Protocol of the Session on July 15, 2022

Ob nach den veranschlagten zehn Jahren Insolvenzverfahren noch etwas von den 50 Millionen übrig bleibt, das steht in den Sternen und ist mehr als fraglich. Wir lassen uns überraschen. Gerade das heute in Rede stehende Haushaltsjahr 2019 war das Jahr, in welchem in der später ausgefallenen Greensill Bank eben diese 50 Millionen angelegt wurden.

Nein, wir können also aus diesen genannten Gründen und aus vielen weiteren Gründen, die meine Vorredner schon ausgeführt haben, diese Landesregierung für das Haushaltsjahr 2019 eben nicht entlasten. Mein Dank gilt aber trotzdem der Verwaltung, die die Zahlen entsprechend aufbereitet hat, und den Kollegen im Haushaltsausschuss.

Ich möchte hier noch auf eine konkrete Feststellung des Rechnungshofs eingehen. Diese betrifft die absolut lasche Überwachung und Vergabepraxis bei den Fördermittelbeantragungen und auch entsprechende Prüfungen. Steuergelder Ihrer Bürger sind es nämlich, die in undurchsichtige Kanäle mit einem Linksdrall fließen ohne jegliche Erfolgskontrolle. Dringendst – ich wiederhole –, dringendst sollte hier eine andere, bestenfalls die vom Rechnungshof empfohlene Gangart eingelegt werden, wenn Sie sich nicht eines Tages einen Untreuevorwurf gefallen lassen wollen/müssen.

Mein Dank gilt aber auch hier noch mal dem Rechnungshof mit seinen Direktoren und Mitarbeitern, welcher mit seinem Bericht eine hervorragende Arbeit gemacht und geleistet hat und auch entsprechend hier die Fraktionen immer sehr gut unterstützt. Auch noch mal einen besonderen Dank an unseren Herrn Dr. Dette, der als Präsident den Thüringer Landesrechnungshof sehr gut geleitet

(Beifall AfD)

und sich nun in seinen wohlverdienten Ruhestand verabschiedet hat.

Dem Rechnungshof mit seinen sehr guten Haushaltungsführungen, wo sich die Landesregierung mal

ein Beispiel nehmen sollte, können wir natürlich eine uneingeschränkte Entlastung erteilen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung erhält das Wort Herr Staatssekretär Dr. Schubert. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben uns ja in den letzten Sitzungen des Haushaltsund Finanzausschusses ausführlich mit dem Bericht des Rechnungshofs beschäftigt. Deshalb gilt mein Dank natürlich vor allem dem Vorsitzenden, Herrn Emde, der uns in bewährter Weise gut da durchgeführt hat und auch die ganzen Diskussionen am Ende zu einer guten Beschlussempfehlung, denke ich, geführt hat. Natürlich gilt auch vor allem der Dank dem Rechnungshof, dem damaligen Präsidenten Dr. Dette und auch Frau Butzke, die das jetzt übernommen hat.

Der Rechnungshof ist für die Landesregierung natürlich eine Art – ich will nicht sagen – Schreckgespenst, aber zumindest ist es so, dass immer bei allen Diskussionen so ein bisschen gesagt wird: Was wird denn dann der Rechnungshof dazu sagen? Das heißt also, das ist ein Korrektiv, was man sich gar nicht wegdenken kann und jeden Beamten und jeden Mitarbeiter der Landesverwaltung ein Stück mit begleitet, die Dinge rechtens zu machen, was das Geld angeht, die veranschlagt und verausgabt werden.

Mal als konkretes Beispiel, wo es auch für das Finanzministerium sehr hilfreich ist, dass der Rechnungshof da immer wieder den Finger in die Wunde legt: Das ist bei dem Thema, wofür ich zuständig bin, der IT-Konsolidierung. Da haben wir in den 90er- und 2000er-Jahren einen gigantischen Wildwuchs erlebt, dass also jedes Ressort für sich alles eigenständig entwickelt hat. Das wird zu Recht auch gerade in dem uns vorliegenden Bericht kritisiert. Wir sind seit Jahren da dran, aber das wird noch ein ganzes Stück dauern. Wir brauchen dazu auch Personal und Geld, um das dann alles zentralisiert im Thüringer Landesrechenzentrum zu konsolidieren, wo wir jetzt gerade das neue Rechenzentrum bauen. Da sind wir jetzt auch als Finanzministerium dankbar, dass der Rechnungshof das sehr kritisch begleitet.

Alles in allem liegt uns heute eine sehr ausgewogene Beschlussempfehlung vor und wir bitten auch als Landesregierung um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen.

Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst zur Abstimmung zum Antrag der Landesregierung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/5738. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Fraktion der CDU. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Die Stimmenthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung zu dem Antrag des Landesrechnungshofs. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/5739. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, aus der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD. Die Gegenstimmen? Da sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5524 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/5942 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5948 -

(Abg. Kießling)

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Tischner aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung. Bitte schön.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich bin noch etwas verwundert, dass kein Mitglied der Landesregierung anwesend ist, gerade bei diesem Thema. Aber ich fange mal mit der Berichterstattung an, vielleicht kommt dann ja noch jemand.

Der Landtag hat in seiner 43. Sitzung am 22. April 2021 folgenden Beschluss in Drucksache 7/3203 gefasst:

„Der Thüringer Landtag stellt fest,

1. die Sicherung einer qualitativ hochwertigen medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung in Thüringen ist eines der bedeutendsten gesellschaftspolitischen Zukunftsthemen und sollte zu den zentralen Anliegen der Landesregierung gehören;

2. zahlreiche Länder haben das Schulgeld für die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen im Vorgriff einer bundeseinheitlichen Regelung bereits abgeschafft. Damit wird die Ausbildung attraktiver und die Nachwuchsgewinnung in diesen für die Gesundheitsversorgung wichtigen Berufen deutlich erleichtert.

[…] Die Landesregierung wird aufgefordert, die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen […] schulgeldfrei zu [stellen].“

Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgte anteilig im Jahr 2021. Mit der Ankündigung der Streichung der Schulgeldfreiheit für das Haushaltsjahr 2022 durch die Landesregierung erfolgte die Beratung der Thematik dann allerdings in einem Sonderplenum am 8. Juni 2022. Zu dieser Sitzung hat die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf in Drucksache 7/5524, Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft in Gesundheitsfachberufen, hier in den Landtag eingebracht.

Durch Beschluss des Landtags in seiner 81. Sitzung am 8. Juni 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 48. Sitzung am 21. Juni 2022 beraten und mit einer Beschlussempfehlung verabschiedet. Die Beschlussempfehlung in Drucksache 7/5942 regelt ergänzend zu dem vorgelegten

Gesetzentwurf der CDU-Fraktion die einzelnen konkreten Schülerkostensätze für den Bildungsgang, und das sind die Berufe oder Bildungsgänge, die jetzt auch von der Regelung betroffen sind: Diätassistenz, Ergotherapie, Logopädie, Massage und medizinisches Badewesen, Physiotherapie, medizinisch-technische Radiologieassistenz, pharmazeutisch-technische Assistenz und Podologie.

Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung in seiner 49. Sitzung am 13. Juli, also in dieser Woche, beraten. Die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/5942 wurde nun noch mit einem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung durch die Fraktionen CDU, Grüne, SPD und Linke nochmals mit Blick auf die angekündigte Bundesgesetzgebung konkretisiert. Demnach soll die hier vorliegende gesetzliche Regelung befristet bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung gelten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Herold.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und Zuschauer im Internet! Die Debatte um das Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen, dessen Abschaffung und Erstattung durch das Land und dessen Wiedereinführung rückwirkend bis zum Januar 2022 durch die gerade amtierende Minderheitsregierung von Rot-Rot-Grün beleuchtet ein weiteres, besonders trauriges Kapitel der Bildungs- und Gesundheitspolitik in Thüringen. Schon lange ist die Zahlung von Schulgeld für eine ganze Reihe von dringend benötigten und auf dem Arbeitsmarkt begehrten zukünftigen Fachkräften eine Hürde für die Auszubildenden und deren für Thüringen so dringend erhofften Einstieg in den Arbeitsmarkt.

Weil eine Reform des Missstands schon lange gefordert wurde, hatten wir als AfD-Fraktion im März 2020 die Initiative ergriffen und hier im Landtag eine Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen als Vorgriff auf eine ausstehende bundeseinheitliche Regelung und als letztes verschiedener Bundesländer gefordert. „Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen“ war der Titel unseres Antrags in Drucksache 7/548.

(Präsidentin Keller)

Obwohl seit Jahren bekannt ist, dass in allen Gesundheitsberufen, ärztlichen und nicht ärztlichen, in ca. fünf bis zehn Jahren mit einer Ruhestands- und Pensionierungswelle ein für die Versorgungssicherheit bedrohlicher Mangel an Fachkräften eintreten wird, hatte sich im Mai 2020 die Minderheitsregierung den Luxus erlaubt, unseren sachlich gerechtfertigten Vorschlag zur Verbesserung der Lage abzulehnen.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Nein, der Landtag!)

Etwa ein Jahr später bequemte sich die Minderheitsregierung dann doch zu einer fast vollständigen Übernahme der Ausbildungskosten für die Gesundheitsfachberufe durch Zahlungen an die Ausbildungsträger.

Nun sind ja die parlamentarischen Verhältnisse in Thüringen in Sachen Macht und Machterhalt recht speziell. Vor diesem Hintergrund kam es dann im Zuge der anstehenden Haushaltsverhandlungen dazu, dass die CDU-Fraktion gefragt werden musste, ob sie dem Haushaltsentwurf von Rot-Rot-Grün zustimmen würde. Die CDU forderte, um den Schein der Opposition zu wahren, eine globale Haushaltskürzung von ca. 330 Millionen Euro. Wo genau die Schere für Kürzungen anzusetzen sei, hat die CDU großzügigerweise der Minderheitsregierung überlassen. Und so durften wir staunend und auch kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung ausgerechnet bei der Ausbildung sparen wollte, bei der Ausbildung auf einem Sektor, der von der demografischen Entwicklung, von der Abwanderung von Fachkräften, von chronischem Arbeitskräftemangel und von der Überlastung der vorhandenen Arbeitskräfte seit Jahren schwer gezeichnet ist.

Die Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen hatten sich in Thüringen fest darauf verlassen, dass das Schulgeld fast vollständig erstattet wird und sie eine einigermaßen sichere Kalkulation ihrer Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten vornehmen können. Jetzt sollte das Schulgeld plötzlich nicht nur wieder erhoben werden, nein, es sollte sogar rückwirkend zum Januar 2022 erhoben werden. Das hätte Auszubildende mit ca. 1.000 Euro Nachzahlungen belastet. Und wer eine Ausbildung gemacht hat oder gerade macht, der weiß, wie knapp in dieser Zeit das Geld im Allgemeinen ist.

Rot-Rot-Grün wollte damit insgesamt 1,845 Millionen Euro im Haushalt einsparen und auf lange und mittlere Sicht dem Thüringer Ausbildungsmarkt und der Verfügbarkeit von selbst ausgebildeten Arbeitskräften einen schweren Schaden zufügen. In benachbarten Bundesländern gibt es nämlich bereits

Schulgeldfreiheit für diese Gesundheitsfachberufe. In Zeiten wie diesen, in denen die Preise für den Unterhalt des täglichen Lebens förmlich explodieren, jeder nach Einsparmöglichkeiten sucht, wäre es nicht verwunderlich, wenn diese kleinkarierte und einfallslose Sparmaßnahme die jungen Leute scharenweise auf der Suche nach günstigeren Arbeits- und Lebensbedingungen aus dem Land treiben würde. Thüringen ist demografisch betrachtet nicht in der komfortablen Situation, sich den Verlust junger Menschen durch Abwanderung wirklich leisten zu können.

(Beifall AfD)

In letzter Minute hatte sich dann doch so etwas wie Anerkenntnis der Realität durchgesetzt. Die CDU hatte zusammen mit Rot-Rot-Grün ein Gemeinschaftswerk in Form eines neuen Antrags vorgelegt, der die Wiederaufnahme der Zahlungen an die Ausbildungsträger vorsieht. Natürlich werden wir im Interesse der Auszubildenden, im Interesse Thüringens, im Interesse des Fachkräftemarkts auf dem Gesundheitssektor diesem Antrag zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Reinhardt das Wort.