Protocol of the Session on March 5, 2020

Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerin bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Adams, Dirk; Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Ute Bergner; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Thomas Hartung; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr. Michael Kaufmann; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Kniese, Tosca; Dr. Thadäus König; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft,

(Vizepräsidentin Marx)

Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Siegesmund, Anja; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Werner, Heike; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

So, dann darf ich die Ergebnisse zur Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern im Staatsanwaltswahlausschuss gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 und § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes bekannt geben. Zu dem Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/377 wurden 87 Stimmzettel ausgegeben und kamen auch in der Wahlurne an. Ungültige Stimmzettel waren 2 und gültige Stimmzettel 85. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfielen 63 Jastimmen, 18 Neinstimmen und 4 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht.

Jetzt kommen wir wieder zu dieser netten kleinen Witzigkeit auf dem blauen Stimmzettel, nicht auf dem Stimmzettel, sondern beim Ergebnis zur Wahl von Mitgliedern aufgrund des Wahlvorschlags der Fraktion der AfD. Sie haben auch schon beim letzten Wahlgang gemerkt, Sie bekommen immer zwei Stimmzettel auf einmal und auch hier wurden 87 Stimmzettel ausgegeben, aber es sind nur 86 in der Wahlurne gelandet. Also irgendein Scherzkeks sammelt die für das heimatliche Poesiealbum und es sind deswegen nur 86 Stimmzettel in der Wahlurne angekommen.

Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/397 entfielen von diesen 86 Stimmen 54 Jastimmen, 19 Neinstimmen und 13 Enthaltungen, sodass auch hier die Zweidrittelmehrheit erreicht wird.

Ich nehme mal an, dass die Gewählten die Wahl annehmen und dass ich diesen Wahlgang abschließen kann. Aber ich möchte von hier oben doch darum bitten, dass solche Scherze unterbleiben, weil wir sonst künftig keine verbundenen Wahlen mehr durchführen können. Wir hatten das jetzt mehrfach. Wir hatten Wahlgänge, wo wir Ihnen der Einfachheit halber vier verschiedenfarbige Stimmzettel zu einem Wahlgang mitgegeben haben. Und wenn das ein Problem darstellen sollte für diejenigen, die

wählen, dann müssten wir diese Wahlen wieder einzeln durchführen, das heißt, wir müssten dann immer einzeln aufrufen und sie alle zur Wahl laufen lassen. Wir können das auch noch mal im Ältestenrat besprechen, aber vielleicht muss es nicht sein, dass jemand, der einen Wahlzettel entgegengenommen hat, ihn dann unterwegs mitnimmt.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Was ist denn das für eine Auffassung? Er kann den Wahlzettel doch ablehnen! Was ist denn das für ein Quatsch?)

Er oder sie kann ja auch bei der Ausgabe sagen, ich nehme nur einen Stimmzettel mit. Das ist deswegen komisch, sage ich jetzt mal, oder nicht nur lustig, weil dann immer der Verdacht entstehen könnte, dass jemand den vielleicht gültigen Stimmzettel irgendwie entwendet hat oder ihn buchstäblich unter den Tisch hat fallen lassen, und wir möchten nicht, dass hier dieser Anschein erweckt wird. Also bitte, wenn Sie nur einen Stimmzettel ausfüllen wollen, wenn Ihnen mehrere Stimmzettel in die Hand gegeben werden, dann können Sie auch sagen „Ich nehme nur den einen.“ oder Sie werfen ihn eben leer oder ungültig in die Urne wieder ein, aber bitte nicht aufessen, einstecken oder was sonst der Kollege oder die Kollegin damit gemacht haben mag.

Ich schließe jetzt trotzdem diesen Wahlgang ab und freue mich, dass wir jetzt sowohl einen Richter- als auch einen Staatsanwaltswahlausschuss haben.

(Beifall AfD, FDP)

Sie haben es gemerkt, es gab einen Wechsel, wir machen aber prompt weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 25. Es handelt sich hierbei um die

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/246 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/395 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/429 -

(Abg. Dr. Klisch)

Folgende Hinweise: Gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Erforderlich sind also mindestens 46 Stimmen für jeden Wahlvorschlag. Danach entfallen nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Fraktion Die Linke und auf die Fraktion der AfD jeweils zwei Mitglieder und auf die Fraktion der CDU ein Mitglied. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/246, 7/395 und 7/429 vor. Ich frage: Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.

Dann kommen wir zur Wahl. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage: Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Dann kommen wir jetzt zur Wahl. Ihnen liegen drei Wahlvorschläge vor. Bei jedem dieser drei Wahlvorschläge können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich erkläre jetzt noch mal genau, wie die Stimmzettel aussehen. Wir versuchen das noch mal mit der verbundenen Wahl, so wie Frau Marx das eben schon mal angedeutet hat. Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete insgesamt drei Stimmzettel. Auf jedem dieser drei Stimmzettel können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.

Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke ist rot, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD ist blau und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU ist cremefarben.

Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Wenn die Wahlhelfer dann an ihrem Platz sind – dann eröffne ich jetzt die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Dirk Adams, René Aust, Franziska Baum, Patrick Beier, Dirk Bergner, Dr. Ute Bergner, Sascha Bilay, André Blechschmidt, Torben Braga, Andreas Bühl, Jens Cotta, Torsten Czuppon, Steffen Dittes, Cordula Eger, Volker Emde, Kati Engel, Karlheinz Frosch, Markus Gleichmann, Thomas Gottweiss, Birger Gröning, Lena Saniye Güngör, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Prof. Dr. Michael

Kaufmann, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Tosca Kniese, Dr. Thadäus König, Katharina König-Preuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Siegesmund, Anja; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Werner, Heike; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Ich frage: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Dann stelle ich hiermit fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

So, ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt; die Reihenfolge der Bekanntgabe erfolgt unter Beachtung der Stärke der Fraktionen. Damit bin ich zunächst beim Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: ausgegebene Stimmzettel 88, abgegebene Stimmzettel ebenfalls 88, anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 90. Mit Ja haben 52 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 31, es gab 5 Enthaltungen. Damit hat die Mehrheit der Mitglieder des Landtags den Wahlvorschlag befürwortet und die beiden Abgeordneten sind damit gewählt.

Ich gratuliere Ihnen zur Wahl, Frau Müller und Herr Dittes. Nehmen Sie die Wahl an?

(Zuruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich ja!)

(Zwischenruf Abg. Maurer, DIE LINKE: Frau Müller auch!)

Und Frau Müller auch? Wundervoll.

Dann kommen wir jetzt zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: ausgegebene Stimmzettel auch hier 88, abgegebene Stimmzettel ebenfalls 88, anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 90. Mit Ja stimmten 35 Abgeordnete, mit Nein 45, es haben sich 8 Abgeordnete enthalten. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

Ich frage jetzt schon mal oder Sie können darüber nachdenken, bis ich auch das letzte Ergebnis bekannt gegeben habe, ob Sie einen zweiten Wahlgang wünschen. Wenn ja, müsste noch mal ein Stimmzettel erstellt werden. Das können Sie sich vielleicht in der Zwischenzeit überlegen.

Dann komme ich zum Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: abgegebene Stimmen auch hier 88, ausgegeben waren ebenfalls 88 Zettel, gültig waren auch 88, anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 90. Mit Ja haben hier gestimmt 69 Abgeordnete, mit Nein 12, mit Enthaltung 7. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht. Ich frage Sie, Herr Abgeordneter Walk: Nehmen Sie die Wahl an?

(Zuruf Abg. Walk, CDU: Ja, sehr gern!)

Herzlichen Glückwunsch, dann sind Sie auch hiermit gewählt.

Ich frage jetzt in die AfD: Wollen Sie einen zweiten Wahlgang?

(Zuruf Abg. Braga, AfD: Nein!)

Das ist nicht der Fall. Gut, vielen herzlichen Dank. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich komme jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 26

Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/247 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/325 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/398 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/428 -

Gemäß § 6 Abs. 2 der Anordnung der Landesregierung über die Errichtung der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung vom 26. Februar 1991 besteht das bei der Landeszentrale zu bildende Kuratorium aus zehn vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Abgeordneten. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, der SPD, der AfD und Die Linke liegen Ihnen

in den Drucksachen 7/247, 7/325, 7/398 und 7/428 vor.

Ich frage: Wird die Aussprache dazu gewünscht? Das ist nicht der Fall.

Dann der Hinweis: Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Gut, dann kommen wir jetzt zu einer geheimen Wahl und ich erläutere den Stimmzettel.