Protocol of the Session on July 14, 2022

spiel den Wohnungen. Das war sehr strittig. Ich gehe darauf noch ein.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Forderungen in unserem Gesetzentwurf sind allesamt – das ist mir wichtig, zu betonen – Bestandteil des zweiten Pilotprojekts der Thüringer Polizei zum Einsatz von Körperkameras im täglichen Einsatz- und Streifendienst. Für uns war von Anfang an wichtig, diese Erkenntnisse und die Forderungen aus der polizeilichen Praxis, nämlich der Thüringer Polizei, aufzugreifen und durch eine Gesetzesänderung – da sind wir wieder einig – im Polizeiaufgabengesetz rechtssicher, normenklar und unter Einbeziehung des Datenschutzes zu gestalten.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 konnte dann eine Einigung mit den Regierungsfraktionen erzielt werden, dass ein gemeinsamer Änderungsantrag – auch das hat Kollege Bergner angesprochen – mit den Ergebnissen der ersten Anhörungsrunde erarbeitet werden sollte. Die aus unserer Sicht gravierendste Änderung war die Streichung des Einsatzes von Bodycams in Wohnungen und die damit einhergehende Aufnahme der Begrifflichkeiten „Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume“. Dass die Bodycams nun auch außerhalb der Arbeits-, Geschäfts- und Aufenthaltszeiten in Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen eingesetzt werden können – ich will noch mal erklären, worum es geht: Werkstätten, Ladenlokale, Lager, Einkaufszentren, Kneipen oder auch Nachtclubs –, das freut uns sehr und ist auch der Vehemenz der Polizeigewerkschaft zu verdanken, die sich stets mit Nachdruck für diese Regelung eingesetzt hat.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet, dass Bodycams nach § 33a Abs. 5 in diesen Räumen, die einem abgestuften Schutzzweck unterliegen und die gerade nicht den unmittelbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung – Beispiel häusliches Schlafzimmer – bilden, eingesetzt werden können, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dies zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für Leib oder Leben der eingesetzten Polizeibeamten oder eines Dritten erforderlich ist – also schon eine sehr starke Schranke, die wir dort normiert haben. Oder anders ausgedrückt: In akuten Gefahrensituationen darf die Polizei die Bodycams einsetzen. Zudem wurden diesbezügliche Festlegungen zum Pre-Recording normiert – nach Möglichkeit soll das vermieden werden –, und auch die dauerhafte Verwertung der Daten in diesen Räumen ist dann als nicht zulässig zu erklären.

Ein weiteres strittiges Detail will ich ansprechen, und zwar die Aufnahme einer konkreten Frist in

§ 33a Abs. 2 in den Fällen, in denen eine technisch automatisierte dauerhafte Auslösung erfolgen soll: Also falls der Polizeibeamte die Dienstpistole aus der Tragevorrichtung nimmt, um beispielsweise deren Gebrauch anzudrohen oder auch diese gegen eine Person anzuwenden, will sagen, einem Einsatzbeamten, der zum Beispiel überraschend angegriffen wird oder der mit dem Leben bedroht wird – der Fall in Kusel ist uns allen bekannt, als zwei Kollegen nachts eine Streife durchführten und einen Autofahrer kontrollieren wollten; es stellte sich später heraus, dass das Wilderer waren; die beiden Kollegen wurden auf tragische Art und Weise erschossen –, einem Polizeibeamten kann man in einem solchen Fall doch nicht zumuten, dass er auch noch selbst die Aufnahme auslöst.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die nun gefundene zeitliche Festlegung auf den 31.12.2024 soll zudem sicherstellen, dass es zu keinen verzögerten Beschaffungsmaßnahmen kommt. Es ist schwierig, da auch die entsprechenden Modelle zu generieren. Herr Minister, unsere Bitte auch an Sie: Setzen Sie die neue Rechtsgrundlage, die wir heute mit großer Mehrheit beschließen werden – davon können wir ausgehen –, rasch um und beschaffen Sie die notwendigen Kameras! Vielleicht können Sie in Ihrer Rede darauf eingehen, wie viele Kameras es insgesamt sein sollen. Jeder Polizeibeamte ist einer zu viel; allein im Zeitraum November 2021 bis März 2022 waren es 90 verletzte Kollegen allein aus Anlass der sogenannten Coronaproteste. 15 Bundesländer haben bereits die Bodycams rechtlich geregelt. Heute kommt Thüringen dazu – da bin ich mir sicher. Die Kollegen haben schon lange genug auf die Kameras gewartet.

Wenn Sie dies alles sehr genau verfolgt haben, wissen Sie, dass ein Bereich noch offen ist, nämlich der Einsatz in Wohnungen. Das konnten wir leider nicht einen. Ich will gern darauf hinweisen, dass sowohl die Landespolizeidirektion als auch die Gewerkschaft der Polizei darauf hingewiesen haben, wie wichtig dieser Einsatz gewesen wäre. Wir sagen als CDU, natürlich muss das rechtlich normiert und sauber dargestellt werden, so wie es auch in anderen Bundesländern möglich ist.

(Beifall CDU)

Wir haben uns auch immer dafür eingesetzt, dass eine Evaluation durchgeführt wird. Die Hoffnung, dass wir diesen Punkt möglicherweise auch noch aufnehmen, ist bei uns durchaus vorhanden.

Soeben bei der Mündlichen Anfrage von Kollegin König-Preuss haben wir ja gehört: plötzlicher Tod anlässlich eines Einsatzes in Jena am 1. Januar. Da war es so, dass die Polizeibeamten in eine

Wohnung eingetreten sind. Dann gab es Probleme, mehrere Streifenwagen kamen zum Einsatz, und bei dem Einsatz ist dann die Person verstorben. Zumindest wüssten wir jetzt, wie der Einsatz genau gelaufen ist.

Ich will schließen, nicht zuletzt mich bei allen bedanken, die uns unterstützt haben, insbesondere bei den Gewerkschaften, den Polizeivertretern. Letzter Satz: Heute, Herr Minister, ist ein guter Tag für mehr Transparenz, aber auch für mehr Sicherheit. Das gilt für beide, sowohl für die Betroffenen als auch für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Bergner für die Gruppe der FDP das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mit Blick auf die mir zur Verfügung stehende Redezeit werde ich mich vor allem auf unseren Änderungsantrag konzentrieren, denn bedauerlicherweise war die Zeit im Innenausschuss, gemessen an der gesamten Debatte – ich habe es in der Berichterstattung erläutert –, dann doch recht kurz, um den Änderungsantrag von R2G und CDU ausführlich diskutieren zu können. Es ist schlicht und einfach so, dass sich daraus aus unserer Sicht die Notwendigkeit dieses Änderungsantrags ergeben hat. Unser Änderungsantrag enthält eine Reihe von Vorschlägen, die sich zum einen seit über einem Jahr aus den Anhörungsergebnissen ergeben und die in Ihrem Entwurf, meine Damen und Herren, eben nicht berücksichtigt wurden. Es ist doch bedauerlich, dass wesentliche Fehler in Ihrem Gesetzentwurf hätten vermieden und ausgebügelt werden können. Deswegen stellen wir unseren Antrag heute hier erneut.

Zum einen ist da die Normierung von repressiven Zwecken als Voraussetzung. Wir haben es in der Berichterstattung gehört, das wurde von Anfang an schon damals von Rechtsgelehrten und Praktikern an unserem Entwurf bemängelt, denn Strafverfolgung als Grundlage für Bodycam-Aufnahmen zu nennen, dafür fehlt es dem Thüringer Landtag an der Gesetzgebungskompetenz. Und weiter wollen Sie – und das finden wir auch richtig –, dass Betroffene über ihre Rechte und die Einsichtnahme informiert werden. Allerdings schreiben Sie, dass das direkt nach der Maßnahme passieren muss, sofern das möglich ist. Was Sie aber nicht schreiben, ist,

(Abg. Walk)

wie die Information erfolgt, wenn es vor Ort nicht möglich ist. Daher haben wir das für Sie getan.

Ein wesentlicher Punkt, der in der Anhörung auch mehrfach genannt wurde, ist der Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Der ist in Ihrem Entwurf nur auf die Räume begrenzt. Er sollte aber wie in unserem Entwurf auf die Inhalte bezogen werden, denn es ist egal, wo die Seelsorge, das Gespräch mit dem Anwalt oder mit dem Journalisten stattfindet.

Ein weiterer wesentlicher Punkt sind die Aufnahmen in Geschäftsräumen. Auch hier hat die Anhörung ergeben, dass auch Geschäftsräume vom weiten Begriff der Wohnung umfasst sind und damit Aufnahmen in Geschäftsräumen verfassungswidrig sind.

Schlussendlich, meine Damen und Herren, haben Sie, vermutlich auch als Kompromiss, die Aufnahme auf Verlangen des Betroffenen als Soll-Vorschrift konstruiert. Das wird, so meinen wir, in der Praxis eine echte Herausforderung. In der Anhörung wurde ebenfalls mehrfach betont, dass die Pflicht dazu, also eine Ist-Vorschrift, zu begrüßen ist. Durch das intendierte Ermessen weichen Sie diese hochgelobte Regelung massiv auf.

Meine Damen und Herren, wir beraten hier über ein Instrument, das sich die Thüringer Polizei wünscht, das aber massiv in Bürgerrechte eingreift. Deshalb sollten wir die Thüringer Polizei nicht mit Kompromissen, die einen Tag vor der Ausschusssitzung am späten Abend fertiggeworden sind, arbeiten lassen, ohne nicht wenigstens über die Anmerkungen der Opposition nachzudenken, die offenbar in dem Fall nur noch aus der FDP besteht.

(Beifall Gruppe der FDP)

Danke. – Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag für mehr Rechtssicherheit, für Verfassungsmäßigkeit und für die Rechte der Bürger. Ich danke Ihnen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf zunächst herzliche Grüße von Madeleine Henfling ausrichten, die krank ist und die ich heute hier vertreten darf.

Ich sage es Ihnen gleich am Anfang: Wir, die Grüne-Fraktion, werden unsere Stimmen diesem Gesetzentwurf in Verbindung mit der Beschlussempfehlung nicht mit Freude geben können. Hart formuliert: Die CDU-Fraktion hat dieses Ergebnis erzwungen, indem sie die Vereinbarung, dass wir die Bodycam im PAG verankern, an ihre Zustimmung zum Haushalt knüpfte, und wir halten uns natürlich an Vereinbarungen. Das heißt aber nicht, dass wir davon überzeugt sind, dass die Bodycam tatsächlich hilfreich ist.

In der ersten Lesung haben wir schon ausführlich darüber geredet, dass sich der von der CDU angestrebte Effekt, Polizeibeamtinnen und -beamte vor Gewalt zu schützen, wissenschaftlich nicht sicher nachweisen lässt. Auch die Anhörung konnte da keine anderen Erkenntnisse liefern, und das hat uns in unserer skeptischen Haltung eher bestärkt. Aber das trifft leider nicht auf alle hier im Hause zu. Das Grundproblem aus unserer Sicht ist, dass bei dieser Sache oft mit anekdotischer Evidenz argumentiert wird, während die wissenschaftlichen Grundlagen eher schwach sind.

Und da muss ich sagen: Ja, wir werten wissenschaftliche Analysen höher als Einzelberichte. Wir bestreiten nicht, dass es zahlreiche Polizistinnen und Polizisten gibt, die gute Erfahrungen mit der Bodycam gemacht haben und die die Einführung befürworten. Auch bei unseren Polizeibesuchen spielt das übrigens regelmäßig eine Rolle. Es gibt aber durchaus auch welche, die das nicht gut finden und/oder schlechte Erfahrungen gemacht haben. Deshalb hätten wir gern belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Bodycams, die diese Einschätzung fundiert gewichten. Und das ist kein fehlender Respekt vor den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten – dieser Vorwurf, der ja gern von der AfD geäußert wird, ist übrigens eine Frechheit –, und es ist auch keine Abwertung der Aussagen von Polizistinnen – im Gegenteil. Wir hoffen, das gelingt uns dann mit der vorgesehenen Evaluierung, die diesmal hoffentlich besser mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vorbereitet wird. Ganz wichtig ist dabei aus unserer Sicht, dass es auch Vorhermessungen gibt, um tatsächlich die Effekte nachweisen zu können. So hatte es übrigens auch Professor Mühler in der Anhörung zur Videoüberwachung empfohlen, und das gilt auch hier.

Und ich sage es auch ganz deutlich: Respekt muss man sich verdienen. Es gibt sehr, sehr viele Polizistinnen und Polizisten, die wir selbstverständlich respektieren. Es gibt aber auch andere, die sich diesen Respekt leider nicht verdient haben, zum Beispiel welche, die in Thor-Steinar-Klamotten rum

(Abg. Bergner)

laufen oder die Ihre Anzeigen vielleicht noch selbst bearbeiten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich komme nun zu der Beschlussempfehlung. Unser Fokus lag bei der Schaffung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere auf der Stärkung der Bürgerinnenrechte. So konnten wir verhindern, dass Bodycams in Wohn- und Nebenräumen sowie im dazugehörigen befriedeten privaten Besitztum eingesetzt werden dürfen. Das wäre nämlich ein massiver Eingriff in die Grundrechte gewesen, was für massive Kritik im Rahmen der Anhörung gesorgt hat. Deshalb war uns auch besonders wichtig, das auszuschließen.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Gewerkschaften fordern, das so schnell wie möglich nachzuholen. Ich sage ganz deutlich: Das wird mit uns nicht gehen. Wir verstehen zwar, dass der Einsatz insbesondere bei Fällen häuslicher Gewalt wünschenswert wäre, und wir können diese Forderung deshalb nachvollziehen, aber es geht leider nicht. In der Anhörung – das hat Herr Bergner auch gesagt – wurden erhebliche Bedenken gegen den Einsatz in Arbeits- und Geschäftsräumen geäußert, weshalb wir es auch für angebracht gehalten hätten, auch diesen Einsatz nicht zu ermöglichen. Das war aber in den Verhandlungen nicht möglich, weshalb wir jetzt zumindest die Verwertung der Aufnahmen einem Richtervorbehalt unterwerfen und die Verwertung des Pre-Recordings untersagen. Besser wäre es, wenn das Pre-Recording in den Räumen ganz ausgeschaltet ist. Deshalb sollte dies vermieden werden, sofern es denn technisch möglich ist.

In Absatz 2 sind auch einige Regelungen enthalten, die uns besonders wichtig waren, um auch die Rechte des polizeilichen Gegenübers zu stärken, denn das – ich nenne es mal – unterstellte Deeskalationspotenzial sollte aus unserer Sicht natürlich immer in beide Richtungen wirken. So soll die Aufzeichnung auch erfolgen, wenn unmittelbarer Zwang angedroht oder angewandt wird, wenn eine Person, die von einer Maßnahme betroffen ist, es verlangt oder ab 2025 eine automatische Auslösung beim Ziehen der Waffe. Zudem sollten die Aufnahmen auch für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen und die Dienstund Fachaufsicht genutzt werden können. Wir sind überzeugt, dass dies das Vertrauen in die polizeilichen Maßnahmen und die Polizei selbst stärken kann, da es für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgt.

Damit will ich es für unsere Fraktion belassen und fasse zusammen: Wir tragen diesen Kompromiss,

so wie er von uns mit Rot-Rot-Grün qualifiziert wurde, mit, feiern werden wir ihn aber nicht. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Für die Fraktion der AfD hat sich der Abgeordnete Mühlmann zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, und ein herzliches Willkommen an die Zuschauer! Zunächst einmal – das habe ich mir gerade notiert –, Herr Walk, Sie hatten in Ihrer Rede gesagt: Jeder Polizeibeamte ist einer zu viel. Da muss ich natürlich widersprechen. Allerdings war das mit Sicherheit ein Versehen von Ihnen, Sie meinten jeden verletzten Polizeibeamten. Und da wiederum muss ich ihnen absolut zustimmen: Jeder verletzte Polizeibeamte ist natürlich einer zu viel.

(Beifall AfD)

Ich komme zu meiner Rede. Die Medien werden morgen in gewohnter Eintracht mit Ihnen gemeinsam möglicherweise verkünden: Die Fraktionen des Landtags brauchten keine AfD für die Bodycams. Die Wahrheit ist aber eine andere. Wir haben schon vor geraumer Zeit die Forderung nach Bodycams aufgestellt, nicht von ungefähr hatten wir einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des PAG, der, wie von Ihnen allen öfter so praktiziert, abgelehnt wurde in undemokratischer Weise wohlgemerkt; der wurde nämlich nicht mal an den Ausschuss verwiesen, wie es eigentlich Usus ist. Aber wir wissen ja, wie Sie mit unseren Anträgen umgehen, Sacharbeit ist halt nicht Ihres.

(Beifall AfD)

Auch Haushaltsänderungsanträge unserer Fraktion mit diesem Bezug seien hier zumindest erwähnt. Und damit kommt man nun mal nicht umhin: Wenn wir als AfD mit unserer Position nicht permanent Druck aufgebaut hätten, dann wäre auch die CDU auf verlorenem Posten gewesen. Frau Rothe-Beinlich hat das ja eben auch mehr oder weniger bestätigt.

(Beifall AfD)

Außerdem hat selbst Herr Voigt gestern in seiner Rede zu unserer Aktuellen Stunde Ähnliches angedeutet und genauso ausgedrückt. Die Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen, die im Übrigen Bodycams seit Ewigkeiten als Teufelswerk verdam

(Abg. Rothe-Beinlich)