Also zu den energiepolitischen und Preisauswirkungen, Frau Merz, im Energiesektor sage ich jetzt nichts mehr. Denn da haben wir in diesem Plenum schon echt so viel darüber geredet, es macht einfach keinen Sinn, jetzt noch mal dasselbe wiederzukäuen.
Aber Sie und auch Herr Montag haben sich ja zum Thema „Globalisierung“ geäußert, und das hat mich nach vorne getrieben. Herr Montag sagt ja: Die Globalisierung hat uns Wohlstand gebracht. Da frage ich Sie, Herr Montag: Wem hat sie Wohlstand gebracht? Also ganz ehrlich, der Binnenwirtschaft hier in Thüringen sicherlich nicht.
Möglicherweise einigen Konzernen, die eine Außenhandelsbilanz haben, eine ordentliche, denen vielleicht schon.
Aber was hat es uns auch gebracht? Es hat uns Abhängigkeit gebracht, Abhängigkeit von Lieferketten, die uns jetzt auf die Füße fallen, die für Mangel sorgen und die die Wirtschaft abwürgen. Diese Abhängigkeit ist die Folge eines zügellosen Globalismus, der nicht schaut,
Sie hat weiterhin eine Konkurrenz mit Niedriglohnländern geschaffen. Eine Konkurrenz mit Niedriglohnländern sorgt dafür, Frau Merz, dass wir uns erstens keine Fachkräfte leisten können, weil man die gut bezahlen muss,
und zum Zweiten auch für unsoziale Löhne insgesamt. Ja, das hören Sie alle nicht gern. Und wissen Sie was? Wenn Sie das Thema „Fachkräfte“ ansprechen und immer nur in das Ausland schielen, da sage ich Ihnen eines: In Thüringen gibt es ungefähr 50.000 Leute ohne Arbeit, Arbeitslose, und 25.000 offene Jobs. Jetzt kann man es sich natürlich einfach machen und sagen: Die sind dafür nicht geeignet und nicht qualifiziert. Aber da machen Sie es sich zu einfach als Politiker. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Leute qualifiziert werden,
und dieser Aufgabe kommen Sie nicht nach. Sie suchen das einfachste, dünnste Brett. Sie importieren sich Leute, die dann aber wegen dem niedrigen Lohnniveau wieder in benachbarte Bundesländer gehen. Das ist eben keine nachhaltige Wirtschaft. Auch deswegen sind Sie mitverantwortlich für die wirtschaftliche Misere in diesem Land.
Danke, Herr Möller. Damit ist auch die Redezeit aufgebraucht. Es bleibt bei der Ansage, die ich bekommen habe? Damit habe ich keine weiteren Wortmeldungen, meine Damen und Herren.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Die Landesregierung hat zur Inflation nichts zu sagen? Beachtlich!)
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Immerhin lehnen wir ab nach ei- nem klaren Statement!)
Wenn Sie Wert darauf legen, können wir auch noch eine Sitzungsunterbrechung machen, aber ich bin jetzt für die Abstimmung.
Meine Damen und Herren, wir sind beim Abstimmen. Ich glaube, Sie legen es darauf an, dass ich jetzt hier aufstehe und eine halbe Stunde Pause mache. Wird Ausschussüberweisung beantragt?
Okay, dann ist mir das entgangen. Ich bedanke mich für den Hinweis. Es ist also Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt und an keinen weiteren. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind alle anderen Stimmen. Der guten Form halber frage ich noch nach Enthaltungen. Enthaltungen sehe ich keine. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Damit stimmen wir über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5564 – Neufassung – ab. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP. Dann die Enthaltungen. Das sind die Stimmen der CDU und der Gruppe der BfTh. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Meine Damen und Herren – ja, Herr Blechschmidt? Noch ein Geschäftsordnungsantrag? Ich hätte jetzt ansonsten das Ende eingeleitet, deswegen erst der Geschäftsordnungsantrag.
Danke. Herr Präsident, meine Damen und Herren, im Wissen, dass die Tradition dieses Hauses besagt, dass um 18.00 Uhr und danach kein Tagesordnungspunkt mehr aufgerufen wird, und wir aus meiner Sicht überraschenderweise die Tagesordnung doch bewältigt haben, möchte ich den Antrag stellen, Tagesordnungspunkt 1 b noch aufzurufen. Ich möchte das auch begründen. Im September wollen wir die Wahl zum Verfassungsgerichtshof hier in Thüringen durchführen und damit sollten die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen jetzt auch geschaffen werden. Ich will auch noch ein Hilfsargument liefern: Ich möchte nicht das erste Mal erleben, dass es im Thüringer Landtag nach drei Tagen nicht möglich war, den Tagesordnungspunkt 1 abzuarbeiten. Ich bitte um Unterstützung des Antrags. Danke.
Bevor ich diesen Antrag zur Abstimmung stelle, bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn – aus gutem Grund. Das werde ich auch gleich erläutern.
Das Problem, was ich hatte, ist geklärt. Insofern stelle ich jetzt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 1 b noch zu behandeln, zur Abstimmung. Wer dem Geschäftsordnungsantrag der Fraktion Die Linke zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU, der Gruppe der BfTH. Gegenstimmen? Enthaltungen? Enthaltungen der AfD. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5039 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 7/5868 -
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich trage das jetzt also sozusagen relativ spontan vor für Frau Marx, die leider nicht anwesend ist und eigentlich Berichterstatterin zu diesem Tagesordnungspunkt ist, aber natürlich auch nicht damit gerechnet hat, dass der heute noch aufgerufen wird. Deswegen mache ich es relativ kurz.
von den Fraktionen Die Linke, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Dort wurde er dann in seiner 38. Sitzung am 8. Juli dieses Jahres beraten. Der Hauptberatungspunkt drehte sich um die Neuformulierung des § 2 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes. Insbesondere geht es dabei um die Aufnahme der Funktion des Vizepräsidenten in diesen Absatz und natürlich auch um die in der Beschlussvorlage eingeführten Regelungen zur Auswahl dieses Richters aus dem Kreis der Berufsrichter. Das ist auch der wesentliche Punkt der Beschlussempfehlung.