Protocol of the Session on July 15, 2022

1. An wie vielen Schulen konnte in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Primarbereich nicht bzw. nicht vollumfänglich lehrplankonform Schwimmunterricht erteilt werden – bitte auch die Gesamtzahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler angeben –?

2. Wie wurden die nicht vermittelten Schwimmkompetenzen systematisch und individuell den weiterführenden Schulen mitgeteilt, zum Beispiel auf Zeugnissen?

3. An wie vielen weiterführenden Schulen wurden Schwimmkompetenzen durch eigenen Schwimmunterricht vermittelt – bitte Auflistung nach Schularten im Schuljahr 2021/2022 –?

4. Wie werden systematisch seitens der Landesregierung Angebote zum Nachholen der Schwimmkompetenzen, auch im Hinblick auf den Umfang der derzeit gebundenen bzw. angemeldeten Mittel aus dem Programm „Aufholen nach Corona“, an die Schulen vermittelt?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Prof. Dr. Speitkamp, der Staatssekretär.

(Abg. Liebscher)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Frage 1: Der Anfangsschwimmunterricht in der Doppeljahrgangsstufe 3/4 ist verpflichtender Bestandteil des Sportunterrichts. In der Regel findet der Schwimmunterricht in der Klassenstufe 3 statt. In den Schuljahren 2019/2020 sowie 2020/2021 konnte der Schwimmunterricht durch die Lockdownmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covidpandemie nicht regulär durchgeführt werden. Die konkreten Schließzeiten vor Ort sind allerdings sehr unterschiedlich ausgefallen. So gab es Gebietskörperschaften, die in den genannten beiden Schuljahren durch entsprechende schulische Nachholangebote den Schwimmunterricht regulär beenden konnten – Landkreis Sömmerda und Saale-OrlaKreis. In anderen Gebietskörperschaften wurde seitens der Schwimmverantwortlichen ein immens großer Aufwand betrieben, um den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, die Schwimmfähigkeit „15 Minuten Dauerschwimmen“ zu erreichen. Maßnahmen dazu waren die temporäre Eingliederung der betroffenen Viertklässler in den nachfolgenden regulären Schwimmunterricht der Drittklässler, die Schaffung zusätzlicher Angebote in Zusammenarbeit mit den Badbetreibern bzw. Schwimmvereinen vor Ort, zum Ende des Schuljahres Schwimmlager bzw. die Durchführung zusätzlicher Schwimmkurse während der Ferien. Das Augenmerk wurde dabei insbesondere auf die Schülerinnen und Schüler gelegt, die aufgrund der unzureichenden Anzahl der schulischen Schwimmstunden die Schwimmfähigkeit bis zum regulären Schuljahresende noch nicht erreicht hatten.

Die konkrete Anzahl der Schulen, die trotz schulischer Maßnahmen keinen vollumfänglichen Schwimmunterricht hatten, beläuft sich auf 404 Schulen – Grundschulen und Gemeinschaftsschulen mit Primarschulen und Förderschulen. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schwimmfähigkeit aufgrund des nicht vollumfänglich erteilten Schwimmunterrichts beläuft sich summiert auf beide genannten Schuljahre auf 6.388. Davon zählten zum Zeitpunkt der Erfassung im Dezember 2021 3.810 als Nichtschwimmer, Schwimmleistung unter 25 Meter, und 2.578 als unsichere Schwimmer, mehr als 25 Meter, aber weniger als 15 Minuten. Das Schuljahr 2021/2022 wurde regulär geplant und im Regelfall auch durchgeführt. Die Schwimmstätten waren trotz Pandemie aufgrund der Landesverordnung fast durchgängig für das Schulschwimmen geöffnet. Sollte es aus

organisatorischen Gründen zu punktuellen, kurzfristigen Ausfällen gekommen sein, wurden auch hier von den Schwimmverantwortlichen der Region Maßnahmen getroffen, um allen Schülerinnen und Schülern einen regulären Schulunterricht anzubieten. Aktuell werden die Zahlen für das zu Ende gehende Schuljahr erhoben, die Ergebnisse liegen in den ersten Monaten des neuen Schuljahres vor.

Frage 2: Nach dem Ende des Anfangsschwimmunterrichts erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Dokument, aus welchem hervorgeht, inwiefern die Schwimmfähigkeit erreicht wurde. Zur Vereinheitlichung dieser Information wurde bereits im letzten Schuljahr ein Thüringer Schulschwimmpass eingeführt. Dieses Dokument wird als Kopie der Schülerakte beigefügt und der weiterführenden Schule übergeben.

Frage 3: Der Schwimmunterricht an den weiterführenden Schulen gehört nicht zum verpflichtenden Bereich des Lehrplans Sport. Wie weit er an einer Schule überhaupt angeboten wird, hängt von den Rahmenbedingungen vor Ort – vorhandene Schwimmstätte, einsetzbare Schwimmlehrkraft, Organisation des Transports, Eintrittsgelder – ab. Dies kann nur von der einzelnen Schule mit dem Schulträger abgesprochen werden, der für anfallende Kosten aufkommen muss. Konkrete Zahlen zu den Schulen, die im weiterführenden Bereich Schwimmunterricht anbieten, liegen dem TMBJS nicht vor.

Frage 4: Für die Schülerinnen und Schüler mit fehlendem vollumfänglichen Anfangsschwimmunterricht in den Jahren 2019/2020 und 2020/2021, die keine schulischen Nachholangebote erhalten können – Antwort zu Frage 1 –, wurden seitens des TMBJS Lernschecks vorbereitet. Nichtschwimmer erhalten dabei die Möglichkeit, einen 20-Stunden-Kurs zu besuchen, für unsichere Schwimmer gibt es 10-Stunden-Kurse. Die Lernschecks sind bis zum Auslaufen des Landesaktionsprogramms gültig. Ausgereicht werden sie direkt vom TMBJS an die betroffenen Schulen, sobald mindestens ein regionaler Anbieter, zum Beispiel Badbetreiber, Schwimmverband, Schwimmverein, Einzelperson, seine Mitarbeit im Landesaktionsprogramm bekundet und die dazugehörige Rahmenfinanzierungsvereinbarung unterzeichnet hat. Leider sind trotz weitreichender Werbung unter Einbindung der Netzwerke des Sports noch nicht für alle Landkreise und kreisfreien Städte Anbieter vorhanden. Die für die Lernschecks im Schulschwimmen notwendigen finanziellen Mittel sind im Haushalt des TMBJS eingestellt. Die Abrechnung der Lernschecks erfolgt direkt vom Anbieter mit dem für die Abrechnung der Maßnahmen im Rahmen des Landesaktions

programms verantwortlichen Staatlichen Schulamt Westthüringen.

Danke schön.

Gibt es Nachfragen?

(Zuruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Nein, vielen Dank!)

Nicht vom Kollegen. Weitere Nachfragen?

(Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE: Gibt es!)

Bitte.

Ganz herzlichen Dank für die Ausführungen. Ich hätte eine Nachfrage zu den Lernschecks. Sind die Kinder, wenn die Verträge unterzeichnet sind bzw. wenn sie mit einem Lernscheck zu einem Schwimmverein gehen, dann auch für die Zeit versichert und kann es nach dem Schulunterricht stattfinden oder ist es auf Ferien oder Ferienkurse beschränkt?

Letzteres ja, nach meinem Wissen, nach dem Schulunterricht. Von Versicherung gehe ich aus, das muss ich aber noch rechtssicher abklären und würde das dann nachmelden.

Eine Nachfragemöglichkeit gäbe es noch aus dem Haus. Die wird nicht in Anspruch genommen. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Weltzien, in der Drucksache 7/5802. Bitte schön.

Dauer von Einbürgerungsverfahren in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten

Im Petitionsausschuss des Thüringer Landtags wurde eine Petition behandelt, in welcher sich über eine erhebliche Verzögerung eines Einbürgerungsverfahrens beschwert wurde. Nach meiner Kenntnis liegen auch dem Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen zahlreiche Anfragen zum Thema „Einbürgerung“ vor, bei denen sich die Einreicher über überlange Verfahren in den Landkreisen und kreisfreien Städten beschweren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie lange müssen Menschen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die einen vollständigen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben, durchschnittlich auf ein erstes Beratungsgespräch warten und wie lange dauert es durchschnittlich von der Antragstellung bis zum positiven Abschluss eines Einbürgerungsverfahrens?

2. Wie viel Personal (Vollzeitäquivalente) gibt es in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Bereich der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen unter Angabe wie vieler aus welchen Gründen unbesetzter Stellen?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der personellen Situation der Einbürgerungsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten?

4. Sieht die Landesregierung gegebenenfalls Handlungsbedarf, um die Bearbeitungsdauer der Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen, wenn ja, welche Maßnahmen müssten aus Sicht der Landesregierung unternommen werden, um die Bearbeitungsdauer der Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen und, wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weltzien beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1 möchte ich mit einer kleinen Vorbemerkung beginnen: Ein Einbürgerungsverfahren ist grundsätzlich ein sehr aufwendiges Verwaltungsverfahren, in dem der Antragsteller und andere Behörden mitarbeiten müssen. Bei der Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen und im Rahmen der notwendigen Behördenbeteiligungen kann es zudem im Einzelfall einen besonderen Prüfungsbedarf geben, der das Verfahren erheblich verzögern kann. Wesentlich ist auch, wie intensiv der Antragsteller mitwirkt, und teilweise auch, wie schnell ausländische Behörden arbeiten bzw. Urkunden im Herkunftsland beschafft werden können. Zudem muss man zwischen Einbürgerungsverfahren unterscheiden, in denen die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung bestehen bleiben kann, zum Beispiel EU-Staatsangehörigkeiten, und solchen, bei denen sich der Antragsteller nach dem jeweiligen ausländischen Recht aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen lassen muss.

(Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp)

Ein solches Entlassungsverfahren dauert in der Regel nochmals mehrere Monate und manchmal auch deutlich länger. Da jeder Einbürgerungsfall anders gelagert ist, lässt sich eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer kaum bestimmen und wäre auch wenig aussagekräftig.

Anlässlich der in der Vorbemerkung zu dieser Mündlichen Anfrage genannten Petition hat das zuständige Fachreferat meines Hauses das Landesverwaltungsamt gebeten, eine Abfrage bei den Einbürgerungsbehörden durchzuführen, die unter anderem auch eine Abfrage von Warte- und Bearbeitungszeiten beinhaltete. Dabei wurden die Einbürgerungsbehörden gebeten, eine grobe Schätzung abzugeben, ohne aktenintensiv studieren und auswerten zu müssen. Nach dem Ergebnis dieser Abfrage fallen die Zeiten bis zu einem Beratungstermin zur Besprechung und Übergabe eines vollständigen Antrags unterschiedlich aus und reichen von – dies haben drei Behörden geantwortet – mehreren Wochen Wartezeit bis hin zu mehreren Monaten Wartezeit – dies haben neun Behörden geantwortet. Bis zum Beginn einer Antragsbearbeitung vergehen anschließend in der Regel wieder mehrere Wochen – dies haben sieben Behörden geantwortet – bzw. mehrere Monate. Die Bearbeitung selbst dauert dann in der Regel bei allen Behörden weitere zwei bis drei Monate, wenn Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann und alle Unterlagen vollständig sind. Anderenfalls verzögert sich die Bearbeitung. Eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Antragstellung bis zum positiven Abschluss eines Einbürgerungsverfahrens im Sinne der Fragestellung kann aus den bereits genannten Gründen der Unterschiedlichkeit von Einbürgerungsverfahren nicht angegeben werden.

Die Antwort zu Frage 2: Hierzu liegen weder dem Landesverwaltungsamt noch dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Zahlen vor.

Die Antwort zu Frage 3: Im Rahmen der vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales initiierten Abfrage, die anlässlich der erwähnten Petition durchgeführt wurde, haben viele Einbürgerungsbehörden von coronabedingten Personalausfällen berichtet, die bei einigen Behörden zu einer erhöhten Bearbeitungsdauer und zu Bearbeitungsstaus geführt haben. Dies betrifft insbesondere die kreisfreien Städte, die im Vergleich zu den übrigen Einbürgerungsbehörden die meisten Einbürgerungsverfahren zu bearbeiten haben. Als weitere Ursache für eine erhöhte Bearbeitungsdauer wurden stark erhöhte Antragszahlen, insbesondere von geflüchteten Menschen aus den Jahren 2015 und 2016, und die in diesen Verfahren häufig bestehen

den Schwierigkeiten bei der Identitätsfeststellung genannt.

Im Rahmen einer vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales durchgeführten Länderumfrage wurden ähnliche Probleme aus anderen Bundesländern berichtet. Die Personal- und Organisationshoheit bei der Bewältigung der ihnen übertragenen Aufgaben obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die betroffenen Einbürgerungsbehörden, darunter auch die stark betroffene Stadt Erfurt, haben im Rahmen der durchgeführten Abfrage berichtet, dass sie daran arbeiten, bestehenden Defiziten mit zusätzlichem Personal und/oder internen organisatorischen Maßnahmen entgegenzuwirken. Die Schwierigkeiten dabei bestehen darin, dass Einbürgerungsverfahren nur von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern bearbeitet werden können und zusätzliche Stellen erst geschaffen werden müssen. Bestehende personelle Probleme können daher nur mittel- und langfristig behoben werden.

Antwort zu Frage 4: Vor dem Hintergrund, dass sich die Pandemielage inzwischen entspannt hat und auch angesichts der Tatsache, dass die betroffenen Behörden an personellen und organisatorischen Lösungsmöglichkeiten arbeiten, geht die Landesregierung davon aus, dass sich Bearbeitungsstaus und daraus resultierende längere Wartezeiten zumindest mittelfristig auflösen lassen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur dritten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Korschewsky, in der Drucksache 7/5803. Bitte.

Betriebsschließung eines Herstellers keramischer Isoliererzeugnisse in Sonneberg

Die Tageszeitung „Freies Wort“ berichtete in ihren jeweiligen Ausgaben am 21. Juni 2022 sowie am 23. Juni 2022 über die beabsichtigte Schließung eines Betriebs zur Herstellung von keramischen Isoliererzeugnissen in Sonneberg zum Jahresende. Betroffen sind rund 230 Beschäftigte. Als Hintergrund zum beabsichtigten Standort-Aus verweist die Betriebsleitung auf Überkapazitäten in der gesamten europäischen Hoch- und Mittelspannungsporzellan-Branche. Der Betrieb habe demnach zuletzt anhaltend hohe Verluste verzeichnet. Die angespannte Situation sei zusätzlich durch ge

(Staatssekretär Götze)

störte Lieferketten und die außergewöhnliche Inflationssituation verstärkt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde die Landesregierung über die beabsichtigte Schließung des oben genannten Betriebs informiert, wenn ja, wann und auf welchem Weg, und wenn nein, warum nicht?

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur beabsichtigten Schließung des oben genannten Betriebs zum Jahresende im Kontext der Änderung der Eigentumsverhältnisse Ende 2021 und den Einstieg eines Finanzinvestors?