversorgung in ganz Thüringen benötigen, das heißt sowohl in den urbanen Räumen, aber eben auch auf dem Land, und damit meine ich bis in den entlegensten Zipfel in Thüringen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Um diese hohe Qualität zu erreichen, braucht es eine grundlegende Reform des Rettungsdienstes mit allen damit verbundenen Akteuren. Unter anderem müssen die Patientenströme besser verteilt werden, um unnötige Einsätze zu vermeiden. Neben echten Notfällen werden in den Notaufnahmen Millionen ambulante Patientenvorstellungen, die keine Notfälle sind, versorgt. Dafür gibt es weder genug Platz noch Personal noch eine ausreichende Finanzierung. Die Notaufnahmen müssen entlastet werden.

(Beifall AfD)

Dazu braucht es eine auskömmliche Finanzierung der ambulanten Notfallbehandlung und eine deutliche Vereinfachung des Systems. Dazu gehört vor allem auch ein merklicher Abbau von Bürokratie. Sowohl die Ärzte in deutschen Krankenhäusern klagen über eine massive Belastung durch Verwal

tungsaufgaben, als auch Vertragsärzte klagen in Umfragen regelmäßig über überbordende Bürokratie in ihren Praxen.

Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt noch viel zu tun. Mit der Einführung von IVENA gehen wir einen Schritt weiter in die richtige Richtung. Daran sollten wir anknüpfen und weitere Schritte folgen lassen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Müller, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Sehr geehrter Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Gäste auf den Tribünen, wir besprechen heute den Antrag der FDP-Fraktion, der sich mit der Einführung des interdisziplinären Versorgungsnachweises – also IVENA – in Thüringen befasst. Das ist einerseits sehr gut, dieses System wurde schon in einigen Bundesländern erfolgreich eingeführt, unter anderem auch, um Prozesse der Notfallversorgung zu optimieren, wie auch hier im Antrag der FDP gefordert. Aber – und das sei bitte der relativ jungen wiedererlangten Parlamentszugehörigkeit der FDP nachgesehen – hier soll der zweite Schritt vor dem ersten getan werden, und da lauern bekanntlich Stolperfallen, denn wir sind in Thüringen ja nun schon mittendrin in der Neustrukturierung der Leitstellen, auch wenn noch nicht alle Landkreise bzw. die kommunalen Behörden diese Notwendigkeit erkannt haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Erarbeitung der „Förderrichtlinie Leitstellen“ wird derzeit die finanzielle Unterstützung kommunaler Investitionen für die Zentralisierung der Leitstellen vorbereitet. Damit bekommen die Landkreise und kreisfreien Städte Mittel an die Hand, um die wichtigen Reformen in Thüringen umzusetzen. Die Zahl der Rettungsleitstellen soll deutlich reduziert werden und dieser Prozess ist derzeit in der heißen Phase. Für die Fusion hat das Land angekündigt, den Kommunen bis zu 70 Prozent der Kosten für Planungs-, Bau- und Technikkosten zur Verfügung zu stellen, allerdings nur, wenn sich die weit überwiegende Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte an der Fusion beteiligt, wie Innenminister Maier Anfang Januar gegenüber der TA verlauten ließ. Die Entscheidung, ob die Fördermittel in der zugesagten Höhe ausgereicht werden können, hängt nun wohl von den Verhandlungsergebnissen innerhalb der

(Abg. Dr. Lauerwald)

kommunalen Behörden ab. Ostthüringen zeigt mit zwei Beispielen schon mal, wie es geht. Andere Landkreise sollten sich ein Beispiel daran nehmen und könnten dem gut folgen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn das Fortschreiten der Digitalisierung in Thüringen in der Geschwindigkeit durchaus zu wünschen übrig lässt, so ist die notwendige Netzleistung für die Nutzung digitaler Techniken wie IVENA gegeben, und natürlich müssen wir die Digitalisierung im Hinblick auf die dringend notwendige Entlastung von Notaufnahmen nutzen – mit Augenmaß, denn dazu gehört die Patientensteuerung ebenso wie verbindliche datenschutzrechtliche Regelungen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte eine Reform der medizinischen Notfallversorgung angekündigt, die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Bis dahin legen wir hier in Thüringen natürlich nicht die Hände in den Schoß, denn was wir bei all den Diskussionen über Digitalisierungsprozesse nicht aus dem Blick verlieren dürfen, sind die Menschen. Die Sorge, dass sie infolge der Krankenhausstrukturreform im Notfall eben nicht schnell genug versorgt werden könnten, die ist da und die ist vorhanden. Deshalb ist es richtig und wichtig, im Zeitalter der Digitalisierung die Chancen und Herausforderungen für die Notfallversorgung bzw. ‑rettung rechtzeitig zu erkennen und strategische Lösungsansätze zu entwickeln. Da müssen die zentralisierten Rettungsleitstellen ebenso mitgedacht werden wie integrierte Notfallzentren, die bei einem Krankenhaus angesiedelt sind, oder Portalpraxen, die direkt an Notaufnahmen von Kliniken angegliedert und rund um die Uhr geöffnet sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Thüringen braucht das, und sicher ist der Prozess deutlich zu verkürzen, wenn alle an einem Strang ziehen. Insofern begrüßen wir den Vorstoß der FDP auch als Werbung für den von der Regierung schon in der vergangenen Legislatur angeschobenen Prozess der Rettungsleitstellenreform. Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss federführend und an den Sozialausschuss zur Mitberatung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Hartung, SPD-Fraktion, das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein interessanter Antrag der FDP. Es ist ein wichtiger Antrag, weil alles, was die Notfallversorgung in Thüringen verbessert, es wert ist, diskutiert zu werden. Die Fachverbände sind auch der Ansicht, dass für eine digitale Unterstützung im Rettungsdienst eine bessere Vernetzung wichtig ist. Insofern sollten wir diese Beratung auf jeden Fall im Ausschuss fortsetzen. Der Charme dieses Antrags liegt meines Erachtens aber auch darin, dass das Augenmerk auf ein wichtiges Thema in der Versorgung der Thüringer Bevölkerung im medizinischen Bereich gelegt wird. Deswegen sollten wir uns einfach auch die Zeit nehmen, uns das, was IVENA vernetzen soll, auch mal näher anzuschauen. Ich würde das gerne mal in drei Teilen machen: Das eine die Rettungsleitstelle, wo am Anfang der Geschichte der Anruf eingeht. Da müssen wir feststellen, dass wir eine zunehmende Bagatellisierung der Notrufnummer 112 zur Kenntnis nehmen müssen, das ist so. Leute, die heute die 112 anrufen, hätten vor 20 Jahren das niemals gemacht. Also Halsschmerzen, Schnupfen seit 14 Tagen und Ähnliches führt heute hin und wieder dazu, dass die Rettungsleitstelle kontaktiert wird. Hier hilft uns IVENA nicht; hier hilft uns eine vernünftige Ausstattung der Rettungsleitstellen mit genügend Personal, die möglicherweise auch in verschiedenen Linien der Anrufbearbeitung die Möglichkeit geben soll, eine gewisse Triage durchzuführen und die wirklichen Notfälle sofort von den Nicht-Notfällen zu trennen und insofern eine vernünftige Bearbeitung der Anrufe vorzunehmen. Dann wird, wenn das notwendig ist, der Rettungswagen losgeschickt, vernetzt mit IVENA, geht zum Patienten, nimmt den Patienten auf, sieht ein Krankheitsbild und sagt: Okay, den nehme ich jetzt mit. Und dann ist es so, er muss das nächstgelegene geeignete Krankenhaus aufsuchen. Das ist die Rechtslage. Da ist in Thüringen mit einer relativ ländlichen Struktur und nicht so vielen Krankenhäusern – die Kassen sehen das anders, aber wir sind verglichen mit anderen Ländern ganz gut mit der Strukturierung der Krankenhäuser – die Zahl der nächstgelegenen geeigneten Krankenhäuser in der Regel gleich eins, höchstens mal zwei. Das wird dadurch unterstützt, dass wir mittlerweile in allen Krankenhäusern die Einstufung in die Versorgungsstufen hinter uns haben. Also bei jedem Krankenhaus ist festgestellt, welche Versorgungsstufe hat es erlangt, welche Fälle sind dort geeignet, welchen Ansturm oder welche Anfahrt von erkrankten Patienten kann dieses Krankenhaus verkraften und kann dieses Krankenhaus im Prinzip meistern. Insoweit ist relativ klar, welches Haus ich als Rettungswagen anfahren kann. Also da gibt es

(Abg. Müller)

jetzt nicht diese riesige Auswahl. Dennoch – und das ist richtig – hilft IVENA dabei, wenn beispielsweise in einem Krankenhaus eine größere Zahl von Patienten die Rettungsstelle – ich sage jetzt mal platt – verstopft, dass ein anderes Krankenhaus möglicherweise als Ausweichhaus besser geeignet ist.

Da müssen wir aber schauen, warum Notaufnahmen denn überlastet sind. Hier ist jetzt viel von den Bagatellen, ich habe das bei den Anrufen gesagt, geredet worden. Ja, das stimmt. Mittlerweile ist das so, dass viele Menschen die Notaufnahme aufsuchen, obwohl sie da nicht hingehören. Das ist aber nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite der Medaille ist, dass wir zunehmend erkennen müssen, dass Krankenhäuser jemanden, der selbst mit dem Rettungsdienst angeliefert wird, nicht zügig von der Notaufnahme in eine Bettenstation bringen. Denn ein Patient, der kommt und aufgenommen wird, da muss der Arzt sicher sein, dass das tatsächlich ein abrechenbarer Fall wird. Wenn ich diesen Patienten am nächsten oder übernächsten Tag aus dem Krankenhaus entlasse, weil die Erkrankung vielleicht doch nicht so schwerwiegend war, dann muss ich damit rechnen, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen genau diesen Fall überprüft und ich ihn eventuell gar nicht bezahlt bekomme oder einen erheblichen Abschlag in Kauf nehmen muss. Das ist ein weiteres Problem und das führt dazu, dass die Ärzte in den Notaufnahmen – und es sind immer noch eher die jüngsten Ärzte und nicht die erfahrensten Ärzte, die die Notaufnahme besetzen; daran wird sich wahrscheinlich zu meinen Lebzeiten gar nichts mehr ändern –, die jüngsten Ärzte, die müssen natürlich jetzt alles tun, um sicherzustellen, dass der Patient, der da vor ihnen ist, tatsächlich ein medizinischer Fall, ein Behandlungsfall wird. Das heißt, es werden alle Laborwerte genommen. Wenn das noch nicht zur Klärung führt, werden alle, manchmal parallel, manchmal auch nacheinander, Geräteuntersuchungen durchgeführt. Habe ich immer noch keine eindeutige Entscheidung zu treffen, dann muss ich die nächste Fachrichtung einbeziehen und so geht das weiter und so sind teilweise Versorgungszeiten in der Notaufnahme von vier bis sechs Stunden nicht selten, bis alle Fachrichtungen mit allen Untersuchungen und allen Nachmeldungen tatsächlich auf den Patienten geschaut haben und im Prinzip gesagt haben: Okay, den kann ich aufnehmen oder nicht. Ich erinnere mich an meine Zeit in der Notaufnahme zurück. Das ist jetzt zwar gut 13 Jahre her, aber wir haben das anders gehandhabt. Wir haben einen Patienten, bei dem wir der Überzeugung waren, dass man den jetzt nicht nach Hause schicken kann, aufgenommen und haben dann ge

klärt, was genau sein Problem ist und wie wir ihm am besten helfen können. Wir haben ihn erst aus der Notaufnahme rausgelotst und haben dann gesagt, dass wir alles Weitere in das Krankenhaus verlagern. Das war eine vernünftige Lösung und da müssen wir wieder hinkommen. Wir müssen wieder diese Karenzzeit von zwei bis drei Tagen notfalls einführen, in der ein Krankenhaus in die Lage versetzt wird zu entscheiden, ob dieser Patient stationär behandelt werden muss oder nicht, anstatt ihn sechs Stunden lang in einer Notaufnahme auf dem Bett liegen zu lassen, um ganz genau zu wissen, das ist das Geld, was ich jetzt erlöse, und das ist der Fall, den ich jetzt generieren kann. Das muss aufhören. In all diesen Punkten hilft uns IVENA nicht. Aber IVENA ist eine sehr gute Möglichkeit, um zu sagen, mit diesen ganzen Fehlern, mit diesen ganzen Mängeln, mit denen wir umgehen müssen, hilft es uns trotzdem, den richtigen Weg zu finden und die Versorgung zu verbessern und schneller zu machen. Deswegen freue ich mich auf die Debatte in den beiden Ausschüssen. Ich halte es für wichtig, dass wir dieses Thema aufgreifen. Aber ich bitte darum, dass wir es nicht so eng sehen, IVENA ja oder nein, sondern dass wir uns tatsächlich die Notfallversorgung in Thüringen insgesamt anschauen, dass wir schauen, wo wir optimieren können und an welcher Stelle wir Krankenhäuser unterstützen müssen, ihre Arbeit ordentlich, schnell und gut zu erledigen Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner spricht Abgeordneter Zippel, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist klar geworden, dass es hier um ein wichtiges Thema geht. Der Antrag beinhaltet eine sehr gute Intention, es wurde auch schon viel Wahres gesagt. Deswegen will ich mich auf einen Punkt konzentrieren und das will ich rundheraus sagen: Ich habe ein großes Problem mit diesem Antrag.

Wir haben viel über Optimierung, Koordinierung und Digitalisierung gehört. Das ist gut und schön, aber eine Frage wurde eben nicht beantwortet: Warum gerade IVENA? Es ist eben nicht das einzige System am Markt. Die FDP-Fraktion will den Trägern des Rettungsdienstes, den Kommunen, vorschreiben, welches System sie nutzen müssen. Das halte ich für etwas problematisch. Das sage ich

(Abg. Dr. Hartung)

explizit auch als Kommunalpolitiker und Vertreter meines Landkreises im Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen. Als Beispiel, als Alternative nenne ich rescuetrack. Es bietet vergleichbare Funktionen wie IVENA, ist aber deutlich breiter aufgestellt. Es wurde ursprünglich für die DLR Luftrettung entwickelt und wird inzwischen auch von ADAC Luftrettung, Bundespolizei und zahlreichen Rettungsleitstellen und Krankenhäusern erfolgreich genutzt. Der Vorteil wäre hier die Verzahnung bodengebundener Rettungsdienste und des Luftrettungsdienstes; die Verzahnung mit Feuerwehr und Polizei ist ebenfalls technisch möglich. Und ich wage auch einmal die Vorhersage: Die Luftrettung wird im ländlich geprägten Flächenland Thüringen in Zukunft noch wichtiger werden. Rescuetrack wird zum Beispiel auch im Eichsfeld genutzt.

Thüringen als Flächenland ist in einer anderen Situation als Ballungsräume wie Berlin, Frankfurt oder München. Es gibt nicht mehrere Krankenhäuser in unmittelbarer Nähe, auch, wie wir es schon gerade gehört haben, wenn es da unterschiedliche Interpretationen gibt. Perspektivisch ist es natürlich trotzdem sinnvoll, alle Rettungsleitstellen, Rettungswachen, Rettungsfahrzeuge, die Luftrettungsstandorte und Kliniken miteinander zu vernetzen. Auf Bundesebene gibt es dafür das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, was sich in Arbeit befindet und im Entwurf auch die Einführung eines gemeinsamen Notfallleitsystems vorsieht. Die Nutzung der Telematikinfrastruktur nach § 291a SGB V ist dort vorgesehen – ich sage nur: Stichwort „elektronische Gesundheitskarte“. Der Gesetzentwurf stellt eine Förderung von 25 Millionen Euro für die Errichtung gemeinsamer Notfallleitsysteme in Aussicht. Deswegen scheint es mir auch durchaus sinnvoll, zunächst das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abzuwarten. Vor diesem Hintergrund ist es erst recht sinnvoll, dem Rettungsdienst und den anderen Trägern nicht von Landesseite ein einziges System überzustülpen.

Nichtsdestotrotz können wir im Ausschuss gern und sollten natürlich auch darüber reden, die Notfallversorgung in Thüringen zu stärken und noch effizienter zu gestalten. Deswegen wird meine Fraktion für eine Überweisung der Anträge an die Fachausschüsse stimmen und natürlich, wenn ich hier rede, wissen Sie, umso mehr gern auch an den Sozialund Gesundheitsausschuss. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Montag von der FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank zunächst mal für die sehr sachliche Debatte. Ich glaube, das tut dem Haus auch gut, gerade nach der Zeit, die, glaube ich, jeder in diesem Hause – manche mehr, manche weniger – hinter sich hat. Insofern ist die Debatte um die Frage, wie wir die Frage der Notfallversorgung so aufstellen können, dass sie patienten-, versorgungs- und zweckorientiert ist, genau ein richtiger Anlass, da auch den Gesprächsfaden untereinander aufzunehmen.

Zunächst mal möchte ich, bevor ich inhaltlich werde, auf ein, zwei Punkte eingehen, die die Kollegen vor mir gesagt haben. Herr Plötner hatte ja gefragt: Wie finanziert man eine solche Frage? Da gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten, ganz unterschiedliche Modelle. Quasi jedes Bundesland, jede Versorgungsregion hat eine eigene Finanzierungsmöglichkeit gefunden. Niedersachsen, dort zahlen es die Klinikträger allein, in Hessen die Landkreise, in Sachsen-Anhalt die Anschubfinanzierung über die Mittel aus dem Landeshaushalt und dann natürlich über die Kosten der Kostenträger.

Es wurden verschiedene Dinge gesagt. Herr Lauerwald hat richtigerweise angesprochen, dass natürlich zur Debatte um die Zukunft der Notfallversorgung die Frage „Wie steuern wir Patienten?“ gehört, weil tatsächlich das das Problem ist, dass die Patienten nicht mehr in der adäquaten Versorgungsebene landen, dort, wo sie nämlich hingehören. Das ist das Problem.

Dafür gibt es unterschiedliche Begründungen. Die einen sprechen von Bequemlichkeit, weil man einfach weiß, wo das Krankenhaus ist. Man guckt vielleicht heute nicht mehr in die Tageszeitung, guckt nach, wo der Bereitschaftsdienst, die Nummer des Kollegen ist. Da ist aber auch schon was auf dem Weg mit der 116 117 oder – wie die KBV gesagt hat – „den zwei Elfen, die helfen“. Kleine Werbekampagne, kleiner Werbeblock dazu! Denn genau das führt dazu, was Dr. Hartung angesprochen hat, dass nämlich die 112, also dort, wo tatsächlich die Fälle hinkommen – man sagt immer so ein bisschen flapsig: „Mit Kopf unterm Arm“ –, das sind die Fragen für die 112, dass die dort aufschlagen. Hier wird sozusagen der auflaufende Bedarf geteilt in die 112 und in die 116 117, was dann natürlich die Kapazitäten, die vorgehalten werden, wiederum als ausreichend erscheinen lässt.

Herr Müller hat gesagt – Hinweis an die junge Fraktion –, man solle sich erst mal um die Frage der Anzahl der Leitstellen kümmern. Ich will es mal sagen: Da sind wir als FDP der Debatte vielleicht schon

(Abg. Zippel)