Protocol of the Session on March 5, 2020

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/432 -

Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Landtagsfraktionen an. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der AfD, der CDU und der Fraktion Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/402, 7/419 und 7/432 vor.

Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage: Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt.

Wie ich Ihnen schon sagte, liegen Ihnen in drei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme, das heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass es für uns ein eindeutiges Ergebnis gibt. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf.

Zunächst der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen mit der Möglichkeit zum Zählen. 41 Stimmen für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Dann lasse ich jetzt abstimmen über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: 21. Dann

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

lasse ich jetzt abstimmen über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. 23 Stimmen für den Wahlvorschlag der CDU. Danke schön.

Auch hier haben wir ein Ergebnis: für den Wahlvorschlag Die Linke 41 Stimmen, AfD-Fraktion 21 Stimmen, CDU-Fraktion 23. Damit ergibt sich eine Sitzzuteilung von je einem Sitz. Es wurden folgende Personen gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Die Linke der Abgeordnete Christian Schaft, auf Vorschlag der Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Prof. Dr. Ing. Michael Kaufmann, auf Vorschlag der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Marcus Malsch. Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Ja. Wunderbar, dann herzlichen Glückwunsch.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und es gibt einen kleinen Wechsel hier vorn.

Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 31, die Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung, wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 32

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Stiftungsrats der Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/430 -

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Stiftungssatzung wird in den Stiftungsrat, der aus insgesamt sieben Mitgliedern besteht, ein Mitglied durch den Landtag berufen, das nicht Mitglied des Landtags sein muss. Für dieses Mitglied beruft der Landtag gemäß § 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung zugleich ein stellvertretendes Mitglied. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung.

Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/430 vor. Wird Aussprache gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall.

Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das ist auch nicht der Fall. Dann

wird durch Handzeichen über den Wahlvorschlag abgestimmt.

Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen der Linken, der Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Ich sehe Enthaltungen bei der Fraktion der AfD. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.

Ich gratuliere Ihnen zur Wahl und ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Es sind damit gewählt als Mitglied Herr Reiner Spring und als stellvertretendes Mitglied Abgeordneter Ralf Plötner.

Damit können wir den Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33

Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/424 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/403 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/420 -

Gemäß § 12 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt, für jedes Mitglied wird zugleich ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU und Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/403, 7/420 und 7/424 vor. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall.

Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Auch das ist nicht der Fall. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt.

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

Wie ich Ihnen bereits sagte, liegen Ihnen in drei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme, das heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann.

Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf.

Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. 41 Stimmen. Damit ist die Wahl erfolgreich.

Jetzt rufe ich den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD auf. Das sind 21 Jastimmen. Danke schön, damit auch erfolgreich. Nein, Entschuldigung, wir müssen es erst ins Verhältnis setzen, das ist richtig. Ich habe jetzt etwas zu schnell überlegt. Die Stimmabgabe war erfolgreich, so ist es.

Damit kommen wir jetzt zum Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Nach dem Subtraktionsverfahren des Sohns von Prof. Voigt sind es 22. Danke schön. Ich korrigiere mich, es waren 23 Stimmen. – Dann bitte ich jetzt bei der CDU-Fraktion doch noch einmal, auch wenn ich das jetzt über den Sohn des Fraktionsvorsitzenden so gesagt habe, die Hand zu heben.

Wir haben ein Ergebnis. Auf den Wahlvorschlag der Linken entfallen mit 41 Stimmen 48,2 Prozent, auf den Wahlvorschlag der AfD 21 Stimmen – 24,7 Prozent – und auf den Wahlvorschlag der CDU 23 Stimmen und damit 27,1 Prozent.

Damit wurden folgende Personen gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Die Linke als Mitglieder Herr Abgeordneter Sascha Bilay und Frau Abgeordnete Dorothea Marx, als stellvertretende Mitglieder Herr Abgeordneter Philipp Weltzien und Frau Abgeordnete Madeleine Henfling, auf Vorschlag der Fraktion der AfD als Mitglied Herr Abgeordneter Jens Cotta, während Herr Abgeordneter Prof. Dr. Michael Kaufmann nicht gewählt wurde, als stellvertretendes Mitglied Frau Abgeordnete Corinna Herold. Der Abgeordnete Robert Sesselmann wurde nicht gewählt. Das wäre dann also im nächsten Plenum gegebenenfalls erneut aufzurufen. Auf Vorschlag der Fraktion der CDU wurden als Mitglieder Herr Abgeordneter Martin Henkel und Herr Abgeordneter Stephan Tiesler, als stellvertretende Mitglieder Herr Abgeordneter Volker Emde und Herr Abgeordneter Maik Kowalleck gewählt.

Der Fraktion Die Linke hätten drei Sitze zugestanden, es waren aber nur zwei benannt. Die Fraktion der AfD kann dann beim nächsten Mal wieder einen

Vorschlag einreichen. Es ist einer nicht gewählt worden, also können Sie das beim nächsten Mal wieder aufrufen.

(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Wir beraten das!)

In Ordnung. – Ich habe nicht gefragt, ob Sie die Wahl annehmen. Ich nehme an, dass alle Gewählten die Wahl annehmen. Ist das der Fall? Danke schön.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und komme jetzt zum Tagesordnungspunkt 34

Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beirats beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit gemäß § 20 Abs. 1 und 2 des Thüringer Transparenzgesetzes dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/404 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/421 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/425 -

Gemäß § 20 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit ein Beirat gebildet, der aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied wird zugleich ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung.

Die Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU und Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/404, 7/421 und 7/425 vor.

Wird die Aussprache gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall.

Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt.

Wie ich Ihnen bereits sagte, liegen Ihnen in drei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme, das

(Vizepräsident Bergner)

heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf.

Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Das sind 41 Stimmen.

Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Das sind 21 Stimmen. Danke schön.

Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Das sind 23 Stimmen. Danke schön.