Protocol of the Session on March 5, 2020

Der Hinweis darauf, dass bereits ein MRE-Netzwerk Thüringen existieren würde, ist insofern richtig, als das Landesamt für Verbraucherschutz den Kontakt einer zuständigen Mitarbeiterin auf der Website ausschreibt. Wir jedoch sprechen von einem funktionierenden, aktiven MRE-Netzwerk Thüringen und nicht von einer Beratungsstelle, die nur auf dem Papier existiert,

(Beifall AfD)

denn das ist, was Vertreter regionaler MRE-Netzwerke kommuniziert haben. Ein MRE-Netzwerk Thüringen gibt es nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Dass Bedarf besteht, ist dem Ministerium bereits seit Längerem bekannt. Dies wurde auf der Fachtagung des Verbands der Ersatzkassen zum Thema „Patientensicherheit“ vor einigen Wochen deutlich. Ich frage Sie, werte Kolleginnen und Kollegen aller Parteien, die hier ihre Redebeiträge geleistet haben: Wo waren Sie auf dieser Fachtagung? Da ist nur die AfD gewesen!

(Beifall AfD)

Wir finden, es wird Zeit, der Forderung nach einem überregionalen MRE-Netzwerk in Thüringen endlich nachzukommen. Handeln wir im Interesse unserer Bürger! Stärken wir die Sicherheit der Patienten! Tun wir etwas für die Gesundheitsprävention! Die Gesundheit unserer Bürger liegt der AfD am Herzen und mir übrigens auch. Ich lasse mir nicht unterstellen, dass es mir in meinem Antrag nicht um die Patientensicherheit geht. Ich kann nur erneut an Sie appellieren, werte Kolleginnen und Kollegen und Abgeordneten: Stimmen Sie unserem Antrag zu und lassen Sie uns gemeinsam die Patientensicherheit stärken!

Nun noch ein paar Worte zu Ihren Beiträgen: Herr Zippel, das zentrale Netzwerk – ich hatte es gerade in meiner Rede erwähnt – existiert nach wie vor nicht und es gibt Regionen, zum Beispiel Eichsfeld, Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, SchmalkaldenMeiningen, wo keine regionalen Netzwerke bestehen. Die sind außen vor, darum brauchen wir ein zentrales Netzwerk.

Dass ich keine Vorschläge zur Gesundheitspolitik bringe, Herr Montag, war auch nicht Thema meines Antrags hier. Mir geht es erst mal nur um die Schaffung eines zentralen MRE-Netzwerks und über die anderen Dinge haben wir letztens auf dem Forum schon gesprochen und uns ausgetauscht. Da waren Sie dabei. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, ich möchte jetzt doch noch mal zum Antrag der Fraktion der AfD Stellung nehmen, auch wenn eigentlich schon fast alles gesagt wurde, aber es gibt ja auch den Spruch: „Wiederholung ist die Mutter der Weisheit.“ So können sich vielleicht ein paar Verbindungen von Neuronen festigen, deswegen hier an der Stelle noch mal grundsätzlich zum MRE-Netzwerk.

Wie Sie vielleicht wissen, ist im Juni 2012 die Thüringer medizinische Hygieneverordnung in Kraft getreten. Mit dieser sind die Gesundheitsämter der Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, sogenannte MRE-Netzwerke zu entwickeln und zu koordinieren. Diese Netzwerke haben mehrere Aufgaben: Es geht um die Vernetzung aller an der Patientenversorgung beteiligten Akteure, also die Krankenhäuser, die Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine mit den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, aber auch Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken. Es geht darüber hinaus um Alten- und Pflegeheime und ambulante Pflegedienste und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Eine weitere Aufgabe ist die Organisation des Wissenstransfers und sie sind auch zuständig für die Vereinbarung und Nutzung einheitlicher Screening-, Managementund Überleitungskriterien, insbesondere für Erreger mit speziellen Resistenzen. Auf diese Weise sollen

(Abg. Dr. Lauerwald)

landesweit nachhaltige Kooperationen entstehen, um die Verbreitung multiresistenter Erreger in Thüringen zu analysieren und vor allem einzudämmen. Die dadurch entstehende Mehrbelastung der Kommunen wird im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt und die hierfür bereitgestellten Mittel sind damit nicht zweckgebunden. Aber das Land Thüringen stellt zur Deckung der durch die Koordinierungsleistungen der MRE-Netzwerke in den Gesundheitsämtern entstehenden Mehrkosten den Landkreisen und kreisfreien Städten seit dem Jahr 2013 jährlich 365.000 Euro, also etwa 0,17 Euro je Einwohnerin und Einwohner, im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs zur Verfügung.

Als zentrale Koordinierungsstelle des MRE-Netzwerks in Thüringen fungiert das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Die von der AfD-Fraktion geforderte überregionale Struktur auf Landesebene existiert also bereits. Das MRE-Netzwerk Thüringen stellt auf der zugehörigen Webseite im Rahmen der Internetpräsentation des Landesamts für Verbraucherschutz auch umfassende Materialien zum Thema „MRE“ sowie zu Hygieneempfehlungen und Checklisten zur Verfügung. Dort kann sich die AfD-Fraktion ja gern weiter informieren.

Aktuell sind neun regionale MRE-Netzwerke aktiv, weitere neun befinden sich im Aufbau. Sie werden durch das MRE-Netzwerk Thüringen bei allen anfallenden Fragestellungen unterstützt. Diese stellt für regionale Netzwerkkonferenzen auch Referentinnen/Referenten zur Verfügung. Es gibt außerdem einen Newsletter; für die lokalen Netzwerkmoderatoren werden damit aktuelle Neuigkeiten zum Thema „MRE“ übermittelt.

Thüringen hat also ein funktionierendes Netzwerk auf Landesebene, obwohl es vom Gesetzgeber nicht explizit gefordert wird.

Bei den fünf Städten bzw. Landkreisen, die noch nicht über ein regionales Netzwerk verfügen, wirkt das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Fachaufsichtsbehörde über die Gesundheitsämter auf die zeitnahe Einrichtung hin; da gilt es natürlich dranzubleiben. Letztlich sind aber die kommunalen Akteure selbst in der Pflicht, die genannte Verordnung zu erfüllen.

Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich sind Optimierungen immer noch möglich und auch angestrebt. Um hier mal einen Teilaspekt aufzugreifen: Hinsichtlich der ärztlichen Fachexpertise auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene gibt es noch Ausbaubedarf. Leider konnte trotz aller Anstrengungen noch keine Fachärztin bzw. kein Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin für die ärztliche Betreuung

des MRE-Netzwerks Thüringen im Landesamt für Verbraucherschutz gewonnen werden. Deshalb haben wir jetzt geprüft, ob eine Unterstützung durch das Institut für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene der Universität Jena erfolgen kann. Das wäre ein weiterer wichtiger Schritt, das Landesnetzwerk diesbezüglich weiterentwickeln zu können.

Zusammenfassend kann ich nur noch mal feststellen: Der Antrag der AfD‑Fraktion ist überflüssig, denn es existiert ein entsprechendes Netzwerk auf Landesebene. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/51. Wer ist für diesen Antrag? Das ist die Fraktion der AfD.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Die Opposi- tion!)

(Heiterkeit AfD)

Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/103 -

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Montag.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Digitalisierung ist dann gut, wenn sie konkret Dinge verbessern hilft, und wir denken, dass wir mit diesem Antrag eine Debatte an einem ganz konkreten Punkt, nämlich im Bereich der Notfallversorgung, anstoßen

(Ministerin Werner)

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Angestoßen ist es schon!)

wunderbar! – und dann ganz konkret in die Umsetzung bringen. Das ist zumindest unsere Hoffnung mit unserem Antrag. Denn beim webbasierten Interdisziplinären Versorgungsnachweis (IVENA) handelt es sich ja um ein internetbasiertes System, was Behandlungs- und Bettenkapazitäten der regionalen Krankenhäuser nicht nur anzeigt, sondern auf das man tag-, stunden-, sekundenaktuell auch von außen, beispielsweise durch Rettungsleitstellen, zugreifen kann. Das ist natürlich gerade für die Notfallversorgung in diesem Land von hoher Relevanz und Bedeutung.

Die Ausgangssituation in dem Bereich in Thüringen scheint ein Stück weit auch aus der Zeit gefallen zu sein, zumindest wenn man sich die Entwicklung in den Bundesländern um uns herum ansieht: Brandenburg nutzt IVENA, Berlin nutzt IVENA, Niedersachsen nutzt IVENA, Hessen nutzt IVENA, Sachsen-Anhalt hat im Herbst des letzten Jahres einen Vertrag zur Einführung von IVENA unterschrieben, und bei uns findet leider die Abstimmung zwischen Rettungsleitstellen und Krankenhäusern über die Zuweisung von Notfallpatienten telefonisch statt.

Also bisher melden die Krankenhäuser den Rettungsleitstellen telefonisch, wenn sie keine freien Betten mehr haben. Die Abmeldung erfolgt dann in der Kaskade der Zuständigkeiten innerhalb des Krankenhauses. Das ist am Ende ein Problem, denn im Einzelfall fahren die Rettungswagen Krankenhäuser an, die für diese Versorgung nicht adäquat aufgestellt sind oder in dieser Versorgung für diesen benötigten Zeitraum überhaupt keine Betten zur Verfügung stellen können. Jeder, der weiß, wann ein RTW ausrückt, weiß auch, dass es in diesen Fällen stets um Leben und Tod geht.

Dieses einfache Tool – das gebe ich gerne zu – löst nicht die Frage, die auf Bundesebene diskutiert wird: Wie stellen wir die Notfallversorgung insgesamt auf, bilden wir einen dritten Sektor? Ich glaube, dazu haben wir auch hier im Haus sehr unterschiedliche und differente Meinungen, aber das ist hier ein ganz konkreter Anlass, die Dinge durch uns in Thüringen auch in unserem Kompetenzbereich besser zu machen.

Ich glaube auch, ein Vorteil von IVENA ist am Ende die Nutzungsmöglichkeit in der überregionalen Zusammenarbeit. Es ermöglicht eine schnelle Kommunikation, weil jeder, der beteiligt ist, und egal, wo er fachlich in der Rettungskaskade ist, zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeiten hat zu wissen, wo Res

sourcen für den Fall sind, um den ich mich gerade kümmern muss und den ich zu versorgen habe.

Ich freue mich schon auf die anschließende Debatte nach dieser Einbringung und ich würde mich freuen, wenn wir diese Debatte dann im Innenausschuss fortführen könnten, federführend. Natürlich – bei Gesundheitsfragen sollte man nie den Fachausschuss außer Acht lassen, das wäre der Gesundheitsausschuss. Insofern freue ich mich jetzt auf die Debatte und, wenn Sie erlauben, mit Ihren Stimmen, auch auf die Debatte in den entsprechenden Ausschüssen. Vielen Dank.

Danke, Herr Abgeordneter. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Somit eröffne ich die Aussprache und als erster Redner hat Abgeordneter Plötner, Fraktion Die Linke, das Wort.

Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Zum vorliegenden und eben eingebrachten Antrag der FDP möchte ich gern Folgendes sagen: Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn die Notfallversorgung optimiert werden soll, und damit meine ich natürlich eine Verbesserung der Versorgungsstruktur, was Patientinnen und Patienten hilft und das gesamte medizinische Personal entlastet. Aber ich möchte auch sehr gern darauf hinweisen, dass die Notfallversorgung sichergestellt ist und nicht – wie, das muss ich schon sagen, unter II.1 hier im Antrag behauptet oder ein Stück weit suggeriert wird, dass das nicht der Fall sei – nur durch Einführung von IVENA.

Zur Klarstellung, worüber wir reden: Es geht nicht um Kapazitäten, die im Notfall benötigt werden, und um die Frage, wo sind Kapazitäten in einer Notfallbehandlung frei. Nein, dies muss – wie eben angesprochen – sowieso gewährleistet sein und wird in Thüringen gewährleistet. Es geht darum, wenn medizinisch vertretbar eine Patientin oder ein Patient in die stationäre fachklinische Versorgung gebracht werden muss, wo denn da die besten Kapazitäten vorhanden sind. Darum dreht sich auch dieser Antrag. Daraus ergibt sich für mich und meine Fraktion auch noch einiger Beratungsbedarf, beispielsweise, wie die Erfahrungen mit IVENA in Hessen, Berlin, Brandenburg sind. Es wurde schon alles genannt, wo es dort Erfahrungswerte gibt. Was unbedingt in dem Zusammenhang auch diskutiert und gefragt werden muss: Wie ist denn die digitale Infrastruktur aufgestellt? Wie sind denn da die Rah

(Abg. Montag)

menbedingungen, die eine Umsetzung so eines Konzepts ermöglichen? Da muss ich erkennen – das wissen wir alle immer auf allen politischen Ebenen –, dass dieses Thema zu Recht andiskutiert, benannt und auch vorangetrieben wird, aber leider haben wir doch noch zu viele Gebiete, die im Moment offline sind.

Sehr geehrter Kollege Montag, Sie schreiben von einer Anschubfinanzierung, die mit dem Antrag einhergeht und gefordert wird. Da wäre die Frage: Wie setzen sich die Kosten zusammen, wie hoch sind die? Wie hoch stellen Sie sich die Förderung vor? In dem Zusammenhang wäre auch noch wichtig zu nennen, was der Bedarf beim Personal für Veränderungen hervorbringen muss, damit so ein Konzept auch zum Tragen kommt.

Weiterhin stellt sich für mich auch noch die Frage der Verbindlichkeit der angegebenen freien Kapazitäten. Was es unbedingt auszuschließen gilt, ist, dass es aus wirtschaftlichen Erwägungen dazu kommt, dass Kapazitäten angegeben werden, die in der Form in einem Krankenhaus oder einer Klinik nicht vorgehalten werden. Es gibt auch bereits eine Digitalisierungsstrategie des Landes. Dabei ist die Sicherung von Mobilität und eben auch Gesundheit und Versorgung ein zentraler Handlungsbereich, insbesondere im ländlichen Raum. Ich glaube, das ist auch gerade bei dieser medizinischen Versorgungsfrage ein zentraler Punkt.

Lassen Sie uns gern diese eben genannten Fragen besprechen, indem wir von der Erfahrung anderer profitieren und schauen, ob es sich mit den vorhandenen Vorhaben der Landesregierung harmonisieren lässt. Unsere Fraktion ist gern dazu bereit, das in den Ausschüssen weiter zu beraten und zu diskutieren. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Lauerwald, AfD-Fraktion, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und am Livestream! Ich kann Ihnen anfangs versichern, dass ich über eine entsprechende gewisse fachliche Expertise seit 1985 verfüge, weil ich viele, viele Jahre in Gera und im Bereich Schleiz als Notarzt unterwegs gewesen bin. Die Notfallversorgung ist eine wesentliche Säule eines