2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur beabsichtigten Schließung des oben genannten Betriebs zum Jahresende im Kontext der Änderung der Eigentumsverhältnisse Ende 2021 und den Einstieg eines Finanzinvestors?
3. Steht die Landesregierung in Kontakt mit der Betriebsleitung bzw. dem Betriebsrat und wenn ja, wie ist der Stand der Verhandlungen?
4. Welche Möglichkeiten (einschließlich juristische) hat die Landesregierung, um die Schließung des Betriebs zu verhindern?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Feller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung erhielt am 21.06.2022 sowohl über den Sonneberger Bürgermeister, Herrn Dr. Voigt, als auch über die Pressemitteilung Kenntnis über die beabsichtigte Betriebsschließung. Die Landesregierung wurde vorab nicht vom Unternehmen über die Pläne informiert. Gründe für die nicht erfolgte Information sind nicht bekannt, eine Pflicht hierzu besteht für das Unternehmen nicht.
Zu Frage 2: Grundsätzlich würde die Landesregierung eine Weiterführung des Betriebs, insbesondere vor dem Hintergrund der Sicherung von 235 Arbeitsplätzen, begrüßen. Nach Aussage des Unternehmens seien Überkapazitäten und ein defizitärer Betrieb ursächlich für die angekündigte dauerhafte Einstellung der Produktion. Diese Unternehmensentscheidung ist seitens der Landesregierung nicht zu beanstanden. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Unternehmen alle notwendigen Schritte unternimmt, um eine zukunftsfähige
Zu Frage 3: Die Landesregierung steht mit der Betriebsleitung in Kontakt. Es wurde seitens des TMWWDG, der Stadt Sonneberg und der Landesentwicklungsgesellschaft grundsätzliche Unterstützung für eine Investorensuche angeboten. Es wurde vereinbart, dass alle wesentlichen Standortdaten, Pläne etc. durch das Unternehmen an die Stadt und an die LEG übermittelt werden, um die Möglichkeiten der Unterstützung eruieren zu können. Darüber hinaus steht das Unternehmen in Kontakt zur Arbeitsagentur, um Lösungen für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Bei Bedarf unterstützt das TMASGFF koordinierend zum Thema „Fachkräftegewinnung“.
Zu Frage 4: Da es sich um unternehmerische Entscheidungen handelt und der Betrieb an keine laufenden Zweckbindungsfristen aus bewilligten Fördermitteln gebunden ist, bestehen aus Sicht der Landesregierung keine juristischen Möglichkeiten, die Schließung zu verhindern.
Vielen Dank, Herr Feller, erst mal für die Auskünfte. Ich habe zwei kleine Nachfragen. Sie haben es selber angesprochen, dass der Eigentümer von hohen Verlusten in der letzten Zeit spricht. Sind der Landesregierung diese hohen Verluste bekannt bzw. dass keine Aufträge für den Betrieb vorliegen, dass es zu solchen Verlusten kommen kann? – Frage 1.
Frage 2: Nach meinem Kenntnisstand gibt es in Wunsiedel einen parallel gescheiterten Betrieb, der genau das Gleiche herstellt wie der Sonneberger Betrieb, der vom gleichen Finanzinvestor betrieben wird. Ist nicht zu vermuten, dass damit eine kalte Marktbereinigung erfolgen soll?
Beide Fragen kann ich aus dem Stand nicht beantworten und bitte um Beantwortung im Nachgang zum Protokoll.
Weitere Fragen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Der Hinweis, dass die nächste Frage vom Abgeordneten Kalich zurückgezogen war, sodass jetzt Frau Abgeordnete Lukasch mit der
Verschwörungsideologien können zur Gefahr für Demokratien werden. Sie begegnen komplexen gesellschaftlichen Herausforderungen mit der Vorstellung einer vermeintlichen Weltverschwörung, der nur noch mit autoritären Lösungsansätzen beizukommen wäre. Hinter Verschwörungserzählungen steckt die Annahme, dass eine als allmächtig wahrgenommene Einzelperson oder Gruppe bedeutende gesellschaftliche Ereignisse beeinflusst und dabei der Bevölkerung bewusst Schaden zufügt, während sie zugleich versucht, dieses Handeln zu vertuschen.
Die Erfahrung von Kontrollverlust lässt Menschen empfänglicher für Verschwörungsideologien werden. Aufgrund ihrer hohen Virulenz drängen diese immer wieder in praktische Lebensbereiche von Jugendlichen hinein. Im Unterricht vertretene verschwörungsideologische Inhalte führen zu Verunsicherung und Konflikten sowohl unter Schülerinnen und Schülern als auch im Kollegium.
1. Wie viele Beschwerden sind der Landesregierung in Bezug auf die Vertretung von verschwörungsideologischen Inhalten durch Lehrpersonal im Kontext Schule bekannt (bitte aufschlüsseln nach Schulform und Schulamt)?
2. In wie vielen Fällen hat eine Beschwerde zu einer Untersuchung der Situation oder anderen auch dienstrechtlichen Maßnahmen gegenüber einer Person mit welchem Ausgang des Verfahrens geführt?
3. Mit welchen Maßnahmen – wie zum Beispiel Weiterbildungen des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, Handlungsempfehlung, Beratungsangebote, Ansprechpersonen – unterstützt die Landesregierung betroffene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer?
4. Wie setzt die Landesregierung die Vorgaben des Beutelsbacher Konsenses im Hinblick auf die Entwicklung der Ambiguitätstoleranz bei Schülerinnen und Schülern um, um diese jungen Menschen stark zu machen und gegen den menschenfeindlichen Einfluss von Verschwörungsideologinnen und Verschwörungsideologen zu schützen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Lukasch beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Frage 1: Entsprechend der Einschätzung durch die Schulleitung werden dem TMBJS auf dem Dienstweg besondere Vorkommnisse – BV – gemeldet. Im Zusammenhang mit der Coronapandemie liegen dem TMBJS zwei Meldungen vor, bei denen pädagogisches Personal unter dem verschwörungsideologischen Kontext als Täter subsumiert werden kann. Diese beiden BV-Meldungen sind der Schulart Grund- bzw. Regelschule und den Schulamtsbereichen Ost- und Südthüringen zuzuordnen. Alle anderen BV-Meldungen mit verschwörungsideologischem Inhalt betreffen Drohungen gegen Schulleitungen und pädagogisches Personal.
Frage 2: In den beiden genannten Verfahren wurde eine Abmahnung erteilt und ein Disziplinarverfahren mit Rückforderung von Dienstbezügen eingeleitet.
Frage 3: Die Fortbildungsangebote des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien – ThILLM – richten sich hauptsächlich an Pädagoginnen und Pädagogen. Aufgrund vermehrter BV-Meldungen von Schulleitungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie wurde im März 2020 ein Fortbildungszyklus „Die Entstehung von Verschwörungstheorien und Reichsbürgeraktivitäten sowie der praktische Umgang mit diesen“ organisiert.
Frage 4: Die Lehrkräfte sind jederzeit bemüht, Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, sich mithilfe des Unterrichts eine eigene Meinung zu bilden.
Erst mal vielen Dank für die Antwort. Ich hätte eine Nachfrage: Wie erfahren Schülerinnen und Schüler, dass es Beratungsangebote gibt, und können sie diese auch so in Anspruch nehmen oder nur Lehrerinnen und Lehrer? Danke.
Schülerinnen und Schüler erfahren dies – so denke und hoffe ich – durch die Lehrerinnen und Lehrer und durch die Schulen und können dies natürlich auch in Anspruch nehmen. In welcher Weise und in welchem Umfang das geschieht, kann ich Ihnen jetzt nicht aus dem Stehgreif sagen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Also der allüberwiegende Teil unserer Lehrerinnen und Lehrer steht auf dem Boden des Grundgesetzes. Das muss man, glaube ich, gar nicht weiter betonen. Nichtsdestotrotz ist der überwiegende Teil der Lehrkräfte verbeamtet und bei Beamten gilt das Mäßigungsgebot. Das beinhaltet auch im Privatbereich – gerade das, was Kollegin Lukasch abgefragt hat –, sich entsprechend nicht öffentlich so zu äußern. Jetzt meine Frage: Inwiefern wird denn bei Lehrerinnen und Lehrern seitens der Landesregierung – wir hatten ja die Dienstobliegenheiten, das sind die besonderen Vorkommnisse, die Sie meinen, Herr Staatssekretär – im privaten Bereich dem tatsächlich nachgegangen oder das auch aufgenommen, wenn sich zum Beispiel in den sozialen Medien entsprechend so geäußert wird von Lehrkräften?
Soweit uns Einzelfälle bekannt werden – in der Art, wie Sie sie jetzt andeuten –, wird nicht nur darüber gesprochen, sondern wir halten auch Rücksprache mit den betroffenen Aufsichtsstellen im Ministerium und in den Schulämtern und werden gegebenenfalls dann das Nötige einleiten. Aber mehr kann man dazu an dieser Stelle nicht sagen. Wir sind uns jedenfalls sehr bewusst, dass sich das Mäßigungsgebot auch auf den privaten Bereich bezieht.
Gibt es weitere Nachfragen? Die gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lukin, in der Drucksache 7/5818.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Radfahrausbildung ist in der Grundschule im Lehrplan verankert und zentrales Element der schulischen Verkehrs
und Mobilitätserziehung. Sie dient den Kindern zur Entwicklung eines Verkehrsverständnisses und der Fähigkeit, sich als Radfahrer motorisch sicher zu verhalten.
Aufbauend auf dem Pilotprojekt „Geschickt und sicher auf dem Rad“ wurde ein Radfahrtraining für Kinder in der Sekundarstufe I in einigen Bundesländern erfolgreich erprobt. Es ist zudem auffällig, dass bundesweit die Zahl der Kinder, die motorische Schwierigkeiten bei der Radfahrausbildung hatten, im Steigen begriffen ist. In den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 konnte durch die Pandemie bedingt nicht an allen Schulen die praktische Ausbildung und Prüfung durchgeführt werden, was die Defizite in der motorischen Entwicklung verschärfte.
Durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wurden im Rahmen des Aktionsprogramms „Stärken – Unterstützen – Abholen“ für Kinder und Jugendliche nach Corona unter Einbeziehung von Verkehrswachten Bausteine für Nachholangebote zur praktischen Radfahrausbildung an den Schulen angeboten.
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 konnten in den Jahren 2019 bis 2022 keine praktische Radfahrausbildung absolvieren bzw. eine Prüfung dazu ablegen?
2. Wie viele Schulen konnten die angebotenen Nachholkurse mit welcher Anzahl an Teilnehmenden bis Schuljahresende 2022 anbieten? – Wenn möglich, nach Schulamtsbezirken aufschlüsseln.
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Vorschlag des wissenschaftlichen Beirats des Deutschen Verkehrswacht e. V. zur Fortführung der schulischen Radfahrerziehung mit der verbindlichen Aufnahme des Radfahrtrainings in den Lehrplan der Sekundarstufe I?