Protocol of the Session on July 14, 2022

1. Wie viele Fälle von Cyberangriffen auf Unternehmen wurden seit Beginn des Russland-UkraineKonflikts in Thüringen angezeigt – bitte gliedern nach Unternehmen der kritischen und nicht kritischen Infrastruktur –?

2. Wie viele Fälle von Cyberangriffen auf öffentliche Stellen, außer Thüringer Landtag, wurden seit Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts in Thüringen angezeigt – bitte gliedern nach Behörden, Orga

(Abg. Bilay)

nen der Rechtspflege, anderen öffentlich-rechtlich organisierten Einrichtungen des Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder sonstiger der Aufsicht des Landes unterstehender juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen –?

3. Wie viele Fälle von Cyberangriffen auf Thüringer Amts- und Mandatsträger wurden seit dem Jahr 2014 in Thüringen angezeigt – bitte nach Jahresscheiben gliedern –?

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Entwicklung der Cyberangriffe in Thüringen seit Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, erneut Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die militärischen Operationen werden nach Informationen des Bundes durch Maßnahmen im Cyberraum begleitet. Das Vorgehen militärischer und/ oder nachrichtendienstlicher Kräfte in Russland sowie die im Zuge des kriegerischen Konflikts jüngst von russischer Seite ausgesprochenen Drohungen gegen die EU, die NATO und die Bundesrepublik Deutschland sind mit einem erheblichen Risiko eines erfolgreichen Cyberangriffs mit weitreichenden Konsequenzen verbunden.

Zu Frage 1: Für die Beantwortung der Frage 1 ist ein sonst üblicher Rückgriff auf die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht möglich. Die PKS als Ausgangsstatistik kann aktuelle Phänomene grundsätzlich nicht darstellen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich Verfahren noch in der polizeilichen Sachbearbeitung befinden und damit die statistische Erfassung noch nicht erfolgt ist. In der PKS wird bei der Erfassung der Geschädigten von Cyberangriffen nicht nach Unternehmen, öffentlichen Stellen oder Privatpersonen unterschieden. Eine Unterscheidung der gegebenenfalls betroffenen Unternehmen ist insofern nicht möglich. Nach ersten vorläufigen Betrachtungen ist das Niveau der zur PKS gemeldeten Fälle der Cyberkriminalität im Vergleich zum Vorjahr jedoch nicht erhöht, sondern gleichbleibend. Der Angriff auf die Stadtverwaltung Suhl wurde der Landesregierung im Rahmen der Abfor

derung von Unterstützungsleistungen bekannt. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Informationen über Cyberangriffe auf öffentliche Stellen vor.

Zu Frage 2: Auf die Antwort auf Frage 1 wird Bezug genommen. Eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Die zur Beantwortung der Frage benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Zur Beantwortung wäre eine händische Durchsicht aller unter Frage 1 genannten Fälle im ersten Halbjahr des Jahres 2022 erforderlich gewesen. Dies ist in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine belastbaren Zahlen vor. Eine Recherchefähigkeit ist nur eingeschränkt gegeben, weil die Eigenschaft als Amts- oder Mandatsträger nicht zwingend erfasst werden muss. In der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit wurden jedoch insgesamt drei Fälle bekannt. Im Jahr 2016 wurden zwei Cyberangriffe und im Jahr 2020 ein Cyberangriff von Thüringer Amts- und Mandatsträgern angezeigt.

Zu Frage 4: Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist es in Deutschland nach Mitteilung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zu wenigen unzusammenhängenden IT-Sicherheitsvorfällen gekommen, die aber nur vereinzelt Auswirkungen hatten. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellt ist derzeit kein erhöhtes Anzeigeverhalten festzustellen. Die abstrakt erhöhte Bedrohungslage für Deutschland und damit auch für den Freistaat Thüringen im Zusammenhang mit der Ukrainekrise bleibt aber unverändert bestehen. Die vom BSI ausgesprochenen Maßnahmen zur Erhöhung der Eigenaktivitäten zur Sensibilisierung, Prävention und Detektion wurden durch die Thüringer Landesverwaltung adaptiert und, soweit anwendbar, auch umgesetzt. Die Lage kann sich natürlich jederzeit ändern.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Walk.

Danke, Frau Staatssekretärin. Jetzt verstehe ich ja, dass die PKS eine Ausgangsstatistik ist und nicht alle Daten vorliegen. Aber die Fälle, über die wir reden, das sind ja keine Ladendiebstähle oder Diebstahlsdelikte, wovon wir 100.000 im Jahr haben, sondern es sind ausgesuchte Fälle. Und zumindest bei dem Bereich „kritische Infrastruktur“ muss doch

die Landesregierung in der Lage sein, Auskünfte zu geben. Da gibt es besondere Meldedienste „Wichtiges Ereignis“. Also wenn ein Cyberangriff auf die kritische Infrastruktur in Thüringen stattfindet und die Landesregierung sagt, sie habe dazu keine Erkenntnisse, was ich so nicht glaube – deswegen würde ich die Frage gern noch einmal mitgeben, dass Sie zumindest die Cyberangriffe auf Unternehmen der kritischen Infrastruktur im von mir angegebenen Zeitraum noch einmal nachberichten.

Ich hatte Ihnen ja auch nicht dargestellt, dass wir keine Erkenntnisse haben, sondern warum es nicht möglich ist, in der von Ihnen gefragten Art und Weise nach Unternehmen und Personen eine Unterscheidung zu treffen, eben weil man da nicht die übliche Abfrage machen kann. Und – und das ist eigentlich, glaube ich, der zentralere Punkt – ich habe daraufhin hingewiesen, dass wir die Frage jetzt zu einem Zeitpunkt empfangen haben, da sich viele Fälle, vielleicht, falls es sie gibt, noch in der Bearbeitung befinden können, also gegebenenfalls jetzt keine so aussagekräftige Zahl kommen wird. Wenn es möglich ist, noch weitere Dinge nachzubeantworten, werde ich das gern tun.

Danke.

Gibt es weitere Nachfragen? Die sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Mühlmann mit der Drucksache 7/5781.

Vielen Dank.

Chemikalienfund im Jahr 2018 im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Am 13. März 2018 fand die Thüringer Polizei bei Hausdurchsuchungen in vier Objekten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Chemikalien, aus denen man insgesamt 100 Kilogramm Sprengstoff hätte herstellen können. Einer der beiden Verantwortlichen war zu dieser Zeit Mitglied im Bündnis „Zivilcourage und Menschenrechte“ im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie wird die Landesregierung zukünftig gewährleisten, dass mutmaßliche Linksextremisten nicht in

den Besitz von Chemikalien gelangen, die für den Bau von Sprengstoffen genutzt werden können?

2. Kann die Landesregierung eine Radikalisierung der extremen Linken – vor allem vor dem Hintergrund von denkbaren Rache- und Nachahmungsakten im Zuge des aktuellen Prozesses des Generalbundesanwalts gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. – ausschließen, in deren Folge auch Bombenanschläge eine Rolle spielen könnten?

3. Welche finanziellen Zuwendungen erhielt das in Rede stehende Bündnis „Zivilcourage und Menschenrechte“ seit dem Jahr 2016 aus EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalmitteln?

4. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass vom Land bezuschusste Vereine und deren Mitarbeiter, die mutmaßlich linksextremistische Taten gutheißen, fördern und fordern, auf dem Boden des Grundgesetzes stehen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zur Umsetzung der Verordnung 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe hat die Bundesregierung mit Rechtskraft vom 1. Februar 2021 das Ausgangsstoffgesetz in Kraft gesetzt. Mit der genannten EU-Verordnung und dem Deutschen Ausgangsstoffgesetz werden einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen und Gemischen festgelegt, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten. Infrage kommende Stoffe und Verbindungen sind in den Anhängen „I – Beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe“ und „II – Meldepflichtige Ausgangsstoffe für Explosivstoffe“ aufgelistet. Insbesondere werden den zuständigen Behörden Aufgaben zugewiesen und Befugnisse erteilt, um den Verkehr mit solchen Stoffen und Verbindungen überwachen zu können und ein entsprechendes Monitoring zu gewährleisten. Die EU-Verordnung und das Ausgangsstoffgesetz zielen im Weiteren darauf ab, Meldungen über verdächtige Transaktionen in der gesamten Lieferkette an die zuständi

(Abg. Walk)

gen Sicherheitsbehörden sowie im erforderlichen Fall die Strafverfolgung sicherzustellen und damit dazu beizutragen, die Verfügbarkeit dieser Stoffe und Gemische für die Mitglieder der Allgemeinheit wirksam einzuschränken. Das Ausgangsstoffgesetz regelt unter anderem die Etablierung von Inspektionsbehörden und nationalen Kontaktstellen in den Ländern sowie deren Aufgaben und Befugnisse.

Im Freistaat Thüringen sind die Aufgaben der Inspektionsbehörden für Mitglieder der Allgemeinheit – also für die Bürgerinnen und Bürger – dem Innenressort zugewiesen. Die zuständigen Behörden, insbesondere die Polizei gehen entsprechenden Verdachtsmeldungen nach und stellen im erforderlichen Fall im Zusammenwirken mit den Staatsanwaltschaften die Strafverfolgung sicher.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich die vorgenannten Regularien zur Verhinderung der unrechtmäßigen Herstellung von Explosivstoffen nicht gegen spezielle Personengruppen wie etwa Linksextremisten richtet, sondern für die Mitglieder der Allgemeinheit gelten.

Zu Frage 2: Die Thüringer Landesregierung beobachtet die Lageentwicklung und erstellt bei Erfordernis regelmäßig Gefährdungslagebilder. Erkenntnisse, die die Sicherheitslage beeinflussen, werden fortlaufend beurteilt und davon ableitend die entsprechenden Maßnahmen veranlasst. Den Polizeibehörden liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, die eine konkrete Gefährdung begründen könnten.

Zu Frage 3: Aus Mitteln des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wurde das Bündnis „Zivilcourage und Menschenrechte“ seit 2016 nicht gefördert. Über Zuwendungen aus kommunalen, nationalen oder europäischen Programmen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Da es sich beim angesprochenen Bündnis aber um einen losen Personenzusammenschluss handelt, fehlt damit die Voraussetzung für die Beantragung staatlicher Mittel.

Zu Frage 4: Zunächst wird immer schon aufgrund der generellen Zielrichtung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit davon ausgegangen, dass die Antragsteller auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Sollten berechtigte Zweifel daran bestehen, werden eine etwaige Nennung des Antragstellenden im Verfassungsschutzbericht sowie weitere Hinweise auf extremistische Bestrebungen geprüft.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Keine, aus dem Rund auch nicht. Dann ist nächster Fragesteller Herr Abgeordneter Bühl. Möchte jemand die Frage an seiner Stelle stellen? Das ist die Drucksache 7/5782. Das übernimmt Herr Walk.

Danke, Frau Präsidentin.

Auszahlung von Ausgleichszahlungen an ÖPNVAufgabenträger aufgrund des 9-Euro-Tickets

Das 9-Euro-Ticket wird stark genutzt und stellt für viele ÖPNV-Aufgabenträger einen erheblichen Einbruch von Einnahmen durch den Wegfall regulärer Ticketverkäufe dar. So kein zügiger Ausgleich der Einnahmeausfälle erfolgt, besteht die Gefahr, Firmen im Bestand durch Liquiditätsausfälle zu gefährden. Die Weiterreichung der Ausgleichszahlungen durch das 9-Euro-Ticket soll durch den Freistaat erfolgen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird die für eine Auszahlung von Ausgleichszahlungen nötige Richtlinie des Landes erlassen bzw. wie ist der diesbezüglich aktuelle Bearbeitungsstand?

2. Auf welcher Grundlage wurden Aufgabenträger zur Abgabe von Anträgen für Ausgleichszahlungen zum 9-Euro-Ticket aufgefordert, wenn bisher keine entsprechende Richtlinie vorliegt?

3. Wann werden voraussichtlich die Ausgleichszahlungen an den Aufgabenträger im Ilm-Kreis in welcher Höhe vom Land erfolgen?

4. Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen, welche der Freistaat Thüringen von der Bundesregierung erhalten hat, insgesamt und werden diese als auskömmlich betrachtet?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Staatssekretärin Prof. Schönig.